Rechtsprechung
| BVerfG, 16.01.2008 - 2 BvR 2391/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG; § 81g StPO
Recht auf informationelle Selbstbestimmung (molekulargenetische Untersuchung); Straftat von erheblicher Bedeutung (Besitz und Mitsichführen einer Waffe samt Munition) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Barmbek, 01.06.2007 - 843 Ds 515/06
- LG Hamburg, 05.10.2007 - 621 Qs 48/07
- BVerfG, 16.01.2008 - 2 BvR 2391/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus BVerfG, 16.01.2008 - 2 BvR 2391/07
Rn. 4 a) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits festgestellt, dass die in § 81g StPO geregelte molekulargenetische Untersuchung von Körperzellen und die Speicherung des dadurch gewonnenen DNA-Identifizierungsmusters zum Zweck der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (BVerfGE 103, 21 ff.).Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfGE 103, 21 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00, 2 BvR 1876/00, 2 BvR 2132/00, 2 BvR 2307/00 -, NJW 2001, S. 2320; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006, - 2 BvR 561/03 -, juris).
- BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00
Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"
Auszug aus BVerfG, 16.01.2008 - 2 BvR 2391/07
Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00, 2 BvR 1876/00, 2 BvR 2132/00, 2 BvR 2307/00 -, NJW 2001, S. 2320; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006, - 2 BvR 561/03 -, juris). - BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 561/03
Zulässigkeit einer Anordnung über die Entnahme von Körperzellen zum Zweck der …
Auszug aus BVerfG, 16.01.2008 - 2 BvR 2391/07
Dabei sei eine auf den Einzelfall bezogene Entscheidung, die auf schlüssigen, verwertbaren und in der Entscheidung nachvollziehbar dokumentierten Tatsachen beruhe und die richterliche Annahme der Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten von erheblicher Bedeutung belege, erforderlich (vgl. BVerfGE 103, 21 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00, 2 BvR 1876/00, 2 BvR 2132/00, 2 BvR 2307/00 -, NJW 2001, S. 2320; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2006, - 2 BvR 561/03 -, juris).
- BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung; …
Erforderlich ist, dass die seitens des Gerichts erwogenen Tatsachen in der Begründung der Entscheidung nachvollziehbar dargelegt sind (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Januar 2008 - 2 BvR 2391/07 -, juris, Rn. 4). - LG Kiel, 22.02.2023 - 5 KLs 593 Js 27531/21 Zu berücksichtigen sind insbesondere Anlasstat, Vorstrafen, Rückfallgeschwindigkeit, Prägung in Richtung bestimmter Delikte, Motivationslage bei früheren Straftaten, das Verhalten des Betroffenen in einer Bewährungszeit oder nach einem Straferlass und frühere und derzeitige Lebensumstände (vgl. BVerfG NJW 2016, 2799; BVerfGE 103, 21; BVerfG 2 BvR 2391/07; LG Hamburg StraFo 2006, 376).
- OLG Brandenburg, 31.07.2023 - 1 Ws 87/23
Voraussetzungen für Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung; Ausreichender …
Bei der Frage, ob Grund zu einer solchen Annahme besteht, handelt es sich um eine Prognosefrage, deren Beantwortung unter Prüfung und Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat, wobei insbesondere auf die Anlasstat, Vorstrafen, Rückfallgeschwindigkeit, Prägung in Richtung bestimmter Delikte, Motivationslage bei früheren Straftaten, das Verhalten des Betroffenen in einer Bewährungszeit oder nach einem Straferlass sowie frühere und derzeitige Lebensumstände abzustellen ist (vgl. BVerfGE 103, 21; BVerfG 2 BvR 2391/07). - LG Heidelberg, 17.06.2016 - 2 Qs 21/16
Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung bei Verdacht einer Straftat
Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu prüfen, wobei insbesondere auf die Anlasstat, Vorstrafen, Rückfallgeschwindigkeit, Prägung in Richtung bestimmter Delikte, Motivationslage bei früheren Straftaten, das Verhalten des Betroffenen in einer Bewährungszeit oder nach einem Straferlass sowie frühere und derzeitige Lebensumstände abzustellen ist (vgl. BVerfGE 103, 21; BVerfG 2 BvR 2391/07).
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