Rechtsprechung
| BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 160/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verletzung von Grundrechten eines Verurteilten durch eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht hinsichtlich seines Aufenthalts im Umkreis von Schulen und Kindergärten; Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung durch den Entzug der Verfügungsbefugnis ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 13
Eingriff einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Gerichtliches Verbot, die eigene Wohnung zu betreten - Schutzbereich Art. 13 GG
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2008, 2493
- NZM 2008, 682
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12
Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (verfassungsrechtlich …
Der Angeklagte kann als Adressat der Weisung dieser deshalb mit genügender Sicherheit entnehmen, welche Örtlichkeiten er zu meiden hat (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 160/08, NJW 2008, 2493; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 243/08, NStZ-RR 2008, 277 f.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. November 2007 - 1 Ws 716/07). - OLG Hamm, 21.06.2022 - 4 RBs 88/22
Verbot von Partys nach der Coronaschutzverordnung 2021
Dementsprechend hat auch das BVerfG in seinem Beschluss vom 11.02.2008 (2 BvR 160/08) ausgeführt, dass zu möglichen Verletzungshandlungen zwar auch substantielle Eingriffe zählen, bei denen die Wohnung der Verfügung und Benutzung des Inhabers ganz oder teilweise entzogen wird. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2025 - 13 D 52/21
Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen über die Einhaltung eines Mindestabstands und …
Rn. 342 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 160/08 -, juris, Rn. 2, und vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, juris, Rn. 34.
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2024 - 11 B 11.20
Lollapalooza-Festival, Treptower Park, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, …
Der Entzug der Verfügungsbefugnis über eine Wohnung durch das Verbot, eine bestimmte Wohnung zu betreten, bedeutet daher keinen Eingriff in das Grundrecht (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 160/08 - juris Rn. 3). - KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14
Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots bei Führungsaufsicht
Im vorliegenden Fall wird durch die beispielhafte Benennung von Spiel- und Sportplätzen ausreichend klar, dass lediglich solche Orte gemeint sind, an denen sich nach ihrer Zweckbestimmung Kinder und Jugendliche typischerweise aufhalten (…dazu vgl. BGH a.a.O.; vgl. auch BVerfG NJW 2008, 2493). - KG, 14.04.2021 - 5 Ws 32/21
Ausgestaltung der Führungsaufsicht; Therapieweisung für einen Sexualstraftäter
Im vorliegenden Fall wird durch die beispielhafte Benennung von Schulen, Horten, Kinder- und Jugendwohnheimen, Kinder- und Jugendfreizeitstätten, Kinderspielplätzen ausreichend klar, dass lediglich solche Orte gemeint sind, an denen sich nach ihrer Zweckbestimmung Kinder typischerweise aufhalten (…dazu vgl. BGH a.a.O.; vgl. auch BVerfG NJW 2008, 2493).
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