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Weitere Entscheidungen unten: OVG Saarland, 01.07.2011 | BVerwG, 17.03.2011

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 20.07.2011 - 2 B 45/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24500
OVG Sachsen, 20.07.2011 - 2 B 45/11 (https://dejure.org/2011,24500)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.07.2011 - 2 B 45/11 (https://dejure.org/2011,24500)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 2 B 45/11 (https://dejure.org/2011,24500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    BeamtStG § 12 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Arglistige Täuschung, Ermittlungsverfahren, Formblatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 12 Abs. 1 Nr. 1
    Rücknahme der Ernennung eines Polizeivollzugsbeamten auf Widerruf zum Polizeimeisteranwärter wegen Verschweigens eines gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens bei seiner Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme der Ernennung eines Polizeivollzugsbeamten auf Widerruf zum Polizeimeisteranwärter wegen Verschweigens eines gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens bei seiner Einstellung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 22.07.2009 - 2 A 359/08

    Rücknahme; Ernennung; Beamter; Stasi-Unterlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.07.2011 - 2 B 45/11
    Eine solche arglistige Täuschung liegt nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 22. Juli 2009 - 2 A 359/08 -, juris Rn. 22 m. w. N.) vor, wenn der Ernannte durch Angaben, deren Unrichtigkeit ihm bewusst war oder deren Unrichtigkeit er für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm, oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen bei einem an der Ernennung beteiligten Bediensteten der Ernennungsbehörde einen Irrtum in dem Bewusstsein hervorrief, diesen durch Täuschung zu einer günstigen Entscheidung zu bestimmen.
  • VG Göttingen, 20.08.2019 - 3 B 130/19

    Absehen; Arglistige Täuschung; Auskunft; Auskunftsrecht; Beamtenverhältnis auf …

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beziehung der Beteiligten durch besondere Treuepflichten geprägt ist (allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1980 - 2 C 50/78 - und Urteil vom 18.09.1985 - 2 C 30.84 - OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2016 - 1 B 63/16 - Sächs. OVG, Beschluss vom 20.07.2011 - 2 B 45/11 - Nds. OVG, Beschluss vom 04.02.2009 - 5 LA 479/07 - VG Halle, Beschluss vom 18.02.2019 - 5 B 159/18 - VG München, Urteil vom 19.10.2018 - M 21 K 18.922 - VG Schleswig, Beschluss vom 22.02.2018 - 12 B 12/18 - VG Augsburg, Urteil vom 26.10.2017 - Au 2 K 17.600 - VG Minden, Beschluss vom 04.11.2013 - 4 L 639/13 -, m.w.N., alle juris).
  • VG Minden, 04.11.2013 - 4 L 639/13

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Widerruf bei ihrer Herbeiführung durch …

    Rn. 9 Vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 9. September 2013 - 3 K 2552/13 -, juris, Rdn. 5 mit Verweis auf Plog/Wiedow, BBG, § 12 BeamtStG, Rdn. 4; VG Cottbus, Urteil vom 10. Januar 2013 - 5 K 322/12 -, juris, Rdn. 27 m.w.N.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 2 B 45/11 -, juris, Rdn. 7.
  • VG Düsseldorf, 05.01.2015 - 2 K 6231/13

    Rücknahme einer beamtenrechtlichen Ernennung auf Lebenszeit hinsichtlich des …

    Rn. 38 Vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 -, juris, Rn. 24; Sächs. OVG, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 2 B 45/11 -, juris, Rn. 7; VG Wiesbaden, Beschluss vom 4. September 2014 - 3 L 1272/13.WI -, juris, Rn. 63.
  • VG Augsburg, 13.10.2022 - Au 2 K 21.643

    Keine Ernennung als Beamtin auf Probe wegen Verschweigens eines strafrechtlichen …

    Eine arglistige Täuschung i.S.d. § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG, die zu einer Rücknahme der Ernennung führen würde, liegt vor, wenn der zu Ernennende durch Angaben, deren Unrichtigkeit ihm bewusst war oder deren Unrichtigkeit er für möglich hielt, jedoch in Kauf nahm, oder durch Verschweigen wahrer Tatsachen einen Irrtum in dem Bewusstsein hervorrief, dass dieser zu einer günstigen Entscheidung führt (SächsOVG, B.v. 20.7.2011 - 2 B 45/11 - juris Rn. 7).

    Unrichtige Tatsachen stellen stets eine Täuschung dar, unabhängig davon, ob die Ernennungsbehörde danach gefragt hat oder nicht (SächsOVG, B.v. 20.7.2011 - 2 B 45/11 - juris Rn. 7).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2025 - 2 M 432/24

    Rücknahme einer Beamtenernennung; arglistige Täuschung über Ermittlungsverfahren

    Das bloße Verschweigen von Tatsachen soll bereits eine Täuschung darstellen, wenn der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind oder sein können (ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 20.01.2004 - 1 D 33/02 -, NVwZ 2005, 93, beck-online; Urteil vom 18.09.1985 - 2 C 30/84 -, BeckRS 1985, 30936171, beck-online;… m. w. N. Reich, in: Reich, BeamtStG, 3. Auflage 2018, § 12 Rn. 3 beck-online; OVG Bautzen Beschluss vom 20.07.2011 - 2 B 45/11 -, BeckRS 2011, 53211 Rn. 7, beck-online).
  • VG Minden, 17.04.2020 - 12 K 896/18
    Rn. 55 Vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 2 C 23.96 -, juris Rn. 14; OVG Sachsen, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 2 B 45/11 -, juris Rn. 13; VG Trier, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 1 K 537/08 -, juris Rn. 21; VG Minden, Beschluss vom 4. November 2013 - 4 L 639/13 -, juris Rn. 7; Walz/Eichen/Sohm, Kommentar zum SG, 3. Aufl. 2016, § 46 Rn. 33 ff.
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC, 2 B 46/11.NC, 2 B 49/11.NC bis 2 B 55/11.NC, 2 B 57/11.NC bis 2 B 61/11.NC, 2 B 103/11.NC bis 2 B 107/11.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15402
OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC, 2 B 46/11.NC, 2 B 49/11.NC bis 2 B 55/11.NC, 2 B 57/11.NC bis 2 B 61/11.NC, 2 B 103/11.NC bis 2 B 107/11.NC (https://dejure.org/2011,15402)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC, 2 B 46/11.NC, 2 B 49/11.NC bis 2 B 55/11.NC, 2 B 57/11.NC bis 2 B 61/11.NC, 2 B 103/11.NC bis 2 B 107/11.NC (https://dejure.org/2011,15402)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - 2 B 45/11.NC, 2 B 46/11.NC, 2 B 49/11.NC bis 2 B 55/11.NC, 2 B 57/11.NC bis 2 B 61/11.NC, 2 B 103/11.NC bis 2 B 107/11.NC (https://dejure.org/2011,15402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auswirkungen der Erschöpfung der studentischen Kapazitäten einer Hochschule auf das Begehren eines Studienanfängers zum Erhalt eines Studienplatzes; Ermittlung der Kapaziät eines Studienganges; Berücksichtigung eines Ermessensspielraums der Wissenschaftsverwaltung bei ...

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Verfahrensgang

  • VG Saarlouis, 26.01.2011 - 1 L 707/10
  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC, 2 B 46/11.NC, 2 B 49/11.NC bis 2 B 55/11.NC, 2 B 57/11.NC bis 2 B 61/11.NC, 2 B 103/11.NC bis 2 B 107/11.NC
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (19)

  • OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS …

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11
    Rn. 12 vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - m.w.N.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - sowie in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht zuletzt mit dem angegriffenen Beschluss vom 26.1.2011 gebilligt.

    Rn. 45 vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss vom 20.12.2000 - 1 NC 6/00 - sowie zuletzt Senatsbeschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - Juris, betreffend die zum Wintersemester 2000/2001 erfolgte Verlagerung von Stellen der Fachrichtung 2.1 Anatomie zum damals neugeschaffenen Zentrum für Human- und Molekularbiologie,.

    Rn. 52 vgl. Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, vom 1.8.2007 - 3 B 146/07.NC u.a. - und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -,.

    Rn. 85 zu der Ausnahme, dass der Drittmittelgeber damit einverstanden ist oder sogar erwartet, dass der oder die Inhaber der von ihm finanzierten Stellen sich auch an der Lehre beteiligen, Senatsbeschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - zur sogenannten Lichtenberg-Professur,.

    Rn. 88 Einer erneuten Auseinandersetzung mit der im Senatsbeschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - (Seiten 38, 39) verneinten, von einigen Antragstellern der vorliegenden Beschwerdeverfahren wieder thematisierten Frage, ob sogenannte Titellehre, die von Honorarprofessoren und/oder Privatdozenten erbracht wird, bei der Ermittlung des Lehrangebotes - kapazitätserhöhend - zu berücksichtigen ist, bedarf es nicht, da der Prodekan "Theoretische Medizin und Biowissenschaften" der Medizinischen Fakultät der Antragsgegnerin auf entsprechende Anfrage des Gerichts mit Stellungnahme vom 15.4.2011 glaubhaft versichert hat, dass weder im Sommersemester 2009 noch im Wintersemester 2009/2010 Lehrleistungen im Bereich der Pflichtlehre der Vorklinischen Lehreinheit im Wege von Titellehre durch Honorarprofessoren oder Privatdozenten erbracht wurde, sich hieran im Wintersemester 2010/2011 nichts geändert habe und dass dies auch im Sommersemester 2011 so bleiben werde.

    Dem steht nicht entgegen, dass der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - betreffend das Studienjahr 2009/2010 eine Deputatsreduzierung wegen der von Professor Dr. B wahrgenommenen Sprecherfunktion abgelehnt hatte.

    Rn. 115 Dem ist nach Ansicht des Senats, der diese Frage in seinem die Beschwerdeverfahren des Vorjahres betreffenden Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - offenlassen konnte, nicht zu folgen.

    Rn. 120 vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - S. 47-49 des Beschlussabdrucks.

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im …

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11
    Rn. 52 vgl. Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, vom 1.8.2007 - 3 B 146/07.NC u.a. - und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -,.

    Rn. 57 vgl. zum Beispiel Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -,.

    Rn. 96 vgl. zum Beispiel Beschlüsse vom 26.10.1999 - 1 V 9/99 - und vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - S. 32, 33.

    Rn. 103 vgl. zum Beispiel Beschlüsse vom 15.4.2004 - 3 X 18/04 - vom 17.7.2006 - 3 X 3/06.NC u.a. - und vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -,.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - auf der Grundlage einer in den damaligen Verfahren vorgelegten Stellungnahme von Professor Dr. H den Curriculareigenanteil der Vorklinik an der Lehre im Wahlfach mit einer Vorlesung im Umfang von 1 SWS berücksichtigt.

  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der …

    Auszug aus OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11
    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - sowie in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht zuletzt mit dem angegriffenen Beschluss vom 26.1.2011 gebilligt.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - zu dieser Thematik und einer im Wesentlichen inhaltsgleichen Argumentation von Antragstellern der damaligen Beschwerdeverfahren eingehend Stellung genommen und ausgeführt:.

    Rn. 83 vgl. zum Beispiel Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - S. 29-32,.

    Rn. 103 vgl. zum Beispiel Beschlüsse vom 15.4.2004 - 3 X 18/04 - vom 17.7.2006 - 3 X 3/06.NC u.a. - und vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -,.

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des …

    c) Der Senat hält an seiner zuletzt im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - vertretenen Ansicht fest, dass eine Verpflichtung zur Lehreinheit übergreifenden Kapazitätsnutzung nicht besteht.

    Der Senat hat sich mit der Vorgehensweise der Antragsgegnerin im Anschluss an das Ausscheiden von Prof. Dr. K. im Rahmen seiner Beschwerdeentscheidung vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - betreffend Anträge auf vorläufige Zulassung zum Medizinstudium zum Wintersemester 2010/2011 ausführlich befasst und ausgeführt:.

    Rn. 75 vgl. §§ 37 Abs. 3 Satz 3 und 4, Abs. 5 Satz 2 UG SL siehe zum Beispiel Senatsbeschluss vom 1.7.2012 - 2 B 45/11.NCu.a. - außerdem BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 - NVwZ 1989, 360.

    Was die drei schon vor dem 1.3.2006 befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Dr. U., Dr. B. und Dr. D. anbelangt, so hat der Senat hinsichtlich ersterer in seinem Beschluss vom 1.7.2012 - 2 B 45/11.NC - ausgeführt:.

    Der Senat hat zu den inhaltsgleichen Rügen der Prozessbevollmächtigten dieser Antragsteller in den Beschwerdeverfahren betreffend das Wintersemester 2010/2011 in seinem Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - ausgeführt:.

    Rn. 109 Auch unter Berücksichtigung des die Argumentation der Prozessbevollmächtigten der einwendungsführenden Antragsteller aus den Kapazitätsprozessen der vergangenen Jahre vertiefenden Vorbringens hält der Senat an seiner zuletzt im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - vertretenen Ansicht fest, dass eine Verpflichtung zur Lehreinheit übergreifenden Kapazitätsnutzung nicht besteht.

    Der Senat hält nach allem an seiner im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Rn. 127 a) Mit der Deputatsreduzierung für Prof. Dr. L. hat sich der Senat in seinen den die betreffenden Einwendungen erhebenden Antragstellern bekannten Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - eingehend befasst.

    Rn. 134 vgl. zum Beispiel Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. -, zitiert nach Juris, Rdnr. 102,.

    Die Antragsteller setzen sich mit der die Zurechnung des Praktikums "Einführung in die klinische Medizin" ausschließlich zur Vorklinik billigenden Senatsentscheidung vom 1.7.2012 - 2 B 45/11.NCu.a. - auseinander und machen geltend, anders als vom Senat angenommen, sei infolge der Beteiligung von Lehrpersonen der klinisch-praktischen Lehreinheit von einer beträchtlichen Zeitersparnis für die Lehrpersonen der Vorklinik bei der Vorbereitung der Lehrveranstaltungen auszugehen.

    Der Senat hat dieses Vorbringen erwogen, hält indes gleichwohl an seiner im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Der Senat hat zur Berücksichtigung der Lehrleistungen im Wahlfach in seinem mehrfach zitierten Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - ausgeführt:.

  • VG Saarlouis, 17.11.2016 - 1 K 1081/15

    Außerkapazitäre Studienplätze im Studiengang Humanmedizin; Zuordnung des …

    Rn. 54 so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, alle juris.

    Rn. 59 so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a., -17.07.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, alle juris.

    Rn. 74 vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, alle juris.

    Rn. 78 vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -,.

    Rn. 107 vgl. den Beschluss vom 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris.

    Rn. 114 vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, 25.07.2013 - 2 B 143/13.NC u.a.-, alle juris.

    Rn. 166 entsprechend OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - 24.07.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, juris.

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an …

    Der damals zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat sich anlässlich der zum Wintersemester 2006/2007 seitens der Antragsgegnerin getroffenen Entscheidung, die Lehre in den Fächern Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie unter Gebrauchmachung von der in Anlage 3 zu der Kapazitätsverordnung, Anmerkungen zu den laufenden Nummern 4 und 5, vorgesehenen Möglichkeit fortan durch Importe zu bestreiten, befasst und diese nach umfassender Prüfung unter Einbeziehung der damaligen Gegebenheiten und der kapazitätsrechtlichen Auswirkungen gebilligt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 13 ff.) Auch in den Folgejahren ergab sich kein Anlass, die Handhabung der Antragsgegnerin zu beanstanden.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, juris Rdnrn. 46 ff. und 109 ff., vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 20 ff., und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris Rdnrn. 53 ff.) Der Senat macht sich die überzeugende Argumentation des 3. bzw. 2. Senats zu eigen.

    Die Zuordnung der Professorenstelle und der 1, 5 befristeten Stellen wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Zentrum für Human- und Molekularbiologie geht auf eine zum Wintersemester 2000/2001 getroffene Entscheidung der Antragsgegnerin zurück und findet in ständiger Rechtsprechung(VG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2000 1 NC 6/00 u.a., amtl. Abdr. S. 4 f.; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 48 ff., vom 28.6.2010 - 2 B 36/10 u.a., juris Rdnrn. 62 ff., und vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 37 ff.) die Billigung der saarländischen Verwaltungsgerichte.

    Das Absehen von einem Schwundabzug bei der Ermittlung des Dienstleistungsabzugs ist als eine Vereinfachung der von der Natur der Sache her in gewissem Umfang modellhaft und typisierenden normativen Ausgestaltung der Kapazitätsermittlung anzusehen, wie sie sich auch in anderen Bereichen - z.B. abstraktes Stellenprinzip, Fiktion der horizontalen und vertikalen Substituierbarkeit der Lehrleistungen von Lehrpersonen einer Lehreinheit - findet und unter dem Gesichtspunkt des Kapazitätserschöpfungsgebots nicht zu beanstanden ist.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 101 ff.) Anlass von diesem Normverständnis abzuweichen, gibt das Vorbringen der Antragsteller nicht.(siehe hierzu auch Fußnote 17).

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13

    Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität …

    Hinsichtlich der Deputatsreduzierung für Professor Dr. Z. wird unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - von einigen geltend gemacht, es fehle nach wie vor an einer Ermessensentscheidung auf der Grundlage von § 10 Abs. 5 LVVO SL.

    Rn. 119 Mit der Verminderung des Deputats von Professor Dr. L. hat sich der Senat in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - sowie vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - eingehend befasst und diese gebilligt.

    Rn. 120 Was den Umfang der Professor Dr. L. bewilligten Deputatsverminderung anbelangt, so hat der Senat in seinem Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einsatz von Mitteln zur …

    Der 2. Senat hat in seinem damaligen Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - hierzu ausgeführt:.

    Rn. 101 Mit der Frage der Berechtigung der auch in den vorliegenden Beschwerdeverfahren wieder umstrittenen Deputatsminderungen hat sich der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Entscheidungen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - sowie - aus Anlass von im Wesentlichen inhaltsgleichen Rügen der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführer der vorliegenden Verfahren im vergangenen Jahr im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - unter auszugsweiser Wiedergabe der diesbezüglichen Ausführungen in den beiden zuerst genannten Beschlüssen ausführlich befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Berücksichtigung dieser Deputatsreduzierungen nicht an Rechtsfehlern zum Nachteil der Studienbewerber leidet.

    Hinsichtlich des Umfanges der Professor Dr. L. bewilligten Deputatsreduzierung hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem, im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - bereits auszugsweise wiedergegebenen Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 105/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Testattermine in Makroskopischer und …

    Rn. 23 Mit der Frage der Berechtigung der auch in den vorliegenden Verfahren wieder umstrittenen Deputatsreduzierungen hat sich der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - betreffend das Studienjahr 2012/2013 unter auszugsweiser Wiedergabe seiner Beschlüsse vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - betreffend die beiden vorherigen Studienjahre eingehend befasst und sie gebilligt.

    In dem genannten Beschluss ist unter auszugsweiser Wiedergabe der einschlägigen Erwägungen im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - ausführlich dargelegt, dass und warum die Prof. Dr. L. zugebilligte Deputatsreduzierung im Umfang der Obergrenze von 4, 5 DS als gerechtfertigt anzusehen ist.

    Mit der Berücksichtigung dieses Ansatzes für den Lehraufwand des Wahlfaches hat sich das Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes wiederholt befasst und hierzu in seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. unter auszugsweiser Wiedergabe seines Beschlusses vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - die Rechtfertigung des Ansatzes von 1 SWS Vorlesung für das Wahlfach ausführlich dargelegt.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Zulassung zum ersten Fachsemester des …

    Hinsichtlich der Deputatsreduzierung für Professor Dr. Z. wird unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - von einigen geltend gemacht, es fehle nach wie vor an einer Ermessensentscheidung auf der Grundlage von § 10 Abs. 5 LVVO SL.

    Rn. 101 Mit der Verminderung des Deputats von Professor Dr. L. hat sich der Senat in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - sowie vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - eingehend befasst und diese gebilligt.

    Rn. 102 Was den Umfang der Professor Dr. L. bewilligten Deputatsverminderung anbelangt, so hat der Senat in seinem Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - ausgeführt:.

  • VG Freiburg, 20.03.2012 - NC 6 K 2155/11

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Dass sich auch Mitarbeiter der Vorklinischen Lehreinheiten die klinischen Bezüge erarbeiten und sie im Rahmen der vorklinischen Lehrveranstaltungen vermitteln können, erscheint der Kammer nachvollziehbar (siehe dazu, dass selbst bei einem teamteaching in einem integrierten Seminar unter Beteiligung von Lehrpersonen der klinischen Lehreinheiten nicht notwendig ein Import anzurechnen ist OVG Saarland, B. v. 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC -, juris Rdnr. 116;… dazu, dass die vorklinische Lehreinheit auch die Seminare mit klinischem Bezug ohne Beteiligung von Lehrpersonen der klinischen Lehreinheiten und somit ohne Fremdanteile (Import) abhalten kann OVG Hamburg, B. v. 22.12.2004 - 3 Nc 59/04 -, juris Leitsatz Nr. 7 und Rdnr. 67;… siehe auch HessVGH, B. v. 12.5.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, DÖV 2010, 192 = juris Rdnr. 50, wonach keine Verpflichtung besteht, integrierte Seminare von Lehrpersonen der klinischen Lehreinheit durchführen zu lassen).

    Es ist ohne Weiteres plausibel, dass der weit überwiegende Anteil des interdisziplinären integrierten Seminars von Lehrpersonen der klinischen Lehreinheiten erbracht wird (dazu, dass im Verhältnis der Anteile der klinischen bzw. vorklinischen Lehreinheiten sogar umgekehrt der Anteil der vorklinischen Lehreinheiten zulässigerweise ein deutliches Übergewicht haben kann OVG Saarland, B. v. 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC -, juris Rdnr. 118).

    Es besteht auch kein Anlass, im Hinblick auf ein (rechnerisch) vorhandenes Überangebot der Lehre bei den Lehreinheiten der klinisch-praktischen Medizin bzw. der klinisch-theoretischen Medizin einen fiktiven Export anzusetzen (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 17.2.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris Rdnr. 27 und OVG Saarland, B. v. 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC -, juris Rdnr. 113).

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 A 162/18

    Hochschulzulassung - Deputatsreduzierung wegen Aufgabenwahrnehmung bei der …

    Rn. 16 Gründe, die der Prof. Dr. L auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Nr. 3 LVVO wegen seiner Tätigkeit als Forschungsdekan zwingend zu gewährenden Ermäßigung in Bezug auf die Zahl der zuerkannten Semesterwochenstunden entgegenstehen könnten, werden nicht angeführt, so dass die diesbezügliche auf das Wintersemester 2010/2011 zurückgehende Rechtsprechung des Gerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 91 f., 98 f.) nicht substantiiert in Frage gestellt wird.

    Rn. 19 Deputatsreduzierungen wegen Tätigkeiten innerhalb (§ 10 Abs. 2 LVVO) bzw. außerhalb (§ 10 Abs. 5 bzw. im Streitjahr Abs. 6 LVVO) der Hochschule haben in den Folgejahren zumeist der gerichtlichen Prüfung standgehalten(…OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 -, juris Rdnr. 74, vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 93 (Prof. Dr. B), 99 f. (Prof. Dr. L)…, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris Rdnr. 122 ff., vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, juris Rdnrn. 114 ff., vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. bzw. 1 B 117/14.NC u.a. -, juris Rdnrn. 18 ff. bzw. 94 ff. und vom 17.11.2017 - 1 A 703/17.NC -, juris Rdnrn. 29 ff.), wobei mehrfach die Rechtmäßigkeit der Reduzierungen der Lehrverpflichtungen der Professoren Dr. L, Dr. B, Dr. R, Dr. Z und Dr. K Gegenstand der rechtlichen Prüfung waren.

    Fehlt es an der erforderlichen, die Belange der Studienbewerber mit in die Erwägungen einbeziehenden Ermessensbetätigung der zuständigen Stelle - wie dies etwa im Wintersemester 2009/2010(und im Wintersemester 2010/2011 in Anwendung des § 10 Abs. 5 LVVO "außerhalb der Hochschule": Beschluss vom 1.7.2011, a.a.O., Rdnr. 100) der Fall war -, so hält die Deputatsreduzierung der gerichtlichen Überprüfung nicht stand.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.7.2011, a.a.O., Rdnr. 97) Die streitgegenständlichen Ermäßigungen zugunsten der Professoren Dr. B, Dr. R, Dr. Z und Dr. K - und damit die ihnen zugrundeliegenden die Belange der Studienbewerber in die Abwägung einbeziehenden Ermessensentscheidungen - haben seit geraumer Zeit(zum Teil nach Beanstandungen bezüglich der Wintersemester 2009/2010 und 2010/2011) die Billigung des Gerichts gefunden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2016 - 13 C 21/15

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin i.R.d. Aufnahmekapazität

    Rn. 11 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987 - 7 C 10.86 -, juris, Rn. 28; OVG Saarland, Beschluss vom 1. Juli 2011 - 2 B 45/11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - 13 C 50/13

    Einstweiliger Rechtschutz auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin …

  • VG Leipzig, 05.12.2012 - NC 2 L 285/12

    Festlegung des Ausgangspunkts für die gerichtliche Kontrolle des Lehrangebots für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2013 - 13 C 88/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf einen kapazitätsrechtliche Erhöhung der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2016 - 13 C 41/16

    Zulassung zum Studiengang der Medizin außerhalb der festgesetzten Kapazität; …

  • VG Leipzig, 11.12.2014 - NC 2 L 586/14

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Entsprechen des Stellen- und …

  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - NC 2 B 38/12

    Promoviertere wissenschaftlicher Mitarbeiter, Elternzeit, Personalüberhänge, …

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19

    Kapazitätsberechnung im Studiengang Humanmedizin; hier: curricularer Eigenanteil …

  • OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2019/2020 im 1. …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2013 - 13 C 8/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung mehrerer Anträge auf vorläufige, außerkapazitäre …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2013 - 13 C 14/13

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen …

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 209/13

    Hochschulzulassung - Humanmedizin - Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 13 C 20/16

    Erhöhung der Zulassungszahlen der Studienbewerber hinsichtlich …

  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18

    Studienplatzvergabe im Studienfach Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 im …

  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18

    Studienplatzvergabe Humanmedizin - Berücksichtigung von Team-Teaching

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2013 - 13 C 7/13

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen …

  • OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17

    Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2013 - 13 C 50/12
  • VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2016 - 13 C 2/16

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2012 - NC 9 S 2775/10

    Studienzulassung Humanmedizin; Kapazitätsberechnung

  • OVG Sachsen, 25.03.2013 - NC 2 B 3/12

    Dienstleistungsexport Zahmedizin, Wahlfach, Schwundberechnung, Überbuchung, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 13 B 631/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Anträge auf vorläufige Zulassung zum Studium …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - NC 9 S 2505/17

    Hochschulzulassung; kapazitätsrechtliche Bedeutung der Eingruppierung …

  • VG Leipzig, 28.01.2015 - 2 K 455/13

    Anspruch auf Zulassung auf einen Studienplatzes außerhalb der festgesetzten …

  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - NC 2 B 399/12

    Verpflichtung der Hochschule zur Ermittlung der personellen Kapazität als …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2016 - 3 M 49/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2015/2016 (1. …

  • OVG Saarland, 17.11.2017 - 1 A 703/17

    Studienzulassung im Wege eines gerichtlichen Vergleichs - Stellenzuordnung - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 13 B 633/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Anträge auf vorläufige Zulassung zum Studium …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 an der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 13 B 630/13

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der …

  • VG Berlin, 20.12.2013 - 3 L 640.13

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 13 B 634/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Anträge auf vorläufige Zulassung zum Studium …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 13 B 632/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Anträge auf vorläufige Zulassung zum Studium …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 13 C 49/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf vorläufige, außerkapazitäre …

  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - NC 2 B 25/12

    Curricularanteil Vorklinik, Stauchung, Regellehrverpflichtung

  • VG Berlin, 13.02.2017 - 3 L 296.16

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin; Voraussetzungen der …

  • OVG Saarland, 07.07.2016 - 1 B 75/16

    Kapazitätsberechnung; allgemeines Stellenprinzip; tatsächliche Besetzung einer …

  • VG Berlin, 12.02.2016 - 3 L 631.15

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin

  • OVG Sachsen, 29.07.2013 - NC 2 B 20/13

    Stellenabbau, Stellenplan, Belegungslisten

  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - NC 2 B 394/12

    Lehrangebot

  • VG Berlin, 21.12.2012 - 3 L 257.12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; vorläufige Zulassung zum Studium …

  • VG Berlin, 16.12.2014 - 3 L 728.14

    Hochschulrecht - Vorläufige Zulassung zum Studium (Veterinärmedizin)

  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - NC 2 B 395/12

    Stellenplan, Dienstleistungsexport, Gruppengröße, Überbuchung

  • OVG Sachsen, 01.07.2013 - NC 2 B 145/13

    DAVOHS 2011, Drittmittelanforderung, Zielvereinbarung

  • VG Berlin, 19.12.2017 - 3 L 1035.17

    Vorläufige Zulassung zum Studium des Studiengangs Veterinärmedizin

  • VG Berlin, 10.06.2015 - 3 L 158.15

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin im 2. Fachsemester

  • VG Berlin, 16.12.2014 - 3 L 960.14

    Hochschulrecht - vorläufige Zulassung zum Studium (Veterinärmedizin)

  • VG Berlin, 19.05.2014 - 3 L 336.14

    Zulassung zum Studium der Veterinärmedizin

  • VG Berlin, 15.04.2014 - 3 K 1147.13

    Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität zum Studium der Veterinärmedizin

  • VG Berlin, 09.04.2014 - 3 K 1152.13

    Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität zum Studium der Veterinärmedizin

  • VG Berlin, 28.04.2014 - 3 K 923.12

    Zulassung zum Hochschulstudium an der Freien Universität Berlin außerhalb der …

  • VG Berlin, 11.07.2013 - 3 L 280.13

    Zulassung zum Studium der Tiermedizin SS 2013 an der FU Berlin

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 243/13

    Stellen- und Strukturkonzept, frühere Stellenreduzierung, Transparenz von …

  • VG Berlin, 21.12.2012 - 27 L 258.12

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; vorläufige Zulassung zum Studium …

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 468/12

    Deputatsminderung wegen Schwerbehinderung, Befristung von Arbeitsverträgen, …

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - NC 2 B 248/13

    Stellen- und Strukturkonzept, Teilstudienplätze, Schwundberechnung

  • VG Magdeburg, 14.04.2016 - 7 B 550/15

    Zulassung zum Studium im Bachelorstudiengang Psychologie

  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - NC 2 B 73/12

    Personelle Ausbildungskapazität, Sicherheitszuschlag, Schwundberechnung, …

  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - NC 2 B 4/13

    Overheadkosten

  • VG Berlin, 25.03.2013 - 3 L 555.12

    Vorläufige Zulassung zum Studium - Kapazitätsermittlung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12196
BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11 (https://dejure.org/2011,12196)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2011 - 2 B 45.11 (https://dejure.org/2011,12196)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2011 - 2 B 45.11 (https://dejure.org/2011,12196)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer Höchstaltersgrenze von vierzig Jahren für die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe in Hinblick auf den Leistungsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 2 GG; Verfassungsmäßigkeit von Ausnahmeregelungen für die Altershöchstgrenze bei der Einstellung in ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit einer Höchstaltersgrenze von vierzig Jahren für die Aufnahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe in Hinblick auf den Leistungsgrundsatz aus Art. 33 Abs. 2 GG; Verfassungsmäßigkeit von Ausnahmeregelungen für die Altershöchstgrenze bei der Einstellung in ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 55.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11
    § 6 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 LVO NRW n.F. sind auch am Maßstab des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und des Unionsrechts nicht zu beanstanden (vgl. zum AGG und zur Richtlinie 2000/78/EG, bezogen auf die alte Fassung der LVO NRW, Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 146 ff.).

    Rn. 9 2.2 Die Neufassung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung ermöglicht eine Überschreitung der Altersgrenze zunächst in den typischen Verzögerungsfällen, in denen sich die Einstellung oder Übernahme wegen der Ableistung einer Dienstpflicht nach Art. 12a GG, wegen der Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr, wegen der Geburt oder Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen verzögert hat, ohne dass die Verwaltung insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen hätte (§ 6 Abs. 2 LVO NRW n.F., vgl. Urteil vom 19. Februar 2009, a.a.O., S. 152 f.).

    Zudem ist die Altersgrenze zugunsten von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen auf 43 Jahre festgesetzt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 6 A 2173/05

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Neubescheidung über einen Antrag auf Übernahme …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11
    Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben deshalb bedeutsam, da insoweit kein Grund für eine Privilegierung der betroffenen Bewerber besteht (…zu früheren Normfassungen vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45, Rn. 28, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4, und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; OVG NRW, Urteil vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 -, ZBR 1995, 202, und vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 - ZBR 2008, 384).

    Hat etwa eine Lehramtsbewerberin nach Geburt und Erziehung eines Kindes ihr Studium nur noch mit erheblichen Verzögerungen abschließen können, und überschreitet sie deshalb die Höchstaltersgrenze, ist der erforderliche Kausalzusammenhang gegeben (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2007, a.a.O.).

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11
    Das Lebensalter kann nur dann ein Eignungsmerkmal sein, wenn die Annahme berechtigt ist, dass ein Bewerber typischerweise den Anforderungen eines Amtes nicht mehr genügt, wenn er ein bestimmtes Alter überschreitet (vgl. zum Polizeivollzugsdienst BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 31.08 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; zum Feuerwehrdienst EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-229/08 Wolf -, NVwZ 2010, 244).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt; …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11
    Im Übrigen können Altersgrenzen den Leistungsgrundsatz nur einschränken, soweit sie im Lebenszeitprinzip als einem durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums angelegt sind und die beiden gegenläufigen Verfassungsgrundsätze in einen angemessenen Ausgleich bringen (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 18.07 - BVerwGE 133, 143 = Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 6).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht; …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11
    Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben deshalb bedeutsam, da insoweit kein Grund für eine Privilegierung der betroffenen Bewerber besteht (zu früheren Normfassungen vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45, Rn. 28, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4, und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; OVG NRW, Urteil vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 -, ZBR 1995, 202, und vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 - ZBR 2008, 384).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11
    Sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 84 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW n.F. näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (…vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2, Rn. 10, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76 c DRiG Nr. 1, und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07

    Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11
    Sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 84 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW n.F. näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2, Rn. 10, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76 c DRiG Nr. 1, und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11
    Sie ermöglichen eine vorhersehbare und einheitliche Verwaltungspraxis, weil insbesondere der Begriff des erheblichen dienstlichen Interesses durch § 84 Abs. 2 Satz 2 LVO NRW n.F. näher bestimmt wird und im Zusammenhang des geregelten Sachgebiets sachgerecht ausgelegt werden kann (…vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2, Rn. 10, vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76 c DRiG Nr. 1, und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11
    Das Lebensalter kann nur dann ein Eignungsmerkmal sein, wenn die Annahme berechtigt ist, dass ein Bewerber typischerweise den Anforderungen eines Amtes nicht mehr genügt, wenn er ein bestimmtes Alter überschreitet (vgl. zum Polizeivollzugsdienst BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 31.08 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 44; zum Feuerwehrdienst EuGH, Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-229/08 Wolf -, NVwZ 2010, 244).
  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2011 - 2 B 45.11
    Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben deshalb bedeutsam, da insoweit kein Grund für eine Privilegierung der betroffenen Bewerber besteht (…zu früheren Normfassungen vgl. Urteile vom 25. Februar 2010 - BVerwG 2 C 22.09 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 45, Rn. 28, vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4, und vom 18. Juni 1998 - BVerwG 2 C 6.98 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 3; OVG NRW, Urteil vom 6. Juli 1994 - 6 A 1725/93 -, ZBR 1995, 202, und vom 13. Dezember 2007 - 6 A 2173/05 - ZBR 2008, 384).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 6.98

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -;; Einstellung in das …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1994 - 6 A 1725/93

    Höchstaltersgrenze; Kinderbetreuungszeiten; Hinausschiebung von …

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 80/13

    Vor dem Studienbeginn liegende Kinderbetreuungszeiten als Ursache für eine …

    Das Lebensalter kann indes nur dann ein leistungsbezogenes Kriterium darstellen, wenn daraus bei typisierender Betrachtung Schlussfolgerungen für die Erfüllung der Anforderungen des Dienstes gezogen werden können, was für die Tätigkeit als Lehrer nicht der Fall ist (BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 8; Beschluss vom 17.3.2011 - BVerwG 2 B 45.11 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 23.2.2012, a. a. O., Rn. 15).

    Rn. 39 Ein solches Interesse stellt das Interesse des Dienstherrn an einem ausgewogenen zeitlichen Verhältnis von Lebensdienstzeit und Ruhestandszeit der Beamten dar, das aus den von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten hergebrachten Grundsätzen des Lebenszeit- und des Alimentationsprinzips folgt (BVerwG…, Urteil vom 23.2.2012, a. a. O., Rn. 16 bis 20; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 19.2.2009 - BVerwG 2 C 18.07 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 15.5.2009, a. a. O., Rn. 11; Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 7).

    Die Altersgrenze des vollendeten 45. Lebensjahres eröffnet in ausreichendem Maße auch Bewerbern mit außergewöhnlichem beruflichen Werdegang oder Lebensweg die Möglichkeit, nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG als Lehrer verbeamtet zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 8;… Urteil vom 23.2.2012, a. a. O., Rn. 30 zu § 6 NLVO in der Fassung vom 30. Juni 2009, welche als allgemeine Höchstaltersgrenze für die Einstellung in das Beamtenverhältnis eine niedrigere Grenze - nämlich das vollendete 40. Lebensjahr - vorsieht).

    Die Neuregelung der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung zur Höchstaltersgrenze bei Einstellungen in das Probebeamtenverhältnis indes - insbesondere auch die Vorschrift des § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 LVO NW in der seit dem 18. Juli 2009 geltenden Fassung, die mit der Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 NLVO im Wesentlichen übereinstimmt -, ist vom Bundesverwaltungsgericht als verfassungsgemäß angesehen worden (BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 8ff.; Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 10f.;… Urteil vom 23.2.2012, a. a. O., Rn. 32ff.).

    Die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe soll vielmehr lediglich dann nicht an Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege sonstiger Angehöriger scheitern, wenn diese Zeiten den maßgeblichen Grund für die Überschreitung des Höchstalters darstellen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 17; Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 17; OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011 - 6 A 117/11 -, juris Rn. 5).

    Unterbrechungen des Kausalzusammenhanges durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben bedeutsam, weil insoweit kein Grund für eine Privilegierung hiervon betroffener Bewerber besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 17; Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 17; OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 5;… Beschluss vom 23.5.2013 - 6 A 310/12 -, juris Rn. 40;… Beschluss vom 25.7.2013 - 6 A 630/13 -, juris Rn. 3).

    Da er dies jedoch nicht getan, sondern lediglich einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Kinderbetreuungszeiten und verspäteter Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst normiert hat, ist der erforderliche Kausalzusammenhang nicht nur gegeben, wenn die Verzögerung durch Betreuung eines Kindes unmittelbar vor der Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst eingetreten ist, sondern auch, wenn etwa eine Lehramtsbewerberin ihr Studium nach Geburt und Erziehung eines Kindes nur noch mit erheblichen Verzögerungen abschließen konnte und deshalb die Höchstaltersgrenze überschreitet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 18; Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 18; OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 7), und auch vor dem Studienbeginn liegende Kinderbetreuungszeiten können im Grundsatz als Ursache für eine verspätete Bewerbung um Einstellung in einen Vorbereitungsdienst in Betracht kommen (OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 9).

    Dementsprechend ist der erforderliche Kausalzusammenhang etwa dann als unterbrochen angesehen worden, wenn der Betreffende nach Geburt und Betreuung eines Kindes das Studium abgeschlossen und die Höchstaltersgrenze in der Folge wegen einer nach dem Studium zunächst aufgenommenen anderweitigen Berufstätigkeit überschritten hat (BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 18; Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2014 - 5 LB 279/13

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei Überschreitung der allgemeinen …

    Die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe soll vielmehr lediglich dann nicht an Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege sonstiger Angehöriger scheitern, wenn diese Zeiten den maßgeblichen Grund für die Überschreitung des Höchstalters darstellen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011 - BVerwG 2 B 2.11 -, juris Rn. 17; Beschluss vom 17.3.2011 - BVerwG 2 B 45.11 -, juris Rn. 17; OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011 - 6 A 117/11 -, juris Rn. 5).

    Unterbrechungen des Kausalzusammenhanges durch weitere, vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Ursachen bleiben bedeutsam, weil insoweit kein Grund für eine Privilegierung hiervon betroffener Bewerber besteht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 17; Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 17; OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011, a. a. O., Rn. 5;… Beschluss vom 23.5.2013 - 6 A 310/12 -, juris Rn. 40;… Beschluss vom 25.7.2013 - 6 A 630/13 -, juris Rn. 3).

    Rn. 72 Dies folgt aus der überzeugenden höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach Unterbrechungen des Kausalzusammenhangs durch vom Verordnungsgeber nicht privilegierte Umstände bedeutsam bleiben (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 17; Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 17; vgl. auch OVG NRW…, Beschluss vom 7.4.2011, a. a O., Rn. 5) bzw. wonach es dann an der Kausalität fehlt, wenn nach der Zeit der Kinderbetreuung anderweitige, von dem Laufbahnbewerber zu vertretende Umstände hinzukommen, die unabhängig von der Kinderbetreuung erst die Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst über die Höchstaltersgrenze hinausgeschoben haben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13.7.2000, a. a. O., Rn. 20; OVG NRW…, Beschluss vom 18.8.2008 - 6 A 4588/06 -, juris Rn. 5).

    Dementsprechend ist der erforderliche Kausalzusammenhang etwa dann als unterbrochen angesehen worden, wenn der Betreffende nach Geburt und Betreuung eines Kindes das Studium abgeschlossen und die Höchstaltersgrenze in der Folge einer nach dem Studium zunächst aufgenommenen anderweitigen Berufstätigkeit überschritten hat (BVerwG…, Beschluss vom 24.1.2011, a. a. O., Rn. 18; Beschluss vom 17.3.2011, a. a. O., Rn. 18).

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 7 CE 11.10767

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2011/2012)

    Auch bei einer Finanzierung forschungsbezogener Drittmittelprojekte durch staatliche oder öffentliche Stellen besteht keine verfassungsrechtliche oder gesetzliche Verpflichtung, Drittmittelbediensteten, die in aller Regel zu Forschungszwecken eingesetzt werden, zusätzliche Lehrtätigkeiten zu ermöglichen oder aufzuerlegen und damit die aus anderen Haushaltstiteln zu finanzierenden Ausbildungskapazitäten auszuweiten (BayVGH vom 11.7.2006 Az. 7 CE 06.10152 ; ebenso OVG Saarl vom 1.7.2011 Az. 2 B 45.11 ).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 7 CE 11.10766

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2011/2012)

    Auch bei einer Finanzierung forschungsbezogener Drittmittelprojekte durch staatliche oder öffentliche Stellen besteht keine verfassungsrechtliche oder gesetzliche Verpflichtung, Drittmittelbediensteten, die in aller Regel zu Forschungszwecken eingesetzt werden, zusätzliche Lehrtätigkeiten zu ermöglichen oder aufzuerlegen und damit die aus anderen Haushaltstiteln zu finanzierenden Ausbildungskapazitäten auszuweiten (BayVGH vom 11.7.2006 Az. 7 CE 06.10152 ; ebenso OVG Saarl vom 1.7.2011 Az. 2 B 45.11 ).
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