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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,629
BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95 (https://dejure.org/1996,629)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.1996 - 2 BvL 4/95 (https://dejure.org/1996,629)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 2 BvL 4/95 (https://dejure.org/1996,629)
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Gemeinderat - frühere Ehegatten

§§ 29 Abs. 2, 18 Abs. 1 Nr. 1 GemO aF, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, gleichzeitige Mitgliedschaft früherer Ehegatten

Volltextveröffentlichungen (6)

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    Gemeinderat

  • openjur.de

    Gemeinderat

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 93, 373
  • NJW 1996, 2149 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 573
  • DVBl 1996, 362
  • DÖV 1996, 829
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
    Er besagt, daß jedermann sein Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll (vgl. BVerfGE 11, 266 ; 41, 399 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 82, 322 ; 85, 148 ; zuletzt 89, 266 ).

    Zwar sind Differenzierungen, bei denen insbesondere die in der jeweiligen Rechtsgemeinschaft bestehenden Anschauungen und Verhältnisse Beachtung finden können (vgl. BVerfGE 1, 208 ; BVerfGE 82, 322 ), auch in diesem Bereich nicht vollständig ausgeschlossen.

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
    Er gilt gleichermaßen für das aktive und das passive Wahlrecht (vgl. BVerfGE 11, 266 ; 48, 64 ; 57, 43 ).

    Er besagt, daß jedermann sein Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll (vgl. BVerfGE 11, 266 ; 41, 399 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 82, 322 ; 85, 148 ; zuletzt 89, 266 ).

  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
    Er gilt gleichermaßen für das aktive und das passive Wahlrecht (vgl. BVerfGE 11, 266 ; 48, 64 ; 57, 43 ).

    Rn. 18 Der Grundsatz, daß jedermann von seinen staatsbürgerlichen Rechten in formal möglichst gleicher Weise soll Gebrauch machen können, gilt nicht nur für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts im engeren Sinn, sondern in gleichem Maße für die Annahme und die Ausübung eines errungenen Mandats (vgl. BVerfGE 38, 326 ; 40, 296 ; 48, 64 ; 57, 43 ; BayVerfGHE n.F. 29, 143 ).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Rn. 139 (vgl. BVerfGE 1, 208 [248 f.], dort ist der Begriff des "zwingenden Grundes" aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 18. März 1952, BayVGHE n.F. Bd. 5 Teil II, S. 66 [75] übernommen worden; vgl. weiter BVerfGE 14, 121 [133]; 24, 300 [341]; 28, 220 [225]; 34, 160 [163]; 36, 139 [141]; 41, 1 [12]; 44, 125 [146]; 71, 81 [95, 96]; 78, 350 [358]; 82, 322 [338]; 82, 353 [364]; 89, 266 [270]; 93, 373 [377]).

    Dabei darf für das Ausmaß zulässiger Differenzierungen auch auf die Wertungen Bedacht genommen werden, die im Rechtsbewußtsein der Bevölkerung lebendig sind (vgl. BVerfGE 1, 208 [249]; 6, 84, [94]; 93, 373 [379]).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Rn. 108 a) Bei der Prüfung, ob eine Differenzierung innerhalb der Wahlrechtsgleichheit gerechtfertigt ist, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 82, 322 ; 93, 373 ; 95, 408 ;… Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 1 Rn. 20;… ders., in: Friauf/Höfling , Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Band 3, Stand: Dezember 2007, Art. 38 Rn. 52, 83).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96

    Grundmandatsklausel

    Ebenso können gefestigte Rechtsüberzeugung und Rechtspraxis Beachtung finden (vgl. BVerfGE 1, 208 [249]; 82, 322 [338]; 93, 373 [376 f.]).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 10 C 11.14

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Rehabilitierungsinteresse; Wahl; Kommunalwahl; …

    Daraus erwachsen den Wahlbürgern subjektiv-öffentliche Rechte nicht nur für das aktive, sondern auch für das passive Wahlrecht (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1996 - 2 BvL 4/95 - BVerfGE 93, 373 m.w.N.), das hier in Rede steht.

    Auch dieser Grundsatz beherrscht nicht nur die Erlangung des Mandats und damit die erste Zusammensetzung des gewählten Organs, sondern ebenso den Fortbestand des Mandats und damit die Zusammensetzung des Organs während der gesamten Wahlperiode (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1996 - 2 BvL 4/95 - BVerfGE 93, 373 m.w.N.).

    Rn. 31 (2) Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG schließt eine Ungleichbehandlung der Gewählten zwar nicht schlechterdings aus, knüpft sie aber an zwingende Gründe des gemeinen Wohls, welche die Durchbrechung des demokratischen Prinzips der formalen Stimmengleichheit rechtfertigen (BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1976 - 2 BvR 89/74 - BVerfGE 41, 399 und vom 16. Januar 1996 - 2 BvL 4/95 - BVerfGE 93, 373 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Rn. 52 aa) Im Wahlrecht ist für die Anerkennung eines zwingenden Grundes grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 82, 322 ; 93, 373 ; 95, 408 ;… vgl. Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 1 Rn. 20;… ders., in: Friauf/Höfling , Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Band 3, Loseblatt, Stand Juni 2007, Art. 38 Rn. 52, 83).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    In einem danach entschiedenen konkreten Normenkontrollverfahren, bei dem es allerdings nur auf die Übereinstimmung mit der objektivrechtlichen Wahlrechtsgleichheit ankam, hat der Senat nicht mehr auf Art. 3 Abs. 1 GG als Maßstab abgestellt, sondern allein auf den speziellen wahlrechtlichen Gleichheitssatz aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 93, 373 ).
  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Er schließt es aus, einem gewählten Bewerber die Annahme und Ausübung des errungenen Mandats zu verwehren, soweit nicht aus der Verfassungsordnung hierfür eine ausreichende Ermächtigung entnommen werden kann (vgl. BVerfGE 48, 64 ; 57, 43 ; stRspr; zuletzt BVerfGE 93, 373 ).
  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlanfechtung; Wahlprüfbeschwerde; Auswirkung unterlassener Bemühungen zur …

    b) Bei der Prüfung, ob eine Differenzierung innerhalb der Wahlrechtsgleichheit gerechtfertigt ist, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 82, 322, 338; 93, 373, 377; 95, 408, 418;… Schreiber, in: BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 1 Rdn. 46;… ders., in: Friauf/Höfling, Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Stand: Dezember 2007, Art. 38 Rdn. 52, 83).
  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 90/95
    Nur die konkrete, mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwartende Möglichkeit der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlung kann ein Rechtfertigungsgrund für den Erlaß bzw. die Aufrechterhaltung der 5 v.H.-Klausel sein (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 93, 373, 378).

    Zwar hat der Gesetzgeber hinsichtlich des Vorliegens zwingender Erfordernisse zur Modifizierung der Wahlrechtsgleichheit eine Einschätzungsprärogative (zu den Grenzen insoweit BVerfGE 93, 373, 378).

    Das ist deshalb keineswegs unzweifelhaft, weil das Bundesverfassungsgericht seine gegenüber dem allgemeinen Gleichheitssatz engere Rechtsprechung insbesondere mit Blick auf "Volksvertretungen" und wegen der Bedeutung des gleichen Wahlrechts "für die freiheitliche demokratische Grundordnung" entwickelt hat (vgl. zuletzt Beschluß vom 16. Januar 1996 - 2 BvL 4/94 - BVerfGE 93, 373 ), im Stadtstaat Berlin aber einzig das Abgeordnetenhaus Volksvertretung ist.

  • VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11

    Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig

    Er verleiht dem gewählten Bewerber insbesondere das Recht, ein errungenes Mandat anzunehmen und auszuüben (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1996 - 2 BvL 4/95 -, BVerfGE 93, 373).
  • VG Sigmaringen, 16.05.2001 - 1 K 2528/00

    Unvereinbarkeit von Amt und Mandat - Gemeindeangestellter ohne Leitungsfunktion

  • BVerfG, 14.02.2005 - 2 BvL 1/05

    Vorlage des OVG zur Befreiung des SSW von der 5 v.H.-Sperrklausel erneut …

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06

    Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte auf dem Prüfstand: Verfassungsbeschwerde …

  • VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16

    Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2006 - 2 B 10951/06

    Oberbürgermeister muss mit 68 Jahren aus dem Amt scheiden

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 1 S 1815/00

    Unvereinbarkeit von Amt und Gemeinderatsmandat

  • BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97

    Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99

    Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10434/10

    Verpflichtung eines Gemeindemitarbeiters in Altersteilzeit als Mitglied des …

  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 173/18

    Sozialwahlen 2017 in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und …

  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18

    Sozialversicherung

  • VerfGH Sachsen, 20.02.1997 - 25-IV-96
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 45-V-05

    Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Gültigkeit der Wahlen zum 4. Sächsischen …

  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 174/18

    Sozialversicherung

  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 46-V-05

    Wahlprüfungsverfahren betreffend die Gültigkeit der Wahlen zum 4. Sächsischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2003 - 15 A 1123/03

    Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung

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