Rechtsprechung
| BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1245/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung in bezug auf den Minderheiten staatlicherseits gewährten Schutz gegenüber nicht-staatlichen Repressionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.08.1984 - 11 B 615/84
- VG Hannover, 25.04.1988 - 11 (9) A 103/81
- BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1245/84
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1245/84
Das Verwaltungsgericht ist - ohne daß es die vom Beschwerdeführer geschilderten selbst erlebten sowie den Familienangehörigen und anderen Jeziden widerfahrenen Repressionen in ihrem Wahrheitsgehalt angezweifelt hat - von der für seine getroffene Entscheidung maßgeblichen Annahme ausgegangen, dem türkischen Staat könnten die nicht-staatlichen Verfolgungshandlungen nicht zugerechnet werden (vgl. hierzu im einzelnen: BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, Umdruck S. 27 f.), weil sich die seit 1980 handelnde Militärverwaltung auch im Siedlungsgebiet der Jeziden "bemühe", dieser Bevölkerungsgruppe Schutz gegen Übergriffe von dritter Seite zu leisten.Die Übergriffe und die dadurch hervorgerufene Lage der Jeziden waren - ihre Richtigkeit unterstellt und unter der weiteren Annahme des unzureichenden staatlichen Schutzes - geeignet, bei Angehörigen dieser Glaubensgruppe berechtigte Verfolgungsfurcht hervorzurufen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 u.a. -, Umdruck S. 20 ff.).
- BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren
Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1245/84
Das Urteil des Verwaltungsgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ), weil es den hieraus abzuleitenden und vom Bundesverfassungsgericht insbesondere auf die hinreichende Verläßlichkeit und den zureichenden Umfang zu überprüfenden Anforderungen an die gerichtliche Tatsachenfeststellung (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich an die Aufklärungspflicht und die Behandlung von Beweisanträgen (vgl. hierzu im einzelnen: BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, InfAuslR 1990, S. 161 [163 ff.]), nicht genügt.Die in den Urteilsgründen gegebene einzige Begründung hierfür, "aus den bekannten Unterlagen" ergäben "sich nicht genügend Anhaltspunkte dafür, daß durch Auskünfte oder Gutachten eine Verbreiterung der Tatsachenbasis gerade für die hier wesentliche Frage zu erwarten ist, ob sich der türkische Staat bemüht, Kurden und Yezidi vor Übergriffen Dritter Schutz zu gewähren", genügt den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen an die gerichtliche Sachverhaltsfeststellung und Aufklärungspflicht namentlich im Hinblick auf den beantragten Zeugen- und Sachverständigenbeweis (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, InfAuslR 1990, S. 161 [164 f.]) nicht.
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1245/84
Das Urteil des Verwaltungsgerichts verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ), weil es den hieraus abzuleitenden und vom Bundesverfassungsgericht insbesondere auf die hinreichende Verläßlichkeit und den zureichenden Umfang zu überprüfenden Anforderungen an die gerichtliche Tatsachenfeststellung (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich an die Aufklärungspflicht und die Behandlung von Beweisanträgen (…vgl. hierzu im einzelnen: BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, InfAuslR 1990, S. 161 [163 ff.]), nicht genügt. - BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1245/84
Es sind auch keine Umstände ersichtlich, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Rückerstattungsverfahren
Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1245/84
Es sind auch keine Umstände ersichtlich, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]).
- BVerwG, 06.05.1996 - 9 B 213.96
Anforderungen an die Bezeichnung des Zulassungsgrundes der Divergenz
Die behauptete Divergenz des Berufungsurteils zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 - (InfAuslR 1992, 63) ist bereits nicht in einer den Bezeichnungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargetan, die weiterhin geltend gemachte Divergenz zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1916/93 (InfAuslR 1994, 156) besteht nicht.Hiervon abgesehen, findet sich in dem angegebenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 (…a.a.O.) keine Passage des Inhalts, daß.
Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 (…a.a.O.) enthält vielmehr Ausführungen zu der - aus der konkreten Prozeßlage des damaligen fachgerichtlichen Rechtsstreits erwachsenen - Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, zu Bereitschaft und Fähigkeit des türkischen Staates, den Jeziden Schutz gegen Übergriffe ihrer privaten Widersacher zu gewähren, die seinerzeit beantragte weitere Sachverhaltsaufklärung vorzunehmen.
- VGH Bayern, 17.10.2021 - 23 ZB 19.33385
Der auf Einholung eines Sachverständigengutachtens oder einer amtlichen Auskunft …
Ein Beweisantrag muss hiernach hinreichend substantiiert werden, d. h. im Einzelnen darlegen, welche rechtlich erheblichen Beweistatsachen von dem - zu jeder Tatsache jeweils besonders zu bezeichnenden - angeführten Beweismittel zu erwarten sind, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die Tauglichkeit des Beweismittels zu beurteilen (vgl. BVerfG [Kammer], B.v. 8.5.1991 - 2 BvR 1245/84 - juris Rn. 13;… Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 7. Aufl. 2020, § 9 Rn. 156, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - A 13 S 2638/94
Ablehnung eines Beweisantrages in einem Asylrechtsstreit - eigene Sachkunde des …
Diese in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte geklärten Grundsätze bedürfen auch im Hinblick auf die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 8.5.1991 (- 2 BvR 1245/84 - InfAuslR 1992, 63) und 30.11.1993 (- 2 BvR 594/93 - BayVBl 1994, 143) keiner erneuten rechtsgrundsätzlichen Klärung.Rn. 7 Nichts anderes ergibt sich aus dem - von dem Kläger allerdings nicht herangezogenen - Beschluß der 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8.5.1991 - 2 BvR 1245/84 - InfAuslR 1992, 63/65, wenn dort ausgeführt ist, die in dem - Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Prüfung gewesenen - Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 25.4.1984 (- 10(9) VG A 103/81 As -) gegebene Begründung für die Ablehnung von Beweisanträgen, aus den bekannten Unterlagen ergäben sich nicht genügend Anhaltspunkte dafür, daß durch Auskünfte oder Gutachten eine Verbreiterung der Tatsachenbasis gerade für die wesentliche Frage zu erwarten sei genüge den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen an die gerichtliche Sachverhaltsfeststellung und Aufklärungspflicht nicht.
- VGH Hessen, 24.11.1998 - 9 UZ 4133/97
Zulassung der Berufung im Asylverfahren wegen (prozeßordnungswidriger) Ablehnung …
Die Ablehnung des Beweisantrages kommt damit regelmäßig nur dann in Betracht, wenn das Beweismittel unerreichbar ist, das unter Beweis gestellte Vorbringen als wahr unterstellt oder als entscheidungsunerheblich beurteilt werden kann oder aber dann, wenn das Gericht in zulässiger Weise vom bereits erbrachten und unerschütterlichen Beweis des Gegenteils ausgehen darf (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 -, InfAuslR 1992, 63 (65)).Derartige Gründe können sich etwa daraus ergeben, dass sich seit der Erstellung des letzten Gutachtens des betreffenden Sachverständigen die für die Beurteilung wesentlichen Tatsachen in erheblicher Weise geändert haben (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 -, InfAuslR 1992, 63), dass sich aus dem früheren Gutachten noch offene, ergänzungs- oder erläuterungsbedürftige Fragen ergeben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 1997 - A 12S 2007/97 -, AuAS 1997, 224), dass sich aus Gutachten anderer Sachverständiger gewichtige, gegen die Richtigkeit des früheren Gutachtens sprechende Gesichtspunkte ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 (165)) oder dass wegen des seit Erstellung des früheren Gutachtens verstrichenen Zeitraumes ein begründetes Interesse an der Aktualisierung der zu begutachtenden Tatsachen besteht.
- VGH Hessen, 22.03.2004 - 9 UZ 925/00
Beweisantrag; Ablehnung; rechtliches Gehör
Die Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten und Auskünften zum Beweisthema der Beobachtung exilpolitischer Aktivitäten im Beweisantrag 3 mit dem Hinweis auf eine Vielzahl beigezogener Erkenntnisquellen und einer auf ihnen gründenden eigenen Sachkunde des Verwaltungsgerichts rügt der Kläger als von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 -, BayVBl. 1994, S. 143, und vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 -, InfAuslR 1992, S. 63, abweichend. - BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ermittlungen zum Tatbestandsmerkmal der …
Der Beweisantrag des Beschwerdeführers war somit nicht auf die Einholung eines weiteren Gutachtens gerichtet, sondern sollte vielmehr seine Einwendungen gegen die dem Verwaltungsgericht bereits vorliegenden, im Wege des Urkundsbeweises in das Verfahren eingeführten gutachterlichen Stellung nahmen erhärten (…vgl. zum Vorstehenden Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, S. 161 [164 f.] und vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 -, InfAuslR 1992, S. 63 [65]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2002 - 19 A 1609/00
Anspruch auf rechtliches Gehör ; Auskunft des Auswärtigen Amtes ; Ausschöpfung …
Rn. 42 Die Klägerin hat darüber hinaus nicht im Sinne des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG dargelegt, dass das Verwaltungsgericht mit der in dem angefochtenen Urteil erfolgten Ablehnung des Hilfsbeweisantrages von den Beschlüssen der 1. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 -, BayVBl 1994, 143 (144), und 5. September 1991 - 2 BvR 1085/90 -, InfAuslR 1992, 29 ff., sowie dem Urteil der 1. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 -, InfAuslR 1992, 63 (65), im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. AsylVfG abgewichen ist. - VG Arnsberg, 08.08.2018 - 2 K 3855/16 Rn. 126 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1245/84 -, InfAuslR.
- VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95
Abgrenzung der Beweismittel "sachverständiger Zeuge" und "Sachverständiger"; …
Rn. 6 Im Hinblick auf die vom Kläger weiter vorgetragenen Zulassungsgründe, auf deren Vorliegen es nicht mehr ankommt, ist in bezug auf die wegen der Ablehnung eines vom Kläger gestellten Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens behauptete Divergenz gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG zu Kammerbeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 (InfAuslR 1992, 63) und vom 30. November 1993 (BayVBl. 1994, 143) darauf hinzuweisen, daß es bereits fraglich ist, ob eine Divergenz zu Kammerbeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts nur in Betracht kommen kann, soweit von darin wiedergegebenen Rechtsgrundsätzen abgewichen wird, die auf in Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Rechtsgrundsätzen beruhen (dies voraussetzend Hess. VGH, Beschluß vom 21.09.1993 - 12 UZ 2554/93 -). - BVerfG, 24.09.1992 - 2 BvR 767/92
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung einer nicht in …
Namentlich kann letztlich dahinstehen, ob die gerichtliche Begründung für die Ablehnung des in der mündlichen Verhandlung beantragten Sachverständigenbeweises verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen - insbesondere bei einer unanfechtbaren Entscheidung - genügt (vgl. BVerfG, Beschluß der erkennenden Kammer vom 8. Mai 1991, InfAuslR 1992, 63 [64 f.] m.w.N.; st. Rspr.). - VGH Baden-Württemberg, 10.09.1995 - A 12 S 2328/95
Ablehnung eines Beweisantrages im Asylverfahren
- VG Magdeburg, 17.02.2009 - 3 A 268/06
Russische Föderation: Abschiebungsschutz; Kritik an Behörden im Zusammenhang mit …
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