Rechtsprechung
| BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 131; G131 § 2 Anlage A
Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das G131 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BAG, 09.06.1959 - 3 AZR 187/58
- BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60
Papierfundstellen
- BVerfGE 15, 46
- NJW 1963, 900 (Ls.)
- DVBl 1963, 451
- DVBl 1963, 527
- DÖV 1963, 262
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53
Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen
Auszug aus BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60
Eine solche, gegen teilweises Unterlassen des Gesetzgebers (Nichtberücksichtigung bestimmter Gruppen) gerichtete Verfassungsbeschwerde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig und an eine Frist nicht gebunden (grundlegend: BVerfGE 6, 257 (263 ff., 266)).Das Bundesverfassungsgericht hat schon in der Entscheidung vom 20. Februar 1957 ausgeführt: "Nach Sinn und Entstehungsgeschichte des Art. 131 GG sollte denjenigen Personen eine besondere staatliche Fürsorge zuteil werden, die im Dienste des öffentlichen Gemeinwesens gestanden hatten, nicht jedoch denjenigen, die bei privatrechtlichen Arbeitgebern tätig waren" (BVerfGE 6, 257 (267); vgl. auch 6, 246 (250)).
Da das Allgemeine Landrecht nicht zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Korporationen unterschied, somit diese Rechtsgrundlage einheitlich für alle Korporationen galt, läßt die Tatsache der staatlichen Verleihung von Korporationsrechten als solche keinen Rückschluß auf deren im heutigen Sinn öffentlichrechtlichen oder privatrechtlichen Charakter zu (vgl. BVerfGE 6, 257 (268 f.)).
Im Fall des Roten Kreuzes, dessen öffentlich-rechtlicher Charakter in der Entscheidung vom 20. Februar 1957 verneint wurde, hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, "daß dem Staate nur die nach dem Allgemeinen Landrecht gegenüber jeder 'moralischen Person' unerläßliche Aufsicht und Einwirkungsbefugnis vorbehalten war" (BVerfGE 6, 257 (269)).
Es kann nicht allein auf den Inhalt des Statutes ankommen (so BVerfGE 6, 257 (269)); auf die praktische Handhabung, auf die Nähe zur öffentlichen Verwaltung, in der sich das Wirken der betreffenden Institution effektiv vollzieht, kommt es ebenso an.
Aber es ist zu eng, wenn für die Anerkennung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gefordert wird, daß es sich um eine für den Staat "daseinsnotwendige" Einrichtung handelt (so BVerfGE 6, 257 (269)).
Das Gericht hatte auch keinen Anlaß, das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG auszusetzen, wenn es die Nichtaufnahme des von Rohdich'schen Legatenfonds in die Anlage A zum G 131 für einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz gehalten hätte, da diese Unterlassung das Gesetz nicht ungültig macht (vgl. BVerfGE 6, 257 (264 f.); 8, 28 (33 f.)).
Die Ergänzung der Anlage A durch Aufnahme der Stiftung ist nach Art. 131 und Art. 3 GG zwingend geboten; irgendeine andere Möglichkeit, dem Gleichheitssatz Rechnung zu tragen, besteht in diesem Fall nicht (vgl. BVerfGE 6, 257 (265 f.); 8, 1 (10)).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
Auszug aus BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60
Das Gericht hatte auch keinen Anlaß, das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG auszusetzen, wenn es die Nichtaufnahme des von Rohdich'schen Legatenfonds in die Anlage A zum G 131 für einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz gehalten hätte, da diese Unterlassung das Gesetz nicht ungültig macht (vgl. BVerfGE 6, 257 (264 f.); 8, 28 (33 f.)).Nach der besonderen gesetzestechnischen Gestaltung des § 2 mit seiner Anlage A könnte auch die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, daß die Auslassung des von Rohdich'schen Legatenfonds aus der Anlage A gegen das Grundgesetz verstößt, nicht den Weg zu einer richterlichen Ergänzung des gesetzgeberischen Willens freimachen, obwohl hier nur die eine positive Regelung der Aufnahme der Stiftung in die Anlage A mit der Verfassung in Einklang steht (vgl. BVerfGE 2, 336 (340 f.); 8, 28 (34 f.)).
- BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 413/53
Teilweise Verfassungswidrigkeit der Anlage zum G131
Auszug aus BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60
Wenn der von Rohdich'sche Legatenfonds eine Stiftung des öffentlichen Rechts war, mußte er also in die Anlage A aufgenommen werden und bedeutet seine Auslassung eine Verletzung des Gleichheitssatzes (vgl. BVerfGE 6, 246 (256)).Diese Unterlassung der für die Ergänzung der Anlage A zuständigen Rechtsetzungsorgane ist schlechthin nicht zu rechtfertigen; sie verletzt das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Gleichheit vor dem Gesetz (vgl. BVerfGE 6, 246 (256)).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
Auszug aus BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60
Die Ergänzung der Anlage A durch Aufnahme der Stiftung ist nach Art. 131 und Art. 3 GG zwingend geboten; irgendeine andere Möglichkeit, dem Gleichheitssatz Rechnung zu tragen, besteht in diesem Fall nicht (vgl. BVerfGE 6, 257 (265 f.); 8, 1 (10)). - BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52
Armenanwalt
Auszug aus BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60
Nach der besonderen gesetzestechnischen Gestaltung des § 2 mit seiner Anlage A könnte auch die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, daß die Auslassung des von Rohdich'schen Legatenfonds aus der Anlage A gegen das Grundgesetz verstößt, nicht den Weg zu einer richterlichen Ergänzung des gesetzgeberischen Willens freimachen, obwohl hier nur die eine positive Regelung der Aufnahme der Stiftung in die Anlage A mit der Verfassung in Einklang steht (vgl. BVerfGE 2, 336 (340 f.); 8, 28 (34 f.)). - BAG, 14.07.1959 - 3 AZR 157/58
Auszug aus BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60
Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 14. Juli 1959 - 3 AZR 157/58 -, dem Beschwerdeführer zugestellt am 9. September 1959, die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und die Klage abgewiesen.
- BFH, 15.07.2026 - I R 20/23
Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in …
Nach den Maßgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.11.1962 - 2 BvR 151/60 (BVerfGE 15, 46, juris-Rz 57), der zu einer ebenfalls vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs --allerdings rechtsfähigen-- Stiftung ergangen ist, kommt es für die Unterscheidung zwischen privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Charakter darauf an, "ob eine Stiftung in das staatliche Verwaltungssystem eingegliedert ist, ob sie einen organischen Bestandteil der staatlichen Ordnung bildet, kurz, ob es sich um eine öffentlich-rechtlich gestaltete Institution handelt".Rn. 22 (2) In dem Punkt der Privatnützigkeit unterscheidet sich der Stiftungszweck der als Familienstiftung einzuordnenden Klägerin von dem der Stiftung "von Rohdich'scher Legatenfonds", die vom BVerfG im Beschluss vom 06.11.1962 - 2 BvR 151/60 (BVerfGE 15, 46) als öffentlich-rechtlich eingestuft worden ist.
Rn. 24 Diese vornehmlich auf die Geschehnisse nach Anfall der Stiftung im Jahr 1873 abstellende Betrachtung begegnet bereits deshalb Zweifeln, weil das seinerzeit auch für die Stadt A geltende preußische Allgemeine Landrecht nicht zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Kooperationen unterschieden hat, weshalb zum Beispiel die Tatsache einer staatlichen Genehmigung gerade keinen Rückschluss auf deren im heutigen Sinn öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Charakter zulässt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 06.11.1962 - 2 BvR 151/60, BVerfGE 15, 46, juris-Rz 50, zur staatlichen Verleihung von Korporationsrechten).
Der BGH gibt dort lediglich die Abgrenzungskriterien des BVerfG-Beschlusses vom 06.11.1962 - 2 BvR 151/60 (BVerfGE 15, 46) wieder, die auch der erkennende Senat seiner Beurteilung zugrunde legt.
- BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
Er kann sowohl im Grundgesetz als auch innerhalb der einzelnen dienstrechtlichen Gesetze verschieden verstanden werden (vgl. BVerfGE 15, 46 [61]; 38, 326 [338]; 48, 64 [83 f.]).Mit anderen Worten: Was unter öffentlichem Dienst im Sinne des landesgesetzlich geregelten Nebentätigkeitsrechts zu verstehen ist -- mithin auch im Sinne der gesetzlichen Ermächtigung --, erschließt sich letztendlich aus der ratio der entsprechenden Gesetzesvorschriften und den Rechtszusammenhängen, in die das Nebentätigkeitsrecht eingebettet ist (vgl. auch hierzu BVerfGE 15, 46 [61 f.]; 38, 326 [338]; 48, 64 [84]).
Rn. 86 aa) Als wesentliches Kriterium zur Bestimmung des Begriffs des öffentlichen Dienstes im allgemeinen kann die öffentlich-rechtliche Rechtsform des Dienstherrn, die öffentlich-rechtliche Ausgestaltung des Dienstverhältnisses, d.h. der Charakter der dieses beherrschenden Normen oder die öffentlich-rechtliche Natur der dienstlichen Tätigkeit angesehen werden (vgl. BVerfGE 15, 46 [61 f.]).
- BFH, 15.07.2026 - I R 19/23
Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 15.07.2026 I R 20/23 - …
Nach den Maßgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.11.1962 - 2 BvR 151/60 (BVerfGE 15, 46, juris-Rz 57), der zu einer ebenfalls vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs --allerdings rechtsfähigen-- Stiftung ergangen ist, kommt es für die Unterscheidung zwischen privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Charakter darauf an, "ob eine Stiftung in das staatliche Verwaltungssystem eingegliedert ist, ob sie einen organischen Bestandteil der staatlichen Ordnung bildet, kurz, ob es sich um eine öffentlich-rechtlich gestaltete Institution handelt".Rn. 24 (3) In dem Punkt der Privatnützigkeit unterscheidet sich der Stiftungszweck der als Familienstiftung einzuordnenden Klägerin von dem der Stiftung "von Rohdich'scher Legatenfonds", die vom BVerfG im Beschluss vom 06.11.1962 - 2 BvR 151/60 (BVerfGE 15, 46) als öffentlich-rechtlich eingestuft worden ist.
Rn. 26 Diese vornehmlich auf die Geschehnisse nach Anfall der Stiftung abstellende Betrachtung begegnet bereits deshalb Zweifeln, weil das seinerzeit auch für die Stadt A geltende preußische Allgemeine Landrecht nicht zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Kooperationen unterschieden hat, weshalb zum Beispiel die Tatsache einer staatlichen Genehmigung gerade keinen Rückschluss auf deren im heutigen Sinn öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Charakter zulässt (vgl. BVerfG-Beschluss vom 06.11.1962 - 2 BvR 151/60, BVerfGE 15, 46, juris-Rz 50, zur staatlichen Verleihung von Korporationsrechten).
- BSG, 28.06.2018 - B 5 RE 2/17 R
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - …
Zwar kann ausnahmsweise bei sog teilweisem Unterlassen des Gesetzgebers die (nach Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 GG verfassungsgerichtliche) Feststellung begehrt werden, das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1 GG) sei durch eine Unterlassung der Rechtssetzungsorgane des Bundes verletzt (BVerfGE 15, 46, 75; vgl aber auch BVerfGE 15, 121, 125 und BVerfGE 22, 163, 174 f). - BFH, 29.01.2003 - I R 106/00
Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung
Dies folgt aus der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. November 1962 2 BvR 151/60 (BVerfGE 15, 46) geforderten Berücksichtigung der "Gesamtheit aller Umstände" des Streitfalles.Ihre Aufgaben fallen nicht in den "Funktionsbereich --die Sphäre-- der öffentlichen Verwaltung" (vgl. dazu BVerfG-Beschluss in BVerfGE 15, 46), wie dies etwa im Bereich der Wohlfahrtspflege der Fall sein kann (vgl. dazu die im BVerfG-Beschluss in BVerfGE 15, 46 beispielhaft bezeichneten, als solche des öffentlichen Rechts zu charakterisierenden Stiftungen).
- BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92
Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung - …
Zwar kann ausnahmsweise bei sog. teilweisem Unterlassen des Gesetzgebers die (nach Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 GG verfassungsgerichtliche) Feststellung begehrt werden, das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1 GG) sei durch eine Unterlassung der Rechtssetzungsorgane des Bundes verletzt (BVerfGE 15, 46, 75; vgl. aber auch E 15, 121, 125 und E 22, 163, 174 f). - BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86
Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit
Das BVerfG hat in den Fällen des relativen Unterlassens verfassungsrechtliche Angriffe gegen eine solche "lückenhafte" Regelung vor allem dann für zulässig erachtet, wenn unter Berufung auf den Gleichheitssatz geltend gemacht wird, daß eine Leistung oder Vergünstigung nach dem Gesetz nur bestimmten Personengruppen zuerkannt, anderen Personen aber willkürlich vorenthalten worden sei (BVerfG-Beschlüsse vom 28. November 1967 1 BvR 515/63, BVerfGE 22, 349, 360; vom 6. November 1962 2 BvR 151/60, BVerfGE 15, 46, 75; vom 12. Januar 1965 2 BvR 454, 470/62, BVerfGE 18, 288, 302; vom 26. April 1978 1 BvL 29/76, BVerfGE 48, 227, 239). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - 1 A 4629/06
Höchstgrenze für den Erhalt von Versorgungsbezügen im öffentlichen Dienst; …
Rn. 6 Mit Beschluss vom 6. November 1962 - 2 BvR 151/60 -, BVerfGE 15, 46, stellte das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde des bis zum Zusammenbruch 1945 tätigen vormaligen Geschäftsführers des W2.Ausgehend von den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts, die dieses in dem bereits erwähnten Beschluss vom 6. November 1962 - 2 BvR 151/60 -, BVerfGE 15, 46, getroffen hat, war der W46.
Rn. 71 Vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 6. November 1962, a.a.O., S. 73.
- BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im …
Es erscheint weder verfassungsrechtlich geboten, den Gleichheitsverstoß gerade auf diese bestimmte Weise zu beseitigen, noch kann mit Sicherheit angenommen werden, daß der Gesetzgeber die Regelung des Veranlagungsverfahrens der des Lohnsteuerverfahrens angepaßt haben würde, wenn er den Verstoß gegen den Gleichheitssatz erkannt hätte (vgl. BVerfGE 8, 28 [37]; 13, 248 [261]; 14, 308 [311 f.]; 15, 46 [76]; 17, 148 [152]; 18, 288 [302]).Die Chance, an der gesetzlichen Neuregelung im Sinne einer steuerlichen Entlastung teilzuhaben, kann den Beschwerdeführern daher nur durch Aufhebung des sie belastenden Urteils erhalten werden (vgl. BVerfGE 15, 46 [76]).
Das FG wird allerdings seine neue Entscheidung erst treffen können, wenn der Gesetzgeber die steuerliche Gleichheit in der ihm geeignet erscheinenden Weise hergestellt hat (vgl. BVerfGE 15, 46 [76, 77]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 8 A 3587/02
Teilzulassung eines Rechtsmittels; Entwicklung eines Handlungsprogramms für eine …
Rn. 81 Vgl. dazu u.a. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluß vom 6. November 1962 - 2 BvR 151/60 - BVerfGE 15, S. 46 ff (65/66); .Rn. 95 Beschluss vom 6. November 1962 - 2 BvR 151/60 -, BVerfGE 15, 46,.
- BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74
Inkompatibilität/Landtagsmandat
- BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
Waisenrente und Wartezeit
- BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger …
- BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76
Lohnfortzahlung
- BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 22.82
Nachversicherung früherer Hilfspolizisten in Lothringen - Beleg über die …
- BFH, 15.03.1991 - III R 97/89
Nichtberücksichtigung von Kinderbetreuungskosten beiderseits erwerbstätiger …
- BVerwG, 14.07.1971 - VI C 135.67
Begriff des "Herkunftslandes" - Ausübung "öffentlichen Dienstes" im Herkunftsland …
- LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Frsitverstössen; Kündigungsfristen bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 3d A 2107/14
- BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
- BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62
Wiedergutmachung
- BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 21.82
Nachversicherung früherer Hilfspolizisten in Lothringen - Beleg über die …
- BGH, 24.05.1985 - V ZR 11/84
"Noch bestehendes" Kleingartenpachtverhältnis - Gesetzliche Verlängerung …
- VG Arnsberg, 15.08.2012 - 2 K 591/11
Ablieferung eines Teils der Vergütungen eines Richters am OLG i.R.v. rechtmäßig …
- BFH, 15.01.1969 - VII R 13/67
Nichtigkeit der nationalen Vorschrift über den Ausgleichsteuersatz bei deren …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 3 K 2197/11
Anforderungen an die Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums
- BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96
Anforderungen an die Rücknahme einer erteilten Referenzmengenbescheinigung bei …
- VG Gießen, 04.12.2008 - 5 K 12/08
Die Theresienspitalstiftung in Bad Kissingen ist eine Stiftung des deutschen …
- BSG, 21.06.1989 - 1 RA 1/87
Revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit ausländischen Rechts, Ruhegehalts- und …
- BVerwG, 14.10.1994 - 1 B 153.93
Befreiung von der Beitragspflicht des Rechtsanwaltsversorgungswerks auch für …
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG
- BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76
Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 17.09.1991 - 1 BvR 766/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Namensrechts
- VGH Hessen, 24.04.1991 - 1 UE 105/85
Lehrauftragsverhältnis: Rechtsnatur, Beendigung
- BVerwG, 29.08.1975 - VII C 17.73
Anspruch eines wissenschaftlichen Assistenten auf Lehrauftragsvergütung gegenüber …
- LG Frankfurt/Main, 06.06.2016 - 12 KLs 6/15
StGB §§ 332 I, 334 I, 111 Nr. 2 c)Zur Amtsträgerstellung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2001 - 16 F 18/01
- LAG Hessen, 02.02.1995 - 12 Ta 164/94
Arbeitnehmerbegriff: Lehrbeauftragter an einer Verwaltungshochschule
- BSG, 27.01.1993 - 4 RA 50/92
- VerfG Brandenburg, 14.07.1994 - VfGBbg 8/94
Späteres Wirksamwerden des Anspruchs auf bezahlte Weiterbildungsfreistellung iSv …
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 4 S 1267/88
Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines Beamten - Hansische …
- BVerfG - 2 BvR 91/60 (anhängig)
- BVerfG - 1 BvR 42/60 (anhängig)
- BVerwG, 28.08.1985 - 2 B 74.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vereinbarkeit des § 66 Abs. 1 …
- BVerwG, 11.07.1975 - VI C 63.72
Arbeitsdienst für die männliche Jugend - Erweiterte Auslegung trotz eindeutigen …
- BVerfG - 1 BvR 79/60 (anhängig)
- VGH Bayern, 18.03.1987 - 3 B 86.00912
- BFH, 17.11.1972 - III R 149/71
Erhebung der Vermögensteuer - Verletzung des Gleichheitssatzes - Verletzung des …
- VG Köln, 20.10.2006 - 27 K 5735/04
Anrechnung von Einkommen auf Versorgungsbezüge eines ehemaligen Berufssoldaten …
- BSG, 23.03.1993 - 4 RA 18/92
- BSG, 23.03.1993 - 4 RA 27/92
- VG Hamburg, 04.09.2007 - 2 K 3410/06
Ausbildungsförderung für ausländischen Ehegatten eines Deutschen
- BSG, 27.01.1993 - 4 RA 35/92
- BVerwG, 02.05.1963 - VIII C 9.62
Schädigung eines Beamten bei Unterbleiben einer Berufung in das Beamtenverhältnis …
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