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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,410
BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 (https://dejure.org/2012,410)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.2012 - 2 BvL 4/09 (https://dejure.org/2012,410)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 2 BvL 4/09 (https://dejure.org/2012,410)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    § 10 Abs 1 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (juris: PostPersRG) - hier in idF vom 09.11.2004 - mit GG vereinbar - Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verstößt nicht gegen den in Art 3 Abs 1 GG iVm Art ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, Art 87f Abs 1 GG, Art 143b Abs 3 S 1 GG, § 10 Abs 1 PostPersRG vom 09.11.2004
    § 10 Abs 1 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (juris: PostPersRG) - hier in idF vom 09.11.2004 - mit GG vereinbar - Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verstößt nicht gegen den in Art 3 Abs 1 GG iVm Art ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, Art 87f Abs 1 GG, Art 143b Abs 3 S 1 GG, § 10 Abs 1 PostPersRG vom 09.11.2004
    § 10 Abs 1 des Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (juris: PostPersRG) - hier in idF vom 09.11.2004 - mit GG vereinbar - Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verstößt nicht gegen den in Art 3 Abs 1 GG iVm Art ...

  • Wolters Kluwer

    Garantie einer umfassenden Rechtsstellung von ehemals bei der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamten als Bundesbeamte neben dem Status als Bundesbeamte; Schutz vor Aufhebung oder Änderung einer nicht geschützten einfachgesetzlichen Regelung beim Übergang bestehender ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Garantie einer umfassenden Rechtsstellung von ehemals bei der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamten als Bundesbeamte neben dem Status als Bundesbeamte; Schutz vor Aufhebung oder Änderung einer nicht geschützten einfachgesetzlichen Regelung beim Übergang bestehender ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Deutschen Telekom

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gekürzte Sonderzahlungen für Telekom-Beamte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BVerfG billigt Weihnachtsgeld-Kürzung für Beamten bei Deutscher Telekom

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Geringere Jahressonderzahlungen für Telekom-Beamte verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kürzung von Sonderzahlungen für Beamte der Telekom verfassungsgemäß - Bundesverfassungsgericht erklärt Kürzungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit für gerechtfertigt

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 130, 52
  • NVwZ 2012, 627
  • DÖV 2012, 441
 
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Wird zitiert von ... (121)Zitiert selbst (45)

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09
    Wäre es jedoch zulässig, die dem Beamten geschuldete Alimentation unter Hinweis auf eine geringere Arbeitszeit zu kürzen, so würde dies im Ergebnis der Einführung einer verfassungsrechtlich unzulässigen (BVerfGE 119, 247 ) antragslosen Teilzeitbeschäftigung ("Zwangsteilzeit") gleichstehen.

    Rn. 59 b) Im Bereich der Beamtenbesoldung folgt aus den in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. dazu etwa BVerfGE 119, 247 ), dass Beamte eines Dienstherrn mit gleichen oder vergleichbaren Dienstposten derselben Laufbahn in der Regel gleich zu besolden sind (vgl. schon BVerfGE 12, 326 ).

    Zwar stellt die Beamtenbesoldung auch weiterhin keine Entlohnung für bestimmte Dienste oder konkrete Arbeitszeiten dar (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 114, 258 ; 119, 247 ; stRspr).

    Zwar weist das Bundesverwaltungsgericht zu Recht darauf hin, dass die Anordnung einer unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich nicht mit dem Alimentationsprinzip vereinbar ist, wenn der betroffene Beamte durch die entsprechend der Arbeitszeit reduzierte Besoldung nicht das Einkommensniveau erreicht, das der Besoldungsgesetzgeber selbst als dem jeweiligen Amt angemessen eingestuft hat (vgl. BVerfGE 119, 247 m.w.N.).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09
    Rn. 57 1. a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; stRspr).

    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 126, 400 ).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Versorgungsänderungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09
    Ungleichbehandlungen sind dann zulässig, wenn sie sachlich am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen sind (stRspr; zuletzt BVerfGE 107, 218 m.w.N.: Beamtenbesoldung Ost I; BVerfGE 107, 257 : Beamtenbesoldung Ost II; BVerfGE 114, 258 : private Altersvorsorge für Beamte; BVerfGE 117, 330 : Ballungsraumzulage; vgl. auch BVerfGE 12, 326 : unterschiedliche Besoldung von Richtern der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit; BVerfGE 26, 100 : besoldungsrechtliche Differenzierung zwischen Richtern am Landessozialgericht und Richtern am Oberverwaltungsgericht; BVerfGE 26, 163 : verfassungsrechtlich gebotene besoldungsrechtliche Gleichstellung von Landesarbeitsgerichtsdirektoren mit Senatspräsidenten am Oberlandesgericht und am Landessozialgericht;… aus der Kammerrechtsprechung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2001 - 2 BvR 571/00 -, NJW 2002, S. 743: Aufschub der linearen Erhöhung der Bezüge in bestimmten Besoldungsgruppen; BVerfGK 2, 64 : Nichtgewährung der Einmalzahlung für bestimmte Ruhestandsbeamte).

    Das Bemühen, Ausgaben zu sparen, reicht zwar im Besoldungsrecht regelmäßig nicht aus, um eine unterschiedliche Behandlung verschiedener Personengruppen zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 19, 76 ; 76, 256 ; 93, 386 ; 114, 258 ); ergänzende fiskalische Erwägungen sind jedoch durchaus zulässig (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 114, 258 ).

    Zwar stellt die Beamtenbesoldung auch weiterhin keine Entlohnung für bestimmte Dienste oder konkrete Arbeitszeiten dar (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 114, 258 ; 119, 247 ; stRspr).

  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …

    Für die Beurteilung der Angemessenheit der Alimentation kommt es auf deren Gesamthöhe an, zu deren Ermittlung neben dem Grundgehalt auch weitere Besoldungsbestandteile wie Sonderzahlungen oder Stellenzulagen (vgl. BVerfGE 99, 300 ) heranzuziehen sind, auch wenn diese für sich betrachtet nicht den verfassungsrechtlichen Schutz eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG genießen (vgl. BVerfGE 83, 89 ; 117, 330 ; 130, 52 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund, die von auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 1 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 126, 400 ; 127, 224 ; 129, 49 ; 130, 52 ; 130, 240 ; 131, 239 ; 135, 126 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09

    Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …

    Für die Beurteilung der Angemessenheit der Alimentation kommt es auf deren Gesamthöhe an, zu deren Ermittlung neben dem Grundgehalt auch weitere Besoldungsbestandteile wie Sonderzahlungen oder Stellenzulagen (vgl. BVerfGE 99, 300 ) heranzuziehen sind, auch wenn diese für sich betrachtet nicht den verfassungsrechtlichen Schutz eines hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG genießen (vgl. BVerfGE 83, 89 ; 117, 330 ; 130, 52 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 93).
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