Rechtsprechung
| BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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LBG RP § 90; BVO RP § 5 a
Beihilfe in Krankheitsfällen; Beihilfe für ärztliche Wahlleistungen, Zuzahlungsbetrag bei Inanspruchnahme von Beihilfe für -; Zahlungspflicht des Beihilfeberechtigten; Kinder des Beamten, berücksichtigungsfähige und selbst beihilfeberechtigte -. - Bundesverwaltungsgericht
LBG RP § 90
Beihilfe für ärztliche Wahlleistungen, Zuzahlungsbetrag bei Inanspruchnahme von Beihilfe für -; Beihilfe in Krankheitsfällen; Kinder des Beamten, berücksichtigungsfähige und selbst beihilfeberechtigte -; Zahlungspflicht des Beihilfeberechtigten
- Judicialis
LBG RP § 90; ; BVO RP § 5 a
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für ärztliche Wahlleistungen; Abhängigkeit der Beihilfe zu Wahlleistungen von einer monatlichen Zuzahlung des Beihilfeberechtigten; Beihilfeberechtigung der Kinder eines verstorbenen Beamten; Verstoß gegen die Fürsorgepflicht ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LBG RP § 90; BVO RP § 5a
Monatliche Zuzahlung bei Gewährung von Beihilfe für ärztlichen Wahlleistungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 09.12.2003 - 6 K 1810/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2004 - 2 A 10153/04
- BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04
Papierfundstellen
- NVwZ 2006, 217
- DVBl 2005, 1143
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04
Die nach Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Fürsorgepflicht des Dienstherrn wird nicht verletzt, weil sie unter dem gegenwärtigen Gefüge aus Alimentationsleistungen, mit denen auch die bei Krankheit notwendigen zusätzlichen Aufwendungen abgedeckt werden sollen, und aus ergänzender Beihilfe nicht gebietet, dass der Dienstherr finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme ärztlicher Wahlleistungen gewährt (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 ).Unmittelbar gegen das ebenfalls durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Alimentationsprinzip verstößt § 5 a Abs. 2 Satz 1 BVO RP nicht, weil das System der Beihilfe nicht Teil der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation ist (BVerfG, stRspr, vgl. Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - a.a.O. S. 232).
Die Inanspruchnahme medizinischer Wahlleistungen ist zur Gewährleistung einer medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung im Krankheitsfall nicht notwendig (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - a.a.O. S. 233 ff.).
Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt vor, wenn der Gesetzgeber Übereinstimmungen oder Unterschiede in den zu ordnenden Lebensverhältnissen nicht berücksichtigt, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfG, stRspr, vgl. Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - a.a.O. S. 240 m.w.N.).
- BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02
Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04
Der Gesetzgeber hat die Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG überschritten, wenn die Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist - mit andern Worten, wenn ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - ).Die in dem Verzicht auf eine derartige Anrechnungsvorschrift liegende Typisierung und Vereinfachung der Regelung ist in Anbetracht der weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei fürsorgerischen Leistungen, die, wie die Beihilfe zu Wahlleistungen, über das verfassungsrechtlich gewährleistete Minimum hinausgehen, auch angesichts des Zwanges zur Ordnung von Massenerscheinungen sowie des Verwaltungsaufwandes, der mit der Differenzierung verbunden wäre, auch unter den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG hinnehmbar (vgl. Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - a.a.O. S. 285).
- BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72
Kinderzuschuß für Enkel
Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04
Außerdem erwachsen aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG verankerten Gebot zur staatlichen Förderung der Familie keine Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1975 - 1 BvR 332/72 - , Beschluss vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 - ). - BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kinderzuschlägen bei Anwärterbezügen
Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04
Außerdem erwachsen aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG verankerten Gebot zur staatlichen Förderung der Familie keine Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1975 - 1 BvR 332/72 - , Beschluss vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 - ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 4955/05
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
Rn. 46 Vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103, und vom 28. April 2005 - 2 C 10.04 -, IÖD 2005, 270. - BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 40.09
Beihilfe; Alimentation; künstliche Befruchtung; ICSI; Körperprinzip; …
Dass bei einem Zusammentreffen nicht aufeinander abgestimmter (inkongruenter) Beihilfensysteme Deckungslücken verbleiben können, ist als Folge der dem Normgeber des Beihilferechts zustehenden Befugnis, typisierende Vorschriften zu erlassen, hinzunehmen (vgl. Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 10.04 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 25, vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 24.84 - BVerwGE 71, 342 = Buchholz 238.911 Nr. 8 BhV Nr. 1 und vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - Buchholz 238.91 Nr. 12 BhV Nr. 2, stRspr). - BVerwG, 09.10.2014 - 5 C 26.13
Aufwendungen; Begriff der Aufwendungen; Aufwendungsbegriff; …
Diese Grundsätze gelten auch für die Gewährung einer Beihilfe bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen, zu der der Dienstherr aufgrund der Fürsorgepflicht nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 10.04 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 25 S. 9).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2007 - 1 A 995/06
Minderung beihilfefähiger Aufwendungen um die sogenannte Praxisgebühr unter dem …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 78.08
Beihilfe; Wahlleistung; gesondert berechnete Unterkunft; Zweibettzimmer; …
Zwar ist die Inanspruchnahme von Wahlleistungen zur Gewährleistung einer medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung im Krankheitsfall nicht notwendig (BVerfG…, Beschluss vom 7. November 2002 - a.a.O. S. 233; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 10.04 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 25). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2008 - 1 A 1701/07
Anspruch eines Beamten auf Beihilfe zu Aufwendungen für ein Rezept betreffend die …
Rn. 114 Vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1058/93 -, BVerfGE 106, 225, 233 (Wahlleistungen in der Krankenhausversorgung); Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89, 102 ff. (100 %-Grenze für die Erstattung); BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - 2 C 10.04 -, NVwZ 2006, 217 (Zuzahlungen zu Wahlleistungen). - VGH Baden-Württemberg, 28.01.2025 - 4 S 1741/23
Vorverlegung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen; …
Die hauptberufliche Tätigkeit ist durch diese Merkmale von einer Tätigkeit abzugrenzen, die die Arbeitskraft nur nebenbei beansprucht oder neben einer hauptberuflichen Tätigkeit nur als Nebentätigkeit, Nebenamt oder Nebenbeschäftigung ausgeübt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.2005 - 2 C 10.04 -, juris Rn. 19). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 1 A 35/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 3529/06
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
Rn. 53 Vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 -, BVerwGE 121, 103, und vom 28. April 2005 - 2 C 10.04 -, IÖD 2005, 270. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 1063/07
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
Rn. 50 Vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 -, BVerwGE 121, 103, und vom 28. April 2005 - 2 C 10.04 -, IÖD 2005, 270. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 1180/06
Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …
- VerfGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 1 VB 42/16
Gewährung von Beihilfen eines Beamten für Wahlleistungen in der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2007 - 1 A 2896/06
Beihilfefähigkeit des Präparates "Cialis" gegen erektile Disfunktion; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2009 - 1 A 2092/07
Anspruch eines im Ruhestand befindlichen Beamten zur Gewährung von Beihilfe zu …
- VG Stuttgart, 03.11.2008 - 12 K 1005/08
Kein Anspruch auf Beihilfe bei Versäumung der Ausschlussfrist von 5 Monaten
- OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 LA 7/07
Beihilfeanspruch eines Beamten zum Ausgleich von Aufwendungen für Wahlleistungen …
- VG Osnabrück, 24.04.2006 - 3 A 145/05
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Beihilfe für bestimmte Arzneimittel.
- VG Gelsenkirchen, 12.11.2008 - 3 K 3818/06
Verletzung der Fürsorepflicht, Härtefallregelung, Begrenzung der Beihilfe bei …
- VG Regensburg, 28.04.2008 - RO 8 K 07.00678
Beihilfefähigkeit stationärer Pflegeaufwendungen nach dem Grad der …
- VG Sigmaringen, 25.11.2015 - 3 K 2039/13
Wahlleistungen; Erhöhung der Zahlung auf 22 EUR durch das Haushaltsbegleitgesetz …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 10 A 10492/05
Beihilfefähigkeit einer Familien- und Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt
- VG Saarlouis, 23.05.2013 - 6 K 2/13
Beihilfe für krankheitsgerecht ausgestattetes Bett
- VG Stuttgart, 03.11.2008 - 12 K 2371/08
Anspruch auf Beihilfe von Wahlleistungen
- VG Saarlouis, 21.04.2016 - 6 K 1000/15
Beihilfefähigkeit eines Hilfsmittels; hier: elektrisch verstellbarer …
- VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1467/11
Beihilfeanspruch bei Notfalleinweisung in ein Privatkrankenhaus; alternative …
- VG Potsdam, 21.09.2016 - 2 K 61/16
Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen
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