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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1768
BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96 (https://dejure.org/1996,1768)
BVerfG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 2 BvR 386/96 (https://dejure.org/1996,1768)
BVerfG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 2 BvR 386/96 (https://dejure.org/1996,1768)
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  • BRAK-Mitteilungen

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale

  • anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslagenpauschale - Aktenversendung - Verteidiger - Berufsausübung - Handlungsfreiheit

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 11 GKG 2004

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2222
  • NStZ 1997, 42
  • StV 1996, 331
  • AnwBl 1996, 293
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96
    Durch die Aktenübersendung erzielt der Verteidiger einen besonderen Vorteil, der darin liegt, daß ihm der Weg zum Gericht oder zu der Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Akteneinsicht oder der Abholung der Akten erspart wird; die Abschöpfung eines solchen Vorteils durch die Erhebung einer öffentlich-rechtlichen Abgabe rechtfertigt sich - unabhängig von der gesetzlichen oder dogmatischen Einordnung dieser Abgabe - verfassungsrechtlich schon durch die Ausgleichsfunktion einer solchen Abgabe (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 und 1300/93 -, Umdruck S. 35).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96
    Soweit darin eine die Rechtsanwälte als Strafverteidiger treffende Regelung ihrer Berufsausübung zu sehen sein sollte, ist diese durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt und verstößt nach Art und Ausmaß nicht gegen das Übermaßverbot (vgl. dazu BVerfGE 7, 377 [405 f.]).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenübersendungspauschale

    Auszug aus BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96
    Dies hat die Kammer bereits durch Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1023/95 - (NJW 1995, S. 3177 ) für einen vergleichbaren Sachverhalt entschieden.
  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/08

    Rechtsanwalt als Schuldner der Aktenversendungspauschale; Pflicht des …

    Macht er davon Gebrauch, kommt auch nur er als Kostenschuldner i.S. der §§ 28 Abs. 2 GKG, 107 Abs. 5 OWiG in Betracht (vgl. BVerfG NJW 1995, 3177; 1996, 2222).
  • BVerfG, 14.09.2011 - 2 BvR 449/11

    Strafverteidiger; Akteneinsicht (Aktenübersendung); Vollmacht (Zweifel an der …

    In der Literatur wird dagegen angenommen, dass ein (auswärtiger) Verteidiger - sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen - einen Rechtsanspruch auf Überlassung und Übersendung hat (…vgl. Lüderssen/Jahn, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 147 Rn. 141 ;… Wohlers, in: Systematischer Kommentar zur StPO, § 147 Rn. 70 f. ; Rieß, Festgabe für Karl Peters , S. 113 ; vgl. zur Erhebung einer Auslagenpauschale bei Versendung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. März 1996 - 2 BvR 386/96 -, NJW 1996, S. 2222 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2013 - 11 S 1720/13

    Akteneinsichtsrecht und Aktenzusendung; Gebührenpflichtigkeit der Aktenzusendung; …

    Beantragt ein Rechtsanwalt, Akteneinsicht im Wege der Zusendung der Akten an seine Kanzlei zu gewähren, erfolgt die Versendung als zusätzliche Leistung der Behörde oder des Gerichts, die, unabhängig davon, ob die Akteneinsicht als solche kostenfrei ist, Grundlage eines eigenständigen Gebührentatbestands sein kann (zu § 147 StPO vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.03.1996 - 2 BvR 386/96 - juris).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits zur Aktenzusendung auf der Grundlage des Akteneinsichtsrechts des Verteidigers in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft nach § 147 StPO entschieden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 06.03.1996 - 2 BvR 386/96 - juris) und im Einzelnen ausgeführt:.

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