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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11730
BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14 (https://dejure.org/2014,11730)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.2014 - 2 BvR 599/14 (https://dejure.org/2014,11730)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 2 BvR 599/14 (https://dejure.org/2014,11730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 28 Abs. 2 StPO; § 118 Abs. 2 StVollzG; § 120 Abs. 1 StVollzG
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde mangels ausreichender Begründung; Verfahrensrüge; Darlegungsanforderungen; Befangenheit eines Richters)

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung einer Befangenheitsrüge im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 118 StVollzG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 BVerfGG, § 24 Abs 2 StPO, § 28 Abs 2 S 2 StPO, § 118 Abs 2 S 2 StVollzG, § 118 Abs 3 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung einer Befangenheitsrüge im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 118 StVollzG

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung einer Befangenheitsrüge im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 118 StVollzG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 259
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14
    Nach diesem Grundsatz muss der Beschwerdeführer die verfügbaren Möglichkeiten zur Abwehr des Grundrechtsverstoßes im fachgerichtlichen Verfahren genutzt haben (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Opferentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14
    Nach diesem Grundsatz muss der Beschwerdeführer die verfügbaren Möglichkeiten zur Abwehr des Grundrechtsverstoßes im fachgerichtlichen Verfahren genutzt haben (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen; …

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14
    Dass das Oberlandesgericht damit im konkreten Fall die Darlegungsanforderungen überspannt hätte (vgl. zu dieser Problematik BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris), ist nicht ersichtlich.
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2017 - 2 Ws 166/17

    Maßregelvollstreckungsverfahren: Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein …

    Rn. 11 Für den Bereich des Straf- und Maßregelvollzugsverfahrens lässt sich eine entsprechende Anwendung von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO über die Verweisungsnorm des § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG begründen; dies entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm NStZ 1983, 575; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.1985 - 1 Ws 4/85 -, juris; OLG Stuttgart NStZ 1985, 524; OLG Celle NStZ-RR 1999, 62; KG NStZ 2001, 448; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 30.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 4/05 - BeckRS 2005, 3057157; StraFo 2008, 520; OLG Rostock, Beschluss vom 13.08.2010 - I Vollz (Ws) 9/10, BeckRS 2010, 21522; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2015 - 2 Ws 592/15 -, juris; aA: OLG Nürnberg NStZ 1988, 475; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZfStrVO 1995, 184; OLG München, Beschluss vom 18.03.1988 - 2 Ws 87/88 -, juris), die das Bundesverfassungsgericht - zunächst kritisch - gebilligt (BVerfG NStZ 1985, 91) und später selbst in seinem Nichtannahmebeschluss vom 13.05.2014 - 2 BvR 599/14 - (NStZ-RR 2014, 259 f.) so zugrunde gelegt hat.
  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 4 Ws 162/20

    Gefährdung der Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt durch Besitz des Buches …

    Nimmt der Rechtspfleger diese Funktion nicht wahr, kann in einem derartigen Verhalten ein behördliches Verschulden gesehen werden und dem Antragssteller daher eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Mai 2014 - 2 BvR 599/14, juris Rn. 2;… Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 118 Rn. 6;… Laubenthal, in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl., 12. Kapitel, L. Rn. 8).
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