Rechtsprechung
| BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 2
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung im verfassungsgerichtlichen Verfahren; Möglichkeit der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen Zwischenentscheidungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerFGG § 32 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 3
Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung gegen die Erhebung und Verwertung von Beweisen im Strafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
Rn. 4 Zudem handelt es sich bei den vom Antragsteller befürchteten Beweiserhebungen um Zwischenentscheidungen, die grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ). - BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur in Fällen, in denen ein dringendes schutzwürdiges Interesse daran besteht, dass über die Verfassungsmäßigkeit der Zwischenentscheidung sofort und nicht erst in Verbindung mit der Überprüfung der Endentscheidung erkannt wird, weil bereits die Zwischenentscheidung einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der sich später gar nicht oder jedenfalls nicht mehr vollständig wird beheben lassen (vgl. BVerfGE 51, 324 ). - BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
Rn. 4 Zudem handelt es sich bei den vom Antragsteller befürchteten Beweiserhebungen um Zwischenentscheidungen, die grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ).
- BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ). - BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen …
- BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Hamburger Geldautomaten
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
Rn. 4 Zudem handelt es sich bei den vom Antragsteller befürchteten Beweiserhebungen um Zwischenentscheidungen, die grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ). - BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 761/67
Keine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine Entscheidung des Großen Senats …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
Rn. 4 Zudem handelt es sich bei den vom Antragsteller befürchteten Beweiserhebungen um Zwischenentscheidungen, die grundsätzlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 8, 222 ; 31, 55 ; 78, 58 ; 101, 106 ). - BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62
Zuständigkeit des Dreier-Ausschusses für die Entscheidung über einstweilige …
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ). - BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 168/04
Auszug aus BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04
1. dem Landgericht Hamburg, Große Strafkammer 21, zu untersagen, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 168/04) die Feststellungen des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 13. Juni 2002, soweit sie in Rechtskraft erwachsen sind, zu Lasten des Antragstellers zu Grunde zu legen, 2. dem Landgericht Hamburg zu untersagen, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Angaben des Zeugen Dr. H. im Verfahren 601 Ks 22/00, die unter Ausschluss des Angeklagten und/oder der Öffentlichkeit erfolgten, im Verfahren 621 Kls 16/03 (Verfahren nach Rückverweisung durch den BGH) zu verwerten, 3. festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland und die Freie und Hansestadt Hamburg die Kosten des Verfahrens zu tragen haben, .
- BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts …
Der Beschwerdeführer hat sich nicht hinreichend dazu verhalten, ob eine Verwertung der erhobenen Beweise droht, warum ihn dies bereits jetzt beschweren könnte und ihm ein Vorgehen gegen ein gegebenenfalls ergehendes Strafurteil unzumutbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Juli 2004 - 2 BvQ 36/04 -, Rn. 4 f.). - BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2069/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Verletzung des Rechts auf die …
Der Beschwerdeführer hat sich nicht hinreichend dazu verhalten, ob eine Verwertung der erhobenen Beweise droht, warum ihn dies bereits jetzt beschweren könnte und ihm ein Vorgehen gegen ein gegebenenfalls ergehendes Strafurteil unzumutbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Juli 2004 - 2 BvQ 36/04 -, Rn. 4 f.).
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