Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidungen unten: OVG Saarland, 16.07.2012 | VG Lüneburg, 27.12.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.2013 - 2 B 65.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37804
BVerwG, 03.12.2013 - 2 B 65.12 (https://dejure.org/2013,37804)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2013 - 2 B 65.12 (https://dejure.org/2013,37804)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 2 B 65.12 (https://dejure.org/2013,37804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 BeamtStG
    Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • Wolters Kluwer

    Fürsorgepflicht eines Dienstherrn gegenüber Beamten bzgl. Rechtsanwaltskosten aufgrund einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung wegen der dienstlichen Tätigkeit (hier: Körperverletzung im Amt)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fürsorgepflicht eines Dienstherrn gegenüber Beamten bzgl. Rechtsanwaltskosten aufgrund einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung wegen der dienstlichen Tätigkeit (hier: Körperverletzung im Amt)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.07.1984 - 2 B 45.84

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber einem rechtskräftig freigesprochenen …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2013 - 2 B 65.12
    Rn. 8 Der Beklagte hat mit der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaates Sachsen in Straf- und anderen Verfahren (VwV Rechtsschutz) vom 11. Januar 2007 (…SächsABl 2007, S. 171) die ihm gemäß § 45 BeamtStG und § 99 SächsBG in der damaligen Fassung obliegende Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten, gegen die wegen einer dienstlichen Tätigkeit oder eines mit einer dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Verhaltens staatsanwaltschaftlich ermittelt wird, hinsichtlich des zu gewährenden Rechtsschutzes konkretisiert (Beschluss vom 9. Juli 1984 - BVerwG 2 B 45.84 - Buchholz 237.7 § 85 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 4 S. 1).

    Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, dass der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muss und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (Beschluss vom 9. Juli 1984 a.a.O. m.w.N.).

    Rn. 11 Ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn erlassene Verwaltungsvorschrift hinausgehendes Zurückgreifen auf die allgemeine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt würde (Beschluss vom 9. Juli 1984 a.a.O. m.w.N.;… vgl. zum Beihilferecht zuletzt Urteil vom 24. Januar 2013 - BVerwG 5 C 12.12 - BVerwGE 145, 315 Rn. 26 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2013 - 2 B 65.12
    Rn. 5 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507).
  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2013 - 2 B 65.12
    Rn. 5 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 6 B 37.10 - NVwZ 2011, 507).
  • BVerwG, 18.02.2013 - 2 B 51.12

    Versetzung; Beamter; Lehrer; Fürsorgepflicht; Versetzungsermessen; …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2013 - 2 B 65.12
    Der besonderen Treuepflicht des Beamten steht die besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem einzelnen Beamten als nach Art. 33 Abs. 5 GG zu beachtender Grundsatz gegenüber (Beschluss vom 18. Februar 2013 - BVerwG 2 B 51.12 - NVwZ 2013, 797 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer; …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2013 - 2 B 65.12
    Rn. 11 Ein über die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn erlassene Verwaltungsvorschrift hinausgehendes Zurückgreifen auf die allgemeine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt würde (…Beschluss vom 9. Juli 1984 a.a.O. m.w.N.; vgl. zum Beihilferecht zuletzt Urteil vom 24. Januar 2013 - BVerwG 5 C 12.12 - BVerwGE 145, 315 Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 43.10

    Aufwendungsanspruch; Fürsorgepflicht; Kammerbeiträge; Psychologischer …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2013 - 2 B 65.12
    Nur dann, wenn ohne Fürsorgeleistung eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung des Beamten eintreten und dadurch die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern beeinträchtigt würde, kommen unmittelbar auf die Fürsorgepflicht gestützte Ansprüche in Betracht (Urteil vom 25. August 2011 - BVerwG 2 C 43.10 - Buchholz 245 Landesbesoldungsrecht Nr. 2 Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1996 - 4 S 3322/94

    Übernahme von Rechtsschutzkosten eines Beamten durch den Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2013 - 2 B 65.12
    Rn. 13 Angesichts dessen ergibt sich auch nichts anderes aus der mit der Beschwerde geltend gemachten Abweichung des Berufungsurteils von einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27. September 1996 (4 S 3322/94, juris).
  • VG Cottbus, 21.10.2020 - 4 K 1556/19

    Recht der Landesbeamten

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Dienstherr die Gewährung einer Kostenübernahme zur Bestreitung notwendiger Kosten der Rechtsverteidigung von der Erforderlichkeit der Verteidigungs-maßnahme wegen der Eigenart der Sach- oder Rechtslage im Einzelfall abhängig macht (Anschluss BVerwG, Beschluss vom 03. Dezember 2013 - 2 B 65/12 -, Rn. 7 - 12, juris).

    Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, dass der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muss und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (BVerwG…, Beschluss vom 9. Juli 1984 a.a.O. m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 03. Dezember 2013 - 2 B 65/12 -, Rn. 7 - 12, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits zu einer entsprechenden Regelung in Sachsen entschieden, dass es insbesondere nicht zu beanstanden ist, wenn der Dienstherr die Übernahme entsprechender Kosten zur Strafverteidigung von der Gebotenheit abhängig macht (BVerwG, Beschluss vom 03. Dezember 2013 - 2 B 65/12 -, Rn. 10f., juris).

    Allerdings dürfen bei der Erforderlichkeitsprüfung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BVerwG, Beschluss vom 03. Dezember 2013 - 2 B 65/12 -, Rn. 7 - 12, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2017 - 1 A 1872/16

    Ausübung der Fürsorgepflicht im Ermessen des Dienstherrn; Unterstützung eines …

    Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2013- 2 B 65.12 -, juris, Rn. 9; ebenso etwa (bezogen auf die Pflicht zur Gewährung von Hilfe in gerichtlichen Verfahren): Lemhöfer, in Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Juni 2017, BBG 2009 § 78 Rn. 86: "Die Hilfegewährung steht jeweils im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn.

    Rn. 14 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2013- 2 B 65.12 -, juris, Rn. 9 ("sofern die zugrundeliegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen"); ferner OVG NRW, Urteil vom 5. März 2009- 1 A 1890/07 -, juris, Rn. 73, und Sächsisches OVG, Urteil vom 12. Juni 2012 - 2 A 895/11 -, juris, Rn. 17.

    Rn. 29 - Sächsisches OVG, Urteil vom 12. Juni 2012- 2 A 895/11 -, juris, und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 2 B 65.12 -, juris; ferner OVG NRW, Urteil vom 5. März 2009- 1 A 1890/07 -, juris -.

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2024 - 5 LA 62/23

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem einzelnen Beamten; "Begrenzung" der …

    Der besonderen Treuepflicht des Beamten steht die besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem einzelnen Beamten als nach Art. 33 Abs. 5 GG zu beachtender Grundsatz gegenüber (BVerfG…, Beschluss vom 15.12.1976 - 2 BvR 841/73 -, juris Rn. 30; BVerwG, Beschluss vom 3.12.2013 - BVerwG 2 B 65.12 -, juris Rn. 7).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt ausgesprochen, dass der Dienstherr befugt ist, die ihm durch das Gesetz eingeräumte Gestaltungsfreiheit in der Ausübung der Fürsorgepflicht durch Verwaltungsvorschriften für bestimmte Fallgruppen nach generellen Gesichtspunkten zu binden, sofern die zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen (BVerwG…, Beschluss vom 9.7.1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, juris Rn. 3; BVerwG…, Urteil vom 26.11.1992 - BVerwG 2 C 21.91 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 3.12.2013 - BVerwG 2 B 65/12 -, juris Rn. 9).

    Derartige, im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften haben zur Folge, dass der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muss und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (BVerwG…, Beschluss vom 9.7.1984 - BVerwG 2 B 45.84 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 3.12.2013 - BVerwG 2 B 65.12 -, juris Rn. 9).

    Diese Frage ist auf der Grundlage des einschlägigen Gesetzesrechts (§ 78 BBG) und auf der Basis der hierzu bereits vorliegenden Rechtsprechung, gerade auch in Fällen der Versagung einer Erstattung von Rechtsschutzkosten, ohne Weiteres bejahend zu beantworten (vgl. Sächs. OVG…, Urteil vom 12.6.2012 - 2 A 895/11 -, juris Rn. 17 ff.; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 3.12.2013 - BVerwG 2 B 65.12 -, juris 7 ff.; OVG NRW…, Beschluss vom 30.6.2017 - 1 A 1872/16 -, juris Rn. 25 bis 29); insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholung auf die obigen Ausführungen Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 02.04.2024 - 6 ZB 23.1243

    Übernahme von Kosten eines Polizisten anlässlich der Durchführung eines …

    Nur dann, wenn ohne Fürsorgeleistung eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung des Beamten eintreten und dadurch die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern beeinträchtigt würde, kommen unmittelbar auf die Fürsorgepflicht gestützte Ansprüche in Betracht (BVerwG, B.v. 3.12.2013 - 2 B 65/12 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn stellt das Korrelat zu der besonderen Inanspruchnahme des Beamten in Gestalt seiner Dienst- und Treuepflicht dar (…HessVGH, B.v. 14.5.2013 - 1 B 2234/12 - juris Rn. 17; vgl. auch BVerwG, B.v. 3.12.2013 - 2 B 65/12 - juris Rn. 7;… Battis, BBG, 6. Aufl. 2022, § 78 Rn. 2).

  • VG Köln, 22.07.2026 - 15 L 1583/26
    Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 2 B 65.12 -, juris, Rn. 9.
  • BVerwG, 04.09.2025 - 2 B 10.25
    Nach ständiger Rechtsprechung können aus der Fürsorgepflicht grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die speziell und abschließend normierten Ansprüche hinausgehen; abstrakt-generelle Regelungen dürfen nicht unter Bezug auf die allgemeine Fürsorgepflicht überspielt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 2 B 65.12 - juris Rn. 11 …und vom 13. Mai 2024 - 2 B 4.24 - NVwZ-RR 2024, 815 Rn. 9 f.).
  • VG Münster, 05.04.2022 - 5 K 1761/19
    Rn. 34 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 03. Dezember 2013 - 2 B 65/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.

    Rn. 36 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 03. Dezember 2013 - 2 B 65/12 -, juris, Rn. 11 m.w.N.

  • BVerwG, 04.09.2025 - 2 B 12.25
    Nach ständiger Rechtsprechung können aus der Fürsorgepflicht grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die speziell und abschließend normierten Ansprüche hinausgehen; abstrakt-generelle Regelungen dürfen nicht unter Bezug auf die allgemeine Fürsorgepflicht überspielt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Dezember 2013 - 2 B 65.12 - juris Rn. 11 …und vom 13. Mai 2024 - 2 B 4.24 - NVwZ-RR 2024, 815 Rn. 9 f.).
  • VG Trier, 12.05.2026 - 7 K 4450/25
    Auch jenseits der Beihilfe selbst unterfallender Aufwendungen ist es grundsätzlich denkbar, dass der Dienstherr bei außergewöhnlichen Belastungen eines Beamten, die ohne Fürsorgeleistung eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung begründen, diese wie durch Gewährung von Geldleistungen auszugleichen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 2 B 65.12 -, juris Rn. 11;… Urteile vom 25. August 2011 - 2 C 43.10 -, juris Rn. 8 f., …und vom 12. Dezember 1979 - 6 C 28.78 -, juris Rn. 28).
  • BayObLG, 20.06.2022 - 204 StRR 180/22

    Untreueverdacht gegen Bürgermeisterin - Freispruch aufgehoben

    Im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG haben derartige im Interesse einer einheitlichen Ausübung der Fürsorgepflicht erlassene Verwaltungsvorschriften zur Folge, dass der Dienstherr alle in ihnen angesprochenen Fälle hiernach behandeln muss und nur davon abweichen darf, wenn wesentliche Besonderheiten dies rechtfertigen (…vgl. BVerwG, NJW 1985, 1041, juris Rn. 3; RiA 2014, 146, juris Rn. 9; so auch VG Regensburg…, Urteil vom 11.03.2009 - 1 K 07.1530, juris Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC, 2 B 57/12.NC, 2 B 58/12.NC, 2 B 59/12.NC, 2 B 60/12.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16997
OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC, 2 B 57/12.NC, 2 B 58/12.NC, 2 B 59/12.NC, 2 B 60/12.NC (https://dejure.org/2012,16997)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC, 2 B 57/12.NC, 2 B 58/12.NC, 2 B 59/12.NC, 2 B 60/12.NC (https://dejure.org/2012,16997)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - 2 B 56/12.NC, 2 B 57/12.NC, 2 B 58/12.NC, 2 B 59/12.NC, 2 B 60/12.NC (https://dejure.org/2012,16997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,16997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 12 Abs 1 GG, § 8 Abs 1 S 2 KapVO SL, § 10 Abs 2 LehrVerpflV SL, § 10 Abs 5 LehrVerpflV SL, § 5 Abs 1 Nr 4 LehrVerpflV SL
    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes (WS 2011/2012, 1. FS.)

  • rechtsportal.de

    Zuordnung der Fachrichtung Biophysik zur klinisch-theoretischen Lehreinheit; Rechtfertigung des Ansatzes einer Lehrverpflichtung von sieben DS für Akademische Oberräte auf Zeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuordnung der Fachrichtung Biophysik zur klinisch-theoretischen Lehreinheit; Rechtfertigung des Ansatzes einer Lehrverpflichtung von sieben DS für Akademische Oberräte auf Zeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (30)

  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    c) Der Senat hält an seiner zuletzt im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - vertretenen Ansicht fest, dass eine Verpflichtung zur Lehreinheit übergreifenden Kapazitätsnutzung nicht besteht.

    Der Senat hat sich mit der Vorgehensweise der Antragsgegnerin im Anschluss an das Ausscheiden von Prof. Dr. K. im Rahmen seiner Beschwerdeentscheidung vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - betreffend Anträge auf vorläufige Zulassung zum Medizinstudium zum Wintersemester 2010/2011 ausführlich befasst und ausgeführt:.

    Rn. 75 vgl. §§ 37 Abs. 3 Satz 3 und 4, Abs. 5 Satz 2 UG SL siehe zum Beispiel Senatsbeschluss vom 1.7.2012 - 2 B 45/11.NCu.a. - außerdem BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 - NVwZ 1989, 360.

    Was die drei schon vor dem 1.3.2006 befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Dr. U., Dr. B. und Dr. D. anbelangt, so hat der Senat hinsichtlich ersterer in seinem Beschluss vom 1.7.2012 - 2 B 45/11.NC - ausgeführt:.

    Der Senat hat zu den inhaltsgleichen Rügen der Prozessbevollmächtigten dieser Antragsteller in den Beschwerdeverfahren betreffend das Wintersemester 2010/2011 in seinem Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - ausgeführt:.

    Rn. 109 Auch unter Berücksichtigung des die Argumentation der Prozessbevollmächtigten der einwendungsführenden Antragsteller aus den Kapazitätsprozessen der vergangenen Jahre vertiefenden Vorbringens hält der Senat an seiner zuletzt im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - vertretenen Ansicht fest, dass eine Verpflichtung zur Lehreinheit übergreifenden Kapazitätsnutzung nicht besteht.

    Der Senat hält nach allem an seiner im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Rn. 127 a) Mit der Deputatsreduzierung für Prof. Dr. L. hat sich der Senat in seinen den die betreffenden Einwendungen erhebenden Antragstellern bekannten Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - eingehend befasst.

    Rn. 134 vgl. zum Beispiel Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. -, zitiert nach Juris, Rdnr. 102,.

    Die Antragsteller setzen sich mit der die Zurechnung des Praktikums "Einführung in die klinische Medizin" ausschließlich zur Vorklinik billigenden Senatsentscheidung vom 1.7.2012 - 2 B 45/11.NCu.a. - auseinander und machen geltend, anders als vom Senat angenommen, sei infolge der Beteiligung von Lehrpersonen der klinisch-praktischen Lehreinheit von einer beträchtlichen Zeitersparnis für die Lehrpersonen der Vorklinik bei der Vorbereitung der Lehrveranstaltungen auszugehen.

    Der Senat hat dieses Vorbringen erwogen, hält indes gleichwohl an seiner im Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Der Senat hat zur Berücksichtigung der Lehrleistungen im Wahlfach in seinem mehrfach zitierten Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NCu.a. - ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    Rn. 11 vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - m.w.N.

    Rn. 14 vgl. Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a.

    Er hat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - unter Bezugnahme auf den Beschluss des vormals für Hochschulzulassungsrechts zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - ausgeführt:.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - sowie in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht zuletzt mit dem angefochtenen Beschluss vom 28.2.2012 gebilligt.

    Rn. 98 vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. - S. 35 - 38.

    Rn. 105 zum Sonderfall der im Rahmen von Lehraufträgen erbrachten Lehrleistungen von Dr. P. im Bereich der Fächer Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie, die, da die Lehre in diesen Fächern im Wege der Dienstleistung der klinisch-praktischen Lehreinheit erfolgt, kapazitätsrechtlich auch der letztgenannten Lehreinheit zugerechnet werden, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. -.

    Rn. 119 zu der Ausnahme, dass der Drittmittelgeber damit einverstanden ist oder sogar erwartet, dass der oder die Inhaber der von ihm finanzierten Stellen sich auch an der Lehre beteiligen, Senatsbeschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - zur sogenannten Lichtenberg-Professur,.

  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    Er hat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - unter Bezugnahme auf den Beschluss des vormals für Hochschulzulassungsrechts zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - ausgeführt:.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - sowie in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht zuletzt mit dem angefochtenen Beschluss vom 28.2.2012 gebilligt.

    Das Oberverwaltungsgericht hat zur Frage der Lehre in den genannten Fächern in seinem Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - eingehend Stellung genommen und ausgeführt:.

    Rn. 117 vgl. zum Beispiel Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - S. 29-32,.

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    Rn. 14 vgl. Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a.

    Rn. 43 Das ist, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen hat und was auch die Antragsgegnerin in ihrem der Beschwerdeerwiderung beigefügten Vermerk ihres Bediensteten B. vom 14.6.2007 eingeräumt hat, hinsichtlich der Stellen der FR 2.5 Biophysik offenbar versäumt worden.

    Gegen die Zuordnung zur Vorklinischen Lehreinheit spricht zunächst mit Gewicht der Umstand, dass die Biophysik nach der Anlage 3 der früheren Kapazitätsverordnungen zur Lehreinheit Klinisch-Theoretische Medizin gehörte und auch - worauf schon im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen wird - die bei Bahro/Berlin.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - auf der Grundlage einer in den damaligen Verfahren vorgelegten Stellungnahme von Professor Dr. H den Curriculareigenanteil der Vorklinik an der Lehre im Wahlfach mit einer Vorlesung im Umfang von 1 SWS berücksichtigt.

  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    Die Antragstellerin des Verfahrens 2 B 69/12.NC trägt die Kosten des von ihr betriebenen Verfahrens in beiden Instanzen zu vier Fünftel.

    Der Streitwert wird in dem Verfahren 2 B 69/12.NC auf 5.000,-- Euro, in den übrigen Verfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.

    Sie berücksichtigt in dem Verfahren 2 B 69/12.NC, dass die Antragstellerin dieses Verfahrens in erster Linie ihre vorläufige unbedingte Zulassung zum Studium der Humanmedizin beantragt hat und ihr Prozesserfolg hinter diesem Begehren beträchtlich zurückbleibt.

    Der Ansatz eines höheren Streitwertes in dem Verfahren 2 B 69/12.NC ist darauf zurückzuführen, dass die Antragstellerin dieses Verfahrens mit ihrem Hauptantrag ein über dasjenige der übrigen Antragsteller deutlich hinausgehendes Begehren verfolgt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    Rn. 141 VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; siehe hierzu allerdings nunmehr VGH Mannheim, Urteil vom 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, wonach eine Betreuungsrelation von g = 180 bei Vorlesungen nach wie vor nicht rechtsfehlerhaft ist,.

    Rn. 148 vgl. zum Beispiel OVG Berlin, Beschluss vom 20.10.2004 - 5 NC 44.04 -, zitiert nach Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlich; OVG Münster, Beschluss vom 6.3.2006 - 13 S 51/06 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 13 C 21/12

    Berücksichtigung der Lehre von Drittmittelbediensteten bei der …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    Rn. 100 vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 21.6.2012 - 13 C 21-26/12 -.

    Rn. 113 vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14; OVG Münster, Beschluss vom 21.6.2012 - 13 C 21-26/12 -.

  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    Rn. 111 vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 13.2.2007 - 13 C 1/07 - Juris Rdnrn. 3-6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.9.2010 - 2 NB 294/09 - zitiert nach Juris, Rdnrn. 44 bis 46; VGH Kassel, Beschluss vom 26.6.2007 - 8 MM 2697/06 - Juris Rdnr. 6; VGH München, Beschluss vom 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 -, zitiert nach Juris Rdrn.

    Rn. 113 vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14; OVG Münster, Beschluss vom 21.6.2012 - 13 C 21-26/12 -.

  • OVG Saarland, 17.12.2009 - 2 C 432/09

    Hochschulzulassungsrecht; Pflicht zur Bereitstellung zusätzlicher Studienplätze …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    Rn. 26 vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.12.2009 - 2 C 432/09 - Beschluss vom 14.7.2009 - 2 B 273/09.NC - außerdem aus der neueren Rechtsprechung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.4.2012 - 5 NC 49.12 u.a. - zitiert nach Juris, Rdnr. 21,.

    Rn. 35 Urteil vom 17.12.2009 - 2 C 432/09 - veröffentlicht bei Juris.

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12
    Rn. 19 vgl. zur Überprüfungsintensität in auf die vorläufige Zulassung zum Studium abzielenden Eilrechtsschutzverfahren zum Beispiel BVerfG, Beschluss vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, zitiert nach Juris,.
  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche …

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche …

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6 …

  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 5 NC 72.09

    FU/Tiermedizin; Sommersemester 2009; höhere Semester; Jahreszulassung; …

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 13 C 1/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - 13 C 33/11

    Die personelle Aufnahmekapazität einer Lehreinheit wird weniger durch die …

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen …

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03

    Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote, …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - 5 NC 49.12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin an der FU Berlin im …

  • OVG Saarland, 14.07.2009 - 2 B 273/09

    Versäumnis der frühzeitigen rechtlichen Umsetzung der Erhöhung der Lehrdeputate

  • VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 MM 2697/06

    Dienstleistungen einer Lehreinheit im Sinne von § 11 Abs 1 KapVO (juris: KapVO HE …

  • OVG Saarland, 11.04.2011 - 2 B 21/11

    Zulassung zum Psychologiestudium; Kapazitätsermittlung für Bachelor-Studiengang …

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 7 CE 11.10767

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2011/2012)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2012 - 13 B 75/12

    Festsetzung von Zulassungszahlen bei der Vergabe von Studienplätzen im ersten …

  • VG Berlin, 23.08.2010 - 30 L 65.10

    Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

  • OVG Saarland, 11.11.1991 - 8 W 80/91

    Zulassung zum Biochemiepraktikum

  • VG Saarlouis, 17.11.2016 - 1 K 1081/15

    Außerkapazitäre Studienplätze im Studiengang Humanmedizin; Zuordnung des …

    Rn. 54 so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, alle juris.

    Rn. 56 so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, alle juris.

    Rn. 59 so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a., -17.07.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, alle juris.

    Rn. 61 so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 18.09.2009 - 2 B 431/09 -, beide juris, und vorgehend bereits mit Beschlüssen vom 13.07.2009 - 2 B 301/09 - und - 2 B 273/09 -, letzterer bei juris.

    Rn. 74 vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, alle juris.

    Rn. 81 vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris.

    Rn. 109 so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris.

    Rn. 122 so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, alle juris.

    Rn. 130 vgl so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris.

    Rn. 166 entsprechend OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - 24.07.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, juris.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13

    Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität …

    Rn. 22 Der Senat hat sich mit dem inhaltsgleichen Vorbringen von Antragstellern in den Rechtsmittelverfahren betreffend die Zulassung zum Medizinstudium im Wintersemester 2011/2012 in seinem Beschluss vom 17.6.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - ausführlich befasst und folgendes ausgeführt:.

    Soweit der Senat in seinen Beschlüssen vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. und vom 17.10.2012 - 2 B 279/12.NC - darauf abgestellt habe, dass nach einer von der Antragsgegnerin vorgelegten Auflistung die bei ihr in der Fachrichtung Biophysik betriebene Forschung einen eindeutig medizinischen und klinischen Bezug aufweise, handele es sich um eine Selbstverständlichkeit, da die gesamte Forschung, die an einer medizinischen Fakultät betrieben werde, letztlich einen eindeutig medizinischen und klinischen, auf das Wohlergehen und das Wohlbefinden des Menschen ausgerichteten Bezug aufweise.

    Im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - der im Zeitpunkt der Erstellung der der Festsetzung der Studienplatzzahl in der ZZVO 2012/2013 vom Mai 2012 zugrundeliegenden Kapazitätsberechnung noch nicht vorlag, hat sie die Lehrverpflichtung von Frau Dr. D., die als akademische Oberrätin auf Zeit eingestellt wurde, von 4 LVS/DS auf 7 LVS/DS angehoben.

    Rn. 119 Mit der Verminderung des Deputats von Professor Dr. L. hat sich der Senat in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - sowie vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - eingehend befasst und diese gebilligt.

    Rn. 124 Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - betreffend inhaltsgleiche Rügen eines Antragstellers der Kapazitätsprozesse des Vorjahres ausgeführt:.

    Rn. 140 Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - veröffentlicht bei Juris.

    Der Senat hat sich mit der Frage der kapazitätsrechtlichen Zuordnung der im Wege sogenannten "Team-Teachings" durchgeführten Lehrveranstaltungen in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45 /11.NC - und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC - ausführlich auseinandergesetzt.

    Rn. 166 In seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - hat er unter Würdigung der substantiierten Einwände von Antragstellern der damaligen Beschwerdeverfahren, es sei von einer beträchtlichen Zeitersparnis für die Lehrpersonen der Vorklinik bei der Vorbereitung der Lehrveranstaltungen auszugehen, da bei den Plausibilitätsrechnungen zur Bestimmung des Zeitaufwandes für eine Semesterwochenstunde "reine" Lehrleistung ein faktischer Aufwand von 3 Zeitstunden angesetzt werde, die Patientenauswahl von den Lehrpersonen der Klinisch-praktischen Lehreinheit vorgenommen werde und das selbe Thema in insgesamt 14 Praktikumsgruppen (à 20 Studierenden) wiederholt werde, seine früheren Erwägungen ergänzt und ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einsatz von Mitteln zur …

    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - betreffend die inhaltsgleichen Einwendungen der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller der vorliegenden Beschwerdeverfahren in Rechtsmittelverfahren betreffend die vorläufige Zulassung im Medizinstudium im Wintersemester 2012/2013 unter weitgehender Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 17.6.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - im Einklang mit der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt, dass aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 vom 20.8.2007 (…veröffentlich im Bundesanzeiger Nr. 171 vom 12.9.2007, S. 7480) keine Verpflichtung dahingehend abgeleitet werden kann, zusätzliche Anfängerstudienplätze in den medizinischen Studiengängen einzurichten und dass sich hieran durch die zweite Programmphase des Hochschulpaktes 2020 vom 4.6.2009 (Hochschulpakt 2020 II) nichts geändert hat.

    Rn. 37 vgl. z.B. Beschlüsse vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, vom 17.10.2012 - 2 B 279/12.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -.

    In diesem Zusammenhang hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - näher ausgeführt:.

    Rn. 101 Mit der Frage der Berechtigung der auch in den vorliegenden Beschwerdeverfahren wieder umstrittenen Deputatsminderungen hat sich der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Entscheidungen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - sowie - aus Anlass von im Wesentlichen inhaltsgleichen Rügen der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführer der vorliegenden Verfahren im vergangenen Jahr im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - unter auszugsweiser Wiedergabe der diesbezüglichen Ausführungen in den beiden zuerst genannten Beschlüssen ausführlich befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Berücksichtigung dieser Deputatsreduzierungen nicht an Rechtsfehlern zum Nachteil der Studienbewerber leidet.

    Rn. 106 Soweit die Professor Dr. B. und Professor Dr. R. für Sprecherfunktionen zugebilligten Deputatsermäßigungen beanstandet werden, ist auf die im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - auszugsweise wiedergegebene Würdigung des Beschlusses vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - zu verweisen, in der dargelegt ist, dass sich die Sprecherfunktion nicht im engen Verständnis des Wortes auf Kommunikationsaufgaben nach außen beschränkt.

    Rn. 107 Zu den Einwänden gegen die Deputatsreduzierung bei Professor Dr. Z. ist ebenfalls auf die im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - auszugsweise wiedergegebene diesbezügliche Darlegung im Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - und den dort dargelegten Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme von Professor Dr. Z. durch die von ihm wahrgenommenen zwei Funktionen - und zwar diejenige eines DFG-Fachgutachters und diejenige eines Sprechers einer DFG-Forschergruppe - hingewiesen, wobei letztere Funktion, in der sich Professor Dr. Z. möglicherweise mit einem anderen Wissenschaftler abwechselt, den bei weitem geringeren Teil der Belastung ausmacht.

    Rn. 109 In diesem Zusammenhang ist zur Vermeidung von Missverständnissen anzumerken, dass der 2. Senat im Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - die Umrechnung des Zeitstunden-Aufwandes in Semesterwochenstunden nicht übernommen hat.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Zulassung zum ersten Fachsemester des …

    Drei weitere Studienbewerber wurden auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - zugelassen, so dass sich die Gesamtzahl auf 296 erhöhte.

    Rn. 24 Der Senat hat sich mit dem inhaltsgleichen Vorbringen von Antragstellern in den Rechtsmittelverfahren betreffend die Zulassung zum Medizinstudium im Wintersemester 2011/2012 in seinem Beschluss vom 17.6.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - ausführlich befasst und folgendes ausgeführt:.

    Im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - der im Zeitpunkt der Erstellung der der Festsetzung der Studienplatzzahl in der ZZVO 2012/2013 vom Mai 2012 zugrundeliegenden Kapazitätsberechnung noch nicht vorlag, hat sie die Lehrverpflichtung von Frau Dr. D., die als akademische Oberrätin auf Zeit eingestellt wurde, von 4 LVS/DS auf 7 LVS/DS angehoben.

    Rn. 101 Mit der Verminderung des Deputats von Professor Dr. L. hat sich der Senat in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - sowie vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - eingehend befasst und diese gebilligt.

    Rn. 106 Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - betreffend inhaltsgleiche Rügen eines Antragstellers der Kapazitätsprozesse des Vorjahres ausgeführt:.

    Rn. 132 vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -.

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 105/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Testattermine in Makroskopischer und …

    Rn. 23 Mit der Frage der Berechtigung der auch in den vorliegenden Verfahren wieder umstrittenen Deputatsreduzierungen hat sich der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - betreffend das Studienjahr 2012/2013 unter auszugsweiser Wiedergabe seiner Beschlüsse vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - betreffend die beiden vorherigen Studienjahre eingehend befasst und sie gebilligt.

    Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat sich in seinem Beschluss vom 14.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - in Auseinandersetzung mit substantiierten Einwendungen der Rechtsmittelführer der damaligen Verfahren dahin festgelegt, dass auch die in Rede stehenden in Form sogenannten "Teamteachings" durchgeführten Lehrveranstaltungen allein der Vorklinischen Lehreinheit zuzurechnen sind.

    Da mit dem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - unter anderem Rechtsmittelführer beschieden wurden, die von den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller der vorliegenden Beschwerdeverfahren 1 B 105/14.NC bis 1 B 115/14.NC vertreten wurden, ist davon auszugehen, dass den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller dieser Beschwerdeverfahren die Rechtsauffassung des 2. Senats und ihre Begründung bekannt ist.

    Mit der Berücksichtigung dieses Ansatzes für den Lehraufwand des Wahlfaches hat sich das Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes wiederholt befasst und hierzu in seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. unter auszugsweiser Wiedergabe seines Beschlusses vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - die Rechtfertigung des Ansatzes von 1 SWS Vorlesung für das Wahlfach ausführlich dargelegt.

  • OVG Saarland, 17.11.2017 - 1 A 703/17

    Studienzulassung im Wege eines gerichtlichen Vergleichs - Stellenzuordnung - …

    Rn. 17 Der vormals für die Vergabe von Studienplätzen zuständige 2. Senat ist dieser Argumentation nicht gefolgt(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, juris Rdnrn. 36 ff.), sondern hat seine die Handhabung der Beklagten billigende Sichtweise(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris Rdnrn. 38 ff., vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 39 ff., …und vom 17.7.2006, a.a.O., juris Rdnrn. 31 ff. und 112 ff.) bekräftigt.

    Rn. 35 Das Zulassungsvorbringen gibt nach alldem keine Veranlassung, die die streitige Deputatsreduzierung der Beklagten im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats(OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 24.7.2014, a.a.O., Rdnrn. 94 ff.) bzw. des früher zuständigen 2. Senats(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - und vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. -, jew. juris) billigende Entscheidung des Verwaltungsgerichts einer Überprüfung im Rahmen eines Berufungsverfahrens zu unterziehen.

    Rn. 37 Der Senat teilt die Einschätzung des vormals zuständigen 2. Senats, dass die Ermessensentscheidung des Präsidiums, die in dem Präsidiumsbeschluss und der zugehörigen Beschlussvorlage dokumentiert ist, rechtlich nicht zu beanstanden und mit Blick auf den Umfang der Inanspruchnahme durch die wahrgenommenen Funktionen auch der Höhe nach nicht unvertretbar ist.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.7.2012, a.a.O., Rdnr. 130).

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 209/13

    Hochschulzulassung - Humanmedizin - Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem …

    Rn. 23 Mit der Verminderung des Deputats von Professor Dr. L. hat sich der Senat in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - sowie vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - eingehend befasst und diese gebilligt.

    Der Senat hat sich mit der Frage der kapazitätsrechtlichen Zuordnung der im Wege sogenannten "Team-Teachings" durchgeführten Lehrveranstaltungen in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45 /11.NC - und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC - ausführlich auseinandergesetzt.

    Rn. 32 In seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - hat der Senat unter Würdigung der substantiierten Einwände von Antragstellern der damaligen Beschwerdeverfahren, es sei von einer beträchtlichen Zeitersparnis für die Lehrpersonen der Vorklinik bei der Vorbereitung der Lehrveranstaltungen auszugehen, da bei den Plausibilitätsrechnungen zur Bestimmung des Zeitaufwandes für eine Semesterwochenstunde "reine" Lehrleistung ein faktischer Aufwand von 3 Zeitstunden angesetzt werde, die Patientenauswahl von den Lehrpersonen der Klinisch-praktischen Lehreinheit vorgenommen werde und dasselbe Thema in insgesamt 14 Praktikumsgruppen (à 20 Studierenden) wiederholt werde, seine früheren Erwägungen ergänzt und ausgeführt:.

  • OVG Saarland, 17.10.2012 - 2 B 279/12

    Studienzulassung Humanmedizin; Zuordnung der Fachrichtung Biophysik

    Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC - ausführlich begründeten Auffassung fest, dass die (zur medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes gehörende) Fachrichtung "Biophysik" kapazitätsrechtlich der klinisch-theoretischen Lehreinheit zuzuordnen ist.

    Rn. 3 Sie tragen zur Begründung ihrer Rechtsmittel vor, das Verwaltungsgericht habe sich bei seiner Entscheidung nicht mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -) betreffend die vorläufige Zulassung zum 1. Fachsemester des Medizinstudiums im Wintersemester 2011/2012 auseinandergesetzt, dem zumindest insoweit nicht gefolgt werden könne, als er die Fachrichtung Biophysik der klinisch-theoretischen Lehreinheit und nicht der vorklinischen Lehreinheit zuordne.

    Der Senat hält nach dem Ergebnis dieser Nachprüfung an seiner im Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - ausführlich begründeten Auffassung fest, dass die Fachrichtung 2.5 "Biophysik" der medizinischen Fakultät der Antragsgegnerin nach dem Erkenntnisstand der auf die Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz abzielenden Verfahren der Lehreinheit klinisch-theoretische Medizin zuzuordnen ist.

  • OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17

    Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung; …

    Rn. 22 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts(…OVG des Saarlandes, z.B. Beschlüsse vom 17.7.2006, a.a.O., Rdnrn. 88 ff., vom 1.7.2011 - 2 B 45/11 .NC u.a. -, juris Rdnrn. 101 ff., und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris Rdnrn. 133 f.), die der erkennende Senat sich zu eigen macht, hat ausgehend von der auf die Prognose von Studienanfängerzahlen abstellenden Bestimmung des § 11 Abs. 2 KapVO bei der Ermittlung des Exports der Lehreinheit Vorklinische Medizin kein Schwundausgleich zu erfolgen.

    Rn. 28 Aus welchen konkreten Gründen diese Sichtweise, die seither ständige Rechtsprechung des Gerichts ist(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, a.a.O., Rdnrn. 161 ff., vom 25.7.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. und 2 B 209/13.NC -, jew. juris Rdnrn. 162 ff. bzw. 28 ff., und vom 24.7.2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, Rdnrn 85 ff.), mit dem Kapazitätserschöpfungsgebot und der Kapazitätsberechnungsformel nicht vereinbar und rein fachlich nicht haltbar sein sollte, ist den Ausführungen der Antragstellerinnen nicht zu entnehmen.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 357/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes im …

    Soweit der Senat in seinen Beschlüssen vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. und vom 17.10.2012 - 2 B 279/12.NC - darauf abgestellt habe, dass nach einer von der Antragsgegnerin vorgelegten Auflistung die bei ihr in der Fachrichtung Biophysik betriebene Forschung einen eindeutig medizinischen und klinischen Bezug aufweise, handele es sich um eine Selbstverständlichkeit, da die gesamte Forschung, die an einer medizinischen Fakultät betrieben werde, letztlich einen eindeutig medizinischen und klinischen, auf das Wohlergehen und das Wohlbefinden des Menschen ausgerichteten Bezug aufweise.

    Rn. 37 Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - veröffentlicht bei Juris.

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 A 162/18

    Hochschulzulassung - Deputatsreduzierung wegen Aufgabenwahrnehmung bei der …

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an …

  • VG Leipzig, 28.01.2015 - 2 K 455/13

    Anspruch auf Zulassung auf einen Studienplatzes außerhalb der festgesetzten …

  • VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 133/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 20.01.2021 - 9 C 56/20

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der …

  • VG Schleswig, 27.11.2019 - 9 C 97/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christian-Albrechts-Universität zu …

  • VG Schleswig, 15.11.2016 - 9 C 225/16

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 15.06.2022 - 9 C 36/21

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der …

  • VG Schleswig, 08.11.2018 - 9 C 50/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester im Wintersemester …

  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 9 C 95/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Leipzig, 05.12.2012 - NC 2 L 285/12

    Festlegung des Ausgangspunkts für die gerichtliche Kontrolle des Lehrangebots für …

  • VG Frankfurt/Main, 05.01.2015 - 3 L 2707/14
  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2013 - 3 L 3053/13

    Numerus clausus

  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 35/18

    Studienplatzvergabe im Studienfach Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 im …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 3 M 17/22

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Dienstleistungsexport Zahnmedizin; …

  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18

    Studienplatzvergabe Humanmedizin - Berücksichtigung von Team-Teaching

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Saarland

Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 27.12.2012 - 2 B 65/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,86137
VG Lüneburg, 27.12.2012 - 2 B 65/12 (https://dejure.org/2012,86137)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 27.12.2012 - 2 B 65/12 (https://dejure.org/2012,86137)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 27. Dezember 2012 - 2 B 65/12 (https://dejure.org/2012,86137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,86137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Lüneburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht