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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,321
BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64 (https://dejure.org/1967,321)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1967 - II C 102.64 (https://dejure.org/1967,321)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1967 - II C 102.64 (https://dejure.org/1967,321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    NdsBeamtenGNdsBeamtenG (1960) §§ 54, 56

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 282
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung …

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64
    Zu den Pflichten des im Zwangspansionierungsverfahren mit der Ermittlung des Sachverhalts beauftragten Beamten, insbesondere bezüglich seines Abschlußberichtes (Klärung in Anschluß an BVerwGE 19, 216 ff., 220 [BVerwG 28.08.1964 - VI C 35/62]/221).

    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich in seinem Urteil vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 35.62 - (BVerwGE 19, 216 ff.) mit einem Zwangspensionierungsverfahren nach der Vorschrift des Art. 95 des Bayerischen Beamtengesetzes vom 28. Oktober 1946 (BayBS III S. 256) befaßt, die einen ähnlichen Inhalt hat wie § 56 NBG.

    Solche Zweifel bestanden anscheinend in dem Falle, der dem oben angeführten Urteil vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 35.62 - zugrunde lag.

  • BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64
    16 S. 877; RiA 1964 S. 190] , vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 45.61 -, vom 20. November 1964 - BVerwG VI C 170.62 - [DÖD 1965 S. 78] und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - [ZBR 1967 S. 148, 149]).

    Im übrigen stehen die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Kennzeichnung des Begriffs der "dauernden Dienstunfähigkeit" im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - [a.a.O.] …und vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 45.61

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Beendigung eines …

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64
    Weiter heißt es in dem Urteil vom 28. August 1964 (a.a.O. S. 220 f.):.

    16 S. 877; RiA 1964 S. 190] , vom 28. August 1964 - BVerwG VI C 45.61 -, vom 20. November 1964 - BVerwG VI C 170.62 - [DÖD 1965 S. 78] und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - [ZBR 1967 S. 148, 149]).

  • BVerwG, 21.10.1955 - II C 252.54

    Dienstunfähigkeit im Sinne des G 131, insbesondere für Polizeibeamte

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64
    Dienstunfähig im Sinne des § 54 HBG sei ein Beamter, wenn er weder das bisher innegehabte Amt noch ein diesem nach Rang, Vor- und Ausbildungserfordernis, Laufbahn und Endgrundgehalt gleichzuerachtendes Amt wahrnehmen könne (zu vgl. BVerwGE 2, 270).

    Diese Begriffsbestimmung gilt im Anwendungsbereich des Gesetzes zu Art. 131 GG (vgl. BVerwGE 2, 270) und hat den Sinn, die unter Art. 131 GG fallenden früheren Beamten nur dann als dienstunfähig nicht an der Unterbringung teilnehmen zu lassen, wenn für sie keinerlei angemessene Verwendung mehr in Betracht kommt, Dagegen ist im Rahmen des allgemeinen Beamtenrechts "Dienstunfähigkeit" schon dann anzuerkennen, wenn der Beamte für das "konkrete Amt, in das er berufen ist," dienstunfähig ist; unter diesem "konkreten Amt" ist das seinem Beamtenstatus entsprechende Amt (z.B. Sekretär) bei seiner Beschäftigungsbehörde zu verstehen, das zwar nicht auf den zuletzt von ihm innegehabten Dienstposten beschränkt ist, aber einen engeren Bereich als das vom Berufungsgericht gekennzeichnete "Amt" darstellt; diese Begriffsbestimmung trägt sowohl den schutzwürdigen Belangen des Beamten als auch dem öffentlichen Interesse an einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst Rechnung (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1962 - BVerwG II C 10.60 -, vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - [VerwRspr.

  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 45.62
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64
    Diese Begriffsbestimmung gilt im Anwendungsbereich des Gesetzes zu Art. 131 GG (vgl. BVerwGE 2, 270) und hat den Sinn, die unter Art. 131 GG fallenden früheren Beamten nur dann als dienstunfähig nicht an der Unterbringung teilnehmen zu lassen, wenn für sie keinerlei angemessene Verwendung mehr in Betracht kommt, Dagegen ist im Rahmen des allgemeinen Beamtenrechts "Dienstunfähigkeit" schon dann anzuerkennen, wenn der Beamte für das "konkrete Amt, in das er berufen ist," dienstunfähig ist; unter diesem "konkreten Amt" ist das seinem Beamtenstatus entsprechende Amt (z.B. Sekretär) bei seiner Beschäftigungsbehörde zu verstehen, das zwar nicht auf den zuletzt von ihm innegehabten Dienstposten beschränkt ist, aber einen engeren Bereich als das vom Berufungsgericht gekennzeichnete "Amt" darstellt; diese Begriffsbestimmung trägt sowohl den schutzwürdigen Belangen des Beamten als auch dem öffentlichen Interesse an einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst Rechnung (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1962 - BVerwG II C 10.60 -, vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - [VerwRspr.

    Im übrigen stehen die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Kennzeichnung des Begriffs der "dauernden Dienstunfähigkeit" im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - [a.a.O.] und vom 30. Januar 1964 - BVerwG II C 45.62 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64
    Auch die Darlegungen des Berufungsgerichts darüber, daß der Beklagte auf Grund der ihm vorliegenden Erkenntnismittel und unter freier Würdigung des Umstandes, daß sich der Kläger der dienstlich angeordneten amtsärztlichen Untersuchung nicht gestellt hatte, die Dienstunfähigkeit des Klägers auch ohne Bestätigung durch eine amtsärztliche Untersuchung habe feststellen können, geben zu rechtlichen Bedenken keinen Anlaß und stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 29 [30]; 10, 270 [271]; Urteil vom 22. Juli 1965 - BVerwG II C 41.62 - [ZBR 1966 S. 176]).
  • BVerwG, 26.09.1958 - IV C 14.57
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64
    Auch die Darlegungen des Berufungsgerichts darüber, daß der Beklagte auf Grund der ihm vorliegenden Erkenntnismittel und unter freier Würdigung des Umstandes, daß sich der Kläger der dienstlich angeordneten amtsärztlichen Untersuchung nicht gestellt hatte, die Dienstunfähigkeit des Klägers auch ohne Bestätigung durch eine amtsärztliche Untersuchung habe feststellen können, geben zu rechtlichen Bedenken keinen Anlaß und stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 29 [30]; 10, 270 [271]; Urteil vom 22. Juli 1965 - BVerwG II C 41.62 - [ZBR 1966 S. 176]).
  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 41.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64
    Auch die Darlegungen des Berufungsgerichts darüber, daß der Beklagte auf Grund der ihm vorliegenden Erkenntnismittel und unter freier Würdigung des Umstandes, daß sich der Kläger der dienstlich angeordneten amtsärztlichen Untersuchung nicht gestellt hatte, die Dienstunfähigkeit des Klägers auch ohne Bestätigung durch eine amtsärztliche Untersuchung habe feststellen können, geben zu rechtlichen Bedenken keinen Anlaß und stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 29 [30]; 10, 270 [271]; Urteil vom 22. Juli 1965 - BVerwG II C 41.62 - [ZBR 1966 S. 176]).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio …

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64
    Um den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO zu genügen, hätte sie jedoch substantiiert darlegen müssen, daß und aus welchen Gründen die Verwertung dieser Beweismittel zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwGE 5, 12 [13] und Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG II C 121.62 - [ZBR 1965 S. 48, 49]).
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - II C 102.64
    Um den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO zu genügen, hätte sie jedoch substantiiert darlegen müssen, daß und aus welchen Gründen die Verwertung dieser Beweismittel zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwGE 5, 12 [13] und Urteil vom 17. September 1964 - BVerwG II C 121.62 - [ZBR 1965 S. 48, 49]).
  • BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
  • BSG, 16.06.1955 - 3 RJ 118/54
  • BVerwG, 10.12.1963 - VI C 140.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.03.1961 - II C 51.59
  • BVerwG, 22.03.1962 - II C 10.60

    Antrag auf Aufhebung einer Entlassungsverfügung der Oberfinanzdirektion - Art und …

  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 170.62
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene …

    Die Untersuchung gemäß § 126 Abs. 1 BDO ist demgemäß keine vorgezogene Beweisaufnahme im Hinblick auf ein sich anschließendes gerichtliches Verfahren (Mittelbarkeitsprinzip) wie im disziplinargerichtlichen Verfahren, sondern bildet die Grundlage für einen von der Behörde zu erlassenden Verwaltungsakt, der von den Verwaltungsgerichten, die nicht wie Disziplinargerichte tätig werden, in vollem Umfange (unmittelbare Beweiserhebung) überprüft werden kann (vgl. hierzu Fürst, GKÖD II, K § 126 Rz 29, 38 sowie auch BVerwGE 27, 282 [BVerwG 06.07.1967 - II C 102/64]).

    Aus diesem Grunde erfordert, wie auch der Oberbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, selbst eine sinngemäße Anwendung des § 63 Abs. 1 Satz 1 BDO kein Schlußgehör wie in einem förmlichen Disziplinarverfahren (…vgl. Claussen/Janzen, BDO, 5. Aufl., § 126 Rz 4; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 42 Erl. 6 f; vgl. zu ähnlichen Erwägungen BVerwGE 27, 282 [BVerwG 06.07.1967 - II C 102/64]).

    Auch lassen sich aus dieser über den eigentlichen Untersuchungsauftrag hinausgehenden Würdigung keine Bedenken gegen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Untersuchungsbeamtin herleiten (vgl. hierzu BVerwGE 27, 282 [BVerwG 06.07.1967 - II C 102/64]).

  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

    Rn. 14 2.3 Soweit die Beschwerde eine Abweichung der Berufungsentscheidung von den Senatsurteilen vom 28. August 1964 (- BVerwG 6 C 35.62 - BVerwGE 19, 216) und vom 6. Juli 1967 (- BVerwG 2 C 102.64 - BVerwGE 27, 282) rügt, greift sie im Kern lediglich die inhaltliche Richtigkeit der Berufungsentscheidung an, ohne eine Divergenz geltend zu machen.
  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines …

    Nach den das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts hat Dr. R. in seiner Eigenschaft als Ermittlungsbeamter kein Verhalten gezeigt, das mit den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Rechtsgrundsätzen über die Rechtsstellung eines Ermittlungsbeamten im Zwangspensionierungsverfahren unvereinbar wäre (vgl. u.a. Urteile vom 16. September 1965 - BVerwG II C 61.64 -, vom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - und vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 102.64 - [BVerwGE 27, 282]).

    Dr. R. hat nicht gegen die Pflicht des Ermittlungsbeamten verstoßen, einen unparteiischen Bericht vorzulegen (vgl. BVerwGE 19, 216; 27, 282) [BVerwG 06.07.1967 - II C 56/64].

    Mit der abschließenden Äußerung, daß der Kläger zur Erfüllung der Dienstpflichten als Lehrer dauernd unfähig sei, hat Dr. R. sich im Rahmen seines Ermittlungsauftrags gehalten und nicht über die bloße Tatsachenfeststellung hinaus der Entscheidung der Behörde über die vorzeitige Zurruhesetzung vorgegriffen (vgl. auch hierzu die oben angeführten Entscheidungen BVerwGE 19, 216 und 27, 282 sowie Urteil vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 - [Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 4 = ZBR 1965, 151]).

  • BVerwG, 16.08.1974 - VI C 16.71

    Zwangspensionierungsverfahren - Recht eines Beamten auf Ablehnung des …

    Stelle sich im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Anfechtung einer Zurruhesetzungsverfügung die Befangenheit des Ermittlungsbeamten heraus, so unterliege es keinem Zweifel, daß die Verfügung schon wegen dieses schweren und nicht heilbaren Verfahrensfehlers der Aufhebung anheimfallen müsse (vgl. BVerwGE 19, 216; 27, 282) [BVerwG 06.07.1967 - II C 56/64].

    Daraus folgt, wie der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in bezug auf den Abschlußbericht des Ermittlungsbeamten im Zwangspensionierungsverfahren ausgesprochen hat (BVerwGE 27, 282 [285 f.]), daß die Verweisung in § 44 Abs. 4 Satz 2 BBG nicht bedeutet, daß jede für den Untersuchungsführer geltende Vorschrift und jeder für diesen geltende Rechtsgrundsatz ungeachtet des besonderen Sinns und Zwecks des Zwangspensionierungsverfahrens gegenüber dem förmlichen Disziplinarverfahren ohne nähere Differenzierung auch für den Ermittlungsbeamten zu gelten habe.

    Aus dem zunächst festzustellenden objektiven und subjektiven Sachverhalt eines pflichtwidrigen und schuldhaften Verhaltens sind weitere Folgerungen zu ziehen, die eine moralische und gleichsam die Strafwürdigkeit betreffende Wertung enthalten (vgl. BVerwGE 27, 282 [285]).

    Denn dem Beamten wird ausreichender Rechtsschutz dadurch gewährt, daß er mangelnde Objektivität und Unvoreingenommenheit des Ermittlungsbeamten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens gegen die Zurruhesetzungsverfügung geltend machen kann und, wenn dieses Vorbringen zutrifft, die Zurruhesetzungsverfügung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon aus diesem Grunde aufzuheben ist (vgl. BVerwGE 19, 216; 27, 282) [BVerwG 06.07.1967 - II C 56/64].

  • BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Eine gegenteilige Auffassung ist dem von der Klägerin u.a. zur Begründung ihrer Beschwerde angeführten Urteil des beschließenden Senats vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 102.64 - (BVerwGE 27, 282 [BVerwG 06.07.1967 - II C 102/64]) nicht zu entnehmen.
  • BVerwG, 31.03.1970 - VIII C 160.69

    Bestimmung der Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Sie muß vielmehr eine konkrete sachlich-rechtliche Darstellung geben, die eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes erkennen läßt und für das Revisionsgericht aufzeigt, aus welchen Gründen, mit welchen Erwägungen und hinsichtlich welcher Vorschriften dem angefochtenen Urteil entgegengetreten werden soll (vgl. z.B. BVerwGE 13, 181; Beschluß vom 10. Dezmber 1963 - BVerwG VI C 140.62 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 15 = DÖV 1964, 564]; Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 102.64 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 27, 282];… Beschluß vom 3. November 1967 - BVerwG VII C 114.66 - [Buchholz a.a.O. Nr. 28]).
  • BVerwG, 20.06.1968 - VI B 47.67

    Voraussetzungen für die Geltendmachung und Bezeichnung von Verfahrensmängeln - …

    Ein Gericht ist auch nicht verpflichtet, sich mit jeder von den Beteiligten angeführten Frage auseinanderzusetzen und jedes tatsächliche Vorbringen zu würdigen (vgl. Urteile vom 26. Juni 1963 - BVerwG VI C 157.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 12] und vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 102.64 - sowie Beschlüsse vom 9. November 1961 - BVerwG II B 48.60 -, vom 1. September 1967 - BVerwG II B 72.67 - und vom 19. Januar 1968 - BVerwG II B 18.67 -).
  • BVerwG, 31.08.1967 - II C 21.64

    Antrag auf Gewährung von Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und …

    Um diesen Anforderungen zu genügen, hätte die Revision sich nicht auf die soeben wörtlich wiedergegebenen allgemeinen Ausführungen beschränken dürfen, sondern auch die Beweismittel bezeichnen messen, deren Heranziehung sie vermißt, und substantiiert die Gründe darlegen müssen, aus denen sich dem Berufungsgericht die Heranziehung dieser Beweismittel aufgedrängt hat oder hatte aufdrängen müssen (standige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 5, 12 [13]; zuletzt Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 102.64 -).
  • BVerwG, 25.03.1974 - VI B 64.73
    Die für das Zwangspensionierungsverfahren geltenden Grundsätze, insbesondere über Art und Umfang der Ermittlungen und einer Beweiserhebung, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Auslegung der einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften hinreichend erläutert worden (vgl. besonders BVerwGE 19, 216; 27, 282 [BVerwG 06.07.1967 - II C 56/64]undUrteile vom 22. Oktober 1964 - BVerwG II C 10.63 - [Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 4], vom 9. Dezember 1964 - BVerwG VI C 179.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5] undvom 17. Oktober 1966 - BVerwG VI C 56.63 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 7]).
  • BVerwG, 01.09.1970 - VIII C 130.69

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist immer wieder betont worden, daß dem gesetzlichen Revisionsbegründungserfordernis nicht durch formelhafte Wendungen oder unbestimmte Hinweise genügt wird (vgl. statt vieler Beschluß vom 3. November 1967 - BVerwG VII C 114.66 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 28]; Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 102.64 - [Insoweit in BVerwGE 27, 282 nicht abgedruckt]).
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