Rechtsprechung
| BVerfG, 25.07.2024 - 2 BvL 22/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; ... Art. 100 Abs. 1 GG; § 80 Abs. 1 BVerfGG; § 2 HmbSVVollzG; § 36 HmbSVVollzG; § 45 HmbSVVollzG; § 56 Abs. 2 HmbSVVollzG; § 40 Abs. 2 HmbStVollzG; § 49 Abs. 1 Satz 2 HmbStVollzG
Unzulässige Richtervorlage zur Höhe der Vergütung von Arbeitstätigkeiten in der Sicherungsverwahrung (Darlegungsanforderungen an eine konkrete Normenkontrolle; Ausführungen zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage und zur Verfassungswidrigkeit der Norm; ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Unzulässige Richtervorlage betr § 36 Abs 1 und 2 HmbSVVollzG (RIS: SichVVollzG HA) zur Höhe der Vergütung von Arbeitstätigkeiten im Rahmen der Sicherungsverwahrung - Unzureichende Begründung in Bezug auf die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Resozialisierungsgebot
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 36 Abs 1 SichVVollzG HA, § 36 Abs 2 SichVVollzG HA, Art 100 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG
Unzulässige Richtervorlage betr § 36 Abs 1 und 2 HmbSVVollzG (RIS: SichVVollzG HA) zur Höhe der Vergütung von Arbeitstätigkeiten im Rahmen der Sicherungsverwahrung - Unzureichende Begründung in Bezug auf die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Resozialisierungsgebot - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfassende Darstellung des Sachverhalts zur Begründung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm; Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Höhe der Vergütung von Arbeitstätigkeiten eines Untergebrachten in der Sicherungsverwahrung mit dem Resozialisierungsgebot
- datenbank.nwb.de
Unzulässige Richtervorlage betr § 36 Abs 1 und 2 HmbSVVollzG (RIS: SichVVollzG HA) zur Höhe der Vergütung von Arbeitstätigkeiten im Rahmen der Sicherungsverwahrung - Unzureichende Begründung in Bezug auf die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Resozialisierungsgebot
Sonstiges
- Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 07.12.2023 - 5 Ws 97/23
- BVerfG, 25.07.2024 - 2 BvL 22/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (35)
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Auszug aus BVerfG, 25.07.2024 - 2 BvL 22/23
Hierfür muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Endentscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 76, 100 ; 149, 1 ; 157, 223 - Berliner Mietendeckel) und aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 141, 1 ; 145, 249 ; 149, 1 ; 153, 310 ; 157, 223 ; stRspr).Es muss dargelegt sein, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle der Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 121, 108 ; 141, 1 ).
a) Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 138, 1 ; 141, 1 ).
Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ; stRspr), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
- BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …
Auszug aus BVerfG, 25.07.2024 - 2 BvL 22/23
Gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 1 BVerfGG hat ein Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, wenn es ein nachkonstitutionelles Gesetz für verfassungswidrig hält, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt (vgl. BVerfGE 97, 117 ; 127, 335 ; 131, 88 ; 153, 310 - Knorpelfleisch; stRspr).Hierfür muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Endentscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 76, 100 ; 149, 1 ; 157, 223 - Berliner Mietendeckel) und aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 141, 1 ; 145, 249 ; 149, 1 ; 153, 310 ; 157, 223 ; stRspr).
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
Auszug aus BVerfG, 25.07.2024 - 2 BvL 22/23
Gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 1 BVerfGG hat ein Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, wenn es ein nachkonstitutionelles Gesetz für verfassungswidrig hält, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt (vgl. BVerfGE 97, 117 ; 127, 335 ; 131, 88 ; 153, 310 - Knorpelfleisch; stRspr).Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss nur, wenn die Ausführungen des Gerichts erkennen lassen, dass es sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 105, 48 ; 127, 335 ; 136, 127 ; 159, 149 - Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuerguthaben; stRspr).
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
Verfahrensordnung für Höfesachen
Auszug aus BVerfG, 25.07.2024 - 2 BvL 22/23
Hierfür muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Endentscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 76, 100 ; 149, 1 ; 157, 223 - Berliner Mietendeckel) und aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 141, 1 ; 145, 249 ; 149, 1 ; 153, 310 ; 157, 223 ; stRspr).Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ; stRspr), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
- BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der …
Auszug aus BVerfG, 25.07.2024 - 2 BvL 22/23
Es muss dargelegt sein, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle der Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 121, 108 ; 141, 1 ).Der Vorlagebeschluss muss den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab angeben, die naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte erörtern, sich sowohl mit der einfachrechtlichen als auch mit der verfassungsrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen, dabei die in der Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen und insbesondere auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 88, 198 ; 94, 315 ; stRspr), wobei § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das vorlegende Gericht allerdings nicht verpflichtet, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ).
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Auszug aus BVerfG, 25.07.2024 - 2 BvL 22/23
Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 120, 1 ; 121, 233 ; 124, 251 ; 129, 186 ; 131, 1 ; 145, 171 ; stRspr). - BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
Auszug aus BVerfG, 25.07.2024 - 2 BvL 22/23
Hierfür muss das vorlegende Gericht in nachvollziehbarer und für das Bundesverfassungsgericht nachprüfbarer Weise darlegen, dass es bei seiner anstehenden Endentscheidung auf die Gültigkeit der Norm ankommt (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 34, 118 ; 47, 146 ; 76, 100 ; 149, 1 ; 157, 223 - Berliner Mietendeckel) und aus welchen Gründen es von der Unvereinbarkeit der Norm mit der Verfassung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 105, 61 ; 141, 1 ; 145, 249 ; 149, 1 ; 153, 310 ; 157, 223 ; stRspr). - BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
Auszug aus BVerfG, 25.07.2024 - 2 BvL 22/23
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Abstandsgebots verweist es lediglich knapp auf das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 (BVerfGE 109, 133), ohne Ausführungen dazu zu machen, ob und, wenn ja, wie sich das Abstandsgebot gerade auch in der Entlohnung von Arbeit niederschlagen muss. - BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
- BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13
Schulnetzplanung Sachsen
Auszug aus BVerfG, 25.07.2024 - 2 BvL 22/23
a) Was die verfassungsrechtliche Beurteilung der zur Prüfung gestellten Norm angeht, muss das vorlegende Gericht von ihrer Verfassungswidrigkeit überzeugt sein und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 138, 1 ; 141, 1 ). - BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht …
- BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11
Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf …
- BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16
Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Dienstbeschädigungsausgleich
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09
Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. …
- BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
Entscheidungserheblichkeit
- BVerfG, 22.09.2009 - 2 BvL 3/02
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage der Besteuerung von Leibrenten unzulässig
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
- BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71
Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO
- BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
- BVerfG, 02.05.2012 - 1 BvL 20/09
Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Erziehungsrente unzulässig
- BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77
Schneller Brüter
- BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 8/08
Vorlage zum neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetz unzulässig
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Schwedische Rente
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91
Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …
- BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95
Fortgeltung von DDR-Strafrecht
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
- BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56
Tollwut
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 24.03.2002 - 2 BvR 2175/01
Neuregelung der Gefangenenentlohnung verfassungskonform
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH B 41/14
Entgelt für Gefangenenarbeit verfassungsgemäß
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