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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2236
BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04 (https://dejure.org/2005,2236)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2005 - 2 C 10.04 (https://dejure.org/2005,2236)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2005 - 2 C 10.04 (https://dejure.org/2005,2236)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    LBG RP § 90; BVO RP § 5 a
    Beihilfe in Krankheitsfällen; Beihilfe für ärztliche Wahlleistungen, Zuzahlungsbetrag bei Inanspruchnahme von Beihilfe für -; Zahlungspflicht des Beihilfeberechtigten; Kinder des Beamten, berücksichtigungsfähige und selbst beihilfeberechtigte -.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LBG RP § 90
    Beihilfe für ärztliche Wahlleistungen, Zuzahlungsbetrag bei Inanspruchnahme von Beihilfe für -; Beihilfe in Krankheitsfällen; Kinder des Beamten, berücksichtigungsfähige und selbst beihilfeberechtigte -; Zahlungspflicht des Beihilfeberechtigten

  • Judicialis

    LBG RP § 90; ; BVO RP § 5 a

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für ärztliche Wahlleistungen; Abhängigkeit der Beihilfe zu Wahlleistungen von einer monatlichen Zuzahlung des Beihilfeberechtigten; Beihilfeberechtigung der Kinder eines verstorbenen Beamten; Verstoß gegen die Fürsorgepflicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG RP § 90; BVO RP § 5a
    Monatliche Zuzahlung bei Gewährung von Beihilfe für ärztlichen Wahlleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 217
  • DVBl 2005, 1143
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04
    Die nach Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Fürsorgepflicht des Dienstherrn wird nicht verletzt, weil sie unter dem gegenwärtigen Gefüge aus Alimentationsleistungen, mit denen auch die bei Krankheit notwendigen zusätzlichen Aufwendungen abgedeckt werden sollen, und aus ergänzender Beihilfe nicht gebietet, dass der Dienstherr finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme ärztlicher Wahlleistungen gewährt (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 ).

    Unmittelbar gegen das ebenfalls durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Alimentationsprinzip verstößt § 5 a Abs. 2 Satz 1 BVO RP nicht, weil das System der Beihilfe nicht Teil der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation ist (BVerfG, stRspr, vgl. Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - a.a.O. S. 232).

    Die Inanspruchnahme medizinischer Wahlleistungen ist zur Gewährleistung einer medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung im Krankheitsfall nicht notwendig (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - a.a.O. S. 233 ff.).

    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt vor, wenn der Gesetzgeber Übereinstimmungen oder Unterschiede in den zu ordnenden Lebensverhältnissen nicht berücksichtigt, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfG, stRspr, vgl. Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - a.a.O. S. 240 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04
    Der Gesetzgeber hat die Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG überschritten, wenn die Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist - mit andern Worten, wenn ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - ).

    Die in dem Verzicht auf eine derartige Anrechnungsvorschrift liegende Typisierung und Vereinfachung der Regelung ist in Anbetracht der weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei fürsorgerischen Leistungen, die, wie die Beihilfe zu Wahlleistungen, über das verfassungsrechtlich gewährleistete Minimum hinausgehen, auch angesichts des Zwanges zur Ordnung von Massenerscheinungen sowie des Verwaltungsaufwandes, der mit der Differenzierung verbunden wäre, auch unter den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG hinnehmbar (vgl. Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - a.a.O. S. 285).

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04
    Außerdem erwachsen aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG verankerten Gebot zur staatlichen Förderung der Familie keine Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1975 - 1 BvR 332/72 - , Beschluss vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 - ).
  • BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kinderzuschlägen bei Anwärterbezügen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 10.04
    Außerdem erwachsen aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG verankerten Gebot zur staatlichen Förderung der Familie keine Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen (BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1975 - 1 BvR 332/72 - , Beschluss vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 4955/05

    Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003 …

    Rn. 46 Vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103, und vom 28. April 2005 - 2 C 10.04 -, IÖD 2005, 270.
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 40.09

    Beihilfe; Alimentation; künstliche Befruchtung; ICSI; Körperprinzip; …

    Dass bei einem Zusammentreffen nicht aufeinander abgestimmter (inkongruenter) Beihilfensysteme Deckungslücken verbleiben können, ist als Folge der dem Normgeber des Beihilferechts zustehenden Befugnis, typisierende Vorschriften zu erlassen, hinzunehmen (vgl. Urteile vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 10.04 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 25, vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 24.84 - BVerwGE 71, 342 = Buchholz 238.911 Nr. 8 BhV Nr. 1 und vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - Buchholz 238.91 Nr. 12 BhV Nr. 2, stRspr).
  • BVerwG, 09.10.2014 - 5 C 26.13

    Aufwendungen; Begriff der Aufwendungen; Aufwendungsbegriff; …

    Diese Grundsätze gelten auch für die Gewährung einer Beihilfe bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen, zu der der Dienstherr aufgrund der Fürsorgepflicht nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 ; BVerwG, Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 2 C 10.04 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 25 S. 9).
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