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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93, 2 BvR 577/94, 2 BvR 527/94, 2 BvR 528/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2586
BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93, 2 BvR 577/94, 2 BvR 527/94, 2 BvR 528/94 (https://dejure.org/1994,2586)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93, 2 BvR 577/94, 2 BvR 527/94, 2 BvR 528/94 (https://dejure.org/1994,2586)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93, 2 BvR 577/94, 2 BvR 527/94, 2 BvR 528/94 (https://dejure.org/1994,2586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 28
    Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa- und Kommunalwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festlegung des Wahltags - Anfechtbarer Hoheitsakt - Demokratieprinzip - Gebot der Periodizität der Wahl

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3090 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 893
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93
    a) Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbaren Hoheitsakte dar (BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 >155<; 16, 128 >130< alle zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen; 28, 214 >219< zu einer nach der Wahl erhobenen Verfassungsbeschwerde, mit der die Gültigkeit der Wahl, hilfsweise der Beschluß über die Sitzverteilung angefochten worden war); dies gilt auch für den Bereich der Kommunalwahlen (BVerfGE 11, 329 f.).

    Dies beruht darauf, daß die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten muß, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (BVerfGE 22, 277 >281<; 28, 214 >219<), und daß die Wahl sich nur dann gleichzeitig und termingerecht durchführen läßt, wenn die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (BVerfGE 14, 154 >155<; 16, 128 >129 f.<).

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93
    a) Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbaren Hoheitsakte dar (BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 >155<; 16, 128 >130< alle zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen; 28, 214 >219< zu einer nach der Wahl erhobenen Verfassungsbeschwerde, mit der die Gültigkeit der Wahl, hilfsweise der Beschluß über die Sitzverteilung angefochten worden war); dies gilt auch für den Bereich der Kommunalwahlen (BVerfGE 11, 329 f.).

    Dies beruht darauf, daß die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten muß, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (BVerfGE 22, 277 >281<; 28, 214 >219<), und daß die Wahl sich nur dann gleichzeitig und termingerecht durchführen läßt, wenn die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (BVerfGE 14, 154 >155<; 16, 128 >129 f.<).

  • BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68

    Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl

    Auszug aus BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93
    a) Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbaren Hoheitsakte dar (BVerfGE 11, 329 ; 14, 154 >155<; 16, 128 >130< alle zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen; 28, 214 >219< zu einer nach der Wahl erhobenen Verfassungsbeschwerde, mit der die Gültigkeit der Wahl, hilfsweise der Beschluß über die Sitzverteilung angefochten worden war); dies gilt auch für den Bereich der Kommunalwahlen (BVerfGE 11, 329 f.).

    Dies beruht darauf, daß die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten muß, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (BVerfGE 22, 277 >281<; 28, 214 >219<), und daß die Wahl sich nur dann gleichzeitig und termingerecht durchführen läßt, wenn die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (BVerfGE 14, 154 >155<; 16, 128 >129 f.<).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25

    Kommunalrecht; Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl; Wahlprüfungsverfahren; …

    Rn. 14 a) Die angefochtene Entscheidung geht zunächst vom zutreffenden wahlrechtlichen Grundsatz aus, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 = juris Rn. 2;… Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 8 ff.; Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris Rn. 4 ff.;.

    Vielmehr entspricht es gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass gerade auch im Bereich von Kommunalwahlen, in dem das Wahlprüfungsverfahren nicht - wie bei Bundestags- und regelmäßig auch bei Landtagswahlen - auf Ebene der Verfassung, sondern einfachrechtlich normiert ist, Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 = juris Rn. 2; Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 13. August 1999 - 2 BvR 1461/99 -, juris Rn. 3; siehe auch LVerfG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 8. Juni 2020 - LVG 12/20 [K 3] -, juris Rn. 10-12; OVG RP…, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 B 10415/14.OVG -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris Rn. 6; OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 -, juris Rn. 22; BayVGH…, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 -, juris Rn. 2; siehe auch StGH Bremen, Beschluss vom 27. April 2023 - St 4/23 -, juris Rn. 18 ff. zu Bürgerschaftswahlen, für welche die Wahlprüfung ebenfalls allein einfachgesetzlich geregelt ist).

    Dies beruht darauf, dass die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten muss, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen, und dass die Wahl sich nur dann gleichzeitig und termingerecht durchführen lässt, wenn die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im Übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH B 27/25

    Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul unterliegt vor den …

    Rn. 31 Zwar können weder die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens bei Bundestagswahlen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 [329 f.];… Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 8 ff.; Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 u.a. -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris Rn. 4 ff.) noch diejenige des Verfassungsgerichtshofs zum Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens bei Landtagswahlen (vgl. VerfGH RP…, Beschluss vom 11. Februar 2014 - VGH B 6/14 u.a. -, juris Rn. 2 ; Beschluss vom 30. Oktober 2015 - VGH B 14/15 -, AS 44, 156 [160]) ohne Weiteres auf das Wahlprüfungsverfahren bei Kommunalwahlen übertragen werden.

    Unzumutbare und irreparable Rechtsbeeinträchtigungen gehen damit für den Beschwerdeführer - wie bereits aufgezeigt - nicht einher (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 u.a. -, juris Rn. 17).

  • VG Neustadt, 18.08.2025 - 3 L 889/25

    Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Ludwigshafen: Eilantrag des AfD-Kandidaten …

    Dies beruht darauf, dass die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten muss, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (BVerfG…, Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86 -, BVerfGE 74, 96-101, auch juris, Rn. 20; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, juris, Rn. 17).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und …

    Dabei tritt das Interesse desjenigen, der sich durch einen bestimmten Wahltermin in seinen Rechten betroffen sieht, mit dem grundsätzlich vorrangig bewerteten Interesse der Allgemeinheit an einer fristgerechten Durchführung der Wahl in Widerspruch (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 u. a., NVwZ 1994, 893 = juris, Rn. 18, …und vom 13. August 1999 - 2 BvR 1461/99, juris, Rn. 3; VerfGH NRW…, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 34).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09

    Kommunalwahlen 2009 dürfen am 30. August 2009 stattfinden

    Da die Rechtsverfolgung subjektiver Rechte Einzelner ausschließlich wahlrechtlichen Rechtsbehelfen vorbehalten ist (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14.4.1994 ? 2 BvR 2686/93 u. a. -, NVwZ 1994, 893, 894; BVerfGE 28, 214, 219), trägt die Eröffnung dieses besonderen verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes unter ausschließlicher Beteiligung von Verfassungsorganen hinreichend dem Erfordernis Rechnung, dass die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im Übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleiben muss (offen gelassen bei BVerfGE 83, 156 f., BVerfGE 74, 96, 100 f.; siehe auch BVerfGE 114, 121, 146; BVerfGE 62, 1, 31 f.;… a. A. Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 49 Rn. 4 u 5 m. w. N.).
  • VG Göttingen, 31.08.2026 - 1 B 229/26

    Nachgelagerter Rechtschutz; Wahlprüfungsverfahren; Verfassungstreue; …

    Dementsprechend entspricht es gefestigter verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass der Grundsatz der Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens auch im Bereich der Kommunalwahl Anwendung findet (vgl. ausdrücklich zu Kommunalwahlen bereits BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 - juris Rn. 2 sowie Beschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 - juris Rn. 15 ff.; Beschluss vom 13. August 1999 - 2 BvR 1461/99 - juris Rn. 3 f.; ferner VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. September 2025 - VGH A 28/25 - juris Rn. 32; StHG Bremen, Beschluss vom 27. April 2023 - St 4/23 - juris Rn. 18 ff.; BayVGH, Beschluss vom 18. Januar 2002 - 4 ZE 02.135 - juris Rn. 2; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG - juris Rn. 15 unter Abstellen auf das Homogenitätsprinzips in Art. 28 Abs. 1 GG; siehe zur Einfügung des § 45d Abs. 7 NKWG, Begründung zum Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 21. Januar 2026, wo ausdrücklich nur die Kontrolle im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren in den Blick genommen wurde, LT-Drs.
  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Vorfeld einer …

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH A 28/25

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines von der AfD nominierten Kandidaten gegen …

    Rn. 31 Zwar können weder die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens bei Bundestagswahlen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 [329 f.];… Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 8 ff.; Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 u.a. -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris Rn. 4 ff.) noch diejenige des Verfassungsgerichtshofs zum Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens bei Landtagswahlen (vgl. VerfGH RP…, Beschluss vom 11. Februar 2014 - VGH B 6/14 u.a. -, juris Rn. 2 ; Beschluss vom 30. Oktober 2015 - VGH B 14/15 -, AS 44, 156 [160]) ohne Weiteres auf das Wahlprüfungsverfahren bei Kommunalwahlen übertragen werden.

    Unzumutbare und irreparable Rechtsbeeinträchtigungen gehen damit für den Beschwerdeführer - wie bereits aufgezeigt - nicht einher (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 u.a. -, juris Rn. 17).

  • VG Cottbus, 23.09.2009 - 4 L 281/09

    Verwaltungsgericht Cottbus lehnt Verschiebung der Bürgermeisterwahl für Königs …

    Dieser Grundsatz findet auch im Bereich der Kommunalwahl Anwendung (BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 f.; BVerfG, Beschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 - NVwZ 1994, 893 f.); auch in dem in einem verfassungsgerichtlichen Organstreitverfahren ergangenen, die Bestimmung des Termins der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen auf den 30. August 2009 betreffenden Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen wird anerkannt, dass die Rechtsverfolgung subjektiver Rechte Einzelner ausschließlich wahlrechtlichen Rechtsbehelfen vorbehalten ist (NWVerfGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09 - NVwZ 2009.1101).

    Dies beruht darauf, dass die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten muss, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen, und dass die Wahl sich nur dann gleichzeitig und termingerecht durchführen lässt, wenn die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im Übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (BVerfG, Beschuss vom 14. April 1994, a. a. O., m. w. N.; ebenso zu § 48 BbgLWahlG: VfGBbg, Beschluss vom 2. September 1999 - VfGBbg 29/99 - LVerfGE 10, 235, 236).

    Auch hier tritt daher das Interesse desjenigen, der sich durch einen bestimmten Wahltermin in seinen Rechten betroffen sieht, mit dem vom Bundesverfassungsgericht als vorrangig bewerteten Interesse der Allgemeinheit an einer fristgerechten Durchführung der Wahl in Widerspruch (BVerfG, Beschluss vom 14. April 1994, a. a. O., S. 894).

  • BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvR 1898/09

    Weitere Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an der Bundestagswahl nicht …

    Daher ist es von Verfassungs wegen gerechtfertigt, dass gemäß § 49 BWahlG bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs eingeschränkt ist und im Übrigen die Kontrolle von Wahlfehlern einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 14, 154 ; 16, 128 ; 29, 18 ; 74, 96 ; 83, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, NVwZ 1994, S. 893 ).
  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss einer Landesliste von …

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07

    Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen Legislaturperioden des …

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20

    Keine Verlegung einer Oberbürgermeisterwahl wegen der Coronavirus-Krise

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2020 - 1 S 3510/20

    Gegen eine Allgemeinverfügung, mit der bestimmte Regelungen für den Ablauf einer …

  • VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14

    Chancengleichheit; Wahlaufruf; Wahlbeteiligung; Wahlleiter; Wahlprüfung

  • VerfG Brandenburg, 02.09.1999 - VfGBbg 29/99

    Wahlrecht; Beschwerdebefugnis

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2020 - VerfGH 126/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags für das Amt …

  • VG Lüneburg, 15.08.2016 - 5 B 120/16

    Einstweilige Anordnung; Exklusivität der Wahlprüfung; Kommunalwahl; Wahlliste; …

  • VG Bremen, 27.04.2023 - 14 V 778/23

    Ablehnung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor der Wahl - Exklusivität …

  • BVerfG, 13.08.1999 - 2 BvR 1461/99
  • VG Bremen, 16.03.2011 - 1 V 152/11

    Nichtzulassung einer namensgleichen Partei - Eilrechtsschutz; Vorfeld der Wahl; …

  • VG Bremen, 21.05.2019 - 1 V 829/19

    Zulassung zur Beiratswahl - Wahl; Wahlprüfung; Wahlvorschlag; Zulassung

  • VG Hamburg, 19.02.2025 - 5 E 693/25

    Erfolgloser (unzulässiger) Eilantrag gegen die Wahl der Landesliste einer Partei …

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