Rechtsprechung
| VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15 SN |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit einer rückwärtigen grenzständigen Bebauung mit einer Anlage für betreutes Wohnen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 1 CS 08.2770
Zu den Voraussetzungen, unter denen nach planungsrechtlichen Vorschriften an die …
Auszug aus VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15
Stehen die Gebäude in der für die Beurteilung maßgeblichen Umgebung mit der hinteren Außenwand auf der hinteren Grundstücksgrenze, dann darf aus planungsrechtlichen Gründen grundsätzlich ohne Abstandsflächen an die Grenze gebaut werden (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 1 CS 08.2770 -, Rn. 27, juris, zu vorderen Grundstücksgrenzen).Topographische Gegebenheiten können für die Abgrenzung der näheren Umgebung eine Rolle spielen; insoweit kann die Rechtsprechung zur Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich sinngemäß herangezogen werden (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 1 CS 08.2770 -, Rn. 31, juris, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
- VGH Bayern, 19.05.2011 - 2 B 11.353
Nutzungsuntersagung eines Altenwohnheims - zur Frage der tatsächlichen Nutzung …
Auszug aus VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist in einer Entscheidung vom 19. Mai 2011 (Az. 2 B 11.353;… juris, Rn. 43) darauf hin, dass in Einrichtungen Betreuten Wohnens auch Personen Aufnahme fänden, die pflegebedürftig seien, woraus sich unterschiedliche baurechtliche Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes ergäben. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2011 - 3 M 184/11
Kein baugebietstypischer Innenbereich bei nicht mehr zuzuordnender Nutzungsart; …
Auszug aus VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15
Von der damit nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand des Gerichts ursprünglich vorhandenen Bebauung geht aller Voraussicht nach auch weiterhin eine städtebauliche Prägung aus (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09. November 2011 - 3 M 184/11 -, Rn. 42, juris).
- BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15
Die insofern vorzunehmende Interessenabwägung hat sich daran zu orientieren, was dem Rücksichtnahmebegünstigten und dem Rücksichtnahmeverpflichteten jeweils nach Lage der Dinge zuzumuten ist, was sich nach der jeweiligen Situation der benachbarten Grundstücke beurteilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 05. August 1983 - 4 C 96/79 -, juris). - BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07
"Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung
Auszug aus VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15
Als prägend können die flächenmäßige Ausdehnung, die Geschosszahl und die Höhe der den Rahmen bildenden Gebäude angesehen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 4 B 8/07 -, juris). - BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08
Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets" …
Auszug aus VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15
Rn. 16 Seine gesetzliche Ausprägung findet das Gebot der Rücksichtnahme - wenn ein Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bzw. in einem faktischen Baugebiet im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB realisiert werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 4 B 68/08 -, juris) -, in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.1994 - 7 A 2002/92
Zulässigkeit einer Leistungsklage; Verurteilung des Schulträgers; Beseitigung …
Auszug aus VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15
Eine erdrückende Wirkung ist gegeben, wenn durch das neue Vorhaben eine Abriegelungswirkung (vgl. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. September 1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164) oder das Gefühl des "Eingemauertseins" (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Januar 1994 - 7 A 2002/92 -, NVwZ-RR 1995, 187, 188) oder gar eine "Gefängnishof-Situation" (vgl. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 -, BRS 59 Nr. 164) entsteht (vgl. Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 15. Oktober 2002 - 1 A 88/02 -, juris). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 1 A 75/87
Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines …
Auszug aus VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15
Eine erdrückende Wirkung ist gegeben, wenn durch das neue Vorhaben eine Abriegelungswirkung (vgl. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. September 1988 - 1 A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164) oder das Gefühl des "Eingemauertseins" (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Januar 1994 - 7 A 2002/92 -, NVwZ-RR 1995, 187, 188) oder gar eine "Gefängnishof-Situation" (vgl. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 -, BRS 59 Nr. 164) entsteht (vgl. Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 15. Oktober 2002 - 1 A 88/02 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - 7 B 2180/99
Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei mehreren Windenergieanlagen
Auszug aus VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15
Derjenige, der eine neue bauliche Anlage errichtet, muss seinerseits darauf achten, dass er keine solchen Veränderungen der Standsicherheitsbedingungen bewirkt, die der Bauherr der bestehenden Anlage bei deren Errichtung und ordnungsgemäßer Unterhaltung nicht in Rechnung stellen muss (vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, BauR 2000, 862; VG Schwerin, Beschluss vom 03. Februar 2014 - 2 B 645/13 -, amtl. Umdruck S. 8). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2015 - 3 M 38/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht - Hier: …
Auszug aus VG Schwerin, 16.02.2016 - 2 B 4502/15
Dies wird deutlich aus § 3 Abs. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO), wonach zu den nach § 4 Abs. 2 sowie den §§ 2, 4 bis 7 BauNVO zulässigen Wohngebäuden auch solche gehören, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen (vgl. Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. März 2015 - 3 M 38/15 -, Rn. 17, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 B 1080/14 -, amtl. Umdruck S. 3). - OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95
Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise
- OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02
Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Beeinträchtigung der freien Sicht durch …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2016 - 3 M 72/15
Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren; Prüfung der …
- VG Schwerin, 02.02.2015 - 2 B 1024/14
Standsicherheit benachbarter Gebäude
- VG München, 18.05.2015 - M 8 SN 15.457
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2017 - 3 M 179/17
Baustopp mit Blick auf bereits begangene Verstöße; Standsicherheit; geprüfte …
Derjenige, der eine neue bauliche Anlage errichtet, muss hiernach seinerseits darauf achten, dass er keine solchen Veränderungen der Standsicherheitsbedingungen bewirkt, die der Nachbar der bestehenden Anlage bei deren Errichtung und ordnungsgemäßer Unterhaltung nicht in Rechnung stellen muss (OVG Münster, B. v. 24.01.2000 - 7 B 2180/99 - NVwZ 2000, 1064; vgl. auch VG Schwerin, B. v. 16.02.2016 - 2 B 4502/15 SN - juris).
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