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   BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 488/04   

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https://dejure.org/2005,7485
BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 488/04 (https://dejure.org/2005,7485)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2005 - 2 BvR 488/04 (https://dejure.org/2005,7485)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 488/04 (https://dejure.org/2005,7485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen Beschluss eines Truppendienstgerichts - Test auf Rauschmittelrückstände im Urin - Ausschluss von der Teilnahme am Kraftverkehr nach positivem Drogentest - Aufbewahrung eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1
    Forderungen an das Verfahren bei Durchführung eines Drogenscreenings in der Bundeswehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ilex-recht.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kann die Schufa garantieren, dass ihre Daten richtig sind?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 32
  • NJW 2005, 2384 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 571
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 488/04
    Das Grundrecht verlangt verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen wie Aufklärungs-, Auskunfts- und Löschungspflichten, die der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 488/04
    Das Grundrecht verlangt verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen wie Aufklärungs-, Auskunfts- und Löschungspflichten, die der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 488/04
    Das Grundrecht verlangt verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen wie Aufklärungs-, Auskunfts- und Löschungspflichten, die der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 488/04
    Das Grundrecht verlangt verfahrensrechtliche Schutzvorkehrungen wie Aufklärungs-, Auskunfts- und Löschungspflichten, die der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 78, 77 ; 84, 239 ).
  • LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11

    Amtshaftung: Untersuchung eines Leistungsbeziehers der Grundsicherung für

    Insbesondere die Erhebung von Daten zur Frage, ob eine Person an einer Suchterkrankung leidet, stellt deshalb einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausformung als grundrechtlicher Datenschutz dar (vgl. BVerfG NVwZ 2005, 571, 571).

    Insbesondere Schlussfolgerungen aus einem positiven Ergebnis einer Drogenuntersuchung sind geeignet, eine Stigmatisierung des Untersuchten zu bewirken (vgl. BVerfG NVwZ 2005, 571, S. 572).

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389

    Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter;

    Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfG vom 15.12.1983 BVerfGE 65, 1/41 f.; BVerfG vom 11.6.1991 BVerfGE 84, 192/194; BVerfG vom 15.3.2001 NJW 2001, 2320/2321; aus neuerer Zeit: BVerfG vom 6.6.2006 Az. 2 BvR 1349/05; BVerfG vom 4.4.2006 NJW 2006, 1939; BVerfG vom 14.1.2005 NVwZ 2005, 571; siehe ferner BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 109, 279; BVerfGE vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 33; BVerfG vom 27.7.2005 NJW 2005, 436;der BayVerfGH hat in seiner Entscheidung vom 9.7.1985, VerfGHE 38, 74, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch für den Geltungsbereich der Bayerischen Verfassung bestätigt).
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