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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,196
BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72 (https://dejure.org/1973,196)
BVerfG, Entscheidung vom 27.03.1973 - 2 BvR 684/72 (https://dejure.org/1973,196)
BVerfG, Entscheidung vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 (https://dejure.org/1973,196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1, Abs. 2; StPO § 119 Abs. 3
    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Informationsfreiheit - Allgemeines Gesetz - Ermittlungsergebnisse - Würdigung der Persönlichkeit - Untersuchungsgefangener - Unschuldsvermutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 307
  • MDR 1974, 204
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72
    § 119 Abs. 3 StPO enthält jedoch als "allgemeines Gesetz" eine Schranke der Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 15, 288 [293] zu dem früheren § 116 Abs. 2 StPO ).

    Vielmehr müssen die allgemeinen Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung ihrerseits im Lichte der Bedeutung des Grundrechts gesehen und so interpretiert werden, daß der besondere Wertgehalt dieses Rechts gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 15, 288 [295]; 27, 71 [85]).

    Das Oberlandesgericht hat nicht verkannt, daß es in jedem Einzelfall unter Beachtung der besonderen Bedeutung des Grundrechts auf Informationsfreiheit der Abwägung bedarf, ob die Versagung der Genehmigung zum Betrieb eines Fernsehgerätes unerläßlich ist, um eine reale Gefährdung der in § 119 Abs. 3 StPO aufgeführten öffentlichen Interessen zu verhindern (vgl. BVerfGE 15, 288 [295]).

    Die hierfür erforderliche ständige vorherige Überprüfung des Fernsehprogramms würde jedenfalls nicht mehr zu den "Lästigkeiten" zählen, die grundsätzlich im Hinblick auf die Bedeutung der Grundrechte der Untersuchungsgefangenen von den Vollzugsanstalten hingenommen werden müssen (vgl. BVerfGE 15, 288 [296]).

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72
    Angesichts der besonderen Bedeutung der Informationsfreiheit für die freiheitliche Demokratie (vgl. BVerfGE 27, 71 [81]) ist die sachliche Reichweite dieses Grundrechts allerdings nicht jeder Relativierung durch einfaches Gesetz und die dieses Gesetz auslegende Rechtsprechung der zuständigen Gerichte überlassen.

    Vielmehr müssen die allgemeinen Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung ihrerseits im Lichte der Bedeutung des Grundrechts gesehen und so interpretiert werden, daß der besondere Wertgehalt dieses Rechts gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 15, 288 [295]; 27, 71 [85]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72
    Vielmehr müssen die allgemeinen Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung ihrerseits im Lichte der Bedeutung des Grundrechts gesehen und so interpretiert werden, daß der besondere Wertgehalt dieses Rechts gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 15, 288 [295]; 27, 71 [85]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72
    Die Feststellung des Sachverhalts im einzelnen ist allein Sache des zuständigen Gerichts und kann vom Bundesverfassungsgericht nur darauf überprüft werden, ob spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist oder Willkür vorliegt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; …

    Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).

    Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).

    Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …

    Der Strafgefangene kann nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 34, 384 ; 35, 307 ; 42, 95 ; BVerfGK 13, 163 ; 13, 487 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und …

    Hoheitliche Beeinträchtigungen dieses Zugangs sind Grundrechtseingriffe (BVerfG, Beschl. v. 27.03.1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307, juris Rn. 6;… Beschl. v. 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27, juris Rn. 13 ff.;… Urt. v. 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95 - BVerfGE 103, 44, juris Rn. 56;… Grabenwarter, in: Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, Art. 5 Abs. 1, 2 GG Rn. 966, m.w.N. [Stand: Mai 2023]).
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