Rechtsprechung
| BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 11 StVollzG; § 109 StVollzG; § 119 Abs. 3 StVollzG
Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig Inhaftierter (Grundrecht auf Resozialisierung; Vollzugslockerungen auch ohne Anzeichen einer haftbedingten Deprivation und ohne konkrete Entlassungsperspektive; Erforderlichkeit zumindest von ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs durch Versagung von Vollzugslockerungen - Anspruch auf Ausführungen nicht erst bei Auftreten von Anzeichen haftbedingter Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit des betroffenen Strafgefangenen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 S 1 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs durch Versagung von Vollzugslockerungen - Anspruch auf Ausführungen nicht erst bei Auftreten von Anzeichen haftbedingter Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit des betroffenen Strafgefangenen - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen; Anspruch des Strafgefangenen auf Ausführungen nicht erst bei Auftreten von Anzeichen haftbedingter Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit ; Verletzung des Resozialisierungsanspruchs des Strafgefangenen durch Versagung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 1 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1
Gewährung von Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit eines Strafgefangenen nach zwölfjähriger Haftverbüßung (hier: wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern); Grundrecht auf Resozialisierung - rechtsportal.de
Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen; Anspruch des Strafgefangenen auf Ausführungen nicht erst bei Auftreten von Anzeichen haftbedingter Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit; Verletzung des Resozialisierungsanspruchs des Strafgefangenen durch Versagung von ...
- datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsanspruchs durch Versagung von Vollzugslockerungen - Anspruch auf Ausführungen nicht erst bei Auftreten von Anzeichen haftbedingter Einschränkungen der Lebenstüchtigkeit des betroffenen Strafgefangenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen langjährig Inhaftierter
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen langjährig Inhaftierter
- taz.de (Pressemeldung, 18.10.2019)
Langjährigen Haftstrafen: Es gibt einen Anspruch auf Ausgang
- haufe.de (Kurzinformation)
Recht von Häftlingen mit hoher Freiheitsstrafe auf Ausführung bestätigt
Verfahrensgang
- AG Lingen, 14.12.2018 - 17 StVK 464/18M
- LG Osnabrück, 14.12.2018 - 17 StVK 464/18M
- OLG Celle, 12.03.2019 - 3 Ws 43/19
- BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19
Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; stRspr).Gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für vollzugslockernde Maßnahmen im eigentlichen Sinne noch nicht erfüllen, dienen Ausführungen dem Erhalt und der Festigung der Lebensfähigkeit und -tüchtigkeit (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).
Bei langjährig Inhaftierten kann es daher, selbst wenn noch keine konkrete Entlassungsperspektive besteht, jedenfalls geboten sein, zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, Rn. 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32).
Der damit verbundene personelle Aufwand ist dann hinzunehmen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).
Der Gefangene soll so lebenstüchtig bleiben, dass er sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfindet (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, Rn. 10, und vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, Rn. 15; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32, und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 23).
- BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09
Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19
Dabei greift das Gebot, die Lebenstüchtigkeit des Gefangenen zu erhalten und zu festigen, nicht erst dann ein, wenn er bereits Anzeichen einer haftbedingten Depravation aufweist (BVerfGK 19, 157 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, Rn. 27).Der Gefangene soll so lebenstüchtig bleiben, dass er sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfindet (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, Rn. 10, und vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, Rn. 15; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32, und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 23).
Mit der Annahme, das Gebot, die Lebenstüchtigkeit des Gefangenen zu erhalten und zu festigen, greife erst ein, wenn der Gefangene Anzeichen einer drohenden haftbedingten Depravation aufweist, die sich bereits als Einschränkung seiner Lebenstüchtigkeit unter den Verhältnissen der Haft bemerkbar macht, wird es daher grundlegend missverstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 23).
Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers Zweifel bestehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, Rn. 33, und vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, Rn. 32; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 28, sowie vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, Rn. 26, und - 2 BvR 368/10 -, Rn. 47).
- BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10
Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen; …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19
Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; stRspr).Gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für vollzugslockernde Maßnahmen im eigentlichen Sinne noch nicht erfüllen, dienen Ausführungen dem Erhalt und der Festigung der Lebensfähigkeit und -tüchtigkeit (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).
Der damit verbundene personelle Aufwand ist dann hinzunehmen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).
Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers Zweifel bestehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, Rn. 33, und vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, Rn. 32; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 28, sowie vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, Rn. 26, und - 2 BvR 368/10 -, Rn. 47).
- BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11
Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene; …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19
Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; stRspr).Gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für vollzugslockernde Maßnahmen im eigentlichen Sinne noch nicht erfüllen, dienen Ausführungen dem Erhalt und der Festigung der Lebensfähigkeit und -tüchtigkeit (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).
Der damit verbundene personelle Aufwand ist dann hinzunehmen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).
- BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 1753/14
Resozialisierungsgebot im Strafvollzug (lebenslange Freiheitsstrafe; fehlende …
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19
Dabei greift das Gebot, die Lebenstüchtigkeit des Gefangenen zu erhalten und zu festigen, nicht erst dann ein, wenn er bereits Anzeichen einer haftbedingten Depravation aufweist (BVerfGK 19, 157 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, Rn. 27).Das Interesse des Gefangenen, vor den schädlichen Folgen aus der langjährigen Inhaftierung bewahrt zu werden und seine Lebenstüchtigkeit im Falle der Entlassung aus der Haft zu behalten, hat ein umso höheres Gewicht, je länger die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bereits andauert (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, Rn. 27).
Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers Zweifel bestehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, Rn. 33, und vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, Rn. 32; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 28, sowie vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, Rn. 26, und - 2 BvR 368/10 -, Rn. 47).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19
Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; stRspr).Der Gefangene soll so lebenstüchtig bleiben, dass er sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfindet (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, Rn. 10, und vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, Rn. 15; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32, und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 23).
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19
Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).Der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
- BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80
Hafturlaub
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19
Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; stRspr).Das Interesse des Gefangenen, vor den schädlichen Folgen aus der langjährigen Inhaftierung bewahrt zu werden und seine Lebenstüchtigkeit im Falle der Entlassung aus der Haft zu behalten, hat ein umso höheres Gewicht, je länger die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bereits andauert (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, Rn. 27).
- BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19
Da von dieser Möglichkeit, deren Einräumung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ), im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht wurde, liegen über die Feststellung im Tenor des Beschlusses, dass die Nachprüfung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich sei, Entscheidungsgründe, die die Kammer einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen könnte, nicht vor.Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerdeverfahren erledigt sich, weil das Land Niedersachsen zur Kostenerstattung verpflichtet wird (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 71, 122 ; 105, 239 ).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19
Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; stRspr). - BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
- BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90
Arbeitspflicht
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im …
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
- BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
- BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug
- BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug
- BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 309/10
Telefonerlaubnis im Strafvollzug; Antrag auf gerichtliche Entscheidung …
- BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
- BVerfG, 10.09.2008 - 2 BvR 719/08
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Ausführungen eines Strafgefangenen zu …
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts
- OLG Celle, 07.07.2006 - 1 Ws 288/06
- BVerfG, 08.03.2024 - 2 BvR 1480/23
Versagung ungefesselter Ausführungen bei einem Sicherungsverwahrten (Recht auf …
Im Rahmen von Ausführungen kommen als Sicherheitsvorkehrungen, soweit erforderlich, neben der Begleitung durch Bedienstete zusätzliche Weisungen und Auflagen wie etwa die verhältnismäßige Anordnung einer (verdeckten) Fesselung in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvR 650/19 -, Rn. 21). - OLG Hamm, 04.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 258/20
Lebenslange Freiheitsstrafe, Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit, …
Rn. 14 "Angesichts der eindeutigen Formulierung des die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung aufgreifenden Gesetzeswortlauts des § 53 Abs. 3 Satz 1 StVollzG NRW, wonach Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit "zu gewähren sind", sind die Vollzugsanstalten verpflichtet, im Hinblick auf das Grundrecht der Gefangenen auf Resozialisierung (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18. September 2019 zu 2 BvR 1165/19, NStZ-RR 2019, 391; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2019 zu 2 BvR 650/19, zitiert nach juris Rn. 17) schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges frühzeitig im Rahmen des Möglichen zu begegnen und die Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (Senat…, Beschluss vom 04. Dezember 2017 zu III-1 Vollz(Ws) 441/17, zitiert nach juris Rn. 15 - st. Rspr.;… vgl. auch Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 53 StVollzG NRW Rn. 4).Rn. 15 Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen, die Gewährung von Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit nach § 53 Abs. 3 Satz 1 StVollzG NRW betreffenden Entscheidung nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass es eine Verkennung des Grundrechts auf Resozialisierung darstellt, wenn ein durch (konkrete) Anzeichen (konkret) drohender Verlust der Lebenstüchtigkeit im Sinne bereits bemerkbarer Defizite, z.B. festgestellt anhand von Prognosekriterien im Sinne der Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation, als Voraussetzung für die Gewährung von Ausführungen i.S.d. § 53 Abs. 3 Satz 1 StVollzG NRW angesehen wird, da dies bereits konkret vorliegende haftbedingte Defizite/Schädigungen darstellt, die es durch die Gewährung der Ausführungen nach § 53 Abs. 3 Satz 1 StVollzG NRW gerade zu vermeiden gilt (BVerfG, Beschluss vom 18. September 2019 zu 2 BvR 1165/19, NStZ-RR 2019, 391, 392; vgl. ergänzend auch BVerfG, Beschluss vom 17. September 2019 zu 2 BvR 650/19, zitiert nach juris Rn. 21 …und Beschluss vom 18. September 2019 zu 2 BvR 681/19, zitiert nach juris Rn. 25).
- OLG Hamm, 09.01.2020 - 1 Vollz (Ws) 582/19 Rn. 31 Angesichts der eindeutigen Formulierung des die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung aufgreifenden Gesetzeswortlauts des § 53 Abs. 3 Satz 1 StVollzG NRW, wonach Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit "zu gewähren sind", sind die Vollzugsanstalten verpflichtet, im Hinblick auf das Grundrecht der Gefangenen auf Resozialisierung (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18. September 2019 zu 2 BvR 1165/19, NStZ-RR 2019, 391; BverfG, Beschluss vom 17. September 2019 zu 2 BvR 650/19, zitiert nach juris Rn. 17) schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges frühzeitig im Rahmen des Möglichen zu begegnen und die Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (Senat…, Beschluss vom 04. Dezember 2017 zu III-1 Vollz(Ws) 441/17, zitiert nach juris Rn. 15 - st. Rspr.;… vgl. auch Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 53 StVollzG NRW Rn. 4).
Rn. 32 Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen, die Gewährung von Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit nach § 53 Abs. 3 Satz 1 StVollzG NRW betreffenden Entscheidung nunmehr ausdrücklich klargestellt, dass es eine Verkennung des Grundrechts auf Resozialisierung darstellt, wenn ein durch (konkrete) Anzeichen (konkret) drohender Verlust der Lebenstüchtigkeit im Sinne bereits bemerkbarer Defizite, z.B. festgestellt anhand von Prognosekriterien im Sinne der Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation, als Voraussetzung für die Gewährung von Ausführungen i.S.d. § 53 Abs. 3 Satz 1 StVollzG NRW angesehen wird, da dies bereits konkret vorliegende haftbedingte Defizite/Schädigungen darstellt, die es durch die Gewährung der Ausführungen nach § 53 Abs. 3 Satz 1 StVollzG NRW gerade zu vermeiden gilt (BVerfG, Beschluss vom 18. September 2019 zu 2 BvR 1165/19, NStZ-RR 2019, 391, 392; vgl. ergänzend auch BVerfG, Beschluss vom 17. September 2019 zu 2 BvR 650/19, zitiert nach juris Rn. 21 …und Beschluss vom 18. September 2019 zu 2 BvR 681/19, zitiert nach juris Rn. 25).
- BayObLG, 19.01.2022 - 203 StObWs 569/21
Strafgefangener, Rechtsbeschwerde, Fluchtgefahr, Ausführung, Beschlüsse, …
Rn. 15 Danach verpflichtet das Grundrecht auf Resozialisierung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG den Staat, bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 03.03.2021, Az.: 2 BvR 866/20, juris Rn. 22 - 23;… Beschluss vom 18.09.2019, Az.: 2 BvR 681/19, NJW 2020, 206, juris Rn. 17 - 19;… Beschluss vom 18.09.2019, Az.: 2 BvR 1165/19, NStZ-RR 2019, 391, juris Rn. 16 - 17; Beschluss vom 17.09.2019, Az.: 2 BvR 650/19, juris Rn. 18;… Beschluss vom 29.02.2012, Az.: 2 BvR 368/10, BVerfGK 19, 306, juris Rn. 41;… Beschluss vom 05.02.2004, Az.: 2 BvR 2029/01, BVerfGE 109, 133, juris Rn. 68;… Beschluss vom 01.07.1998, Az.: 2 BvR 441/90 u.a., BVerfGE 98, 169, juris Rn. 122 - 124; ständige Rechtsprechung).Rn. 16 Bei langjährig Inhaftierten kann es also geboten sein, zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt, wobei der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen ist (BVerfG…, Beschluss vom 03.03.2021, Az.: 2 BvR 866/20, juris Rn. 23;… Beschluss vom 18.09.2019, Az.: 2 BvR 681/19, NJW 2020, 206, juris Rn. 19;… Beschluss vom 18.09.2019, Az.: 2 BvR 1165/19, NStZ-RR 2019, 391, juris Rn. 18; Beschluss vom 17.09.2019, Az.: 2 BvR 650/19, juris Rn. 19;… Beschluss vom 21.09.2018, Az.: 2 BvR 1649/17, juris Rn. 27;… Beschluss vom 04.05.2015, Az.: 2 BvR 1753/14, juris Rn. 24 - 25, Rn. 28;… Beschluss vom 29.02.2012, Az.: 2 BvR 368/10, BVerfGK 19, 306, juris Rn. 43;… Beschluss vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 729/08, BVerfGK 17, 459, juris Rn. 32).
- BayObLG, 21.09.2020 - 203 StObWs 318/20
Flucht- oder Missbrauchsbefürchtungen im Sinne des Art. 13 Abs. 2 StVollzG
Rn. 22 b) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden (Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.09.2019, Az.: 2 BvR 650/19, juris Rn. 21;… Stattgebender Kammerbeschluss vom 18.09.2019, Az.: 2 BvR 681/19, juris Rn. 18;… Stattgebender Kammerbeschluss vom 18.09.2019, Az.: 2 BvR 1165/19, juris Rn. 17, Rn. 19), dass die Vorschriften über Vollzugslockerungen bzw. vollzugsöffnende Maßnahmen der Wiedereingliederung der Gefangenen dienen und deshalb dessen durch Art. Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschütztes Resozialisierungsinteresse dienen. - BayObLG, 03.07.2023 - 203 StObWs 225/23
Begründungsumfang der Ablehnung von Lockerungen im Vollzug durch Vollzugsbehörde …
Rn. 23 aa) Dazu sind die relevanten Tatsachen von der Vollzugsbehörde konkret festzustellen; allgemeine Befürchtungen, pauschale Wertungen oder nur formelhafte Begründungen genügen nicht (vgl. Senat…, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 203 StObWs 514/20 -, juris Rn. 26; Senat…, Beschluss vom 21. September 2020 - 203 StObWs 318/20 -, juris Rn. 22; vgl. auch BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 17. September 2019 - 2 BvR 650/19-, juris Rn. 21;… stattgebende Kammerbeschlüsse vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19-, juris Rn. 18 und - 2 BvR 1165/19-, juris Rn. 17, Rn. 19; OLG Hamm…, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - III-1 Vollz (Ws) 340/16 -, juris Rn. 17). - BayObLG, 19.03.2024 - 203 StObWs 97/24
Gefährlichkeitsprognose zur Gewährung von Vollzugslockerungen
Die relevanten Tatsachen sind von der Vollzugsbehörde konkret festzustellen; allgemeine Befürchtungen, pauschale Wertungen oder nur formelhafte Begründungen genügen nicht (…vgl. Senat a.a.O. Rn. 23; Senat…, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 203 StObWs 514/20 -, juris Rn. 26; Senat…, Beschluss vom 21. September 2020 - 203 StObWs 318/20 -, juris Rn. 22; vgl. auch BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 17. September 2019 - 2 BvR 650/19 -, juris Rn. 21, …und vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, juris Rn. 18 und - 2 BvR 1165/19 -, juris Rn. 17, Rn. 19; OLG Hamm…, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - III-1 Vollz (Ws) 340/16 -, juris Rn. 17). - OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 3 Ws 679/21
Strafvollzug: Gewährung einer Ausführung
Dabei setzt diese - insofern proaktive - Pflicht nicht erst ein, wenn der Gefangene Anzeichen einer drohenden haftbedingten Depravation aufweist (BVerfG BeckRS 2019, 24615, Rn. 21 m. w. N.) und verlangt auch nicht das Bestehen einer konkreten Entlassungsperspektive (…BVerfG BeckRS 2010, 52527, Rn. 23;… NJW 2020, 206, Rn. 19 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 20.10.2020 - 3 Ws 500/20
Nichtgewährung einer Ausführung - Begriff des "langjährig Inhaftierten"
Wie das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen (u. a. Beschluss vom 17.09.2019 - 2 BvR 650/19; Beschluss vom 18.9.2019 - 2 BvR 1165/19; Beschluss vom 18.9.2019 - 2 BvR 681/19) ausgeführt hat, beziehe sich das Gebot, dem Verlust der Lebenstüchtigkeit vorzubeugen bzw. diese zu festigen, offensichtlich nicht nur auf den drohenden Verlust von für das Leben in Haft bedeutsamen Fähigkeiten, sondern gerade auch auf die Erhaltung der Tüchtigkeit für ein Leben in Freiheit. - BayObLG, 03.11.2021 - 204 StObWs 436/21
Begriff des "langjährig inhaftierten Gefangenen" bei der Gewährung von Ausführung …
Rn. 21 a) Das Bundesverfassungsgericht hat zu Ausführungen von Strafgefangenen folgende Vorgaben gemacht, insbesondere auch bei Strafgefangenen, die eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen (Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 17.9.2019 - 2 BvR 650/19, juris Rn. 18, 19, 21;… vom 18.9.2019 - 2 BvR 681/19, juris Rn. 17, 25;… vom 18.9.2019 - 2 BvR 1165/19, juris Rn. 16, 18, 23, 26, jeweils m.w.N.):. - LG Kassel, 23.06.2020 - 3 StVK 56/20
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