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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2886
BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02 (https://dejure.org/2003,2886)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02 (https://dejure.org/2003,2886)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 (https://dejure.org/2003,2886)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 94 StPO; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 102 StPO
    Fristbeginn für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Gegenvorstellung gegen Beschwerdeentscheidung; Zeitpunkt des Zugangs der ursprünglichen Beschwerdeentscheidung); Durchsuchung; Beschlagnahme; Verwertungsverbot (substantiierte Darlegung; hypothetische ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Beginn der Einlegungsfrist bei unanfechtbarer Beschwerdeentscheidung; Anforderungen an die verfassungsgerichtliche Geltendmachung eines Verwertungsverbotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Wahrung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 216
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02
    Wird mit einer Verfassungsbeschwerde ein Verwertungsverbot geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer daher substantiiert darlegen, ob ein geltend gemachter formaler Fehler bei der Durchsuchung die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 2001 - 2 BvR 2257/00 -, StV 2002, S. 113).
  • BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95

    Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02
    Werden gegen mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbare Entscheidungen Gegenvorstellungen erhoben, die ausschließlich materiell-rechtliche Rügen enthalten, so ist der Zeitpunkt des Zugangs der ursprünglichen Beschwerdeentscheidung für den Fristbeginn gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG maßgeblich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 -, NJW 2000, S. 273).
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige …

    Die Strafprozessordnung stellt kein grundsätzliches Beschlagnahmeverbot für Fälle fehlerhafter Durchsuchungen auf, die zur Sicherstellung von Beweisgegenständen führen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • LG Wiesbaden, 04.10.2016 - 2 Qs 74/16

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses

    Vielmehr sind Durchsuchung und Beschlagnahme getrennte Entscheidungsgegenstände, das Gesetz stellt kein grundsätzliches Beschlagnahmeverbot für solche Beweisgegenstände auf, die bei fehlerhaften Durchsuchungen sichergestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 9.10.2003 - Az. 2 BvR 1707/02).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines …

    Wird mit einer Verfassungsbeschwerde ein Verwertungsverbot geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer daher substantiiert darlegen, ob ein geltend gemachter formaler Fehler bei der Durchsuchung die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • EGMR, 03.03.2016 - 7215/10

    PRADE v. GERMANY

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (siehe u. a. 2 BvR 2017/94 und 2 BvR 2039/94 vom 1. März 2000; 2 BvR 1990/96 vom 27. April 2000; 2 BvR 75/94 vom 27. April 2000; 2 BvR 2257/00 vom 8. November 2001; 2 BvR 1707/02 vom 9. Oktober 2003; 2 BvR 1502/04 vom 30. Juni 2005; und 2 BvR 784/08 vom 28. Juli 2008) und des Bundesgerichtshofs (siehe u. a. 5 StR 190/91 vom 27. Februar 1992) besteht allerdings in Strafverfahren kein absolutes Verwertungsverbot für Beweismittel, die unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften erlangt wurden.
  • OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12

    Disziplinarrechtliche Durchsuchung und Beschlagnahme sowie vorläufige …

    Das Gesetz stellt kein grundsätzliches Beschlagnahmeverbot auf für Beweisgegenstände, die auf Grund einer fehlerhaften Durchsuchung erlangt wurden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.2004, 2 BvR 1714/04, juris, Rn. 3; Beschl. v. 9.10.2003, 2 BvR 1707/02, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07

    Rechtsstaatsprinzip (faires Verfahren); Unverletzlichkeit der Wohnung …

    Wird mit einer Verfassungsbeschwerde ein Verwertungsverbot geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer daher substantiiert darlegen, ob ein ebenso geltend gemachter formaler Fehler bei der Durchsuchung die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1313/04

    Fristbeginn zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Der Beschwerdeführer hat nicht in substantiierter Weise dargelegt, ob ein geltend gemachter formaler Fehler bei der Durchsuchung die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.01.2026 - 12 Qs 2/26

    Durchsuchungsbeschluss, Ermittlungsrichter, Beschlagnahme, …

    Rn. 5 Durchsuchung und Beschlagnahme sind zwei unterschiedliche Ermittlungsmaßnahmen; das Gesetz stellt kein grundsätzliches Beschlagnahmeverbot auf für fehlerhafte Durchsuchungen, die zur Sicherstellung von Beweisgegenständen führen (BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02, juris Rn. 3;… Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 94 Rn. 21).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 1714/04

    Schutz gegen eine Beschlagnahme

    Das Gesetz stellt kein Beschlagnahmeverbot für fehlerhafte Durchsuchungen auf, die zur Sicherstellung von Beweisgegenständen führen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    Der Beschwerdeführer hat nicht in substantiierter Weise dargelegt, ob ein geltend gemachter formaler Fehler bei der Durchsuchung die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20

    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung …

  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
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