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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 02.03.1966 | BVerfG, 21.04.1966

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,146
BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65 (https://dejure.org/1966,146)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1966 - 2 BvE 2/65 (https://dejure.org/1966,146)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1966 - 2 BvE 2/65 (https://dejure.org/1966,146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Haushaltsplan 1965

  • opinioiuris.de

    Haushaltsplan 1965

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Finanzierung politischer Parteien (Dimitris Tsatsos; ZaöRV 26/1966, S. 371-389)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 134
  • DB 1966, 1185
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65
    Zur Begründung bezieht sie sich auf ihre Ausführungen zu der Normenkontrollklage des Landes Hessen (2 BvF 1/65) und zu den Organklagen der Gesamtdeutschen Partei (2 BvE 1/62) und der Bayernpartei (2 BvE 2/64), über die gleichfalls mit Urteil vom heutigen Tage entschieden worden ist.

    Rn. 23 3. Die Zulässigkeit des Antrags wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß das Gericht in dem gleichzeitig verkündeten Urteil betreffend das Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 1 des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 - 2 BvF 1/65 - diese Bestimmung insoweit für nichtig erklärt hat, als sie den Bundesminister des Innern ermächtigt, gemäß Einzelplan 06 Kapitel 02 Titel 612 des Bundeshaushaltsplans 38 Millionen DM für die Aufgaben der Parteien nach Art. 21 GG auszugeben.

    Rn. 29 1. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 1 des Gesetzes über die Fetstellung des Buhdeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 vom 18. März 1965 (BGBl. II S. 193) - 2 BvF 1/65 - auf Antrag der Regierung des Landes Hessen durch Urteil vom heutigen Tage für Recht erkannt, daß diese Vorschrift insoweit nichtig ist, als sie den Bundesminister des Innern ermächtigt, gemäß Einzelplan 06 Kapitel 02 Titel 612 des Bundeshaushaltsplans 38 Millionen DM für die Aufgaben der Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes auszugeben.

    Rn. 32 3. Da nach dem oben angeführten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvF 1/65 eine Ermächtigung zu Zahlungen an politische Parteien aus dem Haushalt verfassungsrechtlich grundsätzlich unzulässig ist, kann das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 GG nicht dadurch verletzt sein, daß sie von der Verteilung dieser Mittel ausgeschlossen ist.

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65
    Politische Parteien können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch Verfassungsorgane vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).

    Deshalb kann die Nationaldemokratische Partei als eine Partei, die von diesen Zuwendungen ausgeschlossen und dadurch möglicherweise in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Verfassungsleben beeinträchtigt ist, die Verletzung ihrer Rechte im Organstreit geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff.; 14, 121 [129]).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65
    Rn. 22 Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]).
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65
    Deshalb kann die Nationaldemokratische Partei als eine Partei, die von diesen Zuwendungen ausgeschlossen und dadurch möglicherweise in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Verfassungsleben beeinträchtigt ist, die Verletzung ihrer Rechte im Organstreit geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff.; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62

    Politische Bildung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65
    Zur Begründung bezieht sie sich auf ihre Ausführungen zu der Normenkontrollklage des Landes Hessen (2 BvF 1/65) und zu den Organklagen der Gesamtdeutschen Partei (2 BvE 1/62) und der Bayernpartei (2 BvE 2/64), über die gleichfalls mit Urteil vom heutigen Tage entschieden worden ist.
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65
    Politische Parteien können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch Verfassungsorgane vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 29.07.1953 - 2 BvE 1/53

    Bundesbankgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65
    Rn. 22 Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Sie haben ihre Rechtsauffassung in den Verfahren über die von ihnen eingeleiteten Organstreitigkeiten dargelegt, über die das Gericht durch Urteile vom 19. Juli 1966 entschieden hat (BVerfGE 20, 119 ff. und BVerfGE 20, 134 ff.).
  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …

    Rn. 132 aa) Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass des Haushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Haushaltsplan als Maßnahme im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG anerkannt (vgl. BVerfGE 73, 1 ; so auch BVerfGE 20, 134 zur Einstellung von Zuschüssen für die politischen Parteien in den Haushaltsplan).
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83

    Politische Stiftungen

    Rn. 144 a) Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan, gegen den der Antrag sich richtet, ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (BVerfGE 20, 134 [141]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65   

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https://dejure.org/1966,314
BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65 (https://dejure.org/1966,314)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.1966 - 2 BvE 2/65 (https://dejure.org/1966,314)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 1966 - 2 BvE 2/65 (https://dejure.org/1966,314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 1
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65
    Die Regierung des Landes Hessen hat in einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gemäß § 76 BVerfGG - 2 BvF 1/65 - beantragt, das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushalts 1965 insoweit für verfassungswidrig zu erklären, als darin Zuschüsse an politische Parteien vorgesehen sind.
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62

    Politische Bildung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65
    a) Unter anderem schweben Organklagen der Gesamtdeutschen Partei (DP/BHE) - 2 BvE 1/62 - und der Bayernpartei - 2 BvE 2/64 - gegen den Deutschen Bundestag und den Bundesrat, mit denen die antragstellenden Parteien geltend machen, es verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 21 GG , daß in den Haushaltsplänen für 1962 und 1964 Mittel als Zuschüsse an die politischen Parteien bereitgestellt worden seien.
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Im letztgenannten Fall genügt bereits der "böse Schein" mangelnder Objektivität, der in der Außenwahrnehmung das Vertrauen in die Richterrolle beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 82, 30 ; stRspr).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr. BGHZ 77, 70, 72;… BGH, Urt. v. 15. Dezember 1994, I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1679; zu § 19 BVerfGG: BVerfGE 20, 1, 5; 102, 122, 125).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …

    Im letztgenannten Fall genügt bereits der "böse Schein" mangelnder Objektivität, der in der Außenwahrnehmung das Vertrauen in die Richterrolle beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 82, 30 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.04.1966 - 2 BvE 2/65   

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https://dejure.org/1966,15407
BVerfG, 21.04.1966 - 2 BvE 2/65 (https://dejure.org/1966,15407)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.1966 - 2 BvE 2/65 (https://dejure.org/1966,15407)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 1966 - 2 BvE 2/65 (https://dejure.org/1966,15407)
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Volltextveröffentlichung

  • DFR

    Haushaltsplan 1965

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1966 - 2 BvE 2/65
    Politische Parteien können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch Verfassungsorgane vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).

    Deshalb kann die Nationaldemokratische Partei als eine Partei, die von diesen Zuwendungen ausgeschlossen und dadurch möglicherweise in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Verfassungsleben beeinträchtigt ist, die Verletzung ihrer Rechte im Organstreit geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff.; 14, 121 [129]).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1966 - 2 BvE 2/65
    Rn. 22 Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]).
  • BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62

    FDP-Sendezeit

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1966 - 2 BvE 2/65
    Deshalb kann die Nationaldemokratische Partei als eine Partei, die von diesen Zuwendungen ausgeschlossen und dadurch möglicherweise in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Verfassungsleben beeinträchtigt ist, die Verletzung ihrer Rechte im Organstreit geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff.; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 03.03.1966 - 2 BvE 2/64

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1966 - 2 BvE 2/65
    Zur Begründung bezieht sie sich auf ihre Ausführungen zu der Normenkontrollklage des Landes Hessen (2 BvF 1/65) und zu den Organklagen der Gesamtdeutschen Partei (2 BvE 1/62) und der Bayernpartei (2 BvE 2/64), über die gleichfalls mit Urteil vom heutigen Tage entschieden worden ist.
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1966 - 2 BvE 2/65
    Politische Parteien können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch Verfassungsorgane vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27 ff., 31 [35], 375 [378]; 5, 77 [80]; 6 84 [88], 99 [102 f.], 367 [371 f.]; 7, 99 [103]; 13, 1 [9]; 14, 121 [129]).
  • BVerfG, 29.07.1953 - 2 BvE 1/53

    Bundesbankgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1966 - 2 BvE 2/65
    Rn. 22 Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]).
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