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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2946
BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85 (https://dejure.org/1991,2946)
BVerfG, Entscheidung vom 08.05.1991 - 2 BvR 170/85 (https://dejure.org/1991,2946)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 (https://dejure.org/1991,2946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im Verwaltungsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Hinweispflicht - Bindung an Klagebegehren - Verwaltungsstreitverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 259
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85
    Hinsichtlich der ausländerbehördlichen Entscheidung legt der Beschwerdeführer nicht substantiiert dar, in welchem Grundrecht er verletzt sei (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85
    c) Angesichts dieser Sachlage konnte sich dem Gericht die Abweisung der Klage aufdrängen, so daß auch die Voraussetzungen an eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet (vgl. hierzu BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]) erfüllt sind.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85
    c) Angesichts dieser Sachlage konnte sich dem Gericht die Abweisung der Klage aufdrängen, so daß auch die Voraussetzungen an eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet (vgl. hierzu BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [293]) erfüllt sind.
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit …

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85
    Das hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 2. Februar 1988 (BVerfGE 78, 7) entschieden.
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 283/65

    Anspruch auf rechtliches Gehör in der Revisionsinstanz - Verfassungsrechtliche …

    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85
    Wird eine kumulativ begründete Gerichtsentscheidung mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen, so muß der Beschwerdeführer dartun, daß die Entscheidung mit einer jeden der mehreren selbständigen sie tragenden Begründungen ihn in seinen Grundrechten verletzt (vgl. BVerfGE 21, 102 [105]).
  • VG Freiburg, 26.10.1984 - 7 K 37/84
    Auszug aus BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85
    Soweit sich die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in jüngerer Zeit für die Fristwahrung durch die Klagerhebung ausgesprochen hat (vgl. z.B. VGH Baden- Württemberg…, Urteil vom 21. Dezember 1981, DÖV 1982, S. 750; VG Freiburg, Urteil vom 26. Oktober 1984, NVwZ 1985, S. 444), beruht dies - zumindest auch - auf Überlegungen, die auf den vorliegenden Fall nicht zutreffen.
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen; …

    Rn. 30 Ungeachtet des Umstandes, dass der Kläger anwaltlich vertreten und die Belehrungspflicht aus diesem Grund ohnehin ihrem Umfang nach eingeschränkt war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259 ; BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 2 C 195.62 - BVerwGE 21, 217 = Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 4), waren die Beweisanträge bereits im erstinstanzlichen Verfahren - wenngleich mit anderer Begründung - abgelehnt worden.
  • VGH Bayern, 28.08.2017 - 15 ZB 17.445

    Besorgnis der Befangenheit, Willkürverbot, Hinweispflicht

    Eine Hinweispflicht entfällt deshalb in der Regel gegenüber Beteiligten, die trotz ordnungsgemäßer Ladung - wie hier - nicht in der mündlichen Verhandlung erscheinen (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259 = juris Rn. 14).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft; …

    Auf eine Antragsänderung hinzuwirken ist der Vorsitzende nur verpflichtet, wenn sich ihm ein solcher Hinweis aufdrängen musste (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259 ; BVerwG…, Urteil vom 28. April 1981 - 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31 = juris Rn. 13).
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