Rechtsprechung
| BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60, 2 BvQ 6/60, 2 BvQ 7/60, 2 BvQ 10/60, 2 BvQ 11/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfG § 32 Abs. 1
Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine Deutschland-Fernsehen-GmbH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 12, 36
- NJW 1961, 67
- DÖV 1961, 26
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
Auszug aus BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60
Auch im Zusammenhang mit einem Bund/Länder- Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG ) und mit einem Normenkontrollverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ) sind Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (vgl. BVerfGE 3, 52 (55) und 8, 42 (44) sowie BVerfGE 1, 85 (86); 1, 281 (282); 2, 103; 7, 367 (370)).Der Umstand, daß noch nicht feststeht, ob der Antrag Hamburgs im Normenkontrollverfahren zulässig ist, steht der Zulässigkeit des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen (vgl. BVerfGE 1, 281 (282); 8, 42 (44)).Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist - auch wenn ein strenger Maßstab angelegt wird (BVerfGE 3, 41 (44); 6, 1 (3 f.); 7,367 (371)) - dringend geboten.
Eine einstweilige Anordnung darf nicht ergehen, wenn die Entscheidung über die Hauptsache offensichtlich nicht in die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts fällt oder wenn die in der Hauptsache begehrte Feststellung offensichtlich unbegründet ist (BVerfGE 7, 367 (371)).
Entsprechendes gilt für ein auf Antrag einer Landesregierung anhängiges Normenkontrollverfahren, und zwar auch insoweit, als es sich um die Zulässigkeit des Verfahrens handelt (vgl. BVerfGE 7, 367 (371 f.); 8, 42 (44)).
Für eine einstweilige Anordnung ist kein Raum, wenn das Bundesverfassungsgericht die Hauptsache so rechtzeitig zu entscheiden vermag, daß durch diese Entscheidung die schweren Nachteile, denen die einstweilige Anordnung entgegenwirken soll, gebannt werden können (BVerfGE 7, 367 (371)).
Die Verletzung solcher Grundsätze würde stets eine unmittelbare Bedrohung der Verfassungsordnung des Bundes darstellen (vgl. BVerfGE 7, 367 (373); 8, 42 (45)).
Es kann den antragstellenden Ländern nicht zugemutet werden zuzusehen, daß in einer auch politisch bedeutsamen Angelegenheit ihrer Ansicht nach verfassungswidrige Maßnahmen vollzogen werden, bevor die Richtigkeit oder Unrichtigkeit ihrer Auffassung verbindlich festgestellt ist (vgl. BVerfGE 7, 367 (373)).
Es muß auch in Kauf genommen werden, daß möglicherweise erhebliche finanzielle, personelle und organisatorische Nachteile entstehen, wenn der in Aussicht genommene Termin für den Beginn der Sendungen nicht eingehalten werden kann (vgl. BVerfGE 7, 367 (374)).
- BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvQ 3/58
Einstweilige Anordnung gegen die Volksbefragung über Atombewaffnung
Auszug aus BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60
Auch im Zusammenhang mit einem Bund/Länder- Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG ) und mit einem Normenkontrollverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ) sind Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (vgl. BVerfGE 3, 52 (55) und 8, 42 (44) sowie BVerfGE 1, 85 (86); 1, 281 (282); 2, 103; 7, 367 (370)).Der Umstand, daß noch nicht feststeht, ob der Antrag Hamburgs im Normenkontrollverfahren zulässig ist, steht der Zulässigkeit des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen (vgl. BVerfGE 1, 281 (282); 8, 42 (44)).Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ländern und dem Bund, die zu einem Verfassungsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht führen, ist aber davon auszugehen, daß weder die Auffassung der einen noch die der anderen Seite als unhaltbar oder evident unrichtig bezeichnet werden kann (BVerfGE 8, 42 (44)).
Entsprechendes gilt für ein auf Antrag einer Landesregierung anhängiges Normenkontrollverfahren, und zwar auch insoweit, als es sich um die Zulässigkeit des Verfahrens handelt (vgl. BVerfGE 7, 367 (371 f.); 8, 42 (44)).
Die Verletzung solcher Grundsätze würde stets eine unmittelbare Bedrohung der Verfassungsordnung des Bundes darstellen (vgl. BVerfGE 7, 367 (373); 8, 42 (45)).
Ihre Wirkung kann auf alle diejenigen erstreckt werden, die imstande sind, auf die durch einstweilige Anordnung vorläufig zu regelnden tatsächlichen Verhältnisse einzuwirken und sie zu gestalten, die also in diesem Sinne "sachverhaltsbeteiligt" sind (BVerfGE 8, 42 (46); 8, 122 (130)) Im vorliegenden Fall sind aber "sachverhaltsbeteiligt" alle Körperschaften, Anstalten, Behörden, Gesellschaften oder sonstige Institutionen, von denen die Veranstaltung oder Ausstrahlung eines weiteren Fernsehprogramms ausgehen könnte.
Das Gericht behält sich vor, die Vollstreckung der einstweiligen Anordnung nach § 35 BVerfGG zu regeln, falls sich das als notwendig erweisen sollte (vgl. BVerfGE 8, 42 (47)).
- BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52
Keine einstweilige Anordnung gegen die Unterzeichnung des Generalvertrags
Auszug aus BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60
§ 32 Abs. 1 BVerfGG ist eine allgemeine Verfahrensnorm (BVerfGE 1, 281 (282)).Auch im Zusammenhang mit einem Bund/Länder- Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG ) und mit einem Normenkontrollverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ) sind Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (vgl. BVerfGE 3, 52 (55) und 8, 42 (44) sowie BVerfGE 1, 85 (86); 1, 281 (282); 2, 103; 7, 367 (370)).Der Umstand, daß noch nicht feststeht, ob der Antrag Hamburgs im Normenkontrollverfahren zulässig ist, steht der Zulässigkeit des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen (vgl. BVerfGE 1, 281 (282); 8, 42 (44)).
- BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58
Volksbefragung Hessen
Auszug aus BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60
Ihre Wirkung kann auf alle diejenigen erstreckt werden, die imstande sind, auf die durch einstweilige Anordnung vorläufig zu regelnden tatsächlichen Verhältnisse einzuwirken und sie zu gestalten, die also in diesem Sinne "sachverhaltsbeteiligt" sind (BVerfGE 8, 42 (46); 8, 122 (130)) Im vorliegenden Fall sind aber "sachverhaltsbeteiligt" alle Körperschaften, Anstalten, Behörden, Gesellschaften oder sonstige Institutionen, von denen die Veranstaltung oder Ausstrahlung eines weiteren Fernsehprogramms ausgehen könnte. - BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
Auszug aus BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60
Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist - auch wenn ein strenger Maßstab angelegt wird (BVerfGE 3, 41 (44); 6, 1 (3 f.); 7,367 (371)) - dringend geboten. - BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
- BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
Einstweilige Anordnung gegen die Niedersächsischen Kommunalwahlen 1960
Auszug aus BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60
Diese Rechtsunsicherheit kann das Gericht zum Anlaß nehmen, eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG zu erlassen (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1960 2 BvR 536/60). - BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53
Weihnachtsgeld
Auszug aus BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60
Auch im Zusammenhang mit einem Bund/Länder- Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG ) und mit einem Normenkontrollverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ) sind Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (vgl. BVerfGE 3, 52 (55) und 8, 42 (44) sowie BVerfGE 1, 85 (86); 1, 281 (282); 2, 103; 7, 367 (370)).Der Umstand, daß noch nicht feststeht, ob der Antrag Hamburgs im Normenkontrollverfahren zulässig ist, steht der Zulässigkeit des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen (vgl. BVerfGE 1, 281 (282); 8, 42 (44)). - BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51
Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren
Auszug aus BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60
Auch im Zusammenhang mit einem Bund/Länder- Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG ) und mit einem Normenkontrollverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ) sind Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (vgl. BVerfGE 3, 52 (55) und 8, 42 (44) sowie BVerfGE 1, 85 (86); 1, 281 (282); 2, 103; 7, 367 (370)).Der Umstand, daß noch nicht feststeht, ob der Antrag Hamburgs im Normenkontrollverfahren zulässig ist, steht der Zulässigkeit des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen (vgl. BVerfGE 1, 281 (282); 8, 42 (44)). - BVerfG, 14.01.1953 - 1 BvQ 11/52
Keine einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung des …
- BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 …
In seiner älteren Rechtsprechung habe der Senat insbesondere die Formulierung einer "unmittelbaren Bedrohung der Verfassungsordnung" verwendet (unter Verweis auf BVerfGE 12, 36 ). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz
Die einstweilige Anordnung kann also gerade deshalb nötig werden, weil dem Gericht die erforderliche Zeit fehlt für eine gewissenhafte und vollständige Prüfung der Rechtsfragen, die für die Entscheidung der Hauptsache erheblich sind; gerade dann wäre es nicht vertretbar, den Erlass einer einstweiligen Anordnung von einer summarischen Abschätzung der Erfolgschancen in der Hauptsache abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 7, 367 ; BVerfGE 12, 36 ). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Nordatlantik-Vertrag
Dringlich in diesem Sinne ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann, wenn im Hinblick auf das im Hauptsacheverfahren als verletzt gerügte Recht ein schwerer Nachteil droht, der durch ein Obsiegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nicht mehr verhindert oder rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 12, 36 ).
- BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvB 1/01
Rückgabe der bei Rechtsanwalt Mahler sichergestellten Unterlagen
Die Wirkung der einstweiligen Anordnung kann sich auf Dritte erstrecken (vgl. BVerfGE 12, 36 ). - BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76
Ausschluß neuer Anträge - Vergabe von Studienplätzen - Einstweilige Anordnungen
Wie in der Regel bei Meinungsverschiedenheiten in einer grundsätzlichen Frage zwischen Bundesländern ist auch hier davon auszugehen, daß weder die Auffassung der einen noch die der anderen Seite als unhaltbar oder evident unrichtig bezeichnet werden kann (vgl. BVerfGE 8, 42 [44]; 12, 36 [40]). - BVerfG, 11.04.1989 - 2 BvG 1/89
Kriterien für die Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in …
Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht auch in einem Bund-Länder-Streit, wie er hier vorliegt (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG), einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (BVerfGE 12, 36 >39<). - BVerfG, 24.09.2009 - 1 BvQ 43/09
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug einer …
Rn. 6 Dringlich in diesem Sinne ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann, wenn im Hinblick auf das im Hauptsacheverfahren als verletzt gerügte Recht ein schwerer Nachteil droht, der durch ein Obsiegen des Antragstellers im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht mehr verhindert oder rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 12, 36 ; 118, 111 ). - BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvQ 70/03
Anforderungen an die Dringlichkeit
Hieran fehlt es, wenn sich ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ein anderer Weg zeigt, auf dem das erstrebte Ziel erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 17, 120 ); es besteht daher kein Regelungsanlass mehr, wenn eine den Antragsteller klaglos stellende Erklärung des Trägers öffentlicher Gewalt, gegen dessen Maßnahme der Antrag gerichtet ist, abgegeben wurde (vgl. BVerfGE 12, 36 ). - BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere …
Die zeitweise Verhinderung einer Maßnahme stellt für sich allein auch noch keine Vorwegnahme der Hauptsache dar (vgl. BVerfGE 12, 36 ). - BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen …
Der Umstand, daß nicht feststeht, ob die Verfassungsbeschwerde zur Zeit zulässig ist, steht dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entgegen (BVerfGE 1, 281 [282]; 8,42 [44]; 12, 36 [39]).Die Verfassungsbeschwerde ist schließlich auch nicht offensichtlich unbegründet (vgl. zu diesen Zulässigkeitsvoraussetzungen BVerfGE 7, 99 [105]; 7, 367 [371]; 11, 306 [308]; 12, 36 [39 f.]).
- BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvR 2311/16
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des auf …
- BVerfG, 09.11.1993 - 2 BvR 2212/93
Effektivität des Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug
- BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung
- BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvQ 2/67
Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung gegen eine bereits …
- BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvQ 1/67
Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung gegen eine bereits …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- BVerfGE 11, 329
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 512/53
Rechtswegerschöpfung gegen die Zurückweisung eiens Wahlvorschlags bei einer …
Auszug aus BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60
Das Bundesverfassungsgericht kann also nicht unmittelbar gegen die Nichtzulassung eines Wahlvorschlags angerufen werden (vgl. BVerfGE 3, 39 f.).
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Denn aufgrund der Exklusivität der Wahlprüfungsbeschwerde, wie sie in § 49 BWahlG kodifiziert ist und in der Rechtsprechung des Senats als verfassungskonform bestätigt wurde (vgl. BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 ; 16, 128 ; 74, 96 ), sind Verfassungsbeschwerden, die Maßnahmen in Bezug auf eine konkrete Bundestagswahl zum Gegenstand haben, unzulässig. - BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10
Abbruch einer Betriebsratswahl
Bei § 49 BWahlG handelt es sich gleichwohl um die Konkretisierung eines allgemeinen für Wahlrechtsangelegenheiten geltenden Grundsatzes (vgl. für eine Landtagswahl BVerfG 15. Mai 1963 - 2 BvR 194/63 - BVerfGE 16, 128; für eine Stadtratswahl BVerfG 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 - BVerfGE 11, 329). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Kommunalrecht; Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl; Wahlprüfungsverfahren; …
Rn. 14 a) Die angefochtene Entscheidung geht zunächst vom zutreffenden wahlrechtlichen Grundsatz aus, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 = juris Rn. 2;… Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 8 ff.;… Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris Rn. 4 ff.;.Vielmehr entspricht es gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass gerade auch im Bereich von Kommunalwahlen, in dem das Wahlprüfungsverfahren nicht - wie bei Bundestags- und regelmäßig auch bei Landtagswahlen - auf Ebene der Verfassung, sondern einfachrechtlich normiert ist, Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 = juris Rn. 2;… Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 13. August 1999 - 2 BvR 1461/99 -, juris Rn. 3; siehe auch LVerfG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - LVG 12/20 [K 3] -, juris Rn. 10-12; OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; BayVGH…, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 -, juris Rn. 2; siehe auch StGH Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 4/23 -, juris Rn. 18 ff. zu Bürgerschaftswahlen, für welche die Wahlprüfung ebenfalls allein einfachgesetzlich geregelt ist).
- VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19
Sachsen-Wahl: Verfassungsgericht erlaubt der AfD dreißig Kandidaten
a) In Wahlangelegenheiten können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, grundsätzlich nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2014, Vf. 56-IV-14 [HS]/ 57-IV-14 [e.A.], st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960, BVerfGE 11, 329; Beschluss vom 27. Juni 1962, BVerfGE 14, 154 [155]; Beschluss vom 15. Mai 1963, BVerfGE 16, 128 [130]; Beschluss vom 15. Dezember 1986, BVerfGE 74, 96 [101]; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 BvQ 45/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvR 1898/09 - juris; Beschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 - juris; Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvR 1928/09, 2 BvR 1937/09 - juris; Beschluss vom 23. Juli 2013, BVerfGE 134, 135 [138]; Beschluss vom 24. Juli 2018 - 2 BvQ 33/18 - juris; Beschluss vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 - juris; Beschluss vom 11. September 2018 - 2 BvQ 80/18 - juris; Urteil vom 15. April 2019 - 2 BvQ 22/19 - juris). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH B 27/25
Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul unterliegt vor den …
Rn. 25 cc) Auch sonst sind keine Gründe ersichtlich, die den Verweis auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren unzumutbar erscheinen lassen (vgl. auch schon BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 [330]).Rn. 31 Zwar können weder die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens bei Bundestagswahlen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 [329 f.];… Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 8 ff.;… Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 u.a. -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris Rn. 4 ff.) noch diejenige des Verfassungsgerichtshofs zum Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens bei Landtagswahlen (vgl. VerfGH RP…, Beschluss vom 11. Februar 2014 - VGH B 6/14 u.a. -, juris Rn. 2 ; Beschluss vom 30. Oktober 2015 - VGH B 14/15 -, AS 44, 156 [160]) ohne Weiteres auf das Wahlprüfungsverfahren bei Kommunalwahlen übertragen werden.
- BVerfG, 23.07.2026 - 2 BvC 20/26
Dauer der Wahlprüfung - Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde mit Hinweis zur zeit- …
Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nach § 49 BWahlG nur mit den im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen sowie im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (vgl. BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 ; 16, 128 ; 28, 214 ; 83, 156 ; 149, 374 ; 149, 378 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvQ 53/18 u.a. -, Rn. 9). - BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
Wahlkampfkostenerstattung - Organstreit zwischen politischer Partei und …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt der Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 32 BVerfGG aber voraus, daß der Streitfall, der den Antrag veranlaßt hat, vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden kann (BVerfGE 3, 267 (277); 7, 367 (371); 11, 329; 16, 220 (226)). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
Kommunalwahlen 2009 dürfen am 30. August 2009 stattfinden
Nur im Wege des dafür vorgesehenen Organstreitverfahrens wird zur Sicherung des Rechtsfriedens für die Zukunft eine Klärung verfassungsrechtlicher Fragen von allgemeiner Bedeutung bezogen auf den Grundakt demokratischer Legitimation der landesweiten Kommunalwahlen ermöglicht (vgl. hierzu auch BVerfGE 4, 27, 30 f. sowie BVerfGE 11, 329 f.). - VerfG Hamburg, 14.12.2011 - HVerfG 3/10
Anfechtungsverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den …
Diesem Verfahren misst das Bundesverfassungsgericht - was den Rechtsschutz des Einzelnen gegen Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahl anbetrifft - entsprechend seiner Abgrenzung zu dem Anwendungsbereich von Art. 19 Abs. 4 GG abschließenden Charakter zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.1960, 2 BvQ 6/60, BVerfGE 11, 329; Beschluss vom 27.6.1962, 2 BvR 189/62, BVerfGE 14, 154, 155; Beschluss vom 15.5.1963, 2 BvR 194/63, BVerfGE 16, 128, 130). - VG Göttingen, 31.08.2026 - 1 B 229/26
Nachgelagerter Rechtschutz; Wahlprüfungsverfahren; Verfassungstreue; …
Dementsprechend entspricht es gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass der Grundsatz der Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens auch im Bereich der Kommunalwahl Anwendung findet (vgl. ausdrücklich zu Kommunalwahlen bereits BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 - juris Rn. 2 sowie Beschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 - juris Rn. 15 ff.; Beschluss vom 13. August 1999 - 2 BvR 1461/99 - juris Rn. 3 f.; ferner VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. September 2025 - VGH A 28/25 - juris Rn. 32; StHG Bremen, Beschluss vom 27. April 2023 - St 4/23 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 - juris Rn. 2; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 15 unter Abstellen auf das Homogenitätsprinzips in Art. 28 Abs. 1 GG; siehe zur Einfügung des § 45d Abs. 7 NKWG, Begründung zum Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 21. Januar 2026, wo ausdrücklich nur die Kontrolle im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren in den Blick genommen wurde, LT-Drs. - BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
- BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86
Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvQ 33/18
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Mandatsausübung von Bundesabgeordneten …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH A 28/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines von der AfD nominierten Kandidaten gegen …
- BVerfG, 11.09.2018 - 2 BvQ 80/18
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der Zusammensetzung des 19. Deutschen …
- BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvC 11/10
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie einer hilfsweise erhobenen …
- VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14
Chancengleichheit; Wahlaufruf; Wahlbeteiligung; Wahlleiter; Wahlprüfung
- VG Minden, 20.08.2025 - 2 L 1643/25
Der nicht zur Kommunalwahl zugelassene Bürgermeisterkandidat
- BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvQ 53/18
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung …
- BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93
Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa- …
- BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung
- VG Wiesbaden, 16.09.2021 - 6 L 1174/21
Briefwähler-Entscheidung: "Element der Wahlkampfberichterstattung"
- BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62
Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen
- VG Bremen, 16.03.2011 - 1 V 152/11
Nichtzulassung einer namensgleichen Partei - Eilrechtsschutz; Vorfeld der Wahl; …
- VG Bremen, 21.05.2019 - 1 V 829/19
Zulassung zur Beiratswahl - Wahl; Wahlprüfung; Wahlvorschlag; Zulassung
- StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/08
Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren
- BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvQ 15/94
Keine einstweilige Anordnung gegen Kommunalwahlen in Sachsen und Thüringen
- VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96
Feststellung der Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl; Verstoß gegen die …
- StGH Hessen, 23.01.2008 - P.St. 2191
1. Genehmigung und Verwendung von Wahlgeräten sind wahlorganisatorische …
- BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63
Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20
Keine Verlegung einer Oberbürgermeisterwahl wegen der Coronavirus-Krise
- LAG Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 8 Ta 9/98
Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung
- BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68
Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2025 - 15 A 1845/23
Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung des …
- StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur …
- VG Wiesbaden, 13.03.2025 - 6 L 451/25
Eilantrag von Parteimitgliedern der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sowie …
- VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 102/99
Mangels Einspruchsberechtigung des einzelnen Wahlberechtigten unzulässige …
- VerfGH Thüringen, 13.05.2021 - VerfGH 19/21
Einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerde zur Bürgermeisterwahl in …
- VG Cottbus, 23.09.2009 - 4 L 281/09
Verwaltungsgericht Cottbus lehnt Verschiebung der Bürgermeisterwahl für Königs …
- VG Wiesbaden, 01.07.2025 - 6 K 450/25
Klage von Parteimitgliedern der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sowie …
- OVG Bremen, 22.05.2008 - St 1/08
Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren
- VerfG Brandenburg, 02.09.1999 - VfGBbg 29/99
Wahlrecht; Beschwerdebefugnis
- VG Düsseldorf, 21.03.2019 - 1 L 687/19
Wahl zum Seniorenrat
- VG Stuttgart, 28.03.2007 - 3 K 3209/06
Die Aufforderung an Piloten, sich aufgrund der Antiterrorgesetze einer …
- VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 83-IV-04
- VerfGH Sachsen, 10.08.2004 - 85-IV-04
- LAG Baden-Württemberg, 15.02.1988 - 8 TaBV 2/88
Einstweilige Verfügung gegen den Wahlvorstand im laufenden Wahlverfahren zur …
- VG Köln, 28.02.2008 - 4 L 250/08
Neuwahl eines Bürgermeisters in Meckenheim darf stattfinden
- VG Gießen, 09.03.2001 - 8 G 544/01
Kommunalwahl - zur gerichtlichen Prüfung der Gestaltung von Stimmzetteln
- VG Regensburg, 01.10.2018 - RN 3 E 18.1548
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wegen Gestaltung eines Stimmzettels zur …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2000 - VerfGH 15/00
Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit den Wahlen zum Landtag 2000
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