Rechtsprechung
| BVerwG, 07.09.1978 - II B 9.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausbildungsabschnitt zwischen Erster und Zweiter Dienstprüfung für Lehrer als Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) - Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst - "Ausbildungsabschnitt" und "Statusverhältnis"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 28.05.1975 - VI 363/74
- BVerwG, 07.09.1978 - II B 9.77
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (19)
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77
Die von der Beschwerde unter I 1) aufgeworfene Frage, ob der Ausbildungsabschnitt zwischen Erster und Zweiter Dienstprüfung für Lehrer an Grund- und Hauptschulen in Baden-Württemberg eine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG darstellt, ist schon deshalb nicht mehr klärungsbedürftig, weil der beschließende Senat in seinem Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - (BVerwGE 47, 330 [332 f.]) diese Frage für den vergleichbaren Ausbildungsabschnitt der Lehrer an Grund- und Hauptschulen im Lande Rheinland-Pfalz bejaht hat.Andererseits ist diese Ausbildung aber auch Voraussetzung für die Ausübung des Lehrerberufs an einer Privatschule, wie sich aus § 5 Abs. 3 Satz 1 PrivatschulG i.d.F. vom 14. Mai 1968 (GBl. S. 223) ergibt, der insoweit dem vom Senat in BVerwGE 47, 330 zur Stützung seiner Ansicht herangezogenen § 23 Abs. 2 Satz 1 LBG Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 4. September 1970 (GVBl. S. 372) entspricht.
Damit sind die Merkmale gegeben, die den beschließenden Senat in BVerwGE 47, 330 (332 f.) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73] veranlaßten, das Vorliegen einer Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG zu bejahen.
Allein die von der Beschwerde genannte Entscheidung BVerwGE 47, 330 befaßt sich mit der Ausbildung zum Lehrer an Grund- und Hauptschulen.
Denn dieses Grundrecht findet - auch soweit die Ausbildung in einer allgemeinen Ausbildungsstätte betroffen ist - seine Grenzen in Gesetzesvorschriften, die zum Schutze überragender Gemeinschaftsgüter subjektive Zulassungsvoraussetzungen aufstellen (vgl. z.B. BVerwGE 47, 330 [341 f.] mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77
Ein Gericht verletzt trotz der Inquisitionsmaxime seine Aufklärungspflicht grundsätzlich aber dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie der Kläger - nicht ausdrücklich zum Gegenstand eines Beweisantrags gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschlüsse vom 13. August 1970 - BVerwG 6 B 7.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71] und vom 9. Januar 1978 - BVerwG 2 B 16.77 -). - BVerwG, 09.01.1978 - 2 B 16.77
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77
Ein Gericht verletzt trotz der Inquisitionsmaxime seine Aufklärungspflicht grundsätzlich aber dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei - wie der Kläger - nicht ausdrücklich zum Gegenstand eines Beweisantrags gemacht hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschlüsse vom 13. August 1970 - BVerwG 6 B 7.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 71] und vom 9. Januar 1978 - BVerwG 2 B 16.77 -).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77
Vielmehr ist die "Ausstrahlung" des Art. 33 Abs. 2 GG und der Umfang der zulässigen Zurückdrängung der Wirkung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG durch Regelungen in Anlehnung an Art. 33 GG unterschiedlich danach zu beurteilen, in welchem Maß der angestrebte Beruf an den öffentlichen Dienst herangeführt ist (BVerfGE 7, 377 [398 f.]; 17, 371 [377]; 39, 334 [369]; Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 -). - BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77
Vielmehr ist die "Ausstrahlung" des Art. 33 Abs. 2 GG und der Umfang der zulässigen Zurückdrängung der Wirkung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG durch Regelungen in Anlehnung an Art. 33 GG unterschiedlich danach zu beurteilen, in welchem Maß der angestrebte Beruf an den öffentlichen Dienst herangeführt ist (BVerfGE 7, 377 [398 f.]; 17, 371 [377]; 39, 334 [369]; Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 -). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77
Die Zulassung der Revision rechtfertigt auch nicht die von der Beschwerde unter I 3) angeschnittene Frage, ob auf die Vorschrift des § 38 Satz 1 Nr. 2 LBG die Grundsätze anwendbar seien, wie sie der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes in seinem Beschluß vom 19. Oktober 1971 (BVerwGE 39, 355 [BGH 19.10.1971 - GmS-OGB - 3/70]) zu § 131 der Abgabenordnung a.F. - AO a.F. - entwickelt hat. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77
Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdeschrift zumindest eine für die Revisionsentscheidung erhebliche konkrete Rechtsfrage bezeichnet und ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung). - BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62
Zahl der Notarstellen
Auszug aus BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77
Vielmehr ist die "Ausstrahlung" des Art. 33 Abs. 2 GG und der Umfang der zulässigen Zurückdrängung der Wirkung des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 GG durch Regelungen in Anlehnung an Art. 33 GG unterschiedlich danach zu beurteilen, in welchem Maß der angestrebte Beruf an den öffentlichen Dienst herangeführt ist (BVerfGE 7, 377 [398 f.]; 17, 371 [377]; 39, 334 [369]; Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 -). - BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65
Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die …
Auszug aus BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77
Das ist vom beschließenden Senat bereits in dem Urteil vom 26. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 22.65 - (BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [157 ff.]) entschieden worden. - BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.09.1978 - 2 B 9.77
Das ist vom beschließenden Senat bereits in dem Urteil vom 26. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 22.65 - (BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [157 ff.]) entschieden worden. - BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
- BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe …
- BVerwG, 04.11.1977 - 6 B 30.77
Überprüfung der Anwendung von Normen des Landesbeamtenrechts durch das …
- BVerwG, 02.02.1977 - 2 B 22.76
Einordnung eines Ausbildungsabschnitts als Ausbildungsstätte
- BVerwG, 21.11.1957 - II C 45.56
- BVerwG, 22.07.1963 - VI C 104.61
- BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf - Nichtzulassung der Revision …
- BVerwG, 28.03.1963 - II C 167.61
Entlassung eines Beamten auf Probe ohne Durchführung eines …
- BVerwG, 29.10.1963 - VI C 85.62
- BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78
Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der …
Eine Entlassung kann aber auch dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an seiner gesundheitlichen und persönlichen Eignung für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen und damit auch bei mangelnder Gewähr der Verfassungstreue (vgl. u.a. Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 85.62 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8]; Beschlüsse vom 5. August 1969 - BVerwG 2 B 26.69 -, vom 7. September 1978 - BVerwG 2 B 9.77 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3] und vom 9. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 74.77 - [Buchholz 237.0 § 39.In Übereinstimmung hiermit hat der erkennende Senat schon im Beschluß vom 7. September 1978 - BVerwG 2 B 9.77 - (a.a.O.) ausgeführt, daß der Entlassungsschutz eines Beamten auf Widerruf selbst unter Berücksichtigung der - Art. 43 Abs. 2 Satz 1 BayBG entsprechenden - Regelung des § 39 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 27. Mai 1971 - LBG F. 1971 - kein stärkerer ist, als der eines Probebeamten in Ansehung des - Art. 42 Abs. 1 Nr. 2 BayBG entsprechenden - § 38 Satz 1 Nr. 2 LBG F. 1971.
- BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 4.79
Anhörungsgebot regelmäßig erst bei festgestellter Behinderung
Solche Zweifel können sich auch hier aus mangelnder gesundheitlicher Eignung ergeben (vgl. Beschlüsse vom 7. September 1978 - BVerwG 2 B 9.77 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3], vom 9. Oktober 1978 - BVerwG 2 B 74.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 3] und vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 2 B 84.79 - [Buchholz 237.1 Art. 43 BayBG Nr. 3]). - BVerwG, 15.06.1989 - 2 A 3.86
Entlassung eines Beamten auf Probe - Gesundheitliche Eignung eines Beamten
Entscheidend ist, daß er durch rechtsgestaltenden Ernennungsakt zum Beamten auf Probe ernannt worden ist und hierdurch sein Status als Beamter bestimmt wird (vgl. auch BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]; Beschluß vom 7. September 1978 - BVerwG 2 B 9.77 - ).
- BVerwG, 13.02.1979 - 2 B 38.78
Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 Nr. 1 Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung …
Das Grundrecht der freien Wahl der Ausbildungsstätte findet seine Grenzen in Vorschriften, die zum Schütze überragender Gemeinschaftsgüter subjektive Zulassungsvoraussetzungen aufstellen (vgl. Beschluß vom 7. September 1978 - BVerwG 2 B 9.77 - sowie BVerwGE 47, 330 [341 f.] mit weiteren Nachweisen). - VG München, 25.06.2015 - M 3 K 14.1137
Professor im Beamtenverhältnis auf Zeit; Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf …
Dies gilt unabhängig davon, ob der Beamte bei fehlerfreier Rechtsanwendung in ein Beamtenverhältnis anderer Art hätte berufen werden müssen (…BVerwG, B.v. 3.8.1987 - 2 B 32/87 - juris Rn. 3; B.v. 31.8.1979 - 2 B 68.78 - Buchholz 237.2 § 67 LBG Berlin Nr. 2; B.v. 7.9.1978 - 2 B 9.77 - Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3). - BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 70.81
Einstellung von Lehramtsbewerbern - Zweite Ausbildungsphase - Vorbereitungsdienst …
Dieser Ausbildungsabschnitt ist zwar, wie der erkennende Senat in dem Beschluß vom 07.09.1978 - 2 B 9.77 - (Buchholz 237.0 § 38 LBG Bad.-Württ. Nr. 3) im Anschluß an BVerwGE 47, 330 (332 f.) ausgesprochen hat, eine allgemeine Ausbildungsstätte i. S. des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG. - VG Ansbach, 17.09.2013 - AN 1 S 13.01539
Entlassung eines Widerrufsbeamten aus dem Vorbereitungsdienst; Wiederherstellung …
Rn. 28 Eine Entlassung eines Beamten im Vorbereitungsdienst kann darüber hinaus auch dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an seiner persönlichen bzw. gesundheitlichen Eignung für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1963 - 6 C 85.62, Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8; Beschlüsse vom 5.8.1969 - 2 B 26.69, vom 7.9.1978 - 2 B 9.77, Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3) und vom 9.10.1978 - 2 B 74.77, Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 3). - VG Ansbach, 25.04.2012 - AN 1 S 12.00471
Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst
Rn. 133 Eine Entlassung eines Beamten im Vorbereitungsdienst kann darüber hinaus auch dann gerechtfertigt sein, wenn begründete Zweifel an seiner gesundheitlichen (bzw. persönlichen) Eignung für die angestrebte Beamtenlaufbahn bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1963 - 6 C 85.62, Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8; Beschlüsse vom 5.8.1969 - 2 B 26.69, vom 7.9.1978 - 2 B 9.77, Buchholz 237.0 § 38 LBG Baden-Württemberg Nr. 3) und vom 9.10.1978 - 2 B 74.77, Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 3). - BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 68.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats würde sich die Rechtsstellung des Klägers auch dann nach dem rechtsgestaltenden Ernennungsakt bestimmen, wenn dieser hinsichtlich der Art des Beamtenverhältnisses fehlerhaft gewesen wäre (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1967 - BVerwG 2 C 22.65 - [BVerwGE 28, 155, 157 ff. [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]]; Beschluß vom 7. September 1978 - BVerwG 2 B 9.77 -). - BVerwG, 03.08.1987 - 2 B 32.87
Übernahmeanspruch eines Beamten auf Probe - Voraussetzungen für die Beendigung …
Der Hinweis der Beschwerde auf den Gesichtspunkt der Folgenbeseitigung vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern (vgl. BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67]; Beschlüsse vom 7. September 1978 - BVerwG 2 B 9.77 - und vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 68.78 - ). - BVerwG, 14.08.1981 - 2 B 99.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 17.03.1980 - 2 B 43.79
Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Übernahme in ein anderes …
- BVerwG, 01.09.1982 - 2 B 169.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 10.02.1981 - 2 B 21.81
Zulässigkeit einer höchstens fünfjährigen Probezeit, soweit dadurch eine …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.08.1995 - 3 L 35/95
Vorbereitungsdienst; Wiederholung; Staatsprüfung; Bildungsauftrag; …
- BVerwG, 27.08.1982 - 2 B 117.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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