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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvR 901/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,24528
BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvR 901/94 (https://dejure.org/1996,24528)
BVerfG, Entscheidung vom 31.01.1996 - 2 BvR 901/94 (https://dejure.org/1996,24528)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 2 BvR 901/94 (https://dejure.org/1996,24528)
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Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 8, EStG § 54, GG Art 1
    Kinderfreibetrag; Rückwirkende Erhöhung

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 09.09.1994 - III B 81/93

    Aussetzung gerichtlicher Verfahren über Änderung bestandskräftiger …

    Gerichtliche Verfahren, in denen es um die Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1983 bis 1985 zur Erhöhung der Kinderfreibeträge geht und in denen noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, sind auszusetzen, bis das BVerfG über die gegen das Urteil des Senats vom 11. Februar 1994 III R 50/92 (BFHE 173, 383, BStBl II 1994, 389) eingelegte Verfassungsbeschwerde (Az. des BVerfG: 2 BvR 901/94) entschieden hat.

    Das Verfahren über die zulässige Nichtzulassungsbeschwerde ist auszusetzen, bis das BVerfG im Verfahren 2 BvR 901/94 über die Verfassungsmäßigkeit des § 54 EStG i. d. F. des StÄndG 1991 entschieden hat.

    a) Dem BVerfG liegt unter dem Aktenzeichen 2 BvR 901/94 eine Verfassungsbeschwerde vor, die sich gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Februar 1994 III R 50/92 (BFHE 173, 383, BStBl II 1994, 389) richtet.

    c) Im Streitfall sind auch keine Gesichtspunkte erkennbar, die ein berechtigtes Interesse der Beteiligten an einer (weiteren) Entscheidung des erkennenden Senats zur Sache begründen könnten, bevor das BVerfG im Verfahren 2 BvR 901/94 entschieden hat.

    Für die Beteiligten tritt daher kein Rechtsverlust ein, wenn die Entscheidung des erkennenden Senats über die Nichtzulassungsbeschwerde bis zum Abschluß des Verfahrens 2 BvR 901/94 vor dem BVerfG ausgesetzt wird.

  • BFH, 14.03.1996 - III B 81/93

    Aufnahme der ausgesetzten gerichtlichen Verfahren, in denen es um die Änderung …

    Wegen eines anhängigen Musterverfahrens vor dem BVerfG ausgesetzte gerichtliche Verfahren, in denen es um die Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1983 bis 1985 zur Erhöhung der Kinderfreibeträge geht (s. Beschluß des Senats vom 9. September 1994 III B 81/93, BFHE 175, 209, BStBl II 1994, 949), sind aufzunehmen, da das BVerfG die gegen das Urteil des Senats vom 11. Februar 1994 III R 50/92 (BFHE 173, 383, BStBl II 1994, 389) eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluß vom 31. Januar 1996 2 BvR 901/94 nicht zur Entscheidung angenommen hat.

    Zu dieser Frage war gegen die ablehnende Rechtsprechung des erkennenden Senats (s. Urteil vom 11. Februar 1994 III R 50/92, BFHE 173, 383, BStBl II 1994, 389) unter dem Az. 2 BvR 901/94 eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig.

    Das Verfahren über die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 9. September 1994 III B 81/93 (BFHE 175, 209, BStBl II 1994, 949) ausgesetzt, bis über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 901/94 entschieden ist.

    Die erste Kammer des 2. Senats des BVerfG hat mit Beschluß vom 31. Januar 1996 2 BvR 901/94 die genannte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BFH, 14.03.1996 - III B 232/92

    Aufhebung der Aussetzung des Verfahrens bis über eine Verfassungsbeschwerde …

    Zu dieser Frage war gegen die ablehnende Rechtsprechung des erkennenden Senats (s. Urteil vom 11. Februar 1994 III R 50/92, BFHE 173, 383, BStBl II 1994, 989) unter dem Aktenzeichen 2 BvR 901/94 eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig.

    Das Verfahren über die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 7. Februar 1995 III B 232/92 ausgesetzt, bis über die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 901/94 entschieden ist.

    Die 1. Kammer des 2. Senats des BVerfG hat mit Beschluß vom 31. Januar 1996 2 BvR 901/94 die genannte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BFH, 07.02.1995 - III B 232/92

    Aussetzung des Verfahrens bei vor dem Bundesfinanzhof anhängigem Musterverfahren

    Das Verfahren über die zulässige Nichtzulassungsbeschwerde ist auszusetzen, bis das BVerfG im Verfahren 2 BvR 901/94 über die Verfassungsmäßigkeit des § 54 EStG i. d. F. des StÄndG 1991 entschieden hat.

    Diese Verfahren sind daher auszusetzen, bis das BVerfG über die gegen das Urteil des Senats vom 11. Februar 1994 III R 50/92 (BFHE 173, 383, BStBl II 1994, 389) eingelegte Verfassungsbeschwerde (Az. des BVerfG: 2 BvR 901/94) entschieden hat.

  • BFH, 09.09.1994 - III B 78/94

    Revisionen nach Entscheid des BVerfG - Festsetzungsverjährung

    Diese Entscheidung des erkennenden Senats ist mit der Verfassungsbeschwerde (Az. des BVerfG: 2 BvR 901/94) angegriffen worden.
  • BFH, 22.04.1999 - VI B 128/97

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei rückwirkender Erhöhung von …

    Die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde sei mit Beschluß vom 31. Januar 1996 2 BvR 901/94 nicht zur Entscheidung angenommen worden.
  • SG Detmold, 26.03.2009 - S 20 (2) R 307/07

    Rentenversicherung

    Die Beschränkung der Rückwirkung auf noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Fälle ist verfassungsgemäß (Bundesfinanzhof , Urteil vom 11.02.1994 - III R 50/92 - die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde nicht zur Entscheidung angenommen - BVerfG-Beschluss vom 31.1.1996, Az: 2 BvR 901/94).
  • BFH, 10.02.1995 - III B 65/92

    Festsetzungsverjährung der Kinderfreibeträge hinsichtlich Steuerbescheiden

    Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde war nicht gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auszusetzen, obwohl das Urteil des Senats in BFHE 173, 383, BStBl II 1994, 389 mit der Verfassungsbeschwerde angefochten worden ist (Az. des BVerfG: 2 BvR 901/94).
  • FG Hamburg, 29.10.1998 - II 158/98

    Änderung von Steuerbescheiden bei Verfassungswidrigkeit

    Nach vorliegender Bestandskraft der Steuerfestsetzung könnte diese auch im Fall einer nachträglich erkannten Verfassungswidrigkeit ohne ein besonderes Gesetz nicht mehr geändert werden, § 79 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG - (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 31. Januar 1996 - 2 BvR 901/94 -, Juris; des BFH vom 14. März 1996 - III B 81/93 -, BFHE 180, 14 , BStBl II 1996, 328 ;… - III B 232/92 -, BFH/NV 1996, 674; vom 11. Februar 1994 - III R 50/92 -, BFHE 173, 383 , BStBl II 1994, 389 ).
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