Rechtsprechung
| BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtsgrundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Besoldung von bei der Grenzabfertigung in gemeinsamen deutsch-polnischen Grenzdienststellen auf polnischem Territorium eingesetzten Bundespolizeibeamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 4.06
- BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07
Der Besoldungsgesetzgeber verletzt das Alimentationsprinzip nicht, wenn er bei der Bemessung der Bezüge der Beamten, die das gleiche Amt innehaben, an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufungen vorsieht, sofern sich solche regionalen Unterscheidungen nach Anlass und Ausmaß der Differenzierung vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lassen (BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218).Nach der ständigen Rechtsprechung überschreitet der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - a.a.O. und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris).
Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O. S. 123 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 a.a.O. …und vom 9. September 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07
Bereits mit Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - (BVerwGE 101, 116 ) hat der Senat erkannt, dass die Verordnungsermächtigung des § 73 BBesG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügt und dass gegen § 2 der 2. BesÜV keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O. S. 123 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 a.a.O. …und vom 9. September 2004 a.a.O.).
- BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07
Nach der ständigen Rechtsprechung überschreitet der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (…vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - a.a.O. und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris).Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 …und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O. S. 123 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 a.a.O. und vom 9. September 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89
Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07
Denn es kommt insoweit nicht darauf an, ob der Gesetzgeber im Einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. u.a. Urteile vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - Buchholz 240 § 19a BBesG Nr. 10 …und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O. S. 123 je m.w.N., BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 a.a.O. …und vom 9. September 2004 a.a.O.). - BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99
Beamtenbesoldung Ost II
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07
Nach der ständigen Rechtsprechung überschreitet der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - a.a.O. und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07
Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr). - BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 65.86
Beamtenbesoldung - Hafenlotse - Technikerzulage
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07
Nach der ständigen Rechtsprechung überschreitet der Gesetzgeber die Grenzen der ihm zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG erst dann, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 65.86 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 2 m.w.N., vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - a.a.O. und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 und vom 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - juris). - BVerwG, 08.03.2007 - 2 B 5.07
Besoldungsanspruch eines im deutsch-polnischen Grenzgebiet eingesetzten …
Auszug aus BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07
Rn. 5 Hierzu hat der Senat im Beschluss vom 8. März 2007 - BVerwG 2 B 5.07 - bereits ausgeführt:.
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 4 S 671/12
Dienstlicher Wohnsitz eines Polizeibeamten beim deutsch-schweizerischen …
Allein der Umstand, dass der Beamte regelmäßig oder ständig seinen Dienst oder eine Tätigkeit bei einer bestimmten Einrichtung an einem bestimmten (Dienst-)Ort verrichtet, erhebt diesen noch nicht zum (gesetzlichen) dienstlichen Wohnsitz (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 08.03.2007 - 2 B 5.07 - und vom 25.09.2008 - 2 B 79.07 -, jeweils Juris; zur Unterscheidung zwischen Dienstort und dienstlichem Wohnsitz vgl. etwa Kunz, VR 2005, 155, 159 mit Verweis auf reisekostenrechtliche Entscheidungen: BVerwG, Urteil vom 23.10.1985 - 6 C 3.84 -, ZBR 1986, 141; Senatsurteil vom 27.06.1988 - 4 S 1172/88 -, ZBR 1989, 86).Die Regelungen des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags sind lediglich solche zu Gunsten der vertragsschließenden Staaten ohne dienstrechtlichen Bezug (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 08.03.2007 und vom 25.09.2008, a.a.O., zum deutsch-polnischen Abkommen über Erleichterungen der Grenzabfertigung vom 29.07.1992, BGBl. II S. 265).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 A 3146/07
Auslegung des Begriffs der "vorübergehenden Verwendung" gem. § 1 S. 2 der Zweiten …
Rn. 36 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 -, BVerfGE 107, 218 ff. = juris, Rn. 58 ff.; BVerwG, Beschlüsse vom 23. September 2008 - 2 B 81/07, juris, Rn. 9, und vom 25. September 2008 - 2 B 79/07 - (Parallelentscheidung). - VG Weimar, 01.06.2010 - 4 K 1123/08
Beamtenrecht - Absenkung der Besoldung
In der Folgezeit hat das Bundesverwaltungsgericht (…zuletzt in mehreren Beschlüssen vom 23.09.2008 - 2 B 81/07 -, Juris, Rn. 9 und - 2 B 80/07 - Juris, sowie vom 25.09.2008 - 2 B 79/07 -) diese Gesichtspunkte für die unterschiedliche Besoldung und Absenkung der Besoldung nach der 2. BesÜV für weiterhin maßgeblich erachtet.
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