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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1066
BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00 (https://dejure.org/2001,1066)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00 (https://dejure.org/2001,1066)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 2001 - 2 BvR 2138/00 (https://dejure.org/2001,1066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch - Ruhegehalt - Aberkennung - Rente - Eigentumsfreiheit - Berufsbeamtentum - Öffentlicher Dienst - Verhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 467
  • DVBl 2002, 406
 
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Wird zitiert von ... (78)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.01.1999 - 1 D 34.97

    Entnahme von Postsendungen in einer Vielzahl von Fällen über einen längeren …

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Art. 3 Abs. 1 GG dürfte gerade gebieten, dass ein Beamter, der - wie der Beschwerdeführer - nach Begehung einer schwerwiegenden Verfehlung in den Ruhestand tritt, grundsätzlich nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der im aktiven Dienst verbleibt (so BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1999 - 1 D 34/97 -, nur in JURIS).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Für vermögensrechtliche Ansprüche von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die sich aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ergeben, wird Art. 14 durch Art. 33 Abs. 5 GG verdrängt (vgl. BVerfGE 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Auf die behauptete Verletzung von Art. 1 Abs. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur EMRK kann die Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl. BVerfGE 74, 102 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Die Verfassungsbeschwerde besitzt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Eintritt in den Ruhestand

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Für vermögensrechtliche Ansprüche von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die sich aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ergeben, wird Art. 14 durch Art. 33 Abs. 5 GG verdrängt (vgl. BVerfGE 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Für vermögensrechtliche Ansprüche von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die sich aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ergeben, wird Art. 14 durch Art. 33 Abs. 5 GG verdrängt (vgl. BVerfGE 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Es ist anerkannt, dass auch das Disziplinarrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinn des Art. 33 Abs. 5 GG gehört (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 15, 105 ; 37, 167 ).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten …

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Dies begründet zugleich die dienstliche Relevanz eines solchen Fehlverhaltens, die auch bei Nichtpädagogen die Verhängung der Höchstmaßnahme gebieten kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - 1 D 72/97 -, nur in JURIS).
  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    Es ist anerkannt, dass auch das Disziplinarrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinn des Art. 33 Abs. 5 GG gehört (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 15, 105 ; 37, 167 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2000 - D 17 S 13/00

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00
    a) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2000 - D 17 S 13/00 -,.
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
  • BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 5/60

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG - Verfolgung von …

  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst; …

    Die unveränderte Ausübung der Disziplinarbefugnis findet ihre Rechtfertigung in der Wahrung der Integrität des Beamtentums und des Ansehens des öffentlichen Dienstes sowie in dem Gebot der Gleichbehandlung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. November 2001 - 2 BvR 2138/00 - NVwZ 2002, 467;… BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185, Rn. 32 …und vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 68;… Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2012 - 3d A 317/11

    Beamte haben in der Bundesrepublik Deutschland kein Streikrecht

    Rn. 305 vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. November 2001 - 2 BvR 2138/00 -, NVwZ 2002, 467, und.
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …

    Sie findet ihre Rechtfertigung in der Wahrung der Integrität des Beamtentums und des Ansehens des öffentlichen Dienstes sowie in dem Gebot der Gleichbehandlung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. November 2001 - 2 BvR 2138/00 - NVwZ 2002, 467; BVerwG…, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2 Rn. 6).
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