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Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 20.06.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.1986 - 2 B 77.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7791
BVerwG, 15.10.1986 - 2 B 77.86 (https://dejure.org/1986,7791)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1986 - 2 B 77.86 (https://dejure.org/1986,7791)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1986 - 2 B 77.86 (https://dejure.org/1986,7791)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Versetzung eines Lehrers aus dem Schuldienst - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1986 - 2 B 77.86
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1986 - 2 B 77.86
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt haben sollte (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
  • BVerwG, 06.10.1982 - 7 C 17.80

    Beweiserhebung über die Voreingenommenheit eines Prüfers - Abgrenzung eines …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1986 - 2 B 77.86
    Soweit sie damit die Rüge einer Verletzung des § 86 Abs. 2 VwGO erheben will, kann sie nicht durchgreifen, schon weil es sich nicht um in der mündlichen Verhandlung beantragte Beweiserhebungen handelt und die Anträge zudem nur hilfsweise gestellt worden sind (vgl. hierzu Urteil vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 17.80 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 15.10.1986 - 2 B 77.86
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 30.06.1975 - 6 C 4.75

    Gesetzwidrigkeit der Reduzierung von Anforderungen an den Nachweis einer …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1986 - 2 B 77.86
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung, u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 C 4.75 - ).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 20.06.1986 - 2 B 77/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5777
OVG Bremen, 20.06.1986 - 2 B 77/86 (https://dejure.org/1986,5777)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.06.1986 - 2 B 77/86 (https://dejure.org/1986,5777)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 1986 - 2 B 77/86 (https://dejure.org/1986,5777)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2132
  • NVwZ 1986, 762 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 22.06.2004 - VII R 16/02

    Verschiebung von Geldern auf Konten der Kinder - § 7 AnfG aF, §§ 4 Abs. 1, 11 …

    Nach einem vergeblichen Zustellungsversuch lediglich im Geschäftslokal des Zustellungsempfängers ist eine Ersatzzustellung durch Niederlegung unzulässig (Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 5. November 1975 VIII ZR 73/75, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1976, 149; Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 20. Juni 1986 2 B 77/86, NJW 1986, 2132;… BFH-Beschlüsse vom 26. Februar 1992 IX B 88/90, BFH/NV 1992, 755;… vom 31. Mai 2001 V B 40/01, BFH/NV 2001, 1573, …und vom 27. Juni 2003 V B 75/02, BFH/NV 2003, 1590, jeweils m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2000 - L 13 AL 4043/98

    Gewährung von Lohnkostenzuschüssen nach den Beschäftigungshilferichtlinien

    Der Senat vermag auch der Annahme der Vorinstanz nicht zu folgen, die von der Wirksamkeit der nachfolgenden Zustellungsversuche mit Postzustellungsurkunde (§§ 2 Abs. 1, 3 VwZG i.V.m. §§ 180 bis 186 und 195 Abs. 2 ZPO) ausgegangen ist; es entspricht allgemeiner Meinung, daß die Ersatzzustellung durch Niederlegung (§ 182 ZPO) bei vorherigem Zustellversuch lediglich im Geschäftslokal (§ 183 ZPO) unzulässig ist (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1976, 149, Oberverwaltungsgericht Bremen NJW 1986, 2132;… Stöber in Zöller, ZPO, 21. Auflage, § 182 Rdnr. 1;… Putzo in Thomas/Putzo, ZPO, 22. Auflage, § 182 Rdnr. 2).
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