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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5642
BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07 (https://dejure.org/2007,5642)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07 (https://dejure.org/2007,5642)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 2 BvR 1996/07 (https://dejure.org/2007,5642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 25; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Auslieferungshindernisses wegen der Gefahr der Verletzung des grundrechtlichen Mindeststandards durch die Russische Föderation; Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung im Auslieferungsverfahren; Anspruch auf eine Möglichkeit zur mündlichen Äußerung in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 25
    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der Strafverfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 128
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
    Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ).

    Auch in Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 108, 129 ; BVerfGK 2, 82 ).

    Vor diesem Hintergrund hat das Oberlandesgericht zutreffend angenommen, dass ein Verstoß gegen diese völkerrechtlichen Verpflichtungen das in der gegenseitigen Auslieferungsverpflichtung des Art. 1 EuAlÜbk zum Ausdruck kommende Vertrauen der Vertragspartner enttäuschen und damit die weitere Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe nachhaltig stören werde (vgl. auch BVerfGE 108, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2007 - 2 BvR 1680/07 -).

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren; …

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
    Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ).

    Es hat insofern zutreffend ausgeführt, dass zwar die von dem Auswärtigen Amt berichtete Praxis der Bundesregierung, die Bewilligungsentscheidung mit der Bedingung menschenwürdiger Behandlung zu verbinden, keinen Einfluss auf die Zulässigkeitsentscheidung hat, weil die Bewilligungsentscheidung gerichtlich allenfalls eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 63, 215 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ; BVerfGK 3, 159 ).

    Ebenso zutreffend hat das Oberlandesgericht indes seiner Entscheidung die Auffassung zugrunde gelegt, dass eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung grundsätzlich geeignet ist, etwaige Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des genannten Mindeststandards und damit gegen die Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Kommunale Wählervereinigungen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
    Zu diesen Anforderungen zählt auch die Darlegung, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (BVerfGE 99, 84 ).

    In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ).

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
    Es hat insofern zutreffend ausgeführt, dass zwar die von dem Auswärtigen Amt berichtete Praxis der Bundesregierung, die Bewilligungsentscheidung mit der Bedingung menschenwürdiger Behandlung zu verbinden, keinen Einfluss auf die Zulässigkeitsentscheidung hat, weil die Bewilligungsentscheidung gerichtlich allenfalls eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 63, 215 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ; BVerfGK 3, 159 ).

    Ebenso zutreffend hat das Oberlandesgericht indes seiner Entscheidung die Auffassung zugrunde gelegt, dass eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung grundsätzlich geeignet ist, etwaige Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des genannten Mindeststandards und damit gegen die Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Italienisches Abwesenheitsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
    Die Gerichte haben daher lediglich zu prüfen, ob einer Auslieferung die Verletzung des nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandards sowie der unabdingbaren Grundsätze der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung entgegensteht (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; BVerfGK 3, 159 ).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
    In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
    Solche Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, da dies auf die Nichtberücksichtigung dieses Vortrags schließen lässt, sofern der Vortrag nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 86, 133 ; 96, 205 ; stRspr).
  • EGMR, 26.10.2000 - 30210/96

    Ableitung einer allgemeinen Verpflichtung zur Entlassung eines …

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
    Schließlich ist auch nichts dagegen zu erinnern, dass das Oberlandesgericht auch die Gewährleistung menschenwürdiger Haftbedingungen als von der Zusicherung umfasst angesehen hat, denn der in dem russischen Auslieferungsersuchen in Bezug genommene Art. 3 EMRK gewährt nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter anderem das Recht auf eine Unterbringung in Untersuchungs- und Strafhaft, die mit der Menschenwürde des Betroffenen vereinbar ist (vgl. EGMR, Große Kammer, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 30210/96 [Kudla/Polen] -, NJW 2001, S. 2694 ; speziell in Bezug auf die Haftbedingungen in Russland: EGMR, III. Sektion…, Urteil vom 15. Juli 2002 - 47095/99 [Kalashnikov/Russland] -, NVwZ 2005, S. 303 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
    Der Gehörsgrundsatz verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht jedoch der von dem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 87, 1 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
    Die Möglichkeit der verfassungsgerichtlichen Kontrolle ist zudem dadurch eingeschränkt, dass die Auslegung der Gesetze, deren Anwendung auf den konkreten Sachverhalt und dessen Beurteilung grundsätzlich Sache des dafür zuständigen Fachgerichts sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • EGMR, 15.07.2002 - 47095/99

    Russland, Haftbedingungen, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention, …

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

  • BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03

    Auslieferung nach Peru

  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten …

  • BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00

    Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsverfahren

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

  • BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung

  • BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03

    Überprüfung einer Auslieferungsentscheidung durch das BVerfG

  • BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56

    Anspruch auf rechtliches Gehör beivorgeschriebener mündlicher Verhandlung

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …

    Eine entsprechende, im Auslieferungsverfahren erteilte, völkerrechtlich verbindliche Zusicherung ist grundsätzlich geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die …

    Rn. 47 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht der Auslieferung sind vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen grundsätzlich geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …

    ee) Vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr abgegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen sind geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2017 - 2 BvR 893/17 -, Rn. 30; stRspr).
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