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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1996 - 2 B 57.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5422
BVerwG, 13.12.1996 - 2 B 57.96 (https://dejure.org/1996,5422)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1996 - 2 B 57.96 (https://dejure.org/1996,5422)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1996 - 2 B 57.96 (https://dejure.org/1996,5422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage ob der Erziehungsurlaub eines Beamten bis zu dem Tag ruhegehaltfähig ist, an dem das Kind sechs Monate alt wird - Zulässigkeit eines Versorgungsabschlages während des Erziehungsurlaubs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Ruhegehaltsfähigkeit eines Erziehungsurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1996 - 2 B 57.96
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung und -versorgung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG ein verhältnismäßig breiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; BVerwG, Urteil vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - m.w.N.), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1996 - 2 B 57.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1996 - 2 B 57.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 A 2.85

    Senkung der Eingangsbesoldung - Beamtenanwärter - Gehobener Dienst - …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1996 - 2 B 57.96
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung und -versorgung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG ein verhältnismäßig breiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1 ; BVerwG, Urteil vom 13. November 1986 - BVerwG 2 A 2.85 - m.w.N.), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …

    Im Hinblick auf die Eigenständigkeit der Systeme und deren verschiedene Struktur kann eine unterschiedliche Auswirkung von Erziehungsleistungen grundsätzlich hingenommen werden (vgl BVerfG Beschluss vom 13.1.2003 - 2 BvL 9/00 - Juris RdNr 12, 13 zur fehlenden additiven Anrechnung nach § 85 Abs. 7 BeamtVG iVm § 6 Abs. 1 S 4 und 5 BeamtVG; vgl auch BVerwG Beschluss vom 13.12.1996 - 2 B 57/96 - Juris RdNr 3), jedenfalls ohne dass ein weiterer Schutz gerade durch die gesetzliche Rentenversicherung geboten ist.
  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 29/17 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der …

    Im Hinblick auf die Eigenständigkeit der Systeme und deren verschiedene Struktur, die sich in der Ausgestaltung der Kindererziehungszeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit niederschlägt, kann eine unterschiedliche Auswirkung von Erziehungsleistungen grundsätzlich hingenommen werden (vgl BVerfG Beschluss vom 13.1.2003 - 2 BvL 9/00 - Juris RdNr 12, 13 zur fehlenden additiven Anrechnung nach § 85 Abs. 7 BeamtVG iVm § 6 Abs. 1 S 4 und 5 BeamtVG; vgl auch BVerwG Beschluss vom 13.12.1996 - 2 B 57/96 - Juris RdNr 3), jedenfalls ohne dass ein weiterer Schutz gerade durch die gesetzliche Rentenversicherung geboten ist.
  • VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10

    Stichtagsregelung bei Kindererziehungszeiten

    Rn. 26 Dem Gesetzgeber kommt bei der Regelung der Beamtenbesoldung und -versorgung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG ein Spielraum zu, innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 B 57/96 - VGH Hessen, Urteil vom 17. Januar 1996 - 8 UE 2301/95 -, jeweils veröffentlicht in juris).

    Rn. 29 Unter Berücksichtigung der vorstehenden Prämissen kommt das erkennende Gericht, wie die einschlägige Rechtsprechung, zu dem Ergebnis, dass die Regelung des § 85 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG 2006 i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 4 BeamtVG 1991, mit Art. 33 Abs. 5 GG sowie Art. 3 und 6 GG vereinbar ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 B 57/96 -, Hessischer VGH, Urteil vom 17. Januar 1996 - 8 UE 2301/95 - und VG Lüneburg…, Urteil vom 10. März 2006, a.a.O., jeweils veröffentlicht in juris).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97

    Beitrittsgebiet; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Anerkennung einer Dienstzeit; …

    Auch die zeitanteilige Kürzung des Ruhegehalts in Fällen von Teilzeitbeschäftigung und Urlaub ohne Dienstbezüge ist ebenso als verfassungskonform bestätigt worden, wie die teilweise bestehende Nichtruhegehaltsfähigkeit von Erziehungsurlaub eines Beamten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.1998 - 2 C 2/98 -, DVBl. 1998, 1079 f.; BVerwG, Beschl. v. 13.12.1996 - 2 B 57/96 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
  • VG Düsseldorf, 07.04.2014 - 23 K 6416/12

    Kindererziehungszeit ruhegehaltfähige Dienstzeit Zwillinge Verfassungsmäßigkeit …

    Rn. 55 BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 B 57/96 -, Juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 4 N 51.16

    Festsetzung des Ruhegehalts; ruhegehaltsfähige Dienstzeiten; Zeiten der …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es im Hinblick auf die unterschiedliche Struktur des beamtenrechtlichen und des rentenrechtlichen Versorgungssystems dahinstehen lassen, ob § 6 Abs. 1 Satz 4 BeamtVG a.F. die Beamten im Vergleich zu den Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung generell schlechter stellt - wovon auch die Klägerin ohne nähere Begründung ausgeht - oder nicht, weil eine unterschiedliche Behandlung aufgrund dieser unterschiedlichen Struktur jedenfalls nicht willkürlich wäre (Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 B 57.96 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 11.01.2021 - 3 ZB 20.158

    Keine additive Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei vor 1992 geborenen …

    Rn. 5 Diese Ungleichbehandlung zwischen vor dem 1. Januar 1992 und nach dem 31. Dezember 1991 geborenen Kindern begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (…vgl. BVerfG, B.v. 13.1.2003 - 2 BvL 9/00 - juris Rn. 14; BVerwG, B.v. 13.12.1996 - 2 B 57.96 - juris Rn. 3 jeweils zu § 85 Abs. 7 BeamtVG in der bis zum 31.8.2020 geltenden Fassung;… VG Düsseldorf, U.v. 7.4.2014 - 23 K 6416/12 - juris Rn. 46 ff.;… Weinbrenner in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder, 146. UPD August 2020, § 6 BeamtVG Rn. 242).
  • VG München, 12.08.2019 - M 12 K 19.1249

    Kein Anspruch auf einen doppelten Kindererziehungszuschlag für Zwillinge nach …

    Die Regelung des § 85 Abs. 7 BeamtVG i.V.m. § 6 Abs. 1 Sätze 4 und 5 BeamtVG (Fassung 1991) wurde weder vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. B.v. 13.12.1996 - 2 B 57.96 - juris) noch vom Bundesverfassungsgericht (vgl. B.v. 13.1.2003 - BvL 9/00 - juris) im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Art. 33 Abs. 5 GG, Art. 3 GG oder Art. 6 GG beanstandet.
  • VG Ansbach, 19.01.2023 - AN 16 K 20.01748

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten für ein vor dem 1.1.1992 geborenes Kind

    Rn. 25 Verfassungsrechtliche Bedenken an dieser Regelung bestehen nicht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13.1.2003 - 2 BvL 9/00 - juris Rn. 14; BVerwG, Beschluss vom 13.12.1996 - 2 B 57.96 - juris Rn. 3;… BayVGH, Beschluss 11.1.2021 - 3 ZB 20.158 - juris Rn. 5).
  • VG Hannover, 08.03.2011 - 2 A 1737/09

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit.

    Diese ist im Grundsatz mit Art. 33 Abs. 5, Art. 6 und Art. 3 GG vereinbar (vgl. Beschl. d. BVerwG v. 13.12.1996, 2 B 57/96, juris).
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