Rechtsprechung
| BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Stichtagsregelung
- openjur.de
- opinioiuris.de
Stichtagsregelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung der Abgeordnetenentschädigung in Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Diätenerhöhung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 32, 157
- NJW 1972, 285
- NJW 1972, 287
- DVBl 1972, 75
- DB 1972, 773
- DÖV 1972, 203
Wird zitiert von ... (63) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
Abgeordneten-Entschädigung
Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Der Grundsatz, daß der Abgeordnete ein mit seinem verfassungsrechtlichen Status verbundenes Recht nur im Organstreit und nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann (vgl. hierzu BVerfGE 6, 445 [448]; 4, 144 [148 ff.]), steht dem nicht entgegen.Denn der Beschwerdeführer ist nicht mehr Landtagsabgeordneter und nimmt auch für sich kein Recht in Anspruch, das nach der insoweit maßgebenden (BVerfGE 4, 144 [151]) Verfassung des Landes Hessen zu dem verfassungsrechtlich abgesicherten Status eines Abgeordneten gehört (Art. 89 Abs. 1 Satz 1 HessVerf.).
Diese Bestimmungen sollen nach ihrer anfänglichen Zielsetzung die Entschließungsfreiheit der Abgeordneten sichern, d. h. die Abgeordneten in Stand setzen, die sich aus ihrem repräsentativen Status ergebenden Rechte und Pflichten in Freiheit auszuüben (BVerfGE 4, 144 [149 ff.]; 20, 56 [103 f.]).
Im Zuge der Entwicklung von der liberalen parlamentarisch-repräsentativen Demokratie zu der mehr radikal-egalitären parteienstaatlichen Demokratie, wie sie durch Art. 21 GG auch verfassungsrechtlich geprägt ist (BVerfGE 1, 208 [223 ff.]; 4, 144 [149]; 11, 266 [273]), hat sich aber der Status des Abgeordneten und hiermit auch der Charakter der den Abgeordneten gewährten Zuwendungen in Bund und Ländern grundsätzlich gewandelt: Je mehr nämlich die Abgeordneten von ihrem früheren repräsentativen Status eingebüßt haben, um so weniger kann die Aufwandsentschädigung ihren ursprünglichen Sinn erfüllen, die Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten sicherzustellen.
Es ist daher kein Zufall, daß sich die Aufwandsentschädigung mehr und mehr einem Entgelt für die im Parlament geleisteten Dienste angenähert hat und mehr und mehr den Charakter einer Besoldung oder eines Gehalts annimmt (BVerfGE 4, 144 [151]).
Dieses Privileg läßt sich angesichts der Entwicklung, die sich im Bereich der Stellung sowie der finanziellen Ausstattung des Abgeordneten vollzogen hat, nicht einfach mit der Erwägung rechtfertigen, daß die herkömmlichen Entschädigungen im Sinne des Art. 48 Abs. 3 Satz 1 GG oder Diäten unverzichtbar, unübertragbar und unpfändbar waren und allen Abgeordneten - unbeschadet ihres individuellen finanziellen Aufwandes und ihres Vermögens und Einkommens - grundsätzlich in gleicher Höhe zustanden (BVerfGE 4, 144 [150]).
- BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63
Mikrozensus
Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Nur über die Einhaltung dieser äußersten Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht bei der Prüfung der Frage zu wachen, ob der Gleichheitssatz verletzt ist (vgl. u. a. BVerfGE 17, 319 [330]; 23, 12 [24 f., 28]; 24, 220 [228]; 25, 269 [292 f.]; 27, 1 [9 f.] und 364 [371 f.]). - BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Nur über die Einhaltung dieser äußersten Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht bei der Prüfung der Frage zu wachen, ob der Gleichheitssatz verletzt ist (vgl. u. a. BVerfGE 17, 319 [330]; 23, 12 [24 f., 28]; 24, 220 [228]; 25, 269 [292 f.]; 27, 1 [9 f.] und 364 [371 f.]).
- BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66
Ingenieur
Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Denn die Norm ist nicht Teil einer Gesamtregelung, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verlöre, nähme man diesen Bestandteil heraus (BVerfGE 26, 246 [258] mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58
Marktordnung
Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Diese "Systemdurchbrechung" ist indessen noch sachlich vertretbar (vgl. BVerfGE 24, 75 [100]; 18, 315 [334]). - BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
Unfallversicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Nur über die Einhaltung dieser äußersten Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht bei der Prüfung der Frage zu wachen, ob der Gleichheitssatz verletzt ist (vgl. u. a. BVerfGE 17, 319 [330]; 23, 12 [24 f., 28]; 24, 220 [228]; 25, 269 [292 f.]; 27, 1 [9 f.] und 364 [371 f.]). - BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62
Bayerische Bereitschaftspolizei
Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Nur über die Einhaltung dieser äußersten Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht bei der Prüfung der Frage zu wachen, ob der Gleichheitssatz verletzt ist (vgl. u. a. BVerfGE 17, 319 [330]; 23, 12 [24 f., 28]; 24, 220 [228]; 25, 269 [292 f.]; 27, 1 [9 f.] und 364 [371 f.]). - BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68
Versagung der Kostenerstattung für das verwaltungsgerichtliche …
Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Angesichts der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik bestand keine Verpflichtung, eine derartige Regelung nach Hessen zu übernehmen, sofern nur das entsprechende, dort geltende Landesrecht als solches dem Gleichheitssatz nicht widerspricht (BVerfGE 27, 175 [179] mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62
Angestelltenversicherung
Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Nur über die Einhaltung dieser äußersten Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht bei der Prüfung der Frage zu wachen, ob der Gleichheitssatz verletzt ist (vgl. u. a. BVerfGE 17, 319 [330]; 23, 12 [24 f., 28]; 24, 220 [228]; 25, 269 [292 f.]; 27, 1 [9 f.] und 364 [371 f.]). - BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65
Verletzung des Rückwirkungsverbots im Bundesrückerstattungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69
Diese "Systemdurchbrechung" ist indessen noch sachlich vertretbar (vgl. BVerfGE 24, 75 [100]; 18, 315 [334]). - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60
Wählervereinigung
- BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57
Mandatsverlust
- BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
Waisenrente und Wartezeit
- BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts
- BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
Vordienstzeiten
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
Sowenig der ausgeschiedene Abgeordnete eine die Altersversorgung der Abgeordneten betreffende Regelung, die ihn nach seiner Behauptung ungleich gegenüber anderen Abgeordneten trifft, im Organstreit geltend machen kann (BVerfGE 32, 157 [162]), sowenig kann der Beschwerdeführer, der noch nicht dem Landtag angehört, für dessen Wahlperiode die angegriffene Regelung gilt, auf den Weg des Organstreits gewiesen werden.Mag man sie auch als einen 'zusätzlichen, auf die nachparlamentarische Zeit projektierten Unabhängigkeitsschutz' (Th. Eschenburg, Der Sold des Politikers, S. 76 f.) etikettieren und mit diesem Etikett ins Leben gerufen haben (...), in Wirklichkeit ist der Ruhegeldanspruch des Abgeordneten heute ein Annex seiner Besoldung" (BVerfGE 32, 157 [164 f.]).
Ob und in welchem Ausmaß der Gleichheitssatz bei der Ordnung bestimmter Materien dem Gesetzgeber Differenzierungen erlaubt, richtet sich nach der Natur des jeweiligen Sachbereichs (BVerfGE 6, 84 [91]; 32, 157 [167]; ständige Rechtsprechung).
Es fehlt jedenfalls an jedem sachlich zureichenden Grund, diesen Fall anders als entsprechend den gegenwärtig im Beamtenrecht geregelten Grundsätzen zu behan deln und den Abgeordneten zu privilegieren (vgl. BVerfGE 32, 157 [166]).
Im übrigen gibt es nicht einmal im Beamtenrecht allgemeine Grundsätze für Anrechnungs-, Ruhens- und Kürzungsnormen bei Zusammentreffen mehrerer Bezüge (vgl. BVerfGE 32, 157 [166]), geschweige denn im Grundgesetz.
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1971 festgestellt, dass auf der Ebene des Bundes die Tätigkeit des Abgeordneten zu einem Beruf geworden ist, der den vollen Einsatz der Arbeitskraft fordert (vgl. BVerfGE 32, 157 sowie schon BVerfGE 4, 144 ).Nur der Umstand, dass die Abgeordneten bei pflichtgemäßer Wahrnehmung ihres Mandats auch zeitlich in einem Umfang in Anspruch genommen sind, der es in der Regel unmöglich macht, daneben den Lebensunterhalt anderweitig zu bestreiten, rechtfertigt den Anspruch, dass ihnen ein voller Lebensunterhalt aus Steuermitteln, die die Bürger aufbringen, finanziert wird (vgl. BVerfGE 32, 157 ).
Rn. 233 a) Der Gesetzgeber schließt mit der Mittelpunktregelung an die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts an, dass das parlamentarische Mandat zu einem - wenn auch temporären - Beruf geworden ist, der den vollen Einsatz der Arbeitskraft fordert (BVerfGE 32, 157 ; vgl. auch 40, 296 ).
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
So kann etwa ein Beschwerdeführer, der sich mit seiner Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wendet, nicht auf die im Einzelfall gegebene Möglichkeit verwiesen werden, sich mit einer Verfassungsbeschwerde an ein Landesverfassungsgericht zu wenden (vgl. BVerfGE 32, 157 ). - BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Prüfungsmaßstab ist zwar insoweit primär der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit läßt (vgl. BVerfGE 17, 319 [330]; 32, 157 [167 f.], jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Rn. 50 3. Es ist auch verfassungsrechtlich unproblematisch, daß Leistungen, durch die dem Beamten wie allen Bürgern die Sorge für sich und seine Familie teilweise abgenommen wird, -- in gewissen Grenzen -- auf die Höhe des vom Dienstherrn geschuldeten Lebensunterhalts "anrechenbar" gestellt werden können (vgl. BVerfGE 17, 337 [350 f.]; aber auch BVerfGE 32, 157 [166]). - VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
Obgleich sich in der gesetzlichen Formulierung "Entschädigung" noch die Herkunft der Diäten als Ausgleich von durch die Übernahme des Mandats entstehenden "Schäden" spiegelt, besteht Einigkeit, daß den Diäten heute weitgehend eine andere Funktion zukommt (grundlegend BVerfGE 40, 296, 312 f.; 76, 256, 342 sowie diese Entscheidungen vorbereitend BVerfGE 32, 157, 164;… aus dem Schrifttum etwa Magiera, in: Sachs [Hrsg.], GG, 2. Aufl. 1998, Art. 48 Rn. 18;… Maunz, in: M/D, GG, Stand 1994, Art. 48 Rn. 16).Die Altersversorgung der Abgeordneten stellt sich als Bestandteil der Grundentschädigung dar (BVerfGE 40, 296, 311;… v.Mangoldt/Klein/Achterberg/ Schulte, GG, 3. Aufl. 1991, Art. 48 Abs. 3 Rn. 52), als dessen verfassungsrechtliche Grundlagen Art. 21 Abs. 1 Satz 1, 48 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG genannt werden (vgl. BVerfGE 32, 157, 157 f.;… Schmidt-Bleibtreu/Klein, 3. Aufl. 1991, Art. 48 Rn. 15; Grundmann, DÖV 1994, 329, 330).
Die grundsätzliche Zulässigkeit der Altersversorgung steht nicht in Streit (BVerfGE 32, 157, 164 f.; 40, 296, 311;… v. Arnim, Entschädigung und Amtsausstattung, a.a.O., § 16 Rn. 8;… Achterberg, Parlamentsrecht, 1984, S. 270).
Das Bundesverfassungsgericht hatte dort zunächst in Leitsatz 2 der Entscheidung die grundsätzliche Zulässigkeit der Altersentschädigung bejaht und sodann im Begründungsteil der Entscheidung von der verfassungsrechtlichen Möglichkeit einer "begrenzten Altersversorgung" gesprochen (BVerfGE 32, 157, 165).
Dies bedeutet aber nicht, daß dem Entschädigungsgedanken bei der Bemessung der Höchstgrenzen der Altersversorgung keine Bedeutung zukäme, weswegen das Gericht auch lediglich eine begrenzte Altersentschädigung als zulässig ansieht (BVerfGE 32, 157, 165).
- BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Bundeszentralregistergesetz
Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz läge nur vor, wenn die Verschiedenheit dieser Fälle so bedeutsam wäre, daß ihre Gleichbehandlung mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise unverträglich erschiene (BVerfGE 9, 137 [146]; 32, 157 [167]; ständige Rechtsprechung). - BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76
Zinsbesteuerung
Sie endet erst dort, wo für die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte ein einleuchtender Grund fehlt (BVerfGE 32, 157 [167]; 48, 346 [357]). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Ehegattenbezogener Ortszuschlag
Rn. 50 Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit -- mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG -- überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, m. a. W., wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 54, 11 [26]; 55, 72 [90]; 114 [128]; 261 [269 f.]; 57, 107 [115]; 58, 68 [79]; 64, 158 [168 f.]), es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen (vgl. BVerfGE 9, 338 [349]; 13, 225 [228]; 14, 221 [238]; 32, 157 [167]; 49, 382 [396]), so daß die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfGE 18, 121 [124]; 23, 50 [60]; 135 [143]; 52, 277 [281]). - BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82
Redefreiheit und Ordnungsrecht
- BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Abgeordnetenentschädigung
- BVerfG, 06.12.2021 - 2 BvR 2164/21
Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin …
- BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 1261/79
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Bremischen Besoldungsgesetzes
- BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2018 - 3 N 59.17
Berechnung der Versorgung eines Abgeordneten
- BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
- BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands
- VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 63/15
Keine Verletzung des Konnexitätsprinzips (Art 97 Abs 3 LV ) idF vom 07.04.1999 …
- BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 26/99 R
Abgeordnetenentschädigung kein Hinzuverdienst bei Altersrenten
- BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Altersentschädigung von Abgeordneten
- BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2485/96
Verfassungsrechtliche Prüfung der Altersentschädigung von Abgeordneten
- StGH Niedersachsen, 07.03.2008 - StGH 2/05
Kommunalverfassungsbeschwerde: Absenkung der Verbundquote von 16,09 vH auf 15,04 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05
Zur Anrechnung der Vergütung, die ein Bundestagsabgeordneter aus einer neben dem …
- BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97
Ablehnung und Rückforderung beihilfeähnlicher Kostenzuschüsse bei einem …
- StGH Niedersachsen, 27.02.2008 - StGH 2/07
Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit; …
- VerfGH Bayern, 30.07.2018 - 11-VIII-17
Neuregelung der Abgeordnetenversorgung mit der Verfassung des Freistaates Bayern …
- BVerfG, 04.12.1974 - 1 BvL 14/73
Ehelichkeitsanfechtung
- BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung von …
- BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 80/88
Vereinbarkeit von § 111 Satz 1 BetrVG mit dem Gleichheitssatz
- SG Nürnberg, 26.03.2018 - S 11 R 421/16
Vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen neben …
- BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 36.78
Altersversorgung der Mitglieder des Bundestages nach dem Abgeordnetengesetz - …
- SG Nürnberg, 01.06.2018 - S 11 R 421/16
Vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen neben …
- BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
Ruhen von Hinterbliebenenbezügen - Eigenes Verwendungseinkommen - …
- BFH, 14.07.1982 - II R 16/81
Ausführung einer Grundstücksschenkung; Steuerklasse bei einer erst nach dem Tod …
- VerfG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - LVerfG 3/21
Hinweisbeschluss im Organstreitverfahren einer früheren Landtagsabgeordneten bzgl …
- SG Düsseldorf, 27.10.2016 - S 20 R 1493/13
Altersrente mindert Abgeordnenentschädigung
- BVerwG, 24.02.1972 - II C 32.70
Beurlaubung eines Beamten von den dienstlichen Aufgaben unter Dienstbezugswegfall …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 2 A 11150/16
Keine Besserstellung von Abgeordneten gegenüber Pensionären und Rentnern: …
- VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20
Keine höheren Ansprüche für Berliner Abgeordnete, die vor 2001 ausgeschieden sind
- BVerwG, 21.03.1991 - 7 B 170.90
Abgeordneter - Landtag - Beamtenbezüge - Übergangsgeld - Überzahlung …
- BGH, 14.06.1978 - IV ZR 167/77
Verfassungsmäßigkeit des neuen Scheidungsrechts
- BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 169/71
Heimarbeitsausschüsse - Zustimmung der Arbeitsbehörde - Heimarbeit - …
- BGH, 29.10.1987 - IX ZB 45/87
Beschränkung des erhöhten Mindestbetrages der Rente auf Verfolgte, die vor einem …
- BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 35.81
Bemessung des Unterhaltsbeitrages für die geschiedene Ehefrau eines verstorbenen …
- BVerfG - 1 BvR 331/69 (anhängig)
- BVerfG - 2 BvR 344/69 (anhängig)
- BVerfG - 2 BvR 343/69 (anhängig)
- BVerfG - 2 BvR 345/69 (anhängig)
- BVerfG - 2 BvR 342/69 (anhängig)
- BVerfG - 2 BvR 341/69 (anhängig)
- VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 123 A/01
- BVerwG, 10.09.1974 - I C 3.71
Pflicht zur Beitragszahlung eines Pflichtmitglieds der Ärztekammer - …
- BVerwG, 10.09.1974 - I C 46.70
Pflicht zur Beitragszahlung eines Pflichtmitglieds der Ärztekammer - …
- BVerwG, 10.09.1974 - I C 47.70
Allgemeiner Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und das …
- BVerwG, 10.09.1974 - I C 45.70
Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Berücksichtigung der besonderen …
- BVerfG - 1 BvR 365/69 (anhängig)
- BSG, 23.10.1975 - 11 RA 164/74
Waisenrente - Ende - Berufsausbildung - Verfassungsmäßigkeit
- BVerfG - 1 BvR 364/68 (anhängig)
- BVerwG, 24.09.1974 - IV B 12.74
Eisenbahnrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Erstattung der i.R.d. …
- BVerfG, 04.12.1970 - 1 BvR 405/69
- VG Berlin, 24.06.2022 - 5 K 252.18
Altersversorgung der Bundestagsmitglieder: Berechnung der Höhe der …
- VG Regensburg, 09.11.2005 - RO 3 K 04.2437
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