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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,729
BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10 (https://dejure.org/2010,729)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.2010 - 2 BvR 769/10 (https://dejure.org/2010,729)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 2 BvR 769/10 (https://dejure.org/2010,729)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; § 32 BVerfGG; § 67d Abs. 3 StGB
    Vorläufige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (keine Entlassung aus der Sicherungsverwahrung nach dem Urteil EGMR M. v. Deutschland)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung gebietet keine sofortige Freilassung eines Sicherungsverwahrten - Überwiegen der mit einer Entlassung aus dem Maßregelvollzug verbundenen Gefahren im Hinblick auf das Sicherungsbedürfnis der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 5 Abs 1 MRK, § 66 Abs 1 StGB, § 67d Abs 2 StGB
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung gebietet keine sofortige Freilassung eines Sicherungsverwahrten - Überwiegen der mit einer Entlassung aus dem Maßregelvollzug verbundenen Gefahren im Hinblick auf das Sicherungsbedürfnis der ...

  • Wolters Kluwer

    Folgenabwägung zwischen den Folgen der Sicherungsverwahrung eines wegen schweren Menschenhandels, sexueller Nötigung und Förderung der Prostitution Verurteilten und dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32
    Folgenabwägung zwischen den Folgen der Sicherungsverwahrung eines wegen schweren Menschenhandels, sexueller Nötigung und Förderung der Prostitution Verurteilten und dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Straftäter muss nicht sofort aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - Keine sofortige Entlassung trotz EGMR

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Straftäter muss nicht sofort aus Sicherungsverwahrung entlassen werden - Gericht trotzt Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2501
  • JR 2010, 307
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (10)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung; …

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10
    Die durch das - nach Ablehnung des Antrags auf Verweisung an die Große Kammer am 10. Mai 2010 nunmehr endgültige - Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 (Beschwerde Nr. 19359/04) zur Sicherungsverwahrung aufgeworfenen Rechtsfragen werden im Hauptsacheverfahren zu klären sein.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10
    Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 104, 220 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2009 - 2 BvR 2365/09 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08

    (Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur …

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dabei nur in Betracht, wenn die für den Erlass sprechenden Gründe deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2008 - 2 BvR 236/08 -, NVwZ 2009, S. 103 ).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10
    Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (vgl. BVerfGE 66, 39 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das uneingeschränkte Verbot von …

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dagegen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2365/09

    Einstweilige Anordnung; Recht auf Freiheit der Person; Gesetzlichkeitsprinzip …

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10
    Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2009 - 2 BvR 2365/09 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10
    Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 104, 220 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2009 - 2 BvR 2365/09 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Einreiseverweigerung

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht dagegen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10
    Rn. 3 a) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Freiheitsentziehung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …

    Auszug aus BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10
    Rn. 3 a) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Freiheitsentziehung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 1 Ws 57/10

    Sicherungsverwahrung: Sofortige Entlassung in sog. Zehnjahresfällen wegen …

    Auch die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat in ihrem Beschluss vom 19.05.2010 - 2 BvR 769/10 - den Antrag des Beschwerdeführers auf einstweilige Anordnung, sofort aus der Unterbringung in der Sicherungshaft entlassen zu werden, aufgrund einer Folgenabwägung abgelehnt. Dem Verfahren lag der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 17.05.2010 - 2 Ws 573/09 - zugrunde, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers, ihn im Hinblick auf die Endgültigkeit des Urteils des EGMR vom 17.12.2009 sofort aus der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zu entlassen, abgelehnt wurde.

    Im Übrigen dürfte die Frage in dem beim BVerfG anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 769/10 baldiger verfassungsgerichtlicher Klärung zugeführt werden.

  • OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10

    Polizeirecht: Zulässigkeit der Dauerobservation nach Entlassung aus der …

    Rn. 79 BVerfG Beschlüsse vom 16.8.2010 - 2 BvR 1762/10 -, vom 5.8.2010 - 2 BvR 1646/10 -, vom 30.6.2010 - 2 BvR 571/10 - und vom 19.5.2010 - 2 BvR 769/10 - jeweils zitiert nach Juris.

    Rn. 87 BVerfG, Beschlüsse vom 16.8.2010 - 2 BvR 1762/10 -, vom 5.8.2010 - 2 BvR 1646/10 -, vom 30.6.2010 - 2 BvR 571/10 - und vom 19.5.2010 - 2 BvR 769/10 -, jeweils zitiert nach Juris.

  • OLG Koblenz, 07.06.2010 - 1 Ws 108/10

    Das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. …

    Rn. 22 Die Abwägung der Rechtsgüter ergibt daher, dass der Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Untergebrachten bis zu einer gesetzlichen Neuregelung (vgl. BVerfG…, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 u. 1588/02 - Absatz-Nr. 164 a.a.O.) bzw. bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den bereits anhängigen Hauptsacheverfahren 2 BvR 769/10 und 2 BvR 2365/09 (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2009 - 2 BvR 2365/09 - und vom 19. Mai 2010 - 2 BvR 769/10 -, beide in juris) hinzunehmen ist.
  • OLG Koblenz, 30.09.2010 - 1 Ws 108/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in …

    Rn. 50 Der Schutz vor Verurteilten, von denen auch nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen und zehnjähriger Sicherungsverwahrung die Gefahr erheblicher Straftaten ausgeht, durch welche die Opfer seelisch und körperlich schwer geschädigt werden, stellt ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar.Die Abwägung der Rechtsgüter ergibt daher, dass der Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Untergebrachten bis zu einer gesetzlichen Neuregelung (vgl. BVerfG…, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 u. 1588/02 - Absatz-Nr. 164 a.a.O.) bzw. bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den bereits anhängigen Hauptsacheverfahren 2 BvR 769/10 und 2 BvR 2365/09 (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2009 - 2 BvR 2365/09 - und vom 19. Mai 2010 - 2 BvR 769/10 -, beide in juris) hinzunehmen ist.
  • VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung anstelle von Sicherungsverwahrung für eine …

    Rn. 65 Vgl. zur Abwägung: BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010 - 2 BvR 769/10 -, zit. nach juris.
  • OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer …

    Im Beschluss vom 19.5.2010 Az.: 2 BvR 769/10 lehnte es den Antrag eines Beschwerdeführers auf einstweilige Anordnung, sofort aus der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung entlassen zu werden, aufgrund einer Folgenabwägung ab.
  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 431/10

    Sicherungsverwahrung - Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren trotz …

    Rn. 53 Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich in mittlerweile drei Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Beschlüsse v. 22.12.2009 - 2 BvR 2365/09, vom 26.02.2010 - 2 BvR 769/10 [beide betreffend den rückwirkenden Fortfall der Höchstgrenze bei erstmaliger Anordnung der Sicherungsverwahrung] und jüngst vom 30.06.2010 - 2 BvR 571/10 [betreffend die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gem. § 66b StGB]) nicht veranlasst gesehen, die jeweiligen Beschwerdeführer umstandslos auf freien Fuß zu setzen.
  • LG Saarbrücken, 02.09.2011 - 5 O 59/11

    Therapieunterbringungsgesetz: Anwendbarkeit bei Nichtvollzug nachträglich …

    Vielmehr ist eine Abwägung der Folgen vorzunehmen, die mit der Anordnung der einstweiligen Unterbringung einerseits und der Ablehnung der einstweiligen Unterbringung andererseits verbunden sind ( vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 2 BvR 769/10, vom 30.06.2010, Az.: 2 BvR 571/10, vom 05.08.2010, Az.: 2 BvR 1646/10, und vom 16.08.2010, Az.: 2 BvR 1762/10; BVerfG, BVerfGE 87, 334; 89, 109).
  • OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 Ws 370/10

    Vorlage an den BGH bezüglich der Fortdauer der Unterbringung eines Straftäters in …

    Rn. 69 Der Schutz vor Verurteilten, von denen auch nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen und zehnjähriger Sicherungsverwahrung die Gefahr erheblicher Straftaten ausgeht, durch welche die Opfer seelisch und körperlich schwer geschädigt werden, stellt ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar.Die Abwägung der Rechtsgüter ergibt daher, dass der Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Untergebrachten bis zu einer gesetzlichen Neuregelung (vgl. BVerfG…, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 u. 1588/02 - Absatz-Nr. 164 a.a.O.) bzw. bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den bereits anhängigen Hauptsacheverfahren 2 BvR 769/10 und 2 BvR 2365/09 (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2009 - 2 BvR 2365/09 - und vom 19. Mai 2010 - 2 BvR 769/10 -, beide in juris) hinzunehmen ist.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10

    Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen …

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich in mehreren dort mittlerweile anhängigen Verfahren nicht veranlasst gesehen, die jeweiligen Beschwerdeführer mittels Erlass einer einstweiligen Verfügung umstandslos auf freien Fuß zu setzen (vgl. die Beschlüsse vom 22. Dezember 2009 [2 BvR 2365/09], 19. Mai 2010 [2 BvR 769/10] und 30. Juni 2010 [2 BvR 571/10]), was aber bei einer zwingenden "1:1-Umsetzung" des EGMR-Urteils auf verfassungsrechtlicher Ebene erforderlich gewesen wäre.
  • OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 488/10

    Vorlagebeschluss an den BGH hinsichtlich der Vollstreckung der …

  • OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 428/10

    Sicherungsverwahrung, EGMR-Rechtsprechung, Anwendung, Altfälle

  • OLG Koblenz, 22.06.2010 - 1 Ws 240/10

    Auswirkungen der EGMR -Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • OLG Koblenz, 01.07.2010 - 1 Ws 249/10

    Auswirkungen der EGMR -Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung in Altfällen

  • LG Kleve, 29.09.2010 - 181 StVK 218/09 StVK 197/10

    Sicherungsverwahrung, Altfälle, Rückwirkungsgebot

  • LG Kleve, 29.09.2010 - 181 StVK 218/09

    Sicherungsverwahrung, Altfälle, Rückwirkungsgebot

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