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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,60
BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79 (https://dejure.org/1980,60)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79 (https://dejure.org/1980,60)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 (https://dejure.org/1980,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1; ZPO § 296 Abs 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften im Zivilprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 117
  • NJW 1980, 1737
  • NJW 1980, 1945 (Ls.)
  • DÖV 1981, 388
  • Rpfleger 1980, 334
 
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Wird zitiert von ... (106)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz bindet gemäß Art. 1 Abs. 3 GG auch die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (BVerfGE 42, 64 [72]; BVerfG…, Beschluß vom 3. Oktober 1979 - 1 BvR 726/78 -, EuGRZ 1979, S. 551 [552]).

    Dieses dient der Herbeiführung gesetzmäßiger und unter diesem Blickpunkt richtiger, aber darüber hinaus auch im Rahmen dieser Richtigkeit gerechter Entscheidungen (BVerfGE 42, 64 [73]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 18, 85 [96]; 34, 325 [328 f.]; 42, 64 [74, 78]; stRspr).

    Es lassen sich hierfür keine Gründe finden, die vor den das Grundgesetz beherrschenden, auch für den Zivilprozeß geltenden Wertvorstellungen und Gedanken bestehen könnten (vgl. BVerfGE 42, 64 [74 f.]).

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Beteiligten nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern bei seiner Entscheidung auch in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 36, 92 [97] m.w.N.).

    § 296 Abs. 1 ZPO ist demnach mit Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 36, 92 (97, 98)).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine einfach-rechtlich fehlerhafte Anwendung dieser Präklusionsvorschrift und eine darauf beruhende gerichtliche Entscheidung zugleich eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör bewirkt (vgl. BVerfGE 36, 92 [99, 100]; 51, 188 [191 f.]), kann hier offenbleiben.

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Er gewährleistet im Zivilverfahren die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter (BVerfG, Beschluß vom 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 -, EuGRZ 1979, S. 506 [510]) und gebietet Gleichheit der Rechtsanwendung durch den Richter im Interesse materialer Gerechtigkeit.

    Der Ausschluß des Vorbringens des Beschwerdeführers und seiner Einrede der Aufrechnung stellt sich vielmehr als objektiv willkürlich zum Nachteil des Beschwerdeführers und zugleich als Verletzung der dem Gericht von Verfassung wegen obliegenden Pflicht zur Gleichbehandlung aller an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten dar (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. Juli 1979 - 2 BvR 878/74 -, EuGRZ 1979, 506 [510]).

  • BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvR 487/71

    Einlegung der Berufung durch einen zugelassenen noch nicht vereidigten …

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 18, 85 [96]; 34, 325 [328 f.]; 42, 64 [74, 78]; stRspr).

    Die Anwendung der Präklusionsvorschrift verstößt gegen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 3 Abs. 1 GG und verletzt zugleich die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 34, 325 [328 ff.]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 18, 85 [96]; 34, 325 [328 f.]; 42, 64 [74, 78]; stRspr).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß es nicht dazu berufen ist, die rechtskräftige Entscheidung eines Fachgerichts einer allgemeinen inhaltlichen Nachprüfung zu unterziehen (BVerfGE 1, 418 [420]; 2, 336 [339]; 3, 213 [219]; 5, 13 [15]; stRspr).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz bindet gemäß Art. 1 Abs. 3 GG auch die Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (BVerfGE 42, 64 [72]; BVerfG, Beschluß vom 3. Oktober 1979 - 1 BvR 726/78 -, EuGRZ 1979, S. 551 [552]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 18, 85 [96]; 34, 325 [328 f.]; 42, 64 [74, 78]; stRspr).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß es nicht dazu berufen ist, die rechtskräftige Entscheidung eines Fachgerichts einer allgemeinen inhaltlichen Nachprüfung zu unterziehen (BVerfGE 1, 418 [420]; 2, 336 [339]; 3, 213 [219]; 5, 13 [15]; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine einfach-rechtlich fehlerhafte Anwendung dieser Präklusionsvorschrift und eine darauf beruhende gerichtliche Entscheidung zugleich eine Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs auf rechtliches Gehör bewirkt (vgl. BVerfGE 36, 92 [99, 100]; 51, 188 [191 f.]), kann hier offenbleiben.
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Praktischer Richterausschluß

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52

    Armenanwalt

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    In diese Richtung wirkt einmal die Rechtsprechung, die sich mit der fehlerhaften Anwendung von Präklusionsvorschriften befaßt und die im Rahmen des § 528 Abs. 3 ZPO für die Prüfung von Bedeutung ist, ob das erstinstanzliche Gericht das Vorbringen "zu Recht" zurückgewiesen hat (vgl. BVerfGE 51, 188; Beschluß vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 - [EuGRZ 1980, S. 377];… ferner BGH, NJW 1980, S. 1105 und S. 1167).

    Diese Grenze wird dann überschritten, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Gerichte bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 42, 64 [72 ff.]; Beschluß vom 29. April 1980 - 2 BvR 1441/79 - [EuGRZ 1980, S. 377] zur Anwendung von Präklusionsvorschriften).

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke …

    Der Senat kann, nachdem die Verfassungsbeschwerden bei Zugrundelegung des bisher ausschließlich herangezogenen Art. 1 Abs. 1 GG zulässig sind, angesichts der vollständigen unionsrechtlichen Determinierung der hier zu entscheidenden Rechtsfrage die angegriffenen Entscheidungen von Amts wegen auch auf einen Verstoß gegen die Grundrechte der Charta überprüfen (vgl. zur Überprüfung eines nicht gerügten Grundrechtsverstoßes BVerfGE 6, 376 ; 17, 252 ; 54, 117 ; 58, 163 ; 71, 202 ; 147, 364 ).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 2 BvR 424/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pflicht zur Anrufung des …

    Der Beschwerdeführer hat einen solchen Verfassungsverstoß zwar nicht ausdrücklich gerügt, dies hindert das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht, im Rahmen einer zulässigen Verfassungsbeschwerde seine Prüfung hierauf zu erstrecken (vgl. BVerfGE 6, 376 ; 17, 252 ; 54, 117 ; 58, 163 ; 71, 202 ).
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