Rechtsprechung
| BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei aufhebendem und zurückverweisendem Revisionsurteil in richterdienstgerichtlichem Verfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG, § 26 Abs 2 DRiG, § 80 Abs 1 S 1 DRiG, § 144 Abs 6 VwGO
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei aufhebendem und zurückverweisendem Revisionsurteil in richterdienstgerichtlichem Verfahren - Wolters Kluwer
Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Zurückweisung der Sache an den Dienstgerichtshof
- Wolters Kluwer
Erschöpfung des richterdienstgerichtlichen Rechtswegs vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde i.R.e. dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahme; Vorhalt der Arbeitsweise des Richters und deren Auswirkungen auf die Erledigungszahlen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Zurückweisung der Sache an den Dienstgerichtshof - rechtsportal.de
Erschöpfung des richterdienstgerichtlichen Rechtswegs vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde i.R.e. dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahme; Vorhalt der Arbeitsweise des Richters und deren Auswirkungen auf die Erledigungszahlen
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei aufhebendem und zurückverweisendem Revisionsurteil in richterdienstgerichtlichem Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde im Fall Schulte-Kellinghaus: BVerfG entscheidet nicht über "langsamen Richter"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Entscheidungen - und noch keine Rechtswegerschöpfung
Verfahrensgang
- Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 5/12
- Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12
- DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 1/13
- DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
- BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 1/15
- BGH, 02.12.2015 - RiZ(R) 2/15
- BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 1/15
- BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15
- BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 1/15
- BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15
- BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18
- DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
- BGH, 12.05.2020 - RiZ(R) 3/19
- BGH, 07.07.2020 - RiZ(R) 3/19
- BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
Papierfundstellen
- NJW 2018, 1532
- DVBl 2018, 938
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Hamburger Geldautomaten
Auszug aus BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18
Rn. 12 aa) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Rechtsweg grundsätzlich nicht erschöpft ist, wenn - wie hier - das Revisionsgericht die Sache an das Berufungsgericht zurückverweist (vgl. BVerfGE 8, 222 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 -, juris, Rn. 4;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 2343/06 -, juris, Rn. 2;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 -, juris, Rn. 13).Denn Rechtsausführungen in den Gründen einer Entscheidung schaffen für sich allein keine Beschwer im Rechtssinne (BVerfGE 8, 222 ).
Entscheidend ist, ob der Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren im weiteren Verfahren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2009 - 1 BvR 1993/09 -, juris, Rn. 3).
Denn im Rahmen der dem Bundesverfassungsgericht durch § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG eröffneten Ermessensentscheidung (vgl. BVerfGE 8, 222 ) kann berücksichtigt werden, dass dem Berufungsgericht weitere tatsächliche Ermittlungen aufgegeben sind.
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18
Rn. 17 2. Da die Verfassungsbeschwerde somit keine Aussicht auf Erfolg hat, ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers nicht geboten (vgl. BVerfGE 90, 22 ).Eine solche ist gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine verfassungsrechtliche Frage aufwirft, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lässt und die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
Bei der Prüfung der Annahme der Verfassungsbeschwerde muss jedoch bereits absehbar sein, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung mit der Grundsatzfrage auch befassen wird; kommt es auf sie dagegen nicht entscheidungserheblich an, ist eine Annahme nach § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht geboten (vgl. BVerfGE 90, 22 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2012 - 1 BvR 573/12 -, juris, Rn. 17).
- DGH Baden-Württemberg, 17.04.2015 - DGH 2/13
Richterdienstrecht: Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit durch Anhalten …
Auszug aus BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18
das Urteil des Dienstgerichtshofs für Richter bei dem Oberlandesgericht Stuttgart vom 17. April 2015 - DGH 2/13 -,.Seine gegen das erstinstanzliche Urteil (Az. RDG 6/12) eingelegte Berufung wurde durch den Dienstgerichtshof für Richter bei dem Oberlandesgericht S. mit Urteil vom 17. April 2015 zurückgewiesen (Az. DGH 2/13).
- BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes
Auszug aus BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18
Aus dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde folgt, dass der Rechtsweg so lange nicht erschöpft ist, als der Beschwerdeführer die Möglichkeit hat, im Verfahren vor den Gerichten des zuständigen Gerichtszweiges die Beseitigung des Hoheitsaktes zu erreichen, dessen Grundrechtswidrigkeit er geltend macht (vgl. BVerfGE 78, 58 ).Entscheidend ist, ob der Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren im weiteren Verfahren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2009 - 1 BvR 1993/09 -, juris, Rn. 3).
- BGH, 28.03.2017 - RiZ(R) 2/15
Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von …
Auszug aus BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18
das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. September 2017 - RiZ (R) 2/15 -,.Rn. 3 3. Auf die Revision des Beschwerdeführers hob der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - mit Urteil vom 7. September 2017 das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den Dienstgerichtshof zurück (Az. RiZ (R) 2/15).
- BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer mehrtägigen stationären …
Auszug aus BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18
Der Beschwerdeführer tritt nach seinem eigenen Vorbringen zum 29. Februar 2020 in den Ruhestand, so dass der nun wieder zur Entscheidung berufene Dienstgerichtshof noch hinreichend Zeit hat, rechtzeitigen fachgerichtlichen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, juris, Rn. 18). - BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 573/12
Nichtannahmebeschluss: Versagung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei …
Auszug aus BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18
Bei der Prüfung der Annahme der Verfassungsbeschwerde muss jedoch bereits absehbar sein, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung mit der Grundsatzfrage auch befassen wird; kommt es auf sie dagegen nicht entscheidungserheblich an, ist eine Annahme nach § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht geboten (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2012 - 1 BvR 573/12 -, juris, Rn. 17). - BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60
Kirchenlohnsteuer II
Auszug aus BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18
Allgemeine Bedeutung hat eine Verfassungsbeschwerde, wenn sie die Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen erwarten lässt oder über den Fall des Beschwerdeführers hinaus zahlreiche gleich gelagerte Fälle praktisch mitentschieden werden (vgl. BVerfGE 19, 268 ; 85, 167 ; 108, 370 ). - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01
Exklusivlizenz
Auszug aus BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18
Allgemeine Bedeutung hat eine Verfassungsbeschwerde, wenn sie die Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen erwarten lässt oder über den Fall des Beschwerdeführers hinaus zahlreiche gleich gelagerte Fälle praktisch mitentschieden werden (vgl. BVerfGE 19, 268 ; 85, 167 ; 108, 370 ). - BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09
Eingriff in die Berufsfreiheit durch Anordnung zivilrechtlicher Folgen der …
Auszug aus BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18
Rn. 12 aa) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Rechtsweg grundsätzlich nicht erschöpft ist, wenn - wie hier - das Revisionsgericht die Sache an das Berufungsgericht zurückverweist (vgl. BVerfGE 8, 222 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 2328/96 -, juris, Rn. 4;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 2343/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 386/09 -, juris, Rn. 13). - BVerfG, 14.09.2009 - 1 BvR 1993/09
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde mangels Erschöpfung des Rechtswegs
- BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 454/91
Befristung - Kündigung - Mutterschutz - Akademie derWissenschaften der DDR - …
- BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 2328/96
Ausschöpfung des Rechtswegs im Restitutionsverfahren; Verpflichtung des …
- BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 2343/06
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine aufhebende und …
- BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit …
Rn. 4 3. Die vom Beschwerdeführer hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2018 - 2 BvR 174/18 - nicht zur Entscheidung an. - BVerfG, 02.07.2026 - 2 BvR 1202/22
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Bemessung von Einkommensteuer für …
Damit kommt weder eine Annahme zur Durchsetzung als verletzt gerügter verfassungsmäßiger Rechte noch wegen grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung in Betracht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2012 - 1 BvR 573/12 -, Rn. 17; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2018 - 2 BvR 174/18 -, Rn. 17, …und vom 21. Juni 2019 - 2 BvR 2189/18 -, juris, Rn. 16). - BVerfG, 29.04.2025 - 2 BvR 1440/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsurteil eines Hilfssenats des …
Denn auch insoweit handelt es sich lediglich um Rechtsausführungen in den Gründen einer Entscheidung, die für sich allein noch keine Beschwer im Sinne von Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG begründen (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ; 140, 42 m.w.N.; BVerfGK 14, 6 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Dezember 2006 - 2 BvR 2343/06 -, juris, Rn. 2 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2018 - 2 BvR 174/18 -, juris, Rn. 13).
- BVerfG, 17.06.2026 - 2 BvR 84/17
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Auslegung des § 2 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 2006 …
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2012 - 1 BvR 573/12 -, Rn. 17; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2018 - 2 BvR 174/18 -, Rn. 17 …und vom 21. Juni 2019 - 2 BvR 2189/18 -, juris, Rn. 16). - BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 2164/21
Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin …
Rn. 16 aa) Allgemeine Bedeutung hat eine Verfassungsbeschwerde, wenn sie die Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen erwarten lässt oder über den Fall des Beschwerdeführers hinaus zahlreiche gleichgelagerte Fälle praktisch mitentschieden werden (vgl. BVerfGE 19, 268 ; 85, 167 ; 108, 370 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2018 - 2 BvR 174/18 -, Rn. 15).Rn. 17 bb) Schwere und unabwendbare Nachteile setzen einen besonders intensiven Grundrechtseingriff voraus, der auch bei späterem Erfolg eines Rechtsmittels nicht mehr beseitigt werden könnte, also irreparabel ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2018 - 2 BvR 174/18 -, Rn. 16).
- DGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - DGH 1/18
Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit: Dienstaufsichtlicher Vorhalt von …
Rn. 35 Die gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 09.03.2018 nicht zur Entscheidung angenommen (2 BvR 174/18). - BVerfG, 24.06.2025 - 1 BvR 773/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes
Erforderlich ist eine nachhaltige Beeinträchtigung durch einen besonders intensiven Eingriff in die grundrechtlich geschützte Sphäre (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Februar 2006 - 1 BvR 1690/01 -, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2018 - 2 BvR 174/18 -, Rn. 16;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 2021 - 2 BvR 2164/21 -, Rn. 17). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19
Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des …
Schwere und unabwendbare Nachteile setzen einen besonders intensiven Grundrechtseingriff voraus, der auch bei späterem Erfolg eines Rechtsmittels nicht mehr beseitigt werden könnte, also irreparabel ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 2018 - 2 BvR 174/18 -, juris, Rn. 16). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2020 - VerfGH 49/20
Verfassungsbeschwerde gegen nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung
Dem mit der vorliegenden Verfassungsbeschwerde vorzugreifen, lässt der in § 54 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck gebrachte Respekt vor der fachrichterlichen Entscheidungsfindung nicht zu (vgl. zum wortlautgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG BVerfG, Beschluss vom 9. März 2018 - 2 BvR 174/18, juris, Rn. 13). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.08.2020 - VerfGH 112/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Aushändigung von …
Rn. 11 Eine Verfassungsbeschwerde ist im Sinne des § 54 Satz 2 Alt. 1 VerfGHG von allgemeiner Bedeutung, wenn sie die Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen erwarten lässt oder über den Fall des Beschwerdeführers hinaus zahlreiche gleich gelagerte Fälle praktisch mitentschieden werden (zur vergleichbaren bundesrechtlichen Regelung des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 2018 - 2 BvR 174/18, NJW 2018, 1532 = juris, Rn. 15). - VG Bayreuth, 18.01.2019 - B 8 K 18.30983
Abschiebungsverbot nach Griechenland
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