Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.2007 - 2 B 64.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines unzutreffenden Ausspruchs des Verwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 03.05.2007 - 1 E 962/05
- BVerwG, 20.06.2007 - 2 B 64.07
- VGH Hessen, 28.11.2008 - 1 UZ 2203/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02
Berufungsausschluss, fehlerhafte Annahme des VG über - und unzutreffende …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2007 - 2 B 64.07
Durch eine Aufhebung der Nichtzulassungsentscheidung ist das Ausgangsgericht in der Lage und gehalten, urteilsergänzend eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung zu treffen, die wegen unterschiedlicher Zulassungsgründe in § 124 Abs. 2 VwGO einerseits und § 132 Abs. 2 VwGO andererseits anders ausfallen kann als die zuvor verfahrensfehlerhaft getroffene Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2002 - BVerwG 3 B 19.02 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 65 und vom 5. April 2007 - BVerwG 2 B 21.07 ). - BVerwG, 05.04.2007 - 2 B 21.07
Berufung gegen einen vom Verwaltungsgericht entschiedenen Rückzahlungsanspruch …
Auszug aus BVerwG, 20.06.2007 - 2 B 64.07
Durch eine Aufhebung der Nichtzulassungsentscheidung ist das Ausgangsgericht in der Lage und gehalten, urteilsergänzend eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung zu treffen, die wegen unterschiedlicher Zulassungsgründe in § 124 Abs. 2 VwGO einerseits und § 132 Abs. 2 VwGO andererseits anders ausfallen kann als die zuvor verfahrensfehlerhaft getroffene Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2002 - BVerwG 3 B 19.02 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 65 und vom 5. April 2007 - BVerwG 2 B 21.07 ).
- BVerwG, 28.11.2012 - 2 B 72.12
Entlassung eines Soldaten auf Zeit; unzutreffender Ausspruch über Nichtzulassung …
Der in § 84 Satz 1 SG angeordnete Ausschluss der Berufung und die hieraus folgende Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 135 VwGO) betreffen nur Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes (Beschluss vom 20. Juni 2007 - BVerwG 2 B 64.07 - Walz, in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2. Aufl. 2010, § 84 Rn. 8;… Scherer/Alff/Poretschkin, Soldatengesetz, 8. Aufl. 2008, § 84 Rn. 2).Rn. 2 Ungeachtet der Unstatthaftigkeit der Beschwerde ist der unzutreffende Ausspruch des Verwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision aufzuheben und die Sache in entsprechender Anwendung des § 133 Abs. 6 VwGO an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2002 - BVerwG 3 B 19.02 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 65, vom 5. April 2007 - BVerwG 2 B 21.07 - und vom 20. Juni 2007 - BVerwG 2 B 64.07 -).
- VGH Hessen, 28.11.2008 - 1 UZ 2203/07
Erstattung von Studienkosten bei Entlassung aus der Bundeswehr wegen Anerkennung …
Hinsichtlich des bereits am 14. Mai 2007 dem Klägerbevollmächtigten zugestellten Urteils vom 3. Mai 2007 folgt dies daraus, dass die dem Urteil vom 3. Mai 2007 (ursprünglich) beigefügte Rechtsmittelbelehrung gemäß Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2007 - 2 B 64.07 - fehlerhaft ist, wodurch sich gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO die Rechtsmittelfrist auf ein Jahr, also bis zum 14. Mai 2008, verlängerte.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2007 - L 2 B 64/07 |
Verfahrensgang
- SG Hannover, 09.08.2007 - S 6 RI 141/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2007 - L 2 B 64/07
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 12.04.2007 - 2 B 64/07 MD |
Volltextveröffentlichung
- magdeburg
Ablehnung des Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz (Zweitwohnungssteuer für Nebenwohnung eines Studenten)
Wird zitiert von ...
- KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16
Erinnerungsverfahren gegen den Ansatz von Gerichtskosten: Gebührenpflichtigkeit …
Rn. 4 Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln…, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".