Rechtsprechung
| BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BeamtVG § 55 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 101 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Kürzung der Versorgungsbezüge eines Beamten durch das Versorgungsamt i.F.d. Zusammentreffens von Versorgungsbezügen und Renten; Anforderungen an den Gesetzgeber bei der Aufstellung von beamtenversorgungsrechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge eines Beamten bei Zusammentreffen mit einer Rente
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 17.01.2008 - 11 A 158/05
- OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2008 - 3 LA 22/08
- BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 118
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Art. 33 Abs. 5 GG fordert mithin im Grundsatz, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ; 117, 372 ; BVerfGK 8, 232 ).Rn. 7 Bezogen auf die hier mittelbar angegriffene Vorschrift stellte das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 30. September 1987 klar, dass es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach Renten auf die Versorgungsbezüge schlechthin nicht in der in § 55 Abs. 1 BeamtVG vorgesehenen Art angerechnet werden dürfen (vgl. BVerfGE 76, 256 ).
Unter dem Blickwinkel des Alimentationsprinzips handelt es sich bei den Renten im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG um solche auf die Versorgungsbezüge anrechenbare Leistungen aus einer öffentlichen Kasse (BVerfGE 76, 256 ).
Der Gesetzgeber darf sie kürzen, wenn dies im Rahmen des von ihm zu beachtenden Alimentationsgrundsatzes aus sachlichen Gründen und nicht allein aus fiskalischen beziehungsweise finanziellen Erwägungen gerechtfertigt erscheint (BVerfGE 76, 256 m.w.N.; BVerfGK 8, 232 ).
Rn. 8 Das Bundesverfassungsgericht hat es schon bisher als sachgerecht angesehen, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Überhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt, weil unterschiedlich strukturiert sind und dass die für den Fall einer verkürzten Lebensarbeitszeit im einen wie im anderen Bereich vorgesehene und insoweit sozial gerechtfertigte überproportionale Versorgung auch dem Mischlaufbahn-Beamten - allerdings grundlos - zugute kommt (BVerfGE 76, 256 ).
Es muss bei Beamten, die nur einen Teil ihres Berufslebens im Beamtenverhältnis verbracht haben, nicht auf das Amt abgestellt werden, das sie wahrscheinlich als Nur-Beamte erreicht hätten (BVerfGE 76, 256 ).
Ein Abweichen von dem gerade zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums - insbesondere dem Leistungsgedanken im öffentlichen Dienst und dem Charakter der Alimentation als Gegenleistung - gehörenden Prinzip, dass das Ruhegehalt des Beamten (und die Hinterbliebenenbezüge) auf der Grundlage der Dienstbezüge des letzten vom Beamten bekleideten Amtes zu berechnen sind, ist mit Blick auf den Alimentationsgrundsatz jedenfalls nicht geboten (BVerfGE 76, 256 ).
Zur Wahrung des Leistungsgrundsatzes bedeutet amtsgemäße Versorgung demzufolge im System der Beamtenversorgung, dass Beförderungen sich in der Höhe der Altersversorgung niederschlagen müssen und die Versorgung grundsätzlich nach dem zuletzt innegehabten Amt zu bemessen ist (BVerfGE 76, 256 m.w.N.).
Der rentenbeziehende Versorgungsempfänger würde dann mit seiner Gesamtversorgung für etwas entgolten, was er gar nicht geleistet hat (BVerfGE 76, 256 ).
Vielmehr heißt es dort lediglich, dass die damalige Altersversorgung doppelt versorgte Versorgungsberechtigte angesichts der steuerlichen Behandlung der Renten regelmäßig besser stelle als den vergleichbaren Nur-Beamten (vgl. BVerfGE 76, 256 ).
Er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 61, 43 ; 65, 141 ; 71, 39 ; 76, 256 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Mai 2008 - 2 BvR 1081/07 -, NVwZ 2008, S. 1233 f.).
Das Anknüpfen an das zuletzt innegehabte Amt als Differenzierungskriterium entspricht den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist demnach auch als sachgerecht im Sinne des Willkürverbots anzusehen (vgl. dazu auch BVerfGE 76, 256 ).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte
Auszug aus BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; stRspr).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ).
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ).
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Abzug Sozialversicherungsbeiträge
Auszug aus BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ).Für die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ).
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Beamtenversorgungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Art. 33 Abs. 5 GG fordert mithin im Grundsatz, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ; 117, 372 ; BVerfGK 8, 232 ).Er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 61, 43 ; 65, 141 ; 71, 39 ; 76, 256 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Mai 2008 - 2 BvR 1081/07 -, NVwZ 2008, S. 1233 f.).
- BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80
Stellenzulagen für Soldaten
Auszug aus BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Das gilt für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in gleicher Weise wie für die Anwendung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 65, 141 ; 103, 310 ; 110, 353 ).Er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 61, 43 ; 65, 141 ; 71, 39 ; 76, 256 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Mai 2008 - 2 BvR 1081/07 -, NVwZ 2008, S. 1233 f.).
- BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03
Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand …
Auszug aus BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Art. 33 Abs. 5 GG fordert mithin im Grundsatz, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 114, 258 ; 117, 372 ; BVerfGK 8, 232 ).Der Gesetzgeber darf sie kürzen, wenn dies im Rahmen des von ihm zu beachtenden Alimentationsgrundsatzes aus sachlichen Gründen und nicht allein aus fiskalischen beziehungsweise finanziellen Erwägungen gerechtfertigt erscheint (BVerfGE 76, 256 m.w.N.; BVerfGK 8, 232 ).
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ). - BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Ökosteuer
Auszug aus BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ). - BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ). - BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Kinderbetreuungskosten
Auszug aus BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ). - BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Teilkindergeld
- BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Pensionen und Renten
- BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07
Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz …
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Ehegattenbezogener Ortszuschlag
- BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im …
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Dreijahresfrist für Versorgungsbezüge
- BVerfG, 06.05.2004 - 2 BvL 16/02
Grundgehaltsstufen
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
- BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66
Richterbesoldung I
- VerfGH Bayern, 11.02.2015 - 1-VII-13
Anrechnung privater Rentenversicherung auf Versorgungsbezüge der Beamten
Vielmehr darf der Gesetzgeber das Besoldungs- und Versorgungsrecht auch zulasten der Beamten und ihrer Hinterbliebenen ändern, wenn dies aus sachlichen Gründen und nicht allein aus fiskalischen beziehungsweise finanziellen Erwägungen gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 76, 256/295; BVerfG BayVBl 2008, 271/272 m. w. N.; vom 16.3.2009 NVwZ-RR 2010, 118).Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV fordert mithin im Grundsatz, dass die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (vgl. BVerfGE 114, 258/286; 117, 372/381; BVerfG NVwZ-RR 2010, 118).
Rn. 56 Der durch Art. 95 Abs. 1 Satz 2 BV geschützte Grundsatz, dass Ruhegehaltsbezüge die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln müssen (vgl. BVerfGE 114, 258/286; BVerfG NVwZ-RR 2010, 118), ist verletzt, wenn der Beamte wegen der Anrechnung anderweitiger Versorgungsleistungen weniger als 100 % seiner erdienten Versorgung durch den Dienstherrn (bzw. aus öffentlichen Kassen) erhält.
- BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 57.09
Ruhegehalt; Versorgungsbezüge; Mitglied der Bundesregierung; Bundesminister; …
Rn. 27 Zu den tragenden Grundsätzen des Art. 33 Abs. 5 GG zählt des Weiteren, dass sich die Länge der aktiven Dienstzeit wie auch das zuletzt bezogene Diensteinkommen in der Höhe des aus dem zuletzt bekleideten Amt bezogenen Ruhegehalts widerspiegeln (BVerfG, Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - BVerfGE 114, 258 …und Beschlüsse vom 30. September 1987 a.a.O. S. 322 und vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - NVwZ-RR 2010, 118 ).Betrifft die zu prüfende Maßnahme oder Regelung ein Gebiet, in dem der Normgeber über ein weites Ermessen verfügt - wie dies im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Fall ist -, so ist ein Gleichheitsverstoß nur dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden lässt, die Regelung also willkürlich erscheint (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. Juni 1994 - 1 BvL 14, 15/88 - BVerfGE 91, 118 , vom 30. September 1987 a.a.O. S. 330 m.w.N. und vom 16. März 2009 a.a.O. S. 119; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308 = Buchholz 240 § 72a BBesG Nr. 1 S. 4 f.).
Dementsprechend ist das Ruhegehalt eines Beamten unter Berücksichtigung der Länge der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und unter Anerkennung aller Beförderungen grundsätzlich aus dem letzten Amt zu berechnen (§§ 5 ff. BeamtVG; vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009 a.a.O. S. 118).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 L 40/09
Zur Ruhensanordnung gemäß § 55 BeamtVG i. V. m. §§ 12a, 14 Abs. 1 und 4 BeamtVG, …
Er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (siehe: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009 - Az.: 2 BvR 1003/08 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).Der hergebrachte Grundsatz der Beamtenversorgung, nach dem unter Wahrung des Leistungsprinzips und Anerkennung aller Beförderungen das Ruhegehalt aus dem letzten Amt zu berechnen ist, prägt das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis des Beamten in seinen Kernelementen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009, a. a. O. [m. w. N.]).
Dieses verlangt, dass sich die Länge der aktiven Dienstzeit in der Höhe der Versorgungsbezüge niederschlägt, mithin die Ruhegehaltsbezüge sowohl das zuletzt bezogene Diensteinkommen als auch die Zahl der Dienstjahre widerspiegeln (siehe: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009, a. a. O. [m. w. N.]), Dies ist, wie soeben dargelegt, in den hier typischerweise auftretenden Konstellationen auch der Fall.
Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist geklärt, dass es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach Renten auf die Versorgungsbezüge schlechthin nicht in der in § 55 Abs. 1 BeamtVG vorgesehenen Art angerechnet werden dürfen (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009, a. a. O. [m. w. N.]).
Die durch die Anrechnung der Renten bewirkte Kürzung der Versorgungsbezüge ist im Blick auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nicht zu beanstanden (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009, a. a. O. [m. w. N.]).
Es ist insbesondere nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Überhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt, weil unterschiedlich strukturiert sind und dass die für den Fall einer verkürzten Lebensarbeitszeit im einen wie im anderen Bereich vorgesehene und insoweit sozial gerechtfertigte überproportionale Versorgung auch dem Mischlaufbahn-Beamten - allerdings grundlos - zugute kommt (siehe: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009, a. a. O. [m. w. N.]).
- BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 6.23
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …
Rn. 23 Der Dienstherr kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 und vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 - BVerfGE 145, 249 Rn. 82, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 7;… BVerwG, Urteile vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 - Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 …und vom 7. Oktober 2020 - 2 C 1.19 - BVerwGE 169, 336 Rn. 39;… Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - juris Rn. 8).Es ist demzufolge nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Erhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 8; BVerwG…, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 = juris Rn. 8; s. a. BVerwG…, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 23.21 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 33 Rn. 15).
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
Wer durch seine zeitweise Beamtentätigkeit bereits den Höchstsatz der Versorgungsbezüge erdient hat, soll gegenüber einer Person, die nur als Beamter tätig war, nicht dadurch bessergestellt werden, dass er vorher noch in einem Angestelltenverhältnis stand (…vgl. Brinktrine, in: Kugele, Kommentar zum BeamtVG, 1. Aufl. 2011, § 55 Rn. 2; vgl. auch BVerfGE 76, 256 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 -, NVwZ-RR 2010, S. 118). - BFH, 18.05.2010 - X R 29/09
Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften - …
Rn. 48 Zum anderen hat das BVerfG jüngst in einem Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 2 BvR 1003/08 (Zeitschrift für Beamtenrecht 2009, 381) in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge wegen des Zusammentreffens von Versorgungsbezügen und Renten nach § 55 BeamtVG nach Inkrafttreten des AltEinkG entschieden, dass sich auch mit "Wegfall des Steuerprivilegs für Altersrenten" verfassungsrechtlich keine neue Situation ergeben habe. - BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.
Das gilt für die Anwendung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in gleicher Weise wie für die Anwendung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG (stRspr. vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 m.w.N.). - BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 8.23
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …
Rn. 23 Der Dienstherr kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 und vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 - BVerfGE 145, 249 Rn. 82, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 7;… BVerwG, Urteile vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 - Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 …und vom 7. Oktober 2020 - 2 C 1.19 - BVerwGE 169, 336 Rn. 39;… Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - juris Rn. 8).Es ist demzufolge nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Erhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 8; BVerwG…, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 = juris Rn. 8; s. a. BVerwG…, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 23.21 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 33 Rn. 15).
- BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 9.23
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …
Rn. 23 Der Dienstherr kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 und vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 - BVerfGE 145, 249 Rn. 82, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 7;… BVerwG, Urteile vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 - Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 …und vom 7. Oktober 2020 - 2 C 1.19 - BVerwGE 169, 336 Rn. 39;… Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - juris Rn. 8).Es ist demzufolge nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Erhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 8; BVerwG…, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 = juris Rn. 8; s. a. BVerwG…, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 23.21 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 33 Rn. 15).
- BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 7.23
Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …
Rn. 23 Der Dienstherr kann sich von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 und vom 23. Mai 2017 - 2 BvL 10/11 - BVerfGE 145, 249 Rn. 82, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 7;… BVerwG, Urteile vom 17. November 2017 - 2 C 9.16 - Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 7 Rn. 18 …und vom 7. Oktober 2020 - 2 C 1.19 - BVerwGE 169, 336 Rn. 39;… Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - juris Rn. 8).Es ist demzufolge nicht sachwidrig, wenn der Gesetzgeber bei Rente beziehenden Versorgungsempfängern eine Kürzung der Versorgungsbezüge anordnet, um eine Erhöhung der Gesamtversorgung zu beseitigen, die nicht durch eine Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern dadurch entstanden ist, dass Rentenrecht und Beamtenversorgungsrecht nicht hinreichend aufeinander abgestimmt sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2009 - 2 BvR 1003/08 - ZBR 2009, 381 = juris Rn. 8; BVerwG…, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109.09 - ZBR 2011, 164 = juris Rn. 8; s. a. BVerwG…, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 23.21 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 33 Rn. 15).
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 10 A 10507/09
Niedrigere Besoldung trotz Beförderung verfassungsgemäß? Vorlage an das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16
Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen Versorgungsausgleichs; …
- BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09
Versorgungsbezüge; nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten; Zusammentreffen von …
- OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 84/15
Amtsabhängige Mindestversorgung; amtsbezogene Mindestversorgung; amtsunabhängige …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - 1 A 356/13
Einordnung von auf Beschäftigungen im EU-Ausland von weniger als einem Jahr …
- VGH Bayern, 13.03.2023 - 3 B 22.690
Anrechnung von Mehrleistungen auf eine Unfallrente
- VerfGH Bayern, 27.04.2021 - 6-VII-19
Anrechnung von Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen auf die …
- VG Bremen, 31.05.2022 - 7 K 2920/20
Reduzierung der Versorgungsbezüge, Urteil vom 31.05.2022 - Anrechnung; …
- FG Niedersachsen, 05.05.2009 - 15 K 421/08
Zulässigkeit einer erweiternden Auslegung der Öffnungsklausel des § 22 Nr. 1 S. 3 …
- OLG Düsseldorf, 22.01.2010 - 17 U 25/09
Auslegung einer Pensionszusage
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2014 - 1 L 99/13
Rechtsbehelfsbelehrung bei Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs - …
- OVG Niedersachsen, 23.12.2009 - 5 LA 488/07
Konsequenzen des vorzeitigen Eintritts eines Beamten in den Ruhestand und …
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.2013 - 4 S 52/13
Beamtenversorgung; Gewährleistungserstreckung einer Versorgungsanwartschaft auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - 3 A 1234/12
Gewährung eines Ausgleichs nach § 48 BeamtVG gegenüber einem …
- VG Trier, 07.08.2012 - 1 K 456/12
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge infolge Anrechnung von Rentenbezug
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 1 A 1862/14
Rückforderung der Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen hinsichtlich Dienstunfalls
- LAG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 Sa 299/09
Bewerberverfahrensanspruch - Anrechnung befristeter Vorbeschäftigungszeiten auf …
- BVerwG, 06.09.2022 - 2 B 44.21
Anrechnung von Renten bei Versorgung eines Kirchenbeamten
- VerfGH Bayern, 30.06.2020 - 13-VI-18
Berücksichtigung von Vordienstzeiten, Verwaltungsgerichte, Versorgungsbezüge, …
- VG Augsburg, 25.10.2012 - Au 2 K 11.1168
Die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist ohne …
- VGH Bayern, 19.12.2014 - 3 BV 12.769
Beamtenversorgungsrecht; Fachhochschulprofessor (BesGr. C 3); Berücksichtigung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2016 - 3 A 2966/11
Klage eines Parlamentarischen Staatssekretärs auf höhere Versorgung bleibt …
- VG Würzburg, 23.07.2019 - W 1 K 18.1478
Kein Entfallen des Versorgungsabschlags bei frühzeitigem Ruhestand für den …
- OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17
Aufgabe Teilstatusrechtsprechung; freiwillige Beiträge; Freiwillige Beiträge zur …
- VGH Bayern, 02.04.2014 - 3 ZB 12.202
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit
- VG Düsseldorf, 31.10.2022 - 23 K 4081/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - 3 A 1550/12
Anspruch eines Kriminalhauptkommissars auf Gewährung eines Ausgleichs wegen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2025 - 10 N 63.23
Antrag auf Zulassung der Berufung, Ablehnung, Festsetzung der Versorgungsbezüge …
- VG Düsseldorf, 09.11.2011 - 10 K 4963/10
Keine höhere Pension für ehemaligen Staatssekretär
- BSG, 21.07.2011 - B 12 R 29/10 B
- OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2026 - 2 LA 28/22
Anrechnung der Rente auf die Versorgungsbezüge eines Beamten; Rüge einer …
- OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17
Stufenzuordnung; Überleitungsstufe; Erfahrensstufe
- OVG Thüringen, 21.06.2013 - 2 ZKO 894/11
Zur Anrechnung von Dienstzeiten bei den Grenztruppen der ehem. DDR beim …
- VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.274
Hochwasserschutz Sinzing
- VG Berlin, 23.09.2015 - 7 K 348.14
Rechtmäßigkeit von Überleitungsregeln
- VG Neustadt, 24.10.2018 - 1 K 592/16
Altersdiskriminierung, Beamtenrecht, Beamter, Besitzstandswahrung, Besoldung, …
- VG Würzburg, 22.03.2018 - W 1 K 17.319
Zur Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen eines …
- VG Würzburg, 22.03.2018 - W 1 K 17.384
Zur Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen eines …
- VG Saarlouis, 03.06.2014 - 2 K 1117/12
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge, nachträgliche Rentenanrechnung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 6 N 64.10
Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die …
- VG Minden, 22.03.2018 - 4 K 1304/17
- VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 2 K 12.150
Werden von einem (Landes-)Beamten Beiträge in die Altersversorgung der Landwirte …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2025 - 10 N 1.22
Antrag auf Zulassung der Berufung, Ablehnung, Festsetzung der Versorgungsbezüge …
- VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17
Kürzung von Soldatenversorgung; Versorgungsausgleich
- VG Schwerin, 08.10.2025 - 1 A 1206/23
Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der 6. Grenzbrigade Küste der DDR bei der …
- SG Halle, 22.09.2022 - S 20 R 7/18
- VG Magdeburg, 18.09.2012 - 5 B 218/12
Anrechnung von Rente auf Beamtenversorgung; Sofortvollzug
- VG Ansbach, 03.05.2011 - AN 1 K 10.01317
Rückforderung von Versorgungsbezügen aufgrund nicht angegebenen Rentenbezugs aus …
- VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1214
Keine ernstlichen Zweifel; Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 55 BeamtVG …
- VG Berlin, 08.05.2013 - 26 K 317.11
Zulage für Wechselschichtdienst und Bereitschaftsdienst
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