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| VG Schwerin, 02.10.2019 - 2 B 962/19 SN |
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§ 80 Abs 5 VwGO, § 15 Abs 1 S 1 BauNVO
Einstweiliger Rechtsschutz, Nachbarwiderspruch, Bebauungsplan, keine drittschützenden Festsetzungen verlangt, nachbarliches Austauschverhältnis
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17
Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee
Auszug aus VG Schwerin, 02.10.2019 - 2 B 962/19
Ob schließlich der Plangeber eine Maßfestsetzung auch zum Schutz des Nachbarn trifft oder ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestaltet, darf er regelmäßig selbst und ohne Bindung an das Eigentumsrecht des Nachbarn entscheiden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 9. August 2018 - 4 C 7/17 - Juris).Rn. 28 d) Angesichts dieses Ergebnisses muss nicht entschieden werden, ob sich die Antragstellerinnen auf den - auch aus einem wechselseitigen Austauschverhältnis herzuleitenden - nachbarschützenden Charakter der in Rede stehenden Festsetzungen des Bebauungsplans bereits deshalb nicht berufen können, weil einem solchen Anspruch das Gebot von Treu und Glauben entgegenstehen würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. August 2018 - 4 C 7/17 - Juris Rn. 23 ff.).
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VG Schwerin, 02.10.2019 - 2 B 962/19
Dieser besagt, dass die Eigentümer eines Grundstücks, das in einem Gebiet liegt, welches entweder durch Bebauungsplan als Baugebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung festgesetzt (§ 9 Satz 1 Nr. 1 BauGB, § 1 Abs. 3 Baunutzungsverordnung -BauNVO-) ist oder faktisch einem derartigen Baugebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB entspricht, einen Anspruch auf die Einhaltung der in einem derartigen Gebiet zulässigen Nutzungsart haben und die Zulassung eines mit dem Gebietscharakter unvereinbaren Vorhabens abwehren können, weil hierdurch das nachbarliche Austauschverhältnis gestört und eine Verfremdung des Gebiets eingeleitet wird, und zwar ohne dass es auf das Vorliegen einer Beeinträchtigung ankommt (vgl. grundlegend Bundesverwaltungsgericht -BVerwG-, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28/91 - Juris Rn. 12 ff.). - BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01
Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit; …
Auszug aus VG Schwerin, 02.10.2019 - 2 B 962/19
Rn. 10 Auch auf die nachbarschützende Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO und einem daraus hergeleiteten Anspruch auf Aufrechterhaltung der gebietstypischen Prägung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2002 - 4 B 86/01 - Juris) können sich die Antragstellerinnen nicht mit Erfolg berufen.
- BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94
Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen …
Auszug aus VG Schwerin, 02.10.2019 - 2 B 962/19
Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ein nach Art und Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässiger Gewerbebetrieb wegen seiner Betriebsgröße der Eigenart eines bestimmten Baugebiets widerspricht, wenn eine besonders große Vergnügungsstätte den Charakter des Gebiets verändert oder wenn ein Warenhaus wegen seiner Größe die Verkehrsverhältnisse des Baugebiets nachhaltig beeinflusst; ob insoweit ein Gebäude dagegen ausnahmsweise auch wegen seiner Höhe unzulässig sein kann, ist zweifelhaft (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 16. März 1995 - 4 C 3/94 - Juris Rn. 17.). - OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19
Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan; Nachbarschutz; …
Auszug aus VG Schwerin, 02.10.2019 - 2 B 962/19
Rn. 24 Soweit die Antragstellerinnen auf den Beschluss des Hamburgischen OVG vom 25. Juni 2019 (Az.: 2 Bs 100/19, Juris) - einen Bebauungsplan die Elbhangterrassen bzw. das Treppenviertel (wohl eine Überplanung zur Sicherung des Bestandes) betreffend -verweisen, vermag die Kammer auch mit Blick auf diese Entscheidung für den hier in Rede stehenden Bebauungsplan und dessen vorliegend betroffene Festsetzungen einen nachbarschützenden Charakter nicht zu erkennen. - BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95
Befreiung von der Höchstgeschoßzahl - § 16 BauNVO, kein (über das …
Auszug aus VG Schwerin, 02.10.2019 - 2 B 962/19
Rn. 13 Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung durch Bebauungspläne haben anders als die Festsetzung von Baugebieten kraft Bundesrechts grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52/95 - Juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2017 - 3 M 93/17
Bezugnahme in einer Baugenehmigung auf die Festsetzung in einem Bebauungsplan
Auszug aus VG Schwerin, 02.10.2019 - 2 B 962/19
Ein Abwehranspruch besteht nur insoweit, als das Bauvorhaben aufgrund der erteilten Befreiung rücksichtslos ist ( OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25. September 2017 - 3 M 93/17 - Juris Rn. 33 ). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2014 - 3 M 133/14
Gebot der Rücksichtnahme; Berechnung von Abstandsflächen
Auszug aus VG Schwerin, 02.10.2019 - 2 B 962/19
Das Gebot der Rücksichtnahme garantiert dabei auch nicht allgemein eine freie Sichtachse ( OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 3 M 133/14 - Juris Rn. 10 ). - VGH Baden-Württemberg, 23.07.2019 - 5 S 583/19
Konstanz: Geplante Hotelanlage auf dem Büdingen-Areal verstößt nicht gegen …
Auszug aus VG Schwerin, 02.10.2019 - 2 B 962/19
Ein dahingehender Wille muss dann zwar nicht ausdrücklich, aber doch hinreichend deutlich aus dem Textteil des Bebauungsplans, dessen Begründung oder sonstigen Absichtsbekundungen der Gemeinde zu entnehmen sein (so wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 5 S 583/19 - zitiert nach Juris, Pressemitteilung vom 30. Juli 2019). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2013 - 3 L 183/10
Abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens
Auszug aus VG Schwerin, 02.10.2019 - 2 B 962/19
Eine Bebauung ist u.a. dann rücksichtslos, wenn sie eine erdrückende Wirkung hat (vgl. Oberverwaltungsgericht -OVG- Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 3 L 183/10 - Juris Rn. 71).
- VG Schwerin, 15.04.2024 - 2 B 2215/23
Nachbaranträge gegen Baugenehmigung für Wohn- und Geschäftshaus
Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung, wozu die GRZ nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO gehört, kommt grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion zu (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 2 B 2165/20 - amtl. Umdruck S. 5 f.; VG Schwerin, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 2 B 962/19 - amtl. Umdruck S. 5 ff). - VG Schwerin, 03.04.2024 - 2 B 632/24
Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn und Denkmaleigentümers gegen eine …
Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 M 50/00 - vgl. ferner VG C-Stadt, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 2 B 962/19 -, Rn. 25, juris). - VG Schwerin, 02.02.2026 - 2 A 236/21
Zumutbarkeit von Lichtimmissionen durch eine LED-Werbeanlage; Nachbarbeteiligung …
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