Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.2011 - 2 B 86.10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Vesetzungsverfügung bei einer befristeten Versetzung eines Beamten an einen anderen Dienstort außerhalb des Beitrittsgebiets; Dienstbezüge ohne Besoldungsabsenkung aufgrund einer dauerhaften Nichtverwendung im Beitrittsgebiet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
Rechtmäßigkeit einer Vesetzungsverfügung bei einer befristeten Versetzung eines Beamten an einen anderen Dienstort außerhalb des Beitrittsgebiets; Dienstbezüge ohne Besoldungsabsenkung aufgrund einer dauerhaften Nichtverwendung im Beitrittsgebiet - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 25.08.2010 - 2 A 381/09
- BVerwG, 28.02.2011 - 2 B 86.10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2011 - 2 B 86.10
Dies gilt unabhängig davon, ob diese Rechtsauffassung einer Überprüfung standhält (Urteile vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145 S. 36 f. und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 26 f.;… Beschluss vom 18. November 2008 - BVerwG 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 27).Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O. S. 209 f. und S. 27 f., Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6; stRspr).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2011 - 2 B 86.10
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG…, Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O. S. 209 f. und S. 27 f., Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6; stRspr). - BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08
Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter; …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2011 - 2 B 86.10
Dies gilt unabhängig davon, ob diese Rechtsauffassung einer Überprüfung standhält (Urteile vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145 S. 36 f. und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 26 f.; Beschluss vom 18. November 2008 - BVerwG 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 27). - BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81
Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2011 - 2 B 86.10
Dies gilt unabhängig davon, ob diese Rechtsauffassung einer Überprüfung standhält (Urteile vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145 S. 36 f. und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 26 f.;… Beschluss vom 18. November 2008 - BVerwG 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 27). - BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07
Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das …
Auszug aus BVerwG, 28.02.2011 - 2 B 86.10
Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O. S. 209 f. und S. 27 f., Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6; stRspr).
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 04.06.2010 - 2 B 86/10 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 31 Abs. 2 S. 1, EMRK Art. 8
Aufenthaltserlaubnis, eigenständiges Aufenthaltsrecht, besondere Härte, Integration, faktischer Inländer, wirtschaftliche Integration, Änderung der Sach- und Rechtslage, Beurteilungszeitpunkt, geringfügige Beschäftigung
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer; …
Auszug aus OVG Saarland, 04.06.2010 - 2 B 86/10
Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn besondere Gründe des anzuwendenden materiellen Rechts es gebieten, auf einen früheren Zeitpunkt abzustellen (BVerwG, Urteil vom 9.6.2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124 = InfAuslR 2009, 440).Da ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 I 1 i.V.m. II AufenthG damit allenfalls für einen vergangenen Zeitraum bestehen kann, kommt es insoweit jedenfalls hinsichtlich der Sachlage zwangsläufig auf die damaligen Umstände an (BVerwG, Urteil vom 9.6.2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124 = InfAuslR 2009, 440).
- BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …
Auszug aus OVG Saarland, 04.06.2010 - 2 B 86/10
Zwar kommt es für Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz an, und zwar sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich einer behördlichen Ermessensentscheidung (BVerwG, Urteil vom 7.4.2009 - 1 C 17.08 - m.w.N., zitiert nach juris).
- OVG Saarland, 14.05.2018 - 2 A 382/17
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG 2004 § 31; Absehen von …
Rn. 21 Schließlich ist dem Verwaltungsgericht auch insoweit beizupflichten, als die ausnahmsweise ein Absehen von der nicht erfüllten Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigende und durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vermeidbare "besondere" Härte bezogen auf den Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft(vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 4.6.2010 - 2 B 86/10 -, SKZ 2010, 223, Leitsatz Nr. 49; juris) hier offensichtlich nicht vorliegt. - OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 B 52/18
Versagung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis; besondere Härte; …
Die ausnahmsweise ein Absehen von der hier bei weitem nicht erfüllten Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigende und durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vermeidbare "besondere" Härte bezogen auf den Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft(vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 4.6.2010 - 2 B 86/10 -, SKZ 2010, 223, Leitsatz Nr. 49; juris) liegt hier offensichtlich nicht vor. - OVG Saarland, 28.01.2014 - 2 B 485/13
Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht auf Basis eines Visums
Eine solche anspruchsbegründende - bezogen auf den Trennungszeitpunkt zu beurteilende "besondere" Härte, die der Ausländerin oder dem Ausländer bei einer Trennung vor Ablauf der Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft von dem deutschen Ehepartner ausnahmsweise einen Anspruch auf eigenständigen Aufenthalt vermitteln könnte, kann unter dem Aspekt der anstehenden Rückkehr in das Heimatland nur ausnahmsweise festgestellt werden, wenn die von der Ausländerin beziehungsweise dem Ausländer zu gewärtigenden Schwierigkeiten der Wiedereingliederung in die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Herkunftslandes deutlich über die damit regelmäßig verbundenen Probleme hinausgehen.(vgl. dazu OVG des Saarlandes Beschlüsse vom 13.10.2011 - 2 A 259/11 -, SKZ 2012, 96, Leitsatz Nr. 39, vom 24.2.2011 - 2 B 17/11 -, SKZ 2011, 242, Leitsatz Nr. 52, betreffend die Rückkehrverpflichtung einer wiederholt geschiedenen und nach eigenem Vortrag deswegen von ihrer Familie "verstoßenen" Frau in die Türkei, wonach auch ein vergleichsweise geringerer Lebensstandard im Rückkehrfall noch keine "besondere" Härte begründet, m.w.N., vom 4.6.2010 - 2 B 86/10 -, SKZ 2010, 223, Leitsatz Nr. 49, dort insbesondere zum Beurteilungszeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, vom 17.7.2009 - 2 B 385/09 -, SKZ 2010, 67, Leitsatz Nr. 53, vom 4.2.2009 - 2 B 449/08 -, SKZ 2009, 253, Leitsatz Nr. 69, vom 23.11.2005 - 2 W 31/05 - SKZ 2006, 61 Leitsatz Nr. 75, betreffend die Rückkehr einer geschiedenen Frau nach Thailand, und vom 8.6.2000 - 9 V 14/00 -, SKZ 2000, 265 Leitsatz Nr. 126, wonach die bei der Rückkehr zu erwartenden Schwierigkeiten nach Art und Schwere so erheblich sein müssen, dass die Versagung der Aufenthaltserlaubnis als nicht mehr vertretbar erscheinen würde, noch zu § 19 AuslG) Die alle Rückkehrer beziehungsweise Rückkehrerinnen gleichermaßen treffenden typischen Rückkehreffekte wie etwa der drohende Verlust eine Arbeitsplatzes in Deutschland können die Ausreisepflicht von vornherein nicht über das Merkmal der "besonderen Härte" in § 31 Abs. 2 Satz 1 AufenthG suspendieren. - OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11
Nacheheliches Aufenthaltsrecht
Die ausnahmsweise ein Absehen von der hier bei weitem nicht erfüllten Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigende und durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vermeidbare "besondere" Härte bezogen auf den Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.6.2010 - 2 B 86/10 -, SKZ 2010, 223, Leitsatz Nr. 49) liegt hier offensichtlich nicht vor.
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