Rechtsprechung
   BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,155
BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63 (https://dejure.org/1963,155)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.1963 - 2 BvR 161/63 (https://dejure.org/1963,155)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 1963 - 2 BvR 161/63 (https://dejure.org/1963,155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 20; StGB § 142
    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Verbot und die Bestrafung der durch Flucht begangenen Selbstbegünstigung nach einem vorausgegangenen Verkehrsunfall verstoßen nicht gegen das Grundgesetz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit mit Grundgesetz - § 142 StGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 191
  • NJW 1963, 1195
  • MDR 1963, 736
  • VersR 1963, 691
  • DÖV 1963, 592
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 148/55
    Auszug aus BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63
    Schrifttum und die Rechtsprechung zu § 142 StGB nehmen daher mit Recht an, daß nicht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Verkehrssündern zu dieser Vorschrift geführt habe, sondern das private Feststellungs- und Beweissicherungsinteresse der am Unfall Beteiligten wegen der zwischen ihnen entstandenen Rechtsbeziehungen (Schönke/Schröder, StGB , 10. Aufl., § 142 Anm. 1; Dünnebier, GA 57, 33; BGHSt 8, 263; 9, 267; 12, 253).
  • BGH, 28.06.1956 - 4 StR 175/56
    Auszug aus BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63
    Schrifttum und die Rechtsprechung zu § 142 StGB nehmen daher mit Recht an, daß nicht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Verkehrssündern zu dieser Vorschrift geführt habe, sondern das private Feststellungs- und Beweissicherungsinteresse der am Unfall Beteiligten wegen der zwischen ihnen entstandenen Rechtsbeziehungen (Schönke/Schröder, StGB , 10. Aufl., § 142 Anm. 1; Dünnebier, GA 57, 33; BGHSt 8, 263; 9, 267; 12, 253).
  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54

    Wettfahrt - § 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63
    Dieser Rechtslage entspricht die allgemeine Annahme, daß die Vorschrift keine Unfallanzeigepflicht enthält (vgl. BGHSt 7, 112).
  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58
    Auszug aus BVerfG, 29.05.1963 - 2 BvR 161/63
    Schrifttum und die Rechtsprechung zu § 142 StGB nehmen daher mit Recht an, daß nicht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Verkehrssündern zu dieser Vorschrift geführt habe, sondern das private Feststellungs- und Beweissicherungsinteresse der am Unfall Beteiligten wegen der zwischen ihnen entstandenen Rechtsbeziehungen (Schönke/Schröder, StGB , 10. Aufl., § 142 Anm. 1; Dünnebier, GA 57, 33; BGHSt 8, 263; 9, 267; 12, 253).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    § 142 StGB hat den Schutz von privaten Vermögensinteressen zum Inhalt, nämlich das Interesse der Geschädigten und Unfallbeteiligten daran, das Unfallgeschehen im Straßenverkehr auf mögliche Rechtsbeziehungen hin festzuhalten und einer unmittelbaren und alsbaldigen Aufklärung zuzuführen (vgl. Kretschmer in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl., § 142 Rn. 6 mwN; MünchKomm-StGB/Zopfs, 3. Aufl., § 142 Rn. 2, 3; BT-Drucks. 7/2434 S. 4 f.; BT-Drucks. 7/3503 S. 3; vgl. auch zu § 142 StGB aF: BVerfGE 16, 191, 193 f.).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    Auch aus dem Verfassungsrecht lässt sich nicht ableiten, dass Selbstbegünstigung als Ausfluss persönlicher Freiheit stets straflos oder darüber hinausgehend sogar erlaubt sein müsse (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1963 - 2 BvR 161/63, BVerfGE 16, 191, 194).

    Ebenso wenig schließt das Verfassungsrecht aus, Selbstbegünstigungshandlungen unter Strafe zu stellen, wenn durch diese strafrechtlich geschützte Rechtsgüter Dritter beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG aaO BVerfGE 16, 191, 194; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, BGHSt 60, 198, 204 f. Rn. 35 f.).

  • BGH, 27.07.1972 - 4 StR 287/72

    Rammen des Streifenwagens - § 142 StGB, 'Unfall' möglich auch bei vorsätzlicher

    Roxin ist allerdings darin beizupflichten, daß nach heutiger Rechtsauffassung durch § 142 StGB nicht die "öffentliche Ordnung", das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Verkehrssündern, mit der noch das Reichsgericht (a.a.O.) die Wartepflicht "erst recht" des vorsätzlich Handelnden begründet hatte, sondern allein das private Feststellungs- und Beweissicherungsinteresse der am Unfall Beteiligten wegen der zwischen ihnen entstandenen Rechtsbeziehungen geschützt wird (vgl. dazu BVerfGE 16, 191 ff mit Nachweisen).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht:

    Auch aus dem Verfassungsrecht lässt sich nicht ableiten, dass Selbstbegünstigung als Ausfluss persönlicher Freiheit stets straflos oder darüber hinausgehend sogar erlaubt sein müsse (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1963 - 2 BvR 161/63, BVerfGE 16, 191, 194).

    Ebenso wenig schließt das Verfassungsrecht aus, Selbstbegünstigungshandlungen unter Strafe zu stellen, wenn durch diese strafrechtlich geschützte Rechtsgüter Dritter beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG aaO BVerfGE 16, 191, 194; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, BGHSt 60, 198, 204 f. Rn. 35 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 4 B 4.17

    Pflicht eines Polizeibeamten zum Tragen eines Namensschildes auf der

    Dies ist etwa bei der nach § 142 StGB strafrechtlich sanktionierten Verpflichtung, nach einem Unfall die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, seit langem anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1963 - 2 BvR 161/63 - juris Rn. 8; Beschluss vom 16. März 2001 - 2 BvR 65/10 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 16.03.2001 - 2 BvR 65/01

    Zur Verurteilung wegen Unfallflucht - Tatbegriff der StPO

    § 142 StGB dient der Feststellung und Sicherung der durch einen Unfall entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche (vgl. BVerfGE 16, 191 ); jeder Unfallbeteiligte hat diese Feststellungen entweder sofort - Absatz 1 - oder aber unverzüglich nachträglich - Absatz 2 - zu ermöglichen.

    Die Vorschrift des § 142 StGB ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfGE 16, 191 ); das begrenzte Verbot der Selbstbegünstigung widerspricht weder dem Rechtsstaatsprinzip noch der Unantastbarkeit der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 16, 191 ).

  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    In seinem die Verfassungsmäßigkeit des § 142 StGB bejahenden Beschluß vom 29. Mai 1963 - 2 BvR 161/63 - (NJW 1963, 1195) hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, daß der moderne Massenverkehr auf den öffentlichen Wegen mit schweren Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum der Verkehrsteilnehmer verbunden ist und daß das Verbot der Unfallflucht verhindern soll, daß sich jemand einer möglichen schuldrechtlichen Verpflichtung gegenüber den durch den Unfall geschädigten Personen entzieht.
  • OLG Köln, 19.01.1999 - Ss 526/98
    § 142 StGB soll das private Feststellungs- und Beweissicherungsinteresse der am Unfall Beteiligten wegen der zwischen ihnen entstandenen Rechtsbeziehungen schützen und verhindern, daß jemand sich einer möglichen schuldrechtlichen Verpflichtung gegenüber der durch einen Unfall geschädigten Person entzieht (BVerfG NJW 1963, 1195).
  • BVerwG, 04.03.1981 - 7 B 17.81

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage - Verstoß gegen das

    Ebensowenig wie die Bestrafung der Selbstbegünstigung, die durch Unfallflucht begangen wird, gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt (vgl. BVerfGE 16, 191 [193]), ist dies der Fall, wenn die Eintragung im Fahrtenbuch die Ermittlung verkehrswidriger Handlungen von Familienmitgliedern des Halters eines Kraftfahrzeuges ermöglichen soll.
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 1.77

    Notwendigkeit einer unverzüglichen polizeilichen Anzeige

    Der Beamte wird nämlich vom Gesetz nicht etwa gezwungen, sich selbst eines Gesetzesverstoßes zu bezichtigen; § 93 (jetzt: § 96) Abs. 3 Buchst. c SBG begründet eine Obliegenheit, keine Pflicht des Beamten (vgl. im übrigen auch BVerfGE 16, 191 [194]).
  • BVerwG, 27.02.1986 - 2 WD 33.85

    Verletzung der Meldepflicht - Abweichung vom Flugauftrag - Flugauftragerteilender

  • OVG Saarland, 03.11.1976 - III R 55/76

    Anspruch auf Gewährung eines Ersatzbetrages von 650,- DM für den bei einem

  • VGH Bayern, 23.03.2009 - 11 CS 08.3371

    Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens in der Beschwerdebegründung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1981 - 2 A 40/81

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BayObLG, 21.08.1963 - RReg. 1 St 179/63

    Verkehrsunfallflucht; Ausland; Deutscher Staatsangehöriger; Anwendbarkeit

  • BGH, 23.11.1964 - II ZR 60/62

    Regress einer Versicherung gegen einen Versicherten - Verletzung einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht