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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.12.2001

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9380
OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01 (https://dejure.org/2004,9380)
OVG Berlin, Entscheidung vom 19.11.2004 - 2 B 7.01 (https://dejure.org/2004,9380)
OVG Berlin, Entscheidung vom 19. November 2004 - 2 B 7.01 (https://dejure.org/2004,9380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 3 Abs. 6; ; KrW-/AbfG § ... 3 Abs. 8 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 10; ; KrW-/AbfG § 10 Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 11; ; KrW-/AbfG § 11 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 21 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 41 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 41 Abs. 3; ; KrW-/AbfG § 42 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 42 Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; LAbfG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; SoAbfEV § 4; ; NachWV § 1 Abs. 2; ; NachWV § 15; ; VermG § 11 Abs. 1 Nr. 2; ; VermG § 11 Abs. 1 Nr. 4; ; VermG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 11 Abs. 1 Satz 2; ; VermG § 11 Abs. 1 Satz 4; ; VermG § 11 a Abs. 1; ; VermG § 16 Abs. 1; ; VermG § 17

  • nomos.de PDF, S. 39

    Zur Verantwortung des Grundstückseigentümers für die Beseitigung von darauf lagernden Abfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unmittekbarkeitszusammenhang beim Folgenbeseitigungsanspruch auf Kostenersatz für die Beseitigung von Sonderabfällen aus DDR-Zeiten auf einem Grundstück; Verfahren zur Entsorgung von überwachungsbedürftigen Sonderabfällen aus DDR-Zeiten; Begriff des Abfallbesitzers; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01
    Mit Rücksicht auf die bei derartigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Vordergrund stehenden Ziele der Schnelligkeit und Effizienz ist es nicht zu beanstanden, dass der Beklagte, nachdem ihm am 31. März 1995 von dem Verwalter die Gesamtvollstreckung über das Vermögen der I. mitgeteilt worden war, von dem zunächst am 10. April 1995 unternommenen Versuch einer Inanspruchnahme des Verwalters wegen Zweifeln an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmensvermögens Abstand genommen und sich an die Klägerin als nunmehr "zustandsverantwortliche" Abfallbesitzerin gehalten hat (vgl. hierzu auch den Beschluss des BVerfG vom 16. Februar 2000, NJW 2000, S. 2573, 2575 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13. Dezember 2001, VBlBW 2002, S. 491).

    In Bezug auf die Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit für belastete Grundstücke hat das Bundesverfassungsgericht in dem genannten Beschluss vom 16. Februar 2000, NJW 2000, S. 2573, 2575) grundsätzlich festgestellt, dass nach Maßgabe der einschlägigen sicherheitsrechtlichen Vorschriften der Eigentümer eines Grundstücks allein wegen dieser Rechtsstellung verpflichtet werden kann, von dem Grundstück ausgehende Gefahren zu beseitigen, auch wenn er die Gefahrenlage weder verursacht noch verschuldet hat.

    Angesichts der so beschaffenen Rechtslage kommt es nicht darauf an, ob eine Haftungsbegrenzung der Klägerin hinsichtlich dieser Abfallablagerungen nicht von vornherein dadurch entfallen ist, dass sie das Risiko einer Belastung der erkennbar seit Jahrzehnten industriell genutzten Grundstücke bewusst oder zumindest fahrlässig in Kauf genommen hat, was nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 (a.a.O.) sogar eine den Verkehrswert übersteigende Kostenbelastung rechtfertigen könnte und ob eine solche Risikoübernahme etwa darin gesehen werden könnte, dass die Klägerin statt des Verzichts nach § 11 Abs. 1 Satz 2 VermG die Restitution gewählt hat.

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01
    Entscheidend ist vielmehr ein Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft an dem Grundstück, welche die rechtlichen und tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten einschließt, um die Abfälle der Entsorgung zuzuführen und die damit eine entsprechende Zuordnung der Verantwortlichkeit für den Zustand des Grundstücks rechtfertigt (vgl. die zitierten Urteile des BVerwG vom 11. Februar 1983 und vom 11. Dezember 1997, a.a.O. sowie die Ausführungen und Nachweise bei Frenz, a.a.O.).

    Das ist bei einem im Stadtbereich belegenen, zudem durch eine Mauer umfriedeten Gewerbegrundstück zu bejahen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997, BVerwGE 106, S. 43, 47…, Urteil vom 19. Januar 1989, DVBl. 1989, S. 522 f. sowie Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl. 2003, § 3 Rdnr. 58).

    Dieser Grundsatz ist im Prinzip für die Pflichtenstellung des Abfallbesitzers, der zugleich Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist, anerkannt (vgl. Frenz, a.a.O., § 3 Rdnr. 89 und bereits BVerwGE 106, S. 43, 46;… vgl. im Übrigen zu der Entscheidung des BVerfG die Literaturnachweise bei Mohr, NVwZ 2003, S. 686 mit Fußnote 2).

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung - …

    Auszug aus OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01
    Der Begriff des Abfallbesitzers ist öffentlich-rechtlicher Art und stimmt nicht mit dem des BGB überein, sodass es nicht auf einen Besitzbegründungswillen, sondern allein auf die tatsächliche Sachherrschaft ankommt (st. Rspr. schon zum Abfallgesetz, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1983, BVerwGE 67, S. 8, 11 f.;… Urteil vom 11. Dezember 1997, BVerwG 106, S. 43, 46;… Urteil vom 8. Mai 2002, NVwZ 2003, S. 1252;… aus der Literatur vgl. z.B. Frenz, KrW-/AbfG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rdnr. 88 f. m.w.N.).

    Eine Ausnahme wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in jenen Fällen anerkannt, bei denen Abfälle auf einem frei zugänglichen, einem allgemeinen Betretungsrecht unterliegenden Grundstück verbotswidrig ohne Wissen und Wollen des Eigentümers oder Besitzers abgelagert werden (vgl. die Urteile des BVerwG vom 8. Mai 2003, NVwZ 2003, S. 1252 vom 11. Februar 1983, BVerwGE 67, S. 8, 12 …sowie vom 13. Januar 1994, DÖV 1994, S. 267, 268).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall - …

    Auszug aus OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01
    Dabei ist der Begriff des Abfallbesitzers nicht nach einzelfallorientierten Kriterien und damit allgemeinen Maßstäben der Zumutbarkeit und Sozialadäquanz zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, DVBl. 1989, S. 522 f.).

    Das ist bei einem im Stadtbereich belegenen, zudem durch eine Mauer umfriedeten Gewerbegrundstück zu bejahen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11. Dezember 1997, BVerwGE 106, S. 43, 47, Urteil vom 19. Januar 1989, DVBl. 1989, S. 522 f. sowie Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl. 2003, § 3 Rdnr. 58).

  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02

    Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall; …

    Auszug aus OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01
    Der Begriff des Abfallbesitzers ist öffentlich-rechtlicher Art und stimmt nicht mit dem des BGB überein, sodass es nicht auf einen Besitzbegründungswillen, sondern allein auf die tatsächliche Sachherrschaft ankommt (st. Rspr. schon zum Abfallgesetz, vgl. z.B. BVerwG…, Urteil vom 11. Februar 1983, BVerwGE 67, S. 8, 11 f.;… Urteil vom 11. Dezember 1997, BVerwG 106, S. 43, 46; Urteil vom 8. Mai 2002, NVwZ 2003, S. 1252;… aus der Literatur vgl. z.B. Frenz, KrW-/AbfG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rdnr. 88 f. m.w.N.).

    Eine Ausnahme wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in jenen Fällen anerkannt, bei denen Abfälle auf einem frei zugänglichen, einem allgemeinen Betretungsrecht unterliegenden Grundstück verbotswidrig ohne Wissen und Wollen des Eigentümers oder Besitzers abgelagert werden (vgl. die Urteile des BVerwG vom 8. Mai 2003, NVwZ 2003, S. 1252 vom 11. Februar 1983, BVerwGE 67, S. 8, 12 …sowie vom 13. Januar 1994, DÖV 1994, S. 267, 268).

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01
    Soweit das Verwaltungsgericht die für einen auf Geldausgleich gerichteten Folgenbeseitigungsanspruch erforderliche Unmittelbarkeit hinsichtlich eines rechtswidrigen hoheitlichen Handelns und einer finanziellen Einbuße (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984, BVerwGE 69, S. 366, 371, 373, Bay. VGH…, Urteil vom 28. Juli 1995, NVwZ-RR 1996, S. 645 f. und Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl. 1998, S. 303) mit dem Hinweis darauf verneint, dass die Klägerin die Abfallbeseitigung auf Grund einer eigenen Entschließung in Auftrag gegeben habe, steht dem entgegen, dass sie der ihr aufgegebenen Abfallbeseitigung nicht nach ihrem Belieben durch eigenes Handeln hätte nachkommen können, sondern nur mit Hilfe eines fachlich kompetenten Abfallentsorgungsunternehmens, dessen Beauftragung deshalb durch die Abfallbeseitigungsanordnung selbst - unmittelbar - gefordert war.
  • BVerwG, 10.11.1993 - 4 B 185.93

    Beseitigung einer Grundstücksaufschüttung durch Straßenaufbruch

    Auszug aus OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01
    Eine Ausnahme wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in jenen Fällen anerkannt, bei denen Abfälle auf einem frei zugänglichen, einem allgemeinen Betretungsrecht unterliegenden Grundstück verbotswidrig ohne Wissen und Wollen des Eigentümers oder Besitzers abgelagert werden (…vgl. die Urteile des BVerwG vom 8. Mai 2003, NVwZ 2003, S. 1252 vom 11. Februar 1983, BVerwGE 67, S. 8, 12 sowie vom 13. Januar 1994, DÖV 1994, S. 267, 268).
  • VGH Bayern, 26.07.1995 - 22 B 93.271

    Folgenbeseitigungsanspruch des Anscheinsstörers bzw. Kostenerstattungsanspruch …

    Auszug aus OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01
    Soweit das Verwaltungsgericht die für einen auf Geldausgleich gerichteten Folgenbeseitigungsanspruch erforderliche Unmittelbarkeit hinsichtlich eines rechtswidrigen hoheitlichen Handelns und einer finanziellen Einbuße (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Juli 1984, BVerwGE 69, S. 366, 371, 373, Bay. VGH, Urteil vom 28. Juli 1995, NVwZ-RR 1996, S. 645 f. und Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl. 1998, S. 303) mit dem Hinweis darauf verneint, dass die Klägerin die Abfallbeseitigung auf Grund einer eigenen Entschließung in Auftrag gegeben habe, steht dem entgegen, dass sie der ihr aufgegebenen Abfallbeseitigung nicht nach ihrem Belieben durch eigenes Handeln hätte nachkommen können, sondern nur mit Hilfe eines fachlich kompetenten Abfallentsorgungsunternehmens, dessen Beauftragung deshalb durch die Abfallbeseitigungsanordnung selbst - unmittelbar - gefordert war.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 8 S 1340/00

    Altlastensanierung - Zumutbarkeit der Kosten

    Auszug aus OVG Berlin, 19.11.2004 - 2 B 7.01
    Mit Rücksicht auf die bei derartigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Vordergrund stehenden Ziele der Schnelligkeit und Effizienz ist es nicht zu beanstanden, dass der Beklagte, nachdem ihm am 31. März 1995 von dem Verwalter die Gesamtvollstreckung über das Vermögen der I. mitgeteilt worden war, von dem zunächst am 10. April 1995 unternommenen Versuch einer Inanspruchnahme des Verwalters wegen Zweifeln an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmensvermögens Abstand genommen und sich an die Klägerin als nunmehr "zustandsverantwortliche" Abfallbesitzerin gehalten hat (vgl. hierzu auch den Beschluss des BVerfG vom 16. Februar 2000, NJW 2000, S. 2573, 2575 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13. Dezember 2001, VBlBW 2002, S. 491).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 11 B 5.05

    Zu den Grenzen der Entsorgungspflicht früherer Abfallbesitzer (Groß Dölln)

    Insoweit findet die gesetzliche Verknüpfung von Abfallbesitz und Entsorgungspflicht ihre innere Rechtfertigung gerade in der Einwirkungsmöglichkeit des Besitzers, die Abfälle der Entsorgung zuzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 7 C 58/96 -, BVerwGE 106, 43 = NJW 1998, 1004, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 17. April 1989 - 1 BvR 385/89 - OVG Berlin, Urteil vom 19. November 2004 - 2 B 7.01 -, ZUR 2005, 203).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2026 - 1 S 325/24

    Anpflanzung; Bäume; Eigentum; Erledigung; Enteignungsgleicher Eingriff; …

    Hinsichtlich der für den (freiwilligen) Vollzug der Verfügung als Vollstreckung im weiteren Sinne angefallenen Kosten ist jedoch ein Folgenbeseitigungsanspruch des Klägers nicht von vornherein ausgeschlossen, da sich die mit den vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen einhergehende Kostenbelastung hier ausnahmsweise sowohl dem Grunde als auch ihrer Höhe nach als nahezu zwangsläufige und intendierte Folge der streitgegenständlichen Verfügung darstellt und damit im Hinblick auf die fortdauernde Vermögenseinbuße einen andauernden rechtswidrigen Zustand begründen könnte (…vgl. im Ergebnis wohl BayVGH, Urt. v. 26.07.1995 - 22 B 93.271 - juris Rn. 14; OVG Berlin, Urt. v. 19.11.2004 - 2 B 7.01 - juris Rn. 25;… ThürOVG, Urt. v. 23.05.2007 - 1 KO 1299/05 - juris Rn. 21;… VG Magdeburg, Urt. v. 24.04.2018 - 1 A 94/15 - juris Rn. 14;… vgl. auch weitergehend Pietzko, Der materielle Folgenbeseitigungsanspruch, 1994, S. 452 ff. und Schneider, Folgenbeseitigung im Verwaltungsrecht, 1994, S. 139 ff.;… kritisch: Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl., S. 369).
  • VG Minden, 03.05.2023 - 7 K 1979/20
    Entsprechendes habe das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem vergleichbaren Fall mit Urteil vom 19. November 2004 - 2 B 7.01 - entschieden.
  • VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05

    Pflicht des Eigentümers eines Grundstücks zur Räumung desselben von Kampfmitteln; …

    Eine diese Grenze überschreitende Belastung kann namentlich dann unzumutbar sein, wenn die Gefahr, die von dem Grundstück ausgeht, aus der Allgemeinheit zuzurechnenden Ursachen herrührt (…BVerfG, a.a.O.; OVG Berlin, Urteil. v. 19.11.2004 -2 B 7.01-).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.12.2001 - 2 B 7.01, 2 C 31.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26700
BVerwG, 04.12.2001 - 2 B 7.01, 2 C 31.01 (https://dejure.org/2001,26700)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2001 - 2 B 7.01, 2 C 31.01 (https://dejure.org/2001,26700)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 2 B 7.01, 2 C 31.01 (https://dejure.org/2001,26700)
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Volltextveröffentlichung

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