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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7092
BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07 (https://dejure.org/2008,7092)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07 (https://dejure.org/2008,7092)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 (https://dejure.org/2008,7092)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 121 Abs. 2 Satz 2 StVollzG; § 115 Abs. 3 StVollzG
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung mangels Rechtswegerschöpfung; Erledigung; Unterlassen eines Fortsetzungsfeststellungsantrages)

  • lexetius.com
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07
    Rn. 2 Zwar begegnet die Entscheidung des Landgerichts, soweit sie die verhängte Disziplinarmaßnahme betrifft, Bedenken im Hinblick darauf, dass das Gericht weder die vom Beschwerdeführer substantiiert in Zweifel gezogene Rechtmäßigkeit des Verbots, dem der Beschwerdeführer zuwidergehandelt hatte, geprüft (zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. April 2008 - 2 BvR 2144/07 -, juris, m.w.N.) noch in der gebotenen Weise festgestellt hat, dass die Zuwiderhandlung schuldhaft war (vgl. BVerfGK 2, 318 ; 9, 390 ).

    Der Beschwerdeführer ist mit seiner Rechtsbeschwerde weder der Annahme des Landgerichts, die Sache habe sich erledigt, entgegengetreten, noch hat er, wie es bei unterstellter Erledigung erforderlich gewesen wäre, vor der Strafvollstreckungskammer ausdrücklich einen Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 115 Abs. 3 StVollzG) gestellt oder mit der Rechtsbeschwerde beanstandet, dass das Landgericht nicht von einem stillschweigend gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag (…vgl. Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 115 Rn. 8 m.w.N.) ausgegangen ist (zum Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung einer Disziplinarmaßnahme vgl. BVerfGE 116, 69 ; BVerfGK 9, 390 ).

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07
    Der Beschwerdeführer ist mit seiner Rechtsbeschwerde weder der Annahme des Landgerichts, die Sache habe sich erledigt, entgegengetreten, noch hat er, wie es bei unterstellter Erledigung erforderlich gewesen wäre, vor der Strafvollstreckungskammer ausdrücklich einen Fortsetzungsfeststellungsantrag (§ 115 Abs. 3 StVollzG) gestellt oder mit der Rechtsbeschwerde beanstandet, dass das Landgericht nicht von einem stillschweigend gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag (…vgl. Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 115 Rn. 8 m.w.N.) ausgegangen ist (zum Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung einer Disziplinarmaßnahme vgl. BVerfGE 116, 69 ; BVerfGK 9, 390 ).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07
    Zwar kann eine Kostenentscheidung selbständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 74, 78 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2005 - 1 BvR 328/04 und 1 BvR 1092/04 -, NJW-RR 2005, S. 936 ).
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz …

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07
    Rn. 2 Zwar begegnet die Entscheidung des Landgerichts, soweit sie die verhängte Disziplinarmaßnahme betrifft, Bedenken im Hinblick darauf, dass das Gericht weder die vom Beschwerdeführer substantiiert in Zweifel gezogene Rechtmäßigkeit des Verbots, dem der Beschwerdeführer zuwidergehandelt hatte, geprüft (zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. April 2008 - 2 BvR 2144/07 -, juris, m.w.N.) noch in der gebotenen Weise festgestellt hat, dass die Zuwiderhandlung schuldhaft war (vgl. BVerfGK 2, 318 ; 9, 390 ).
  • BVerfG, 12.01.2005 - 1 BvR 328/04

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren gegen den …

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07
    Zwar kann eine Kostenentscheidung selbständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 74, 78 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2005 - 1 BvR 328/04 und 1 BvR 1092/04 -, NJW-RR 2005, S. 936 ).
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Abgelehnte Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07
    Dies gilt aber nicht, soweit damit in kostenrechtlicher Einkleidung mittelbar Sachfragen zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellt werden, die nicht mehr in zulässiger Weise unmittelbar zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht werden können (vgl. am Beispiel fehlenden Rechtsschutzinteresses BVerfGE 39, 276 ; 50, 244 ).
  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07
    Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07
    Rn. 2 Zwar begegnet die Entscheidung des Landgerichts, soweit sie die verhängte Disziplinarmaßnahme betrifft, Bedenken im Hinblick darauf, dass das Gericht weder die vom Beschwerdeführer substantiiert in Zweifel gezogene Rechtmäßigkeit des Verbots, dem der Beschwerdeführer zuwidergehandelt hatte, geprüft (zu diesem Erfordernis BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. April 2008 - 2 BvR 2144/07 -, juris, m.w.N.) noch in der gebotenen Weise festgestellt hat, dass die Zuwiderhandlung schuldhaft war (vgl. BVerfGK 2, 318 ; 9, 390 ).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07
    Dies gilt aber nicht, soweit damit in kostenrechtlicher Einkleidung mittelbar Sachfragen zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellt werden, die nicht mehr in zulässiger Weise unmittelbar zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht werden können (vgl. am Beispiel fehlenden Rechtsschutzinteresses BVerfGE 39, 276 ; 50, 244 ).
  • BVerfG, 17.12.2007 - 2 BvR 1987/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung von Strafgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07
    Was das Verschulden angeht, ist das Gericht der Frage nicht nachgegangen, ob es dem Beschwerdeführer unter den gegebenen Umständen und im Hinblick darauf, dass er Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Dezember 2007 - 2 BvR 1987/07 -, juris, m.w.N.), vorzuwerfen war, dass er angenommen hatte, es sei ihm gestattet worden, in der ihm als rauchfreiem Aufenthaltsort zugewiesenen Halle auch seine Mahlzeiten zu sich zu nehmen.
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 1567/93

    Beleidigungen von Vollzugsbediensteten und Meinungsfreiheit des Strafgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2008 - 2 BvR 1203/07
    Ebensowenig hat es berücksichtigt, dass bei der Feststellung der Schuldhaftigkeit einer Zuwiderhandlung gegen Verhaltenspflichten auch der Anlass der Zuwiderhandlung, einschließlich vorausgegangenen Verhaltens der Vollzugsbediensteten, zu prüfen und in die Bewertung einzubeziehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 1567/93 -, NJW 1995, S. 1016 ).
  • BVerfG, 18.04.2006 - 1 BvR 2094/05

    Verfassungsbeschwerde gegen eine amtsgerichtliche Kostenentscheidung; …

  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher; …

    Der Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfGK 13, 67 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 - juris, und vom 28. Oktober 2012 - 2 BvR 737/11 -, juris; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung siehe OLG Celle…, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 1 Ws 102/04 -, NJW 2004, S. 2766 ; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. September 1988 - 3 Ws 402/88 -, NStZ 1989, S. 96; OLG Hamm…, Beschluss vom 26. Juli 1984 - 1 Vollz (Ws) 120/84 -, NStZ 1984, S. 574 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. September 2008 - 2 Ws 416/08 -, juris; LG Detmold, Urteil vom 2. November 2006 - 9 O 163/05 -, juris).
  • BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht …

    Der Gefangene hat Anspruch auf Schutz vor Gefährdung und erheblicher Belästigung durch das Rauchen von Mitgefangenen und Aufsichtspersonal (vgl. BVerfGK 13, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 -, juris; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung OLG Celle…, Beschluss vom 1. Juni 2004 - 1 Ws 102/04 -, NJW 2004, S. 2766 ; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12. September 1988 - 3 Ws 402/88 -, NStZ 1989, S. 96; OLG Hamm…, Beschluss vom 26. Juli 1984 - 1 Vollz (Ws) 120/84 -, NStZ 1984, S. 574 ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. September 2008 - 2 Ws 416/08 -, juris; LG Detmold, Urteil vom 2. November 2006 - 9 O 163/05 -, juris).
  • BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplan; Fortschreibung; …

    Auch gegen eine derartige Kostenentscheidung kann gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben werden, sofern damit nicht in kostenrechtlicher Einkleidung mittelbar Sachfragen zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellt werden, die nach dem Verfassungsprozessrecht einer inhaltlichen Prüfung gerade nicht mehr zugänglich sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 2309/09 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 -, juris, jew. m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der …

    Rn. 17 Eine gerichtliche Kostenentscheidung kann selbstständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß ausschließlich auf die Kostenentscheidung und nicht auch auf die Entscheidung in der Sache bezieht (…vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - Rn. 16; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 74, 78 ; BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 - juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2010, 1349 ).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 119/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB); …

    Rn. 14 1. Eine gerichtliche Kostenentscheidung kann selbständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß ausschließlich auf die Kostenentscheidung und nicht auch auf die Entscheidung in der Sache bezieht (…vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 16; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 74, 78 ; BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 - juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2010, 1349 ).
  • BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 2309/09

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Belastung des strafgefangenen …

    Etwas anders gilt zwar, wenn damit in kostenrechtlicher Einkleidung mittelbar Sachfragen zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellt werden, die nicht mehr in zulässiger Weise unmittelbar zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 -, juris).
  • KG, 12.02.2019 - 5 Ws 4/19

    Disziplinarmaßnahmen gegen Strafgefangene - Neuregelung durch Berliner …

    Rn. 39 bb) Bei der Feststellung der Schuldhaftigkeit einer Zuwiderhandlung gegen Verhaltenspflichten ist auch der Anlass der Zuwiderhandlung, einschließlich etwaigen vorausgegangenen Verhaltens der Vollzugsbediensteten, zu prüfen und in die Bewertung einzubeziehen (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 -, juris Rdnr. 2).
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