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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 05.10.1977

Rechtsprechung
   BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77   

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https://dejure.org/1978,22
BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77 (https://dejure.org/1978,22)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.1978 - 2 BvL 10/77 (https://dejure.org/1978,22)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 1978 - 2 BvL 10/77 (https://dejure.org/1978,22)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Ortszuschlag bei Geschiedenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht unterhaltspflichtiger geschiedener Beamter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 49, 260
 
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Wird zitiert von ... (212)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
    Der Gesetzgeber kann ihre Struktur, die Art ihrer Zusammensetzung, jederzeit für die Zukunft ändern und auch die Gehaltsbeträge kürzen, solange sich die Kürzung in den von der Alimentierungspflicht gezogenen Grenzen hält (vgl. BVerfGE 44, 249 [263]).

    Hiervon hat jede verfassungsrechtliche Prüfung auszugehen, mag ihr Schwergewicht auf Art. 33 Abs. 5 GG und den mit ihm in Zusammenhang stehenden, aus Art. 6 GG und dem Sozialstaatsprinzip abzuleitenden Wertentscheidungen der Verfassung liegen oder im Gleichheitssatz gesehen werden (vgl. BVerfGE 26, 141 [159]; 44, 249 [267]).

    Lassen sich für eine unterschiedliche Höhe der Ortszuschläge nach Maßgabe der jeweiligen Besoldungsgruppe, also für die Gewährung höherer Ortszuschläge für höher verdienende Bedienstete, tradierte Alimentationsgrundsätze im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG zur Begründung heranziehen (vgl. Beschluß des Senats vom 30. März 1977, BVerfGE 44, 249 ff.), dann müßten diese konsequenterweise auch im Hinblick auf die überkommene Unterscheidung zwischen Ledigen und Nichtmehrverheirateten bei der Bestimmung der Höhe des Ortszuschlages gelten.

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
    Für Regelungen des Besoldungsrechts gilt nichts anderes (vgl. BVerfGE 26, 141 [158 f.]).

    Hiervon hat jede verfassungsrechtliche Prüfung auszugehen, mag ihr Schwergewicht auf Art. 33 Abs. 5 GG und den mit ihm in Zusammenhang stehenden, aus Art. 6 GG und dem Sozialstaatsprinzip abzuleitenden Wertentscheidungen der Verfassung liegen oder im Gleichheitssatz gesehen werden (vgl. BVerfGE 26, 141 [159]; 44, 249 [267]).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
    Rn. 44 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es dem Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfGE 3, 58 [148]; 46, 299 [307]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
    Rn. 3 Das Verfahren hat einen "vernünftigen, aus der Natur der Sache sich ergebenden oder sonstwie sachlich einleuchtenden Grund" -- wie ihn das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung fordert (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 30, 409 [413]) -- für diese unterschiedliche Neuregelung nicht ergeben, wenn man von dem Sparzweck absieht.
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar nicht zu prüfen, ob eine Regelung der "geometrischen Gleichheit" (im Sinne Platons) entspricht (a.A. der Senat in BVerfGE 48, 127); aber es genügt andererseits nicht, wenn der Senat lediglich glaubt, für die an sich "ungleiche" Regelung ließen sich "doch Gründe finden".
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
    Die Befugnis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung ist demgegenüber die Antwort des Verfassungsgebers auf die Frage, ob der Gesetzgeber -- auch im Besoldungsrecht -- mit Hilfe der bekannten Spielraumtheorie (BVerfGE 13, 356 [362]) Regelungen treffen darf, für die sich lediglich "irgendein sachlich einleuchtender Grund" finden ließe (…Hesse, a.a.O.; BVerfGE 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen …

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
    Rn. 3 Das Verfahren hat einen "vernünftigen, aus der Natur der Sache sich ergebenden oder sonstwie sachlich einleuchtenden Grund" -- wie ihn das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung fordert (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 30, 409 [413]) -- für diese unterschiedliche Neuregelung nicht ergeben, wenn man von dem Sparzweck absieht.
  • BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvL 6/75

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Entschädigungsrecht für …

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
    Rn. 44 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es dem Gesetzgeber durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfGE 3, 58 [148]; 46, 299 [307]).
  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Laufbahnvergleich

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
    Die Befugnis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung ist demgegenüber die Antwort des Verfassungsgebers auf die Frage, ob der Gesetzgeber -- auch im Besoldungsrecht -- mit Hilfe der bekannten Spielraumtheorie (BVerfGE 13, 356 [362]) Regelungen treffen darf, für die sich lediglich "irgendein sachlich einleuchtender Grund" finden ließe (…Hesse, a.a.O.; BVerfGE 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
    Es besteht kein begründeter Anlaß, die verfassungsrechtliche Prüfung auf die Gesamtregelung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 21, 329 [339 f.]).
  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74

    Verfassungsmäßigkeit des Pfändungsausschlusses hinsichtlich des …

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52

    Unterbringungsanspruch

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Rn. 120 c) Zu dem Kernbestand von Strukturprinzipien, bei dem die Beachtenspflicht den Weg zu tiefgreifenden strukturellen Veränderungen durch den einfachen Gesetzgeber versperrt, gehören unter anderem die Treuepflicht der Beamten (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 119, 247 ), das Lebenszeitprinzip (vgl. BVerfGE 71, 255 ; 121, 205 ), das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 70, 251 ; 99, 300 ; 106, 225 ; 117, 372 ; 139, 64 ; 140, 240 ) und der damit korrespondierende Grundsatz, dass die Besoldung der Beamten einseitig durch Gesetz zu regeln ist (vgl. BVerfGE 44, 249 ; siehe auch BVerfGE 8, 1 ; 8, 28 ).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Zu diesem Kernbestand von Strukturprinzipien gehören unter anderem der Grundsatz der Hauptberuflichkeit (vgl. BVerfGE 9, 268 ; 55, 207 ; 71, 39 ) und das Alimentationsprinzip (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 44, 249 ; 49, 260 ; 70, 251 ; 76, 256 ; 99, 300 ; 106, 225 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Das gilt für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in gleicher Weise wie für die Anwendung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 26, 141 [158 f.]; 49, 260 [271, 273]; 56, 353 [359]; 64, 367 [387 f.]; 65, 141 [148]).

    Ein solcher Fall läge z.B. vor, wenn die rentenbeziehenden Versorgungsempfänger, deren Beamtenverhältnis vor dem 1. Januar 1966 begründet worden ist, im Vergleich zu Dritten schlechter behandelt würden, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die Schlechterstellung rechtfertigen können (st. Rspr.; vgl. z.B. BVerfGE 49, 260 [271]; 55, 72 [88 ff.]; 71, 39 [50, 57 ff.], 146 [154 f.]).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/77   

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BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/77 (https://dejure.org/1977,12415)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1977 - 2 BvL 10/77 (https://dejure.org/1977,12415)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1977 - 2 BvL 10/77 (https://dejure.org/1977,12415)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 27.07.2015 - 13 A 14.1109

    Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit; Anhörungsrüge

    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein", d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (BVerfG, B.v. 5.10.1977 - 2 BvL 10/77 - BVerfGE 46, 34/41).
  • VGH Bayern, 08.11.2023 - 13 A 23.1698

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und unzulässige Anhörungsrügen

    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein", d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (BVerfG, B.v. 5.10.1977 - 2 BvL 10/77 - BVerfGE 46, 34/41).
  • VGH Bayern, 27.02.2025 - 11 ZB 25.262

    Missbräuchliche Ablehnungsgesuche gegen gesamten Spruchkörper

    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein", d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (BVerfG, B.v. 5.10.1977 - 2 BvL 10/77 - BVerfGE 46, 34/41).
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