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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21562
BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14 (https://dejure.org/2015,21562)
BVerfG, Entscheidung vom 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14 (https://dejure.org/2015,21562)
BVerfG, Entscheidung vom 05. August 2015 - 2 BvR 2190/14 (https://dejure.org/2015,21562)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von vier Spielhallen, deren Betrieb - unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung der Untersagungsanordnungen - wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots nach ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 15 Abs 2 S 1 GewO, § 33i GewO
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von vier Spielhallen, deren Betrieb - unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung der Untersagungsanordnungen - wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots nach ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von Spielhallen

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von vier Spielhallen, deren Betrieb unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung der Untersagungsanordnungen wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots nach § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von Spielhallen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 1827
 
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Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 132, 195 ; 134, 135 ; stRspr).

    Rn. 16 Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei …

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
    Rn. 16 Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, allerdings nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 122, 374 ; 131, 47 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
    Insoweit hätte es zumindest nachprüfbarer und konkreter Darlegungen bedurft (vgl. BVerfGE 106, 351 ; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1646/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 16), dass die mit § 42 Abs. 1 und Abs. 2 LGlüG verbundenen Rechtsfolgen für sie nicht vermeidbar waren.

    Auch wenn die Antragstellerin mit Blick auf die eidesstattliche Versicherung umfassendere Darlegungen nicht für erforderlich hält, wären diese Angaben notwendig gewesen, um dem Bundesverfassungsgericht eine Nachprüfung eventueller Nachteile für die Antragstellerin im Sinne einer Plausibilitätskontrolle zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 106, 351 ; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1646/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 16).

  • BVerfG, 10.01.2006 - 1 BvR 939/05

    Verfassungskonformität des Lotteriestaatsvertrages

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
    Insoweit hätte es zumindest nachprüfbarer und konkreter Darlegungen bedurft (vgl. BVerfGE 106, 351 ; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1646/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 16), dass die mit § 42 Abs. 1 und Abs. 2 LGlüG verbundenen Rechtsfolgen für sie nicht vermeidbar waren.

    Auch wenn die Antragstellerin mit Blick auf die eidesstattliche Versicherung umfassendere Darlegungen nicht für erforderlich hält, wären diese Angaben notwendig gewesen, um dem Bundesverfassungsgericht eine Nachprüfung eventueller Nachteile für die Antragstellerin im Sinne einer Plausibilitätskontrolle zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 106, 351 ; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1646/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 16).

  • BVerfG, 09.09.1999 - 2 BvR 1646/98

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
    Insoweit hätte es zumindest nachprüfbarer und konkreter Darlegungen bedurft (vgl. BVerfGE 106, 351 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1646/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 16), dass die mit § 42 Abs. 1 und Abs. 2 LGlüG verbundenen Rechtsfolgen für sie nicht vermeidbar waren.

    Auch wenn die Antragstellerin mit Blick auf die eidesstattliche Versicherung umfassendere Darlegungen nicht für erforderlich hält, wären diese Angaben notwendig gewesen, um dem Bundesverfassungsgericht eine Nachprüfung eventueller Nachteile für die Antragstellerin im Sinne einer Plausibilitätskontrolle zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 106, 351 ; BVerfGK 7, 188 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1999 - 2 BvR 1646/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 16).

  • BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei …

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
    Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, allerdings nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 122, 374 ; 131, 47 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ; stRspr).

    Schon wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgenkonstellation einander in etwa gleichgewichtig gegenüberstehen, verbietet es die gegenüber der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers notwendige Zurückhaltung des Gerichts daher, das angegriffene Gesetz auszusetzen, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfGE 104, 51 ; 106, 369 ; 108, 45 ; BVerfGK 6, 178 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
    Rn. 28 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein präventives Berufsverbot oder eine in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommende vorläufige Berufsausübungsregelung nur unter strengen Voraussetzungen und nur zur Abwehr konkreter Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ; 16, 320 ; 18, 180 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 9;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, S. 2268 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, S. 104 ), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
    Rn. 28 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein präventives Berufsverbot oder eine in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommende vorläufige Berufsausübungsregelung nur unter strengen Voraussetzungen und nur zur Abwehr konkreter Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ; 16, 320 ; 18, 180 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 9;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, S. 2268 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, S. 104 ), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs …

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
    Rn. 28 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein präventives Berufsverbot oder eine in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommende vorläufige Berufsausübungsregelung nur unter strengen Voraussetzungen und nur zur Abwehr konkreter Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ; 16, 320 ; 18, 180 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, S. 2268 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, S. 104 ), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Approbation als Apothekerin

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
    Rn. 28 Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein präventives Berufsverbot oder eine in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommende vorläufige Berufsausübungsregelung nur unter strengen Voraussetzungen und nur zur Abwehr konkreter Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 44, 105 ; BVerfGK 2, 89 ; 16, 320 ; 18, 180 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, S. 93 ;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2007 - 1 BvR 2403/06 -, juris, Rn. 9;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, S. 2268 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, S. 104 ), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …

  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die …

  • BVerfG, 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung einer vertragsarztrechtlichen Genehmigung zur …

  • BVerfG, 02.04.2007 - 1 BvR 2403/06

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung des Ruhens von …

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …

  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …

  • BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer …

  • BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf eine …

  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde" …

  • BVerfG, 02.09.2005 - 2 BvQ 25/05

    Keine einstweilige Anordnung gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

  • BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73

    Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …

  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1416/94

    Ablehnung der einstweiligen Anordnung gegen Vorschriften des …

  • BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von …

  • BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 54/02

    Verfassungsmäßigkeit des Beitragssicherungsgesetzes; Absenkung des Aufwandes für …

  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Politische Bildungsarbeit

  • BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61

    Einstweilige Anordnung gegen § 36 AMG 1961

  • BVerfG, 21.04.1994 - 1 BvR 2132/93

    Interessenabwägung - Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Altschuldenhilfen - …

  • BVerfG, 13.10.1976 - 1 BvR 92/76

    Parkstudium

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Wirkt eine auf die Berufsausübung zielende Regelung auf die Berufswahl zurück, weil sie in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommt, so ist ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung an den Anforderungen an Regelungen betreffend die Berufswahl zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ; Kammerbeschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 - NVwZ 2012, 104 ).

    Die Bekämpfung und Prävention von Glücksspielsucht ist als überragend wichtiges Gemeinwohlziel anerkannt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 ; Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 1338; Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Wirkt eine auf die Berufsausübung zielende Regelung auf die Berufswahl zurück, weil sie in ihren Wirkungen einer Regelung der Berufswahl nahe kommt, so ist ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung an den Anforderungen an Regelungen betreffend die Berufswahl zu messen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ; Kammerbeschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 - NVwZ 2012, 104 ).

    Die Bekämpfung und Prävention von Glücksspielsucht ist als überragend wichtiges Gemeinwohlziel anerkannt, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 ; Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 - NVwZ 2008, 338; Beschluss vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 - WM 2015, 1827 ).

  • VGH Bayern, 07.09.2026 - 11 CS 26.1442

    Widerruf von Mietwagengenehmigungen wegen Unzuverlässigkeit, unzureichende …

    Zudem wird mit dieser Maßnahme, anders als etwa bei einem Widerruf der ärztlichen Approbation, zwar die selbstständige Berufsausübung als Mietwagenunternehmer unterbunden, Gesellschafter oder der Geschäftsführer aber nicht grundsätzlich daran gehindert, sich anderweitig gewerblich oder im Angestelltenverhältnis weiter zu betätigen (vgl. BVerfG, B.v. 5.8.2015 - 2 BvR 2190/14 - juris Rn. 28).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 2190/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39897
BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 2190/14 (https://dejure.org/2017,39897)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2017 - 2 BvR 2190/14 (https://dejure.org/2017,39897)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 2190/14 (https://dejure.org/2017,39897)
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Volltextveröffentlichung

  • vdai.de PDF

    Das Verbot von Spielhallen im baulichen Verbund (§ 25 Abs. 2 GlüStV, § 42 Abs. 2 LGlüG) und das Mindestabstandsgebot zwischen Spielhallen (§ 42 Abs. 1 LGlüG) sind verfassungsgemäß und verletzen die Grundrechte der Spielhallenbetreiber nicht.

Sonstiges

  • Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde wegen einer Verletzung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch die aufgrund § 25 Abs. 1 und Abs. 2 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (Glücksspielstaatsvertrag) eingeführten Beschränkungen der Errichtung ...

Verfahrensgang

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