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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.07.1999 - 2 B 98.1405   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10920
VGH Bayern, 20.07.1999 - 2 B 98.1405 (https://dejure.org/1999,10920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.1999 - 2 B 98.1405 (https://dejure.org/1999,10920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 2 B 98.1405 (https://dejure.org/1999,10920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 11 Abs. 1
    Anerkannte Regeln der Baukunst als selbständiger Beurteilungsmaßstab (im Anschluß an VGH n.F. 45, 47); Verfassungsrechtliche Maßstäbe einer derartigen Regelung; Anerkannte Regeln der Baukunst über die Gestaltung von Dächern und Dachaufbauten (wie VGH n.F. 45, 47); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.1991 - 4 B 138.90

    Flachdachgebäude gegenüber Villa - Bauordnungsrechtliches Verunstaltungsverbot …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.1999 - 2 B 98.1405
    Regelungen, die Verunstaltungen der Umgebung durch bauliche Anlagen abwehren sollen, sind deshalb grundsätzlich mit der Institutsgarantie des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerwG v. 11.4.1989 NJW 1989, 263; v. 27.6.1991 BayVBl 1992, 151).

    Mit dieser Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht bauordnungsrechtliche Verunstaltungsverbote ebenso mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG für vereinbar gehalten wie das in § 35 Abs. 3 BauGB enthaltene Verbot, das Orts- und Landschaftsbild zu verunstalten (BVerwG v. 27.6.1991 BayVBl 1992, 151; v. 13.4.1995 NJW 1995, 2648/2649; vgl. dazu Voßkuhle BayVBl 1995, 613 ff.).

    Dabei spielt auch eine Rolle, wie weit das jeweilige Vorhaben sich vom reinen "Bauhand-Werk" abhebt und in den baukünstlerischen Bereich hineinreicht (vgl. BVerwG v. 27.6.1991 BayVBl 1992, 151/152; Voßkuhle BayVBl 1995, 613/622).

  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.1999 - 2 B 98.1405
    Bedenken gegen die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit, die beim Verunstaltungsverbot zu einer Einschränkung auf häßliche, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht bloß beeinträchtigende, sondern verletzende Erscheinungen geführt haben (vgl. BVerwGE 2, 172/176 f.), bestehen bei den anerkannten Regeln der Baukunst nicht.
  • BVerwG, 03.06.1969 - VII C 108.67

    Postalische Bedenken - Ein wissenschaftliches Aufklärungsbuch, das als anstößig …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.1999 - 2 B 98.1405
    Demgegenüber stellt das Verunstaltungsverbot auf das Urteil des für ästhetische Eindrücke offenen Durchschnittsbetrachters ab; es ist dann verletzt, wenn ein häßlicher Zustand vorliegt, der das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht bloß beeinträchtigt, sondern verletzt (BayVGH v. 5.5.1969 BayVBl 1969, 318; BVerwGE 2, 173/176 f.).
  • VGH Bayern, 26.07.1999 - 2 B 94.1533
    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.1999 - 2 B 98.1405
    Demgegenüber stellt das Verunstaltungsverbot auf das Urteil des für ästhetische Eindrücke offenen Durchschnittsbetrachters ab; es ist dann verletzt, wenn ein häßlicher Zustand vorliegt, der das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht bloß beeinträchtigt, sondern verletzt (BayVGH v. 5.5.1969 BayVBl 1969, 318; BVerwGE 2, 173/176 f.).
  • BVerwG, 06.12.1999 - 4 B 75.99

    Anforderungen an bauliche Anlagen; Baugestaltung; Verunstaltungsverbot; …

    Das landesrechtliche Gebot, "bauliche Anlagen nach den anerkannten Regeln der Baukunst durchzubilden", ist als eigenständige Anforderung neben der weiteren, ebenfalls landesrechtlichen Anforderung, bauliche Anlagen "so zu gestalten, daß sie nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe nicht verunstaltend wirken" (Verunstaltungsverbot), bundesrechtlich nicht zu beanstanden (Bestätigung von BayVGH, Urteil vom 20. Juli 1999 - 2 B 98.1405 - zu Art. 11 Abs. 1 BayBO).

    BVerwG 4 B 75.99 VGH 2 B 98.1405.

  • VG München, 03.12.2012 - M 8 K 11.5745

    Planungsrechtliche Relevanz von Dachterrassen; anerkannte Regeln der Baukunst; …

    Rn. 32 3.1 Zunächst ist festzustellen, dass die anerkannten Regeln der Baukunst nicht - auch wenn die Beklagte im streitgegenständlichen Bescheid davon ausgeht - Inhalt des Verunstaltungsverbots sind (vgl. BayVGH Urteil vom 20.7.1999 Az. 2 B 98.1405 - juris).
  • VG München, 27.06.2016 - M 8 K 15.2110

    Einfügen eines Baukörpers in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auch müssen sich Dachaufbauten harmonisch in die Gesamtarchitektur einfügen (BayVGH, U.v. 20.07.1999 - 2 B 98.1405 - juris Rn. 22).
  • VG München, 19.01.2010 - M 1 K 09.4086

    Örtliche Bauvorschrift; Verbot von Dachaufbauten; Verstoß gegen Regeln der …

    Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes kommt dem Erfordernis des Art. 11 Abs. 1 BayBO, bauliche Anlagen nach den anerkannten Regeln der Baukunst durchzubilden, gegenüber dem in derselben Vorschrift verankerten Verunstaltungsverbot eigenständige Bedeutung zu (BayVGH vom 20.7.1999, Az.: 2 B 98.1405, juris).
  • VG München, 20.09.2011 - M 1 K 11.3315

    Baugenehmigung für eine Schleppgaube auf einem Reihenmittelhaus; anerkannte …

    Zu diesen fachlich vorgebildeten Kreisen gehörten nur Personen, denen diese Berufsfelder vertraut seien (BayVGH v. 20.7.1999 Az. 2 B 98.1405 ; nachgehend BVerwG v. 6.12.1999 Az. 4 B 75/99 ) - also in erster Linie die akademisch ausgebildeten Architekten und Bauingenieure.
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