Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,92
BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88 (https://dejure.org/1990,92)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.1990 - 2 BvG 1/88 (https://dejure.org/1990,92)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 1990 - 2 BvG 1/88 (https://dejure.org/1990,92)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,92) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kalkar II

Art. 85 Abs. 3 GG, Grenzen der Weisungsbefugnis des Bundes

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Kalkar II

  • openjur.de

    Kalkar II

  • Wolters Kluwer

    Auftragsverwaltung - Unentziehbare Wahrnehmungskompetenz - Rechtsverletzung des Landes - Weisung des Bundes - Rechte gegenüber dem Bund - Obhutspflicht - Weisungsklarheit - Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrnehmungs- und Sachkompetenz beim Betrieb von Atomkraftwerken - Schneller Brüter Kalkar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 20 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Ausführung von Bundesgesetzen in Bundesauftragsverwaltung mittels informalem Verwaltungshandeln

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 310
  • NJW 1990, 3007 (Ls.)
  • MDR 1990, 1091
  • NVwZ 1990, 955
  • DVBl 1990, 763
  • DÖV 1990, 657
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (113)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88
    Die Antragstellerin beruft sich insoweit auf kompetentielle Rechte; solche Rechte können im Bund-Länder-Streit geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 1, 14 [30]; 4, 115 [122]; 11, 6 [7 f.]; 12, 205 [207]; 21, 312 [313, 319]; 41, 291 [303]).

    In dieser Entscheidung hat der Senat dementsprechend bemerkt, der im Fernsehurteil (BVerfGE 12, 205 ff.) anerkannte Anspruch der Länder gegen den Bund auf Achtung der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Rundfunkfreiheit sei "das Spiegelbild zu dem im Urteil über die Volksbefragung in den hessischen Gemeinden anerkannten Anspruch des Bundes gegen die Länder, Einmischungen der Gemeinden in den Kompetenzbereich des Bundes zu unterbinden" (BVerfGE 13, 54 [80]).

    Daraus können sich besondere Voraussetzungen und Schranken für die Ausübung von Kompetenzen ergeben (vgl. BVerfGE 12, 205 [255]; 13, 54 [75]; 21, 312 [326]; 42, 103 [117]).

    Im deutschen Bundesstaat wird das gesamte verfassungsrechtliche Verhältnis zwischen dem Gesamtstaat und seinen Gliedern durch den ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz von der wechselseitigen Pflicht des Bundes und der Länder zu bundesfreundlichem Verhalten beherrscht (BVerfGE 12, 205 [254]).

    Der Bund Verstößt aber gegen die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten nicht schon dadurch, daß er von einer ihm durch das Grundgesetz eingeräumten Kompetenz Gebrauch macht; vielmehr muß die Inanspruchnahme der Kompetenz mißbräuchlich sein (vgl. BVerfGE 14, 197 [215]; 61, 149 [205]) oder gegen prozedurale Anforderungen verstoßen, die aus diesem Grundsatz herzuleiten sind (BVerfGE 12, 205 [255]).

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88
    Für die Zulässigkeit des Antrags genügt es, daß sich aus dem Sachvortrag des Antragstellers die Verletzung oder Gefährdung eines Rechts aus einem Bund und Land umschließenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnis (vgl. BVerfGE 13, 54 [72 f.]; außerdem BVerfGE 8, 122 [128]; 41, 291 [303]; 42, 103 [113]) als mögliche Rechtsfolge ergibt (vgl. BVerfGE 13, 54 [73]; 21, 312 [319]); die Rechtsposition selbst muß dem Land in der von ihm geltend gemachten Art jedoch zustehen.

    Ein Land kann kraft seiner Kompetenz vom Bund nur die Achtung solcher Verfassungsnormen verlangen, die die Bundesgewalt in ihrer Auswirkung auf das Verfassungsleben der Länder beherrschen und damit eine rechtliche Beziehung zwischen Bundesgewalt und Landesgewalten herstellen (BVerfGE 13, 54 [79 f.]).

    In dieser Entscheidung hat der Senat dementsprechend bemerkt, der im Fernsehurteil (BVerfGE 12, 205 ff.) anerkannte Anspruch der Länder gegen den Bund auf Achtung der in Art. 5 Abs. 1 GG garantierten Rundfunkfreiheit sei "das Spiegelbild zu dem im Urteil über die Volksbefragung in den hessischen Gemeinden anerkannten Anspruch des Bundes gegen die Länder, Einmischungen der Gemeinden in den Kompetenzbereich des Bundes zu unterbinden" (BVerfGE 13, 54 [80]).

    Daraus können sich besondere Voraussetzungen und Schranken für die Ausübung von Kompetenzen ergeben (vgl. BVerfGE 12, 205 [255]; 13, 54 [75]; 21, 312 [326]; 42, 103 [117]).

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62

    Wasser- und Schiffahrtsverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88
    Für die Zulässigkeit des Antrags genügt es, daß sich aus dem Sachvortrag des Antragstellers die Verletzung oder Gefährdung eines Rechts aus einem Bund und Land umschließenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnis (vgl. BVerfGE 13, 54 [72 f.]; außerdem BVerfGE 8, 122 [128]; 41, 291 [303]; 42, 103 [113]) als mögliche Rechtsfolge ergibt (vgl. BVerfGE 13, 54 [73]; 21, 312 [319]); die Rechtsposition selbst muß dem Land in der von ihm geltend gemachten Art jedoch zustehen.

    Die Antragstellerin beruft sich insoweit auf kompetentielle Rechte; solche Rechte können im Bund-Länder-Streit geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 1, 14 [30]; 4, 115 [122]; 11, 6 [7 f.]; 12, 205 [207]; 21, 312 [313, 319]; 41, 291 [303]).

    Daraus können sich besondere Voraussetzungen und Schranken für die Ausübung von Kompetenzen ergeben (vgl. BVerfGE 12, 205 [255]; 13, 54 [75]; 21, 312 [326]; 42, 103 [117]).

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88
    Für die Zulässigkeit des Antrags genügt es, daß sich aus dem Sachvortrag des Antragstellers die Verletzung oder Gefährdung eines Rechts aus einem Bund und Land umschließenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnis (vgl. BVerfGE 13, 54 [72 f.]; außerdem BVerfGE 8, 122 [128]; 41, 291 [303]; 42, 103 [113]) als mögliche Rechtsfolge ergibt (vgl. BVerfGE 13, 54 [73]; 21, 312 [319]); die Rechtsposition selbst muß dem Land in der von ihm geltend gemachten Art jedoch zustehen.

    Daraus können sich besondere Voraussetzungen und Schranken für die Ausübung von Kompetenzen ergeben (vgl. BVerfGE 12, 205 [255]; 13, 54 [75]; 21, 312 [326]; 42, 103 [117]).

  • BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74

    Strukturförderung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88
    Für die Zulässigkeit des Antrags genügt es, daß sich aus dem Sachvortrag des Antragstellers die Verletzung oder Gefährdung eines Rechts aus einem Bund und Land umschließenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnis (vgl. BVerfGE 13, 54 [72 f.]; außerdem BVerfGE 8, 122 [128]; 41, 291 [303]; 42, 103 [113]) als mögliche Rechtsfolge ergibt (vgl. BVerfGE 13, 54 [73]; 21, 312 [319]); die Rechtsposition selbst muß dem Land in der von ihm geltend gemachten Art jedoch zustehen.

    Die Antragstellerin beruft sich insoweit auf kompetentielle Rechte; solche Rechte können im Bund-Länder-Streit geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 1, 14 [30]; 4, 115 [122]; 11, 6 [7 f.]; 12, 205 [207]; 21, 312 [313, 319]; 41, 291 [303]).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88
    Rn. 2 1. Die Schnell-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft mbH Essen (SBK) läßt in Kalkar durch die Internationale Natrium-Brutreaktor-Bau GmbH (INB) ein Kernkraftwerk des Typs Schneller Brüter (SNR-300) errichten (zu dessen Beschreibung siehe BVerfGE 49, 89 [91 f.]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88
    Die Antragstellerin beruft sich insoweit auf kompetentielle Rechte; solche Rechte können im Bund-Länder-Streit geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 1, 14 [30]; 4, 115 [122]; 11, 6 [7 f.]; 12, 205 [207]; 21, 312 [313, 319]; 41, 291 [303]).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88
    Der Bund Verstößt aber gegen die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten nicht schon dadurch, daß er von einer ihm durch das Grundgesetz eingeräumten Kompetenz Gebrauch macht; vielmehr muß die Inanspruchnahme der Kompetenz mißbräuchlich sein (vgl. BVerfGE 14, 197 [215]; 61, 149 [205]) oder gegen prozedurale Anforderungen verstoßen, die aus diesem Grundsatz herzuleiten sind (BVerfGE 12, 205 [255]).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88
    Sie können auch nicht deshalb, weil sie Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit wahrnehmen, "Sachwalter" des Einzelnen bei der Wahrnehmung seiner Grundrechte sein (vgl. BVerfGE 61, 82 [103 f.]).
  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88
    Für die Zulässigkeit des Antrags genügt es, daß sich aus dem Sachvortrag des Antragstellers die Verletzung oder Gefährdung eines Rechts aus einem Bund und Land umschließenden materiellen Verfassungsrechtsverhältnis (vgl. BVerfGE 13, 54 [72 f.]; außerdem BVerfGE 8, 122 [128]; 41, 291 [303]; 42, 103 [113]) als mögliche Rechtsfolge ergibt (vgl. BVerfGE 13, 54 [73]; 21, 312 [319]); die Rechtsposition selbst muß dem Land in der von ihm geltend gemachten Art jedoch zustehen.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82

    Staatsverschuldung

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvF 4/61

    Kreditwesen

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …

    Auch führt der Hinweis des Antragstellers, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz finde im Staatsorganisationsrecht keine Anwendung (vgl. dazu für den Bereich der Kompetenzabgrenzung: BVerfGE 79, 311 ; 81, 310 ; 84, 25 ;… siehe auch: Sachs, in: ders., GG, 7. Aufl. 2014, Art. 20 Rn. 147;… Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 20 Rn. 188), im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter, weil die Parteien nicht der Sphäre organisierter Staatlichkeit zuzuordnen sind.
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Sie gibt den beteiligten Bundesorganen verläßliche Maßstäbe, um im vorhinein die Grenzen ihrer Kompetenzen und Befugnisse bestimmen zu können (vgl. auch BVerfGE 81, 310 [335 ff.]) und wahrt damit insbesondere die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland.
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    aa) Die Verpflichtung zur Beachtung der bundesstaatlichen Kompetenzgrenzen und zur Ausübung der Kompetenz in wechselseitiger bundesstaatlicher Rücksichtnahme (vgl. BVerfGE 81, 310 ) wird durch das Rechtsstaatsprinzip in ihrem Inhalt verdeutlicht und in ihrem Anwendungsbereich erweitert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht