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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10632
OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16 (https://dejure.org/2016,10632)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2016 - 2 Bs 29/16 (https://dejure.org/2016,10632)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2016 - 2 Bs 29/16 (https://dejure.org/2016,10632)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 31 Abs 1 BauGB, § 246 Abs 11 BauGB, § 246 Abs 12 BauGB, § 3 Abs 3 Nr 2 BauNVO
    Errichtung einer Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbegehrende im reinen Wohngebiet

  • Justiz Hamburg PDF

    Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg darf vorerst weiter gebaut und betrieben werden

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 31 Abs. 1, § 246 Abs. 11 und 12; BauNVO § 3 Abs. 3 Nr. 2.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung einer Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbegehrende in einem reinen Wohngebiet; Veränderung der typischen Funktion des Baugebiets; Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Aufnahmeeinrichtung für ...

  • rechtsportal.de

    Zulassung einer Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbegehrende in einem reinen Wohngebiet; Veränderung der typischen Funktion des Baugebiets; Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Aufnahmeeinrichtung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstaufnahmeeinrichtung am Fiersbarg darf vorerst weiter gebaut und betrieben werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstaufnahmeeinrichtung als mobile Unterkunft im reinen Wohngebiet zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei geänderter Gebietsprägung keine Aufnahmeeinrichtung in reinem Wohngebiet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei geänderter Gebietsprägung keine Aufnahmeeinrichtung in reinem Wohngebiet

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge in reinem Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulassung einer Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbegehrende in einem reinen Wohngebiet; Veränderung der typischen Funktion des Baugebiets; Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Aufnahmeeinrichtung für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2016, 858
  • BauR 2016, 1279
  • ZfBR 2016, 479
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (15)

  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bs 23/15

    Gemeinschaftsunterkunft Sophienterrasse: Beschwerde zurückgewiesen

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16
    Für die Anwendbarkeit der Ausnahmemöglichkeit gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO müsste es sich bei einer Anlage für soziale Zwecke in einem reinen Wohngebiet um eine sog. kleine, gebietstypische Anlage handeln, die sich in die Zweckbestimmung des Baugebiets füge (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.5.2015, 2 Bs 23/15, juris Rn. 39; v. 28.11.2012, 2 Bs 210/12, NVwZ-RR 2013, 352, 354;… Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 118. EL, Stand: 8/2015, § 3 BauNVO, Rn. 79).

    Bei der Gebietsverträglichkeit gehe es um die Frage, ob ein Vorhaben dieser Art aufgrund der typischerweise mit ihm verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung generell geeignet sei, das Wohnen in einem reinen Wohngebiet zu stören, insbesondere nach seinem räumlichen Umfang, der Art und Weise der Nutzung und dem vorhabenbedingten An- und Abfahrtsverkehr (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.5.2015, 2 Bs 23/15, juris Rn. 41).

    Rn. 27 Allerdings legt die Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdebegrünung ebenso zutreffend dar, dass sich die Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (Beschl. v. 28.5.2015, NordÖR 2015, 427 ff.) zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Einrichtung zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in einem "besonders geschützten Wohngebiet" i.S.v. § 10 Abs. 4 Abschnitt W Satz 2 BPVO 1938 nicht auf den vorliegenden Fall übertragen lässt, weil hier § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO i.V.m. §§ 31 Abs. 1, 246 Abs. 11 Satz 1 BauGB den Prüfungsmaßstab bilden.

  • OVG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Bs 151/13

    Gelände des früheren Recyclinghofs Offakamp darf vorerst nicht für eine …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16
    Im Übrigen versteht es sich von selbst, dass nur befristet genehmigte Unterkünfte nach Ablauf der Genehmigung zu beseitigen sind, sofern sie nicht erneut genehmigungsfähig sind (siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 17.6.2013, NVwZ-RR 2013, 990, 991).

    Der Rückgriff auf diese Grundsatzentscheidung (vgl. dazu auch OVG Hamburg, Beschl. v. 17.6.2013, a.a.O., 991) ist ohnehin unberechtigt, weil es dort nur um den Schutz der Gemeinden vor unberechtigten Eingriffen in ihre Planungshoheit durch die Bauaufsichtsbehörden geht, wenn diese in unzulässiger Weise Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilen, die einer Umplanung gleich kommen.

  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16
    In der Grundsatzentscheidung vom 9. Juni 1978 (BVerwGE 56, 71, 74 f.) habe das Bundesverwaltungsgericht die zentrale Bedeutung des Schutzes der Grundzüge der Planung für das System der bauplanungsrechtlichen Ordnung erläutert:.

    Die vom Verwaltungsgericht zitierte Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1978 (BVerwGE 56, 71, 74 f., 78 f.) bietet ebenfalls keinen Grund, die Grundzüge der Planung zu den öffentlichen Belangen i.S.d. § 246 Abs. 12 BauGB zu zählen.

  • OVG Hamburg, 16.11.2015 - 2 Bs 165/15

    Erweiterung eines bestehenden Speditionsbetriebs um einen 2. Bauabschnitt auf …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16
    Auf diese sonstigen Festsetzungen komme es für den Gebietserhaltungsanspruch nicht an, weil sich das für die Annahme eines Gebietserhaltungsanspruchs maßgebliche Austauschverhältnis zwischen den betroffenen Grundstücken allein aus der Art der baulichen Nutzung ergebe, welche als solche durch (unterschiedliche) Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung nicht verändert werde (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.11.2015, 2 Bs 165/15, S. 14).

    Dies ist vom Verwaltungsgericht erschöpfend und auf der Grundlage der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (Beschl. v. 16.11.2015, 2 Bs 165/15, zur Veröffentlichung vorgesehen) auch zutreffend begründet worden.

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Langfristige Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16
    Denn der Einzelne kann nicht darauf vertrauen, dass das bestehende Recht auch in Zukunft uneingeschränkt erhalten bleibt (siehe BVerfG, Urt. v. 5.2.2004, BVerfGE 109, 133, 186).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16
    Eine verfassungskonforme Auslegung des § 246 Abs. 12 BauGB wäre jedenfalls ausgeschlossen, weil diese sich nicht über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzen darf (vgl. statt vieler BVerfG, Beschl. v. 26.4.1994, BVerfGE 90, 263, 275 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (siehe jüngst OVG Hamburg, Beschl. v. 25.3.2014, NVwZ-RR 2014, 719; v. 5.3.2015, 2 Bs 33/15, n.v.; grundlegend BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 155; v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364, 374) steht allen Planbetroffenen ein subjektives Recht auf Einhaltung der objektiven Baugebietsfestsetzung zu (sog. Gebietserhaltungsanspruch), weil die im selben Baugebiet (vgl. § 1 Abs. 2 BauNVO) liegenden Grundstückseigentümer durch die Gebietsfestsetzung im Hinblick auf die Nutzung ihrer Grundstücke zu einer "rechtlichen Schicksalsgemeinschaft" verbunden werden und die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks dadurch ausgeglichen wird, dass auch die anderen Grundstückseigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind (sog. Austauschverhältnis).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16
    Rn. 14 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der öffentlichen Belange im Zusammenhang mit der bauplanungsrechtlichen Befreiung lasse sich dieser nicht allgemein randscharf abgrenzen, umfasse indes immer die Wahrung des wesentlichen Gehalts des Bebauungsplans (BVerwG, Urt. v. 19.9.2002, BVerwGE 117, 50).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (siehe jüngst OVG Hamburg, Beschl. v. 25.3.2014, NVwZ-RR 2014, 719; v. 5.3.2015, 2 Bs 33/15, n.v.;… grundlegend BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 155; v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364, 374) steht allen Planbetroffenen ein subjektives Recht auf Einhaltung der objektiven Baugebietsfestsetzung zu (sog. Gebietserhaltungsanspruch), weil die im selben Baugebiet (vgl. § 1 Abs. 2 BauNVO) liegenden Grundstückseigentümer durch die Gebietsfestsetzung im Hinblick auf die Nutzung ihrer Grundstücke zu einer "rechtlichen Schicksalsgemeinschaft" verbunden werden und die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks dadurch ausgeglichen wird, dass auch die anderen Grundstückseigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind (sog. Austauschverhältnis).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2016 - 2 Bs 29/16
    Rn. 16 Spätere Änderungen der allgemeinen bauplanungsrechtlichen Befreiungsvorschrift des § 31 Abs. 2 BauGB, mit denen das Verbot, mit einer Befreiung die Grundzüge der Planung zu berühren, in den Normtext eingefügt und tatbestandlich zugeordnet worden sei, seien angesichts der Systemnotwendigkeit einer die Grundentscheidungen des Plangebers schützenden Grenze für die Abweichungsentscheidung der Baugenehmigungsbehörde lediglich als (den Maßstab verfeinernde) Bestätigung dessen zu verstehen, was mit dem Begriff der "öffentlichen Belange" bereits vorgegeben sei (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.1999, ZfBR 1999, 283).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2015 - 8 S 492/15

    Abänderung eines Beschlusses nach VwGO §§ 80a Abs 3, 80 Abs 5 S 1 VwGO aufgrund …

  • VG Hamburg, 12.02.2016 - 7 E 6816/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine zentrale …

  • OVG Hamburg, 25.03.2014 - 2 Bs 43/14

    Nachbarrechtsschutz gegen Bebauung eines als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesenen …

  • VG Hamburg, 28.10.2015 - 7 E 5333/15

    Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer geplanten sog. Folgeeinrichtung für …

  • OVG Hamburg, 28.11.2012 - 2 Bs 210/12

    Zulässigkeit einer Jugendhilfeeinrichtung im planungsrechtlichen Wohngebiet

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 9 BV 16.1694

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Gebietserhaltungsanspruch ist gewahrt

    Insoweit wird nicht nur der betroffenen Nachbarschaft ein Mehr an Beeinträchtigungen zugemutet (…vgl. Decker in Jäde/Dirnberger, BauGB/BauNVO, 8. Auflage 2017, § 246 BauGB Rn. 44 m.w.N.; vgl. OVG Hamburg, B.v. 14.4.2016 - 2 Bs 29/16 - BauR 2016, 1279 = juris Rn. 42 m.w.N. zu § 246 Abs. 12 Satz 1 BauGB), sondern auch den Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften.
  • OVG Bremen, 03.07.2026 - 1 B 332/25

    Unterkunft für Geflüchtete (Übergangswohnheim) in einem reinen Wohngebiet - …

    Ein solch atypischer Fall kann insbesondere vorliegen, wenn die Unterkunft für Geflüchtete wegen einer räumlich unmittelbar angrenzenden Infrastrukturanlage einer intensiven Immissionsbelastungen ausgesetzt wäre (…Kment, in: Jarass/Kment, 3. Aufl. 2022, BauGB § 246 Rn. 15) oder es durch die Zulassung des Vorhabens zu einer Umstrukturierung der fraglichen Gebietsart käme (HmbOVG, Beschl. v. 14.04.2016 - 2 Bs 29/16, juris Rn. 29).

    Jedoch begrenzt weder § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO noch § 246 Abs. 11 BauGB die ausnahmsweise Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke auf "kleine" Anlagen (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 14.04.2016 - 2 Bs 29/16, juris Rn. 27).

    Die nur ausnahmsweise zulässigen Anlagen dürfen den Gebietscharakter nicht derart prägen, dass diese und nicht mehr die Wohngebäude dominieren (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 14.04.2016 - 2 Bs 29/16, juris Rn. 28, 29).

  • FG Hamburg, 28.04.2017 - 3 K 95/15

    Einheitswert für Grundsteuer: Gebäudekriterien bei Containern

    Rn. 172 Dementsprechend komme es auch nicht auf die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung an, die Container im Übrigen bereits als "mobile" Unterkünfte eingeordnet habe (FG-A Bl. 186 f., 264, vgl. Bl. 235; vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2016, 2 Bs 29/16, Juris Rz. 12, 30 ff.; FG-A Bl. 234 ff., 237 ff.).
  • OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20

    Materielle Planreife; Kerngebiet; zulässige Wohnnutzung; …

    Ihre im Verhältnis zu der Größe des Kerngebiets geringe Zahl (je Geschoss acht Wohnungen) dürfte weder das zu wahrende Regel-Ausnahme-Verhältnis stören (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2016, DVBl. 2016, 858, juris Rn. 28;… Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Nov. 2015, § 31 Rn. 25) noch eine abstrakte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010, 4 C 10.09, BVerwGE 138, 166, Rn. 19;… Urt. v. 21.3.2002, 4 C 1.02, BVerwGE 116, 155, juris Rn. 13) oder konkrete Gebietsunverträglichkeit des Vorhabens (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002, 4 B 86.01, ZfBR 2002, 11, juris Rn. 7 und 10) begründen.

    Diese Eigenart ergibt sich aus der allgemeinen Zweckbestimmung des Baugebiets, den sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans und dem Planungswillen, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausdruck gekommen ist, sowie der örtlichen Situation, in die ein Gebiet "hineingeplant" worden ist (…OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2015, 2 Bs 141/15, NordÖR 2015, 542, juris Rn. 11; Beschl. v. 14.4.2016, 2 Bs 29/16, ZfBR 2016, 479, juris Rn. 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 1505/15

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes …

    § 246 Abs. 12 Nr. 2 BauGB stellt im Verhältnis zu § 246 Abs. 10 BauGB keine Spezialvorschrift dar, sondern enthält einen weiteren, selbständigen Befreiungstatbestand (…so auch Decker in Jäde/Dirnberger, BauGB, 8. Aufl., § 246 Rn. 53; vgl. auch HambOVG, Beschluss vom 14.4.2016 - 2 Bs 29/16 - BauR 2016, 1279, juris Rn. 39: "eigenständige städtebauliche Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünfte").
  • VG München, 23.05.2016 - M 11 S 16.1363

    Nutzungsänderung eines Verwaltungsgebäudes in eine Asylbewerberunterkunft

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin, die sich hierfür auf eine Entscheidung des VG Hamburg (B.v. 12.02.2016 - 7 E 6816/15 -, NVwZ 2016, 474) beruft, ist es für den Befreiungstatbestand des § 246 Abs. 12 BauGB gerade nicht erforderlich, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (…so auch Blechschmidt in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 119. EL 11/2015, § 246 Rn. 76; ebenso OVG Hamburg, B.v. 14.04.2016 - 2 Bs 29/16 -, juris Rn. 34 ff.).

    Angesichts dieser ausdrücklichen Formulierungen in der Gesetzesbegründung ist die Auffassung, dass Befreiungen auch auf der Grundlage von § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 BauGB nur dann erteilt werden können, wenn die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt oder verletzt würden, nicht haltbar (so auch OVG Hamburg, B.v. 14.04.2016 - 2 Bs 29/16 -, juris Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2019 - 10 A 1802/18

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Holzständermodulen zur …

    Rn. 9 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2017 - 7 B 132/17 -, juris, Rn. 5; Hamb. OVG, Beschluss vom 14. April 2016 - 2 Bs 29/16 -, juris, Rn. 28. Siehe auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 9 ZB 17.1984 -, juris, Rn. 6, und vom 21. März 2016 - 2 ZB 14.1201 -, juris, Rn. 4.
  • VGH Bayern, 24.06.2024 - 9 CS 24.458

    Temporäre Genehmigung einer Asylbewerberunterkunft unter Ausnahme von einer von …

    Eine Befreiung darf auch erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden (vgl. BT-Drs. 18/6185 S. 54; OVG Hamburg, B.v. 14.4.2016 - 2 Bs 29.16 - BeckRS 2016, 44948 Rn. 35).
  • VGH Bayern, 02.09.2016 - 1 CS 16.1275

    Unterkunft für Asylbewerber im Industriegebiet

    Diese Vorschrift enthält nach dem eindeutigen Wortlaut und dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers einen eigenständig neben § 31 Abs. 2 BauGB tretenden Befreiungstatbestand und ist insoweit lex specialis (vgl. OVG Hamburg, B.v. 14.4.2016 - 2 Bs 29.16 - DVBl 2016, 858;… Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch 13. Aufl. 2016 Rn. 33;… Blechschmidt in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Februar 2016 Rn. 76).
  • VG Freiburg, 29.11.2017 - 6 K 741/17

    Baurecht: Nachbarschutz gegen Flüchtlingsunterkunft

    Danach kann - ohne dass es in diesem Rahmen auf berührte Grundzüge der Planung ankommt (vgl. dazu ausführlich Hamb. OVG, Beschl. v. 14.04.2016 - 2 Bs 29/16 -, Rn. 35 ff., juris) - bis zum 31.12.2019 für die auf längstens drei Jahre zu befristende Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Baugenehmigung einer Kindertagesstätte - soweit …

  • VG Regensburg, 27.11.2025 - RO 2 K 24.2381

    Klage einer Standortgemeinde gegen Baugenehmigung für Nutzungsänderung in eine …

  • VGH Bayern, 04.08.2025 - 1 CS 25.677

    Erfolgreicher Eilantrag der Standortgemeinde gegen Containeranlage für …

  • VG München, 25.03.2025 - M 1 S 25.446

    Eilantrag einer Standortgemeinde, Errichtung einer Asylunterkunft, Befristete …

  • OVG Bremen, 27.03.2017 - 1 B 4/17

    Übergangswohnanlage für Flüchtlinge - Übergangswohnungen; Flüchtlinge; …

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