Rechtsprechung
| BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87 |
Gegenseitigkeitsverbürgung
§ 7 preußStHG, Art. 3 GG
Volltextveröffentlichungen (3)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von § 7 PrStHG - Gegenseitigkeitsverbürgung als sachliches Differenzierungsmerkmal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Amtshaftung - Ausländer - Heimatstaat - Gegenseitigkeit
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.11.1983 - 4 O 127/76
- OLG Frankfurt, 16.01.1986 - 1 U 293/83
- BGH, 26.02.1987 - III ZR 57/86
- BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2757 (Ls.)
- NVwZ 1991, 661
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137 [140]; 34, 344 [347]; 65, 293 [295]).Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 65, 293 [295]).
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen …
Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
Die Gegenseitigkeitsverbürgung ist eine Erscheinungsform des völkerrechtlichen Gegenseitigkeitsprinzips, das der Wahrnehmung eigener staatlicher Belange gegenüber anderen Staaten dient und auch auf dem Gebiet des innerstaatlichen Rechts Anwendung findet (vgl. BVerfGE 30, 409 [413] m.w.N.).Ebensowenig kann es darauf ankommen, ob der Gesetzgeber mit der Verwendung des Merkmals der Gegenseitigkeitsverbürgung das zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels gewählt hat (vgl. BVerfGE 30, 409 [414]).
- BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
Dies setzt voraus, daß der Vertriebene noch im Zustand der Vertreibung nach Deutschland gelangt ist (vgl. BVerwGE 9, 231 [232]; 38, 224 [227]).Es genügt, wenn er in dem Aufnahmeland in zumutbarer Weise in das allgemeine Leben eingegliedert worden ist (vgl. BVerwGE 9, 231 [232 f.]).
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 68, 237 [250]). - BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63
Blinkfüer
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
Das Bundesverfassungsgericht hat nur zu überprüfen, ob dabei Auslegungsfehler unterlaufen sind, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung seines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Fall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]). - BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Minderjährigenbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Verfassungsbeschwerde nicht im Wege der Prozeßstandschaft erhoben werden (vgl. BVerfGE 25, 256 [263]; 31, 275 [280]; 72, 122 [131]). - BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 68, 237 [250]). - BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66
Bearbeiter-Urheberrechte
Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Verfassungsbeschwerde nicht im Wege der Prozeßstandschaft erhoben werden (vgl. BVerfGE 25, 256 [263]; 31, 275 [280]; 72, 122 [131]). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87
Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt (BVerfGE 22, 267 [274]; st. Rspr.). - BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62
Fiskusprivileg
- BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
- BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerwG, 24.06.1971 - I C 26.69
Begriff der Aufnahme "in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom …
- BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03
Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten …
Nach dieser Vorschrift, die sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG vereinbar war (vgl. BVerfGE 30, 409 ;… Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1982 - 2 BvR 459/82 -, EuGRZ 1982, S. 508 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 595/87 -, NVwZ 1991, S. 661 f.), stand nach ihrer bis zum 30. Juni 1992 anzuwendenden Fassung Angehörigen eines ausländischen Staates ein Amtshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland nur dann zu, wenn durch Gesetzgebung des ausländischen Staates oder durch Staatsvertrag die Gegenseitigkeit verbürgt war. - BFH, 15.03.2007 - III R 93/03
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
Das im Völkerrecht geltende Prinzip der Gegenseitigkeit (vgl. dazu z.B. Beschluss des BVerfG vom 17. Januar 1991 2 BvR 595/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1991, 661) ist ein sachlicher Grund, der die unterschiedliche Behandlung von selbständig und nichtselbständig tätigen Personen rechtfertigt. - BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90
Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland
Dementsprechend sind Gesetze in Kraft geblieben, nach denen Beamte unmittelbar haften, insbesondere gegenüber solchen Ausländern, gegenüber deren Staaten die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist (…BVerfG MDR 1983, S. 107 Nr. 2; NVwZ 1991, 661, 662; BGHZ 13, 241, 242; 76, 375, 382 f;… BGH, Urt. v. 1. Oktober 1956 - III ZR 48/55, NJW 1956, 1836; v. 13. Juli 1961 - III ZR 96/60, VersR 1961, 857, 858 f; v. 30. Oktober 1980 - III ZR 174/79, NJW 1981, 518, 519) [BGH 30.10.1980 - III ZR 174/79].
- VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
Landeserziehungsgeld
c) Ob im Übrigen der von der Staatsregierung in ihrer Stellungnahme angeführte Gesichtspunkt der Gegenseitigkeit einen sachlichen Differenzierungsgrund darstellen könnte (vgl. BVerfG vom 23.3.1971 = BVerfGE 30, 409/413; BVerfG vom 17.1.1991 = NVwZ 1991, 661), bedarf keiner weiteren Prüfung. - BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 1931/96
Leistungen nach dem OEG an Ausländer
Das Anliegen des Gesetzgebers, auch außerhalb der Grenzen des Bundesgebiets den Schutz der eigenen Staatsbürger nach Möglichkeit zu gewährleisten, ist legitim und sachgerecht (vgl. BVerfGE 30, 409 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 595/87 -). - BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95
Entschädigung ausländischer Gewaltopfer verfassungsgemäß, Stichtagsregelung des § …
Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen und auch zahlreichen inländischen Normen mit Auslandsbezug zugrunde liegt, deren Verfassungsmäßigkeit bereits bejaht worden ist (vgl dazu auch Art. 25 GG …und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188 = SozR 3800 § 1 Nr. 8; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht). - BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 29/12 B
Kassenärztliche Vereinigung - ärztlicher Notfalldienst - vollständige Befreiung …
Dass derartige Ersatzansprüche nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden können, wenn sich der Betroffene in angemessener Form um die Verhinderung des Schadenseintritts oder um die Begrenzung des Schadensumfangs bemüht hat - insbesondere rechtzeitig von allen ihm zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten Gebrauch gemacht hat -, ist mit deutschem und europäischem Recht vereinbar (vgl EuGH vom 25.11.2010 - C-429/09 - NZA 2011, 53, 58 RdNr 75-78; zur Verfassungsmäßigkeit sonstiger Erschwerungen s BVerfGE 30, 409, 413 f = NJW 1971, 1508 f, und BVerfG <Kammer> NVwZ 1991, 661, 662 <unter 2 a bb>). - BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95
Opferentschädigungsanspruch der Witwe eines in der Bundesrepublik Deutschland …
Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen zugrundeliegt und das auch für Inlandstatbestände mit Auslandsbezug verwendet werden kann (vgl dazu auch Art. 25 Grundgesetz und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht). - FG München, 05.12.2007 - 9 K 3691/07
Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf Kindergeld; …
Das im Völkerrecht geltende Prinzip der Gegenseitigkeit (vgl. dazu z.B. Beschluss des BVerfG vom 17. Januar 1991 2 BvR 595/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1991, 661) ist ein sachlicher Grund, der die unterschiedliche Behandlung von selbständig und nichtselbständig tätigen Personen rechtfertigt. - BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 8/94
Jugoslawische Staatsangehörige; Staatsangehörige; Vergewaltigungsversuch
Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um, ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen und auch zahlreichen inländischen Normen mit Auslandsbezug zugrunde liegt, deren Verfassungsmäßigkeit bereits bejaht worden ist (vgl dazu auch Art. 25 GG und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188 = 30le 3800 EUR 1 Nr. 8; BVerfGE 30, 409, 414 -Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5.'Oktober 1982, EUGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht). - BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 7/95
Anspruch auf nachträgliche Erbringung von Entschädigungsleistungen - Vor dem 1. …
- BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95
Anspruch auf nachträgliche Erbringung von Entschädigungsleistungen - Vor dem 1. …
- OLG Brandenburg, 30.06.1998 - 2 U 140/97
Haftung einer Gemeinde; Verweigertes Einvernehmen zum Bauvorhaben; …
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2007 - L 1 KG 2241/07
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