Rechtsprechung
| BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverfassungsgericht
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A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde" nach § 32 BVerfGG bei offensichtlicher Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Wahlprüfungsbeschwerde - Grundkonzeption nachträglichen Rechtsschutzes im Wahlverfahren gilt auch nach Einführung der ...
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Art 41 GG, § 24 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 18 Abs 4a BWahlG
A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde" nach § 32 BVerfGG bei offensichtlicher Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Wahlprüfungsbeschwerde - Grundkonzeption nachträglichen Rechtsschutzes im Wahlverfahren gilt auch nach Einführung der ... - Wolters Kluwer
Verstoß von Frauen- und Geschlechterquoten sowie anders geartete Formen von Quotenregelungen bei der innerparteilichen Kandidatenaufstellung für Wahlen auf Bundes- und Landesebene gegen Art. 3, Art. 21 Abs. 1 S. 3, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG, §§ 26, 28 BWG
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Verstoß von Frauen- und Geschlechterquoten sowie anders geartete Formen von Quotenregelungen bei der innerparteilichen Kandidatenaufstellung für Wahlen auf Bundes- und Landesebene gegen Art. 3 , Art. 21 Abs. 1 S. 3, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG , §§ 26 , 28 BWG
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A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde" nach § 32 BVerfGG bei offensichtlicher Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Wahlprüfungsbeschwerde - Grundkonzeption nachträglichen Rechtsschutzes im Wahlverfahren gilt auch nach Einführung der ...
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Papierfundstellen
- BVerfGE 134, 135
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat jedoch keinen Erfolg, wenn der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr). - BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
Wahlkampfkostenerstattung - Organstreit zwischen politischer Partei und …
Auszug aus BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13
Rn. 3 Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 27, 152 ; 92, 130 ) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. - BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat jedoch keinen Erfolg, wenn der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr).
- BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95
Keine einstweilige Anordnung zur Vorlage der jährlichen Prüfungsberichte des …
Auszug aus BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13
Rn. 3 Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 27, 152 ; 92, 130 ) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. - BVerfG, 31.07.2009 - 2 BvQ 45/09
Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13
Rn. 5 Ist nach der gesetzlichen Konzeption Rechtsschutz im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so schließt dies auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde aus, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, juris). - BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05
Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18. …
Auszug aus BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13
Rn. 5 Ist nach der gesetzlichen Konzeption Rechtsschutz im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach der Durchführung einer Wahl zu erlangen, so schließt dies auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde aus, die sich gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren richtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, S. 2982; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 -, juris). - BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60
Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige …
Auszug aus BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13
Rn. 3 Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 11, 339 ; 27, 152 ; 92, 130 ) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
- BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20
Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot - …
Rn. 14 1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 134, 135 m.w.N.; stRspr) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. - VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19
Sachsen-Wahl: Verfassungsgericht erlaubt der AfD dreißig Kandidaten
a) In Wahlangelegenheiten können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, grundsätzlich nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014, Vf. 56-IV-14 [HS]/ 57-IV-14 [e.A.], st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960, BVerfGE 11, 329; Beschluss vom 27. Juni 1962, BVerfGE 14, 154 [155]; Beschluss vom 15. Mai 1963, BVerfGE 16, 128 [130]; Beschluss vom 15. Dezember 1986, BVerfGE 74, 96 [101]; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 - juris; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris; Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris; Beschluss vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 - juris; Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 - juris; Urteil vom 15. April 2019 - 2 BvQ 22/19 - juris).Nach der (verfassungs-)gesetzlichen Konzeption ist Rechtsschutz im Wahlverfahren grundsätzlich erst nach Durchführung einer Wahl zu erlangen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]) und die Korrektur etwaiger Wahlfehler einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 38 SächsVerf entzogen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris m.w.N. zu Art. 19 Abs. 4 GG).
Vor diesem Hintergrund erscheint es für den Verfassungsraum des Bundes grundsätzlich hinnehmbar, dass der "speziellere" Art. 41 GG die Korrektur etwaiger Wahlfehler, einschließlich solcher, die Verletzungen subjektiver Rechte enthalten, dem Rechtsweg des Art. 19 Abs. 4 GG entzieht (BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1967, BVerfGE 22, 277 [281]; Beschluss vom 14. März 1984, BVerfGE 66, 232 [234]; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris; st. Rspr., bestätigt nochmals nach Einführung der Nichtanerkennungsbeschwerde in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c GG, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris; Beschluss vom 26. April 2019 - 2 BvC 26/19 - juris).
c) Im Anwendungsbereich der Wahlprüfung kann auch nicht, ohne dass ein Rechtsbehelf in der Hauptsache in Betracht kommt, der statthaft und nicht offensichtlich unzulässig wäre, unmittelbar oder mittelbar auf die in § 27 Abs. 2 Satz 2 SächsVerfGHG in Bezug genommenen Sonderfälle zurückgegriffen werden (vgl. für eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138];… Beschluss vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris Rn. 6).
Dies wird durch das Bundesverfassungsgericht weder in Frage gestellt noch für unzureichend erachtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris; Beschluss vom 26. April 2019 - 2 BvC 26/19 - juris).
- BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20
Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt
Rn. 3 a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 134, 135 m.w.N.; stRspr) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Rn. 66 (bb) Das Wahlprüfungsverfahren stellt darüber hinaus ein nachgelagertes Rechtsschutzverfahren dar, welches es nicht ermöglicht, die Vereinbarkeit wahlrechtlicher Regelungen mit den Vorgaben des Grundgesetzes schon vor der Wahl prüfen zu lassen (vgl. hierzu BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 134, 135 ;… Drossel/Schemmel, NVwZ 2020, S. 1318 ). - BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dann im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 89, 38 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 -, www.bverfg.de, Rn. 11 m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
Rn. 11 Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 64, 67 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ; stRspr). - BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Antrag in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 89, 38 ; 103, 41 ; 104, 51 ; 118, 111 ; 132, 195 ; 134, 135 ; stRspr). - BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 26/20
Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen …
Rn. 2 1. a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 134, 135 m.w.N.; stRspr) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.Demnach ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich unzulässig, wenn er auf einen im Verfahren der Hauptsache unzulässigen Regelungsinhalt gerichtet ist (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; 16, 220 ; 134, 135 ; BVerfGK 1, 32 ).
- BVerfG, 27.06.2020 - 1 BvQ 74/20
Erfolgloser Eilantrag gegen "Maskenpflicht" (Pflicht zum Tragen einer …
Rn. 2 1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 134, 135 m.w.N.; stRspr) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. - BVerfG, 01.08.2022 - 1 BvQ 50/22
Einstweilige Anordnung, mit der Vollstreckung einer fachgerichtlichen …
Rn. 28 b) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 134, 135 ; stRspr) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. - BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen …
- BVerfG, 25.02.2019 - 1 BvR 842/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf …
- BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf …
- BVerfG, 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Erfolgloser Eilantrag gegen …
- BVerfG, 04.01.2021 - 1 BvQ 108/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Vorschriften zur …
- BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz - Erfolgloser Eilantrag gegen …
- BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 2349/15
Einstweilige Anordnung gegen die Entnahme von Körperzellen zur …
- StGH Bremen, 13.09.2016 - St 2/16
Wahlprüfungsbeschwerde des Landeswahlleiters
- BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24
Erfolgloser Eilantrag gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags ("Die …
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Mandatsausübung von Bundesabgeordneten …
- OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2021 - 3 MB 6/21
Eilrechtsschutzbegehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos
- BVerfG, 12.02.2019 - 1 BvR 842/17
Tätigwerden von Leiharbeitskräften auf mittelbar oder unmittelbar …
- VG Wiesbaden, 30.12.2016 - 6 K 1805/16
Kein Anspruch auf Wahl der CDU in Bayern
- BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Zusammensetzung des 19. Deutschen …
- VerfGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 1 GR 11/16
Verfassungsbeschwerde gegen Landtagswahlrecht sowie vorläufige und vorbeugende …
- VerfGH Sachsen, 28.08.2014 - 56-IV-14
Verfassungsbeschwerde gegen die Zulassung der Alternative für Deutschland zur …
- BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung …
- BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvQ 23/17
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aufhebung eines Zwangsversteigerungstermins …
- BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im …
- BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvQ 50/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Vorverlegung der …
- BVerfG, 14.11.2020 - 1 BvQ 130/20
Erfolgloser Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliche Ordnungsverfügung zur …
- StGH Bremen, 27.04.2023 - St 4/23
- BVerfG, 19.03.2025 - 2 BvQ 17/25
Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Ablehnung eines …
- StGH Bremen, 27.04.2023 - St 1/23
StGH Bremen bestätigt AfD-Ausschluss von Wahl - StGH Bremen bestätigt …
- VG Schleswig, 09.09.2021 - 6 B 35/21
Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des …
- StGH Bremen, 27.04.2023 - St 2/23
- VG Düsseldorf, 22.09.2017 - 20 L 4679/17
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