Rechtsprechung
| BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2164/07 |
Zitiervorschläge
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Besprechungen u.ä.
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Absetzbarkeit von Diät wegen Krankheit
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 27.11.2003 - 2 K 462/00
- BFH, 21.06.2007 - III R 48/04
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2164/07
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 04.11.2021 - VI R 48/18
Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung und des Abzugsverbots für …
Nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm gilt dies ausnahmslos und auch für Sonderdiäten, die --wie z.B. bei der Zöliakie (Glutenunverträglichkeit)-- eine medikamentöse Behandlung ersetzen (BFH-Urteile vom 06.04.1990 - III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958; vom 27.09.1991 - III R 15/91, BFHE 165, 531, BStBl II 1992, 110, und vom 21.06.2007 - III R 48/04, BFHE 218, 270, BStBl II 2007, 880, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvR 2164/07; Senatsurteil vom 14.04.2015 - VI R 89/13, BFHE 249, 483, BStBl II 2015, 703). - FG Niedersachsen, 10.05.2011 - 12 K 127/10
Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel zur Linderung von Multiple Sklerose …
Kosten, die durch eine Diätverpflegung entstehen, können nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG ebenfalls nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 48/04, BStBl. II 2007, 880; hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss des BVerfG vom 6. Juli 2010 2 BvR 2164/07).
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