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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.06.2004

Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 17.03.2004 - 2 B 49/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16879
OVG Brandenburg, 17.03.2004 - 2 B 49/04 (https://dejure.org/2004,16879)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2004 - 2 B 49/04 (https://dejure.org/2004,16879)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 (https://dejure.org/2004,16879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 6 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1; ; VwGO § 80 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2; ; VwGO § 80 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Ablehnung eines Aussetzungsantrages durch die Behörde als Zugangsvoraussetzung; Erfolglose Durchführung eines behördlichen Aussetzungsverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03

    grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinden Straßenausbaubeiträge zu erheben; …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.03.2004 - 2 B 49/04
    Der Beschwerdeführer muss in der Beschwerdebegründung darlegen, warum er in bestimmten Punkten die angefochtene Entscheidung für unrichtig hält und aus welchen Gründen eine andere Entscheidung als die des Verwaltungsgerichts geboten ist, d. h. aus welchen Gründen eine Änderung des Beschlusses ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (vgl. dazu näher Beschlüsse des Senates vom 10. März 2004 - 2 B 258/03 - und vom 23. Oktober 2003 - 2 B 265/03 -, veröffentlicht in Juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 02.12.1999 - 7 CS 99.2013
    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.03.2004 - 2 B 49/04
    Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn der Beginn der Vollstreckung von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin konkret angekündigt ist oder sonstige konkrete Vorbereitungshandlungen der Behörde für eine alsbaldige Durchsetzung des Abgabenbescheides erkennbar sind (vgl. u. a. BayVGH, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 7 CS 99.20013 -, BayVBl. 2000, 724;… Kopp/Schenke, 13. Aufl., § 80 Rdnr.186;… Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, § 80 Rdnr. 126).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 2 B 3.95

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.03.2004 - 2 B 49/04
    Dabei geht das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss des Senates vom 31. März 1995 - 2 B 3/95;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 80 Rdnr. 343 m. w. N.) davon aus, dass es sich bei dem Erfordernis der vorherigen Durchführung eines (teilweise) erfolglosen Aussetzungsantrages um eine Zugangsvoraussetzung handelt, die im Zeitpunkt der Stellung des vorläufigen Rechtsschutzantrages bei Gericht erfüllt sein muss.
  • VG Trier, 19.01.1998 - 2 L 1755/97
    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.03.2004 - 2 B 49/04
    Als "Faustregel" wird vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls in der Rechtsprechung zu Abgabensachen eine Frist von einem Monat nach Eingang der Antragsbegründung als noch angemessene Frist angesehen (vgl. VG Trier, Beschluss vom 19. Januar 1998 - 2 L 1755/97.TR - NVwZ-RR 1999, 414;… Kopp/Schenke, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 186).
  • OVG Hamburg, 25.01.1996 - Bf II 58/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 17.03.2004 - 2 B 49/04
    Soweit der Antragsteller mit Schriftsatz vom 17. Februar 2004 eine Vollstreckungsankündigung der Vollstreckungsbehörde vom gleichen Tag eingereicht hat, legt er nicht den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO entsprechend dar, dass der gerichtliche Aussetzungsantrag während des Beschwerdeverfahrens nachträglich zulässig geworden sein könnte, weil nunmehr die Vollstreckung droht (vgl. wohl bejahend BayVGH, Beschluss vom l. August 1995 - 23 C 95.1560 -, NVwZ-RR 1997, S. 263).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - 12 S 9.05

    Treibhausgas, Emissionshandel, Zuteilung, Berechtigung, Gebühr, Deutsche …

    Die Vorschrift stellt eine während des gerichtlichen Verfahrens nicht mehr nachholbare Zugangsvoraussetzung für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Abgabensachen auf (OVG Berlin, Beschluss vom 24. April 1996 - OVG 5 S 1.96 -, m. w. Nachw.; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Juli 2005, § 80 Rdn. 343).

    Der Senat folgt deshalb der in Schrifttum und abgabenrechtlicher Rechtsprechung verbreiteten Auffassung, wonach als "Faustregel" vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls eine Frist von einem Monat als noch angemessene Frist anzusehen ist (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004, a.a.O.; Sächs. OVG, Beschluss vom 9. August 2002 - 5 BS 191/02 -, SächsVBl 2002, 272 ff.; VG Trier, Beschluss vom 19. Januar 1998 - 2 L 1755/97 -, NVwZ-RR 1999, 414 f.; s. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. Juni 2004 - 1 M 127/04 -, NVwZ-RR 2004, 797 f.;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 80 Rdn. 186).

  • VG Cottbus, 23.04.2026 - 6 L 600/24

    Antrag mangels Aussetzungsantrag der Behörde unzulässig, einstweiliger …

    Der mit § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO verfolgte Zweck des Vorrangs der verwaltungsinternen Kontrolle und die damit einhergehende Entlastung der Verwaltungsgerichte würden nicht verwirklicht, wenn man das Erfordernis eines erfolglosen behördlichen Aussetzungsverfahrens als eine im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung interpretieren würde (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Mai 2006 -9 S 5.06-, OVG Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95 - aus jüngerer Zeit etwa VG Cottbus…, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 6 L 89/23 -, Rn. 1 - 15, juris sowie Beschluss vom 12. April 2017 - 6 L 468/16 -, juris).

    Vielmehr muss - wie ausgeführt - die Vollstreckung aus dem Bescheid schon begonnen haben, der Beginn der Vollstreckung für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden sein oder es müssen konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 - 9 S 4/06 - S. 3 f. des E.A. zu § 259 AO; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; Beschlüsse der Kammer vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, zit. nach juris …und vom 12. April 2017, a.a.O.; ferner OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490, 491; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 14 B 701/10 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. August 2010 - 4 ME 164/10 -, NVwZ-RR 2010, 865).

    Selbst auf der Grundlage einer Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, droht demgegenüber die Vollstreckung noch nicht, sondern es ist erforderlich, dass der Beginn von - regelmäßig im Einzelnen näher bezeichneten - Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O. S. 4 des E.A.; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490, 491;… Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 31.05.2023 - 6 L 89/23
    Der mit § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO verfolgte Zweck des Vorrangs der verwaltungsinternen Kontrolle und die damit einhergehende Entlastung der Verwaltungsgerichte würden nicht verwirklicht, wenn man das Erfordernis eines erfolglosen behördlichen Aussetzungsverfahrens als eine im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung interpretieren würde (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Mai 2006 -9 S 5.06-, OVG Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95 - aus jüngerer Zeit etwa Beschluss der Kammer vom 12. April 2017 - 6 L 468/16 -, juris).

    Vielmehr muss - wie ausgeführt - die Vollstreckung aus dem Bescheid schon begonnen haben, der Beginn der Vollstreckung für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden sein oder es müssen konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen(vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 - 9 S 4/06 - S. 3 f. des E.A. zu § 259 AO; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; Beschlüss der Kammer vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, zit. nach juris …und vom 12. April 2017, a.a.O.; ferner OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490, 491; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 14 B 701/10 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. August 2010 - 4 ME 164/10 -, NVwZ-RR 2010, 865).

    Allein auf der Grundlage der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, droht demgegenüber die Vollstreckung noch nicht, sondern es ist erforderlich, dass der Beginn von - regelmäßig im Einzelnen näher bezeichneten - Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O. S. 4 des E.A.; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490, 491;… Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Oder, 18.09.2009 - 5 L 10/09

    Aussetzung der Vollziehung eines Grundstücksanschlusskostenbescheids

    Die behördliche Ablehnung einer Vollziehungsaussetzung muss bei Eingang des Eilantrags bei Gericht vorliegen und kann zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachgeholt werden (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschlüsse 2 B 3/95 vom 31. März 1995 und 2 B 49/04 vom 17. März 2004).

    Insoweit wird in der Rechtsprechung der mit Abgabensachen befassten Verwaltungsgerichte im Land Brandenburg regelmäßig eine Frist von einem Monat nach Eingang der Antragsbegründung als noch angemessene Frist angesehen (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss 2 B 49/04 vom 17. März 2004, Seite 4 des Beschlussabdrucks).

    Dementsprechend beginnt auch die angemessene Frist, die ein Abgabenschuldner regelmäßig abzuwarten hat, bevor er sich mit einem Eilantrag an das Gericht wendet, erst mit dem Eingang der Begründung seines Aussetzungsantrags (vgl. die bereits oben zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts 2 B 49/04 vom 17. März 2004 sowie VG Trier, NVwZ-RR 1999, 414).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 9 S 4.06

    Hundesteuer; vorläufiger Rechtschutz; Beschwerde; behördliches …

    Dem entspricht auch die bisherige Rechtsprechung des Senats, wonach allein auf der Grundlage der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, die Vollstreckung noch nicht droht, sondern erforderlich ist, dass der Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. Beschluss des Senats vom 2. Mai 2006 - OVG 9 S 5.06 -, m.w.N., ferner Beschluss des OVG Brandenburg vom 17. März 2004 - 2 B 49/04-, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 12.04.2017 - 6 L 468/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Der mit § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO verfolgte Zweck des Vorrangs der verwaltungsinternen Kontrolle und die damit einhergehende Entlastung der Verwaltungsgerichte würden nicht verwirklicht, wenn man das Erfordernis eines erfolglosen behördlichen Aussetzungsverfahrens als eine im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung interpretieren würde (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Mai 2006 -9 S 5.06-, OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95).

    Vielmehr muss - wie ausgeführt - die Vollstreckung aus dem Bescheid schon begonnen haben, der Beginn der Vollstreckung für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden sein oder es müssen konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen(vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2006 - 9 S 4/06 - S. 3 f. des E.A. zu § 259 AO; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, zit. nach juris; ferner OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 -, NVwZ 1993, 490, 491; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 14 B 701/10 -, zit. nach juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. August 2010 - 4 ME 164/10 -, NVwZ-RR 2010, 865).

  • VG Cottbus, 26.03.2015 - 6 L 60/15

    Straßenreinigungsgebühren

    Der mit § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO verfolgte Zweck des Vorrangs der verwaltungsinternen Kontrolle und die damit einhergehende Entlastung der Verwaltungsgerichte würden nicht verwirklicht, wenn man das Erfordernis eines erfolglosen behördlichen Aussetzungsverfahrens als eine im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholbare Sachentscheidungsvoraussetzung interpretieren würde (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Mai 2006 -9 S 5.06-, OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - und vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95).

    Allein auf der Grundlage der Ankündigung, dass bei Nichtzahlung die Vollstreckung notwendig werde, droht demgegenüber die Vollstreckung noch nicht, sondern es ist erforderlich, dass der Beginn von - regelmäßig im Einzelnen näher bezeichneten - Vollstreckungsmaßnahmen von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt ist oder konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. August 2006 a.a.O. S. 4 des EA; Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06 - S. 3 ff. des EA; OVG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 - zitiert nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 1992 - 1 W 29/92 - NVwZ 1993, 490, 491; Beschluss der Kammer vom 14. Januar 2008 - 6 L 396/07 -, zit. nach juris).

  • VG Cottbus, 20.12.2018 - 6 L 166/18

    Schmutzwasserbeitrag

    Bei dem behördlichen Aussetzungsverfahren handelt es sich um eine besondere Zugangsvoraussetzung für das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Abgabensachen, die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Antragstellung erfüllt sein muss und die nicht nachgeholt werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Mai 2006 - 9 S 5.06-S. 3 f. des EA; OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 -, vom 14. Februar 2005 - 2 B 294/04 - und vom 31. März 1995 - 2 B 3/95 - ferner etwa Beschluss der Kammer vom 12. April 2017 - 6 L 468/16 -, juris).
  • VG Stuttgart, 22.06.2011 - 5 K 488/11

    Eilverfahren; Aussetzungsverfahren; Zugangsvoraussetzung

    Bei dem Erfordernis der vorherigen Durchführung eines erfolglosen behördlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 6 VwGO handelt es sich um eine Zugangsvoraussetzung für einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1, 1. Alt., Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (vgl. zuletzt VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.02.2011 - 2 S 107/11 -, VBlBW 2011, 238, sowie etwa NdSOVG, Beschl. v. 27.08.2010 - 4 ME 164/10 -, NVwZ-RR 2010, 865; OVG Brandenburg, Beschl. v. 17.03.2004 - 2 B 49/04 - ).

    Hierbei handelt es sich nicht um eine bloße Sachentscheidungsvoraussetzung, die noch im Laufe des gerichtlichen Eilverfahrens verwirklicht werden könnte, sondern vielmehr um eine Zugangsvoraussetzung, die im Zeitpunkt der Stellung des Eilantrags bei Gericht erfüllt sein muss (vgl. zuletzt VGH Ba.-Württ., Beschl. v. 28.02.2011 - 2 S 107/11 -, VBlBW 2011, 238 f.; NdsOVG, Beschl. v. 27.08.2010 - 4 ME 164/10 -, NVwZ-RR 2010, 865; OVG Brandenburg, Beschl. v. 17.03.2004 - 2 B 49/04 -, ;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 80 Rn. 185 m. w. N.; entgegen: BayVGH, Beschl. v. 09.06.2008 - 8 CS 08.1117 -, NVwZ-RR 2009, 135).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2022 - L 19 AS 429/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vorläufiger …

    Dies ist frühestens der Fall, wenn der Beginn der Vollstreckung von der Behörde für einen unmittelbar bevorstehenden Termin konkret angekündigt ist oder sonstige konkrete Vorbereitungshandlungen der Behörde für eine alsbaldige Durchsetzung des Anspruchs erkennbar sind (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 B 49/04 -, Rn. 6 juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 S 5.06

    Beschwerde, vorläufiger Rechtsschutz, Abgabenbescheid, Eilantrag, behördliches …

  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 7 L 82/22
  • VG Hamburg, 22.08.2022 - 2 E 2952/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen einen Gebührenbescheid für ein Begräbnis und eine …

  • VG Cottbus, 02.08.2021 - 6 L 165/21

    Wassergebühren

  • VG Cottbus, 14.01.2008 - 6 L 396/07

    Aussetzungsantrag nach Mahnung im Vollstreckungsverfahren

  • OVG Brandenburg, 13.04.2004 - 2 B 62/04

    Verbot rückwirkend belastender Rechtsnormen, besondere …

  • VG Cottbus, 15.07.2015 - 6 L 78/15

    Wasseranschlussbeitrag

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2004 - 2 B 49.04   

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 2 B 49.04
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn das Beweisthema, die für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen einschließlich des einzusetzenden Beweismittels, das voraussichtliche Ergebnis dieser - weiteren - Sachverhaltsermittlung und seine Eignung für eine dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung benannt werden sowie wenn auch ausgeführt wird, dass und inwiefern bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 2 B 49.04
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung entscheidungserheblicher konkreter Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
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